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Firmenwagen: Fragen zur Fahrtenbuchmethode

Themenstarteram 8. August 2017 um 17:44

Hallo Zusammen,

ein Bekannter von mir bekommt einen neuen Firmenwagen (Monteur) und würde diesen gerne ein Stück weit auch privat nutzen.

Aufgrund des doch sehr gewerblichen Charakters des Fahrzeugs (Mercedes Vito mit Ausbau für Werkzeug) kommt die 1%-Regelung natürlich nicht in Frage.

Allerdings ist vorher auch unklar, wie denn nun genau die Fahrtenbuchmethode berechnet wird.

Es gibt zwar unzählige Rechner und Infos dazu im Netz, aber da werden Angaben benötigt, die vorher nicht bekannt sind oder bei ihm gar nicht zutreffen. :confused:

BLP: 32.750€

Entfernung zur Firma: 30km (Allerdings wird diese Strecke sogut wie nie gefahren, da er jeden Tag direkt von zuhause aus zum jeweiligen - wechselnden - Einsatzort startet). Muss das dann trotzdem berücksichtigt werden?

Laufende Unterhaltskosten: ??? Da er jeden Tag zu anderen Einsatzorten muss, mal nah, mal fern, ändern sich die Unterhaltskosten ununterbrochen. Greift man hier auf Vergangenheitswerte zurück? Allerdings gabs bisher im Firmenfuhrpark keine Vitos (bisher immer VW Bus), es gibt also gar keine Vergangenheitswerte zu diesem Modell.

Anteil privater Fahrten: auch dies weiss er vorher nicht. Das können mal nur 50km p.M. sein oder aber auch mal 200km. Welchen Wert setzt man da an?

 

Danke für Eure Hilfe!

Gruß Martin

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@simson311 schrieb am 22. Oktober 2017 um 10:03:26 Uhr:

Eine Frage an Euch, zählt eigentlich die Neuwagenabholung im Werk (Wolfsburg) als Betriebsfahrt?

Ich bin selbstständig und muss den Wagen ja nach München bringen!

Was soll es denn sonst sein? Du wirst das ja nicht aus Spaß machen. Fahrten zur Abholung (egal ob Dorfhändler oder Werk), Fahrten zur Inspektion usw. sind keine Privatnutzung, sondern betrieblich veranlasst. Mit dieser Vorgehensweise bin ich bisher sehr gut zurecht gekommen mit den "Freunden" vom Finanzamt.

Grüße

SpyderRyder

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Bei mir ist es ganz ähnlich. Ich fahre nur selten das Büro an und erste Tätigkeitsstätte ist mein Büro daheim, was gleichzusetzen ist mit "ständig im Außendienst".

Die wenigen Fahrten zur Firma sind bei mir gewerbliche Fahrten und keine auf dem Weg in die Arbeit. Die Kosten kann man immer nur im Nachhinein für das vergangene Jahr zur Berechnung nutzen, denn dann macht das der AG entweder selbst oder gibt dir einen Zettel, auf dem steht, was der Wagen ihn im vergangenen Jahr gekostet hat (also alle Kosten, die der AG trug wie Leasingrate, KFZ-Steuer, Wartung, Sprit, Versicherung, Öl,...)

Im Vorhinein kann man das natürlich schwer abschätzen, denn wer weiß schon, was so ein Vito über das Jahr kostet, wenn man die Jahresfahrleistung nicht mal abschätzen kann und noch viel weniger in Relation zu den privaten Kilometern setzen kann.

Und eben wenn die Verhältnisse unklar sind, oder sich ändern, dann ist das Fahrtenbuch genau das richtige: Erfassung jeder einzelnen Fahrt und genaue Aufzeichnung darüber, ob sie privater oder geschäftlicher Art war. Am Jahresende zählt man die km zusammen und berechnet den Anteil privater Fahrten. Dieser Prozent-Anteil (bei mir regelmäßig etwa 4%) ist auch der Anteil der Fahrzeug-Unterhaltskosten, die privat zu versteuern sind. Dein Kumpel muss sich da mal mit seinem Chef oder dessen Buchhaltung unterhalten - die und nur die kennen die Unterhaltskosten am Jahresende.

Zitat:

@MartinSHL schrieb am 8. August 2017 um 19:44:49 Uhr:

Aufgrund des doch sehr gewerblichen Charakters des Fahrzeugs (Mercedes Vito mit Ausbau für Werkzeug) kommt die 1%-Regelung natürlich nicht in Frage.

Natürlich kommt die 1%-Regelung auch in Frage und kann zulässig angewandt werden.

Bei solchen Fahrzeugen ("Werkstattwagen") wird nur nicht automatisch eine Privatnutzung unterstellt, wenn die private Nutzung nicht im Arbeitsvertrag oder einer Ergänzung dazu genehmigt wird.

Die Fahrtenbuchmethode zählt immer für ein ganzes Kalenderjahr mit dem prozentualen Anteil der privaten und betrieblichen Nutzung. Man kann keine einzelnen Monate mit wenig privater Nutzung und/oder hohen Reparaturkosten ausklammern.

Ist denn jetzt noch etwas unklar?

Zitat:

@Deloman schrieb am 16. August 2017 um 16:05:33 Uhr:

 

Ist denn jetzt noch etwas unklar?

[Schnips] hier...

Wie wird denn bei der Fahrtenbuchmethode monatlich versteuert bzw. die Höhe des Abschlags festgesetzt? Mit 1 + 0,03% und am Ende des Jahres erfolgt über die Einkommenssteuererklärung eine Verrechnung?

Da wir noch einmal Familienzuwachs bekommen haben, in den Mondeo keine 3 Kindersitze + 2 Erwachsene passen (zumindest nicht auf Strecken > 10 km) und sich die Geschäftsführung noch nicht einig ist, ob ein S-Max mit dem Firmenimage zu vereinbaren ist, steht die Anschaffung eines entsprechenden Privatwagens im Raum. Dann wird natürlich die privaten Nutzung des Firmenwagens auf ein Minimum reduziert und ich bin nicht mehr bereit, die 1%-Versteuerung zu bezahlen...

Der Arbeitgeber setzt den monatlichen Betrag Pi mal Daumen fest, oder im 2. Jahr anhand des ersten. Im Dezember oder Anfang Januar wird dann das ganze Jahr korrekt berechnet, da dann alle Zahlen bekannt sind

Da der Arbeitgeber für die Lohnsteuer gegenüber dem Finanzamt haftet, ist es in seinem Interesse, den Betrag nicht absichtlich zu niedrig anzusetzen.

Die zweite Variante ist, dass der AG anhand der 1%-Regelung versteuert. Der Arbeitnehmer holt sich dann mit dem Fahrtenbuch bei seiner Einkommensteuererklärung seine Steuererstattung direkt vom Finanzamt ab.

Themenstarteram 17. August 2017 um 8:36

Zitat:

@Deloman schrieb am 16. August 2017 um 16:05:33 Uhr:

Ist denn jetzt noch etwas unklar?

Erstmal ganz herzlichen Dank an alle Beteiligten.

Bei den Rechnern, welche im Netz zu finden waren, wurden wie gesagt so Kosten wie jährl. Steuer, Wartung, Verschleiß usw. abgefragt.

Das war eigentlich bisher unser größtes Problem, da diese per Stand heute gänzlich unbekannt sind.

Hier müsste er (bzw. seine Buchhaltung) also vermutlich auf die Vergangenheitswerte des bisherigen Einsatzfahrzeuges die Berechnung durchführen, was allerdings eben ein gänzlich anderes Modell eines anderen Konzerns gewesen ist.

Kann dies aber unter Umständen dazu führen, dass es nach einem Jahr zu einer Nachberechnung kommt, wenn dann die tatsächlichen Kosten bekannt sind?

Die 1%-Methode kommt natürlich rein theoretisch auch in Frage, aber finanziell nicht für ihn, da er dann mit rund 650€ besteuert wird.

Zitat:

@MartinSHL schrieb am 17. August 2017 um 10:36:10 Uhr:

Zitat:

@Deloman schrieb am 16. August 2017 um 16:05:33 Uhr:

Ist denn jetzt noch etwas unklar?

Kann dies aber unter Umständen dazu führen, dass es nach einem Jahr zu einer Nachberechnung kommt, wenn dann die tatsächlichen Kosten bekannt sind?

Um das noch zu beantworten:

Ja, das geht. Das Risiko einer Nachbelastung besteht bei einem Fahrtenbuch immer.

Wenn die meisten Kilometer aber betrieblich gefahren werden, sollte sich das in Grenzen halten.

Dann nimm doch einfach 30 Cent pro Kilometer als theoretische Fahrzeugvollkosten an. Bei meinem Skoda Superb waren es 2016 sogar nur 27 Cent, davon bin ich 8.000 km privat gefahren, macht also 2.160 € zu versteuern. Da ich schon monatlich vom AG vorgegebene 125 € versteuert habe, blieben also noch 660 € nachzuversteuern, sodass ein Monatslohn etwas knapp ausfiel.

Nur so am Rande, weil manche meinen, mit einem Firmenwagen kann man kostenlos so viel man will und so schnell man will fahren. Das trifft bei der 1 % Regelung zu, denn da sind die tatsächlichen Spritkosten und sonstige Kilometerkosten für den AN egal.

Nutzt man allerdings die Fahrtenbuchmethode, spielen die Unterhaltskosten natürlich eine große Rolle bei der Höhe des geldwerten Vorteils. Das sollte man bedenken, auch wenn es weiterhin viel günstiger ist, als privat aufs Gas zu steigen und (sinnlos) in der Weltgeschichte herumzufahren.

Zitat:

@Goify schrieb am 19. August 2017 um 16:51:03 Uhr:

Nur so am Rande, weil manche meinen, mit einem Firmenwagen kann man kostenlos so viel man will und so schnell man will fahren. Das trifft bei der 1 % Regelung zu, denn da sind die tatsächlichen Spritkosten und sonstige Kilometerkosten für den AN egal.

Nutzt man allerdings die Fahrtenbuchmethode, spielen die Unterhaltskosten natürlich eine große Rolle bei der Höhe des geldwerten Vorteils. Das sollte man bedenken, auch wenn es weiterhin viel günstiger ist, als privat aufs Gas zu steigen und (sinnlos) in der Weltgeschichte herumzufahren.

Als Arbeitnehmer hat man deswegen ja die Wahl zwischen Fahrtenbuch und 1% (sofern der AG mitspielt, da für den die Fahrtenbuchmethode ja auch aufwändiger ist).

Bei meinem Fahrprofil (ca. 80.000 km/a, davon höchstens 5.000 privat) würde sich die Fahrtenbuchmethode jetzt schon rechnen. Ich habe bisher nur den Aufwand gescheut und bin mir durchaus bewusst, dass man mit einer "Flatrate" von ca. 250 €/m (bei der 1%-Regelung) für so ein Familienschiff immer noch extrem günstig unterwegs ist. Da nun aber die Familie auf 5 Köpfe angewachsen ist und 3 dieser Köpfe kindersitzpflichtig sind (und auch noch einige Jahre sein werden), reicht der Mondeo für Privatfahrten halt nicht mehr aus. Wir haben jetzt alle Varianten durchgetestet, 3 Kindersitze + 2 erwachsene Mitfahrer bekommt man einfach nicht lang- und mittelstreckentauglich unter.

Von daher muss jetzt tatsächlich ein S-Max her. Entweder über den AG, dann behalte ich auch die 1%-Regelung, oder privat, was dann aber den privaten Nutzungsanteil des Dienst-Mondeos auf nahezu 0 reduzieren würde. Und dann bin ich auch nicht bereit, diesen Anteil nahe 0 mit 1% zu versteuern. Dann gibt es eben nur noch 2 Möglichkeiten: der AG verbietet mir schriftlich die private Nutzung und ich versteuere gar nichts mehr, dürfte dann aber streng genommen nicht einmal mehr auf dem Heimweg schnell ein Brot einkaufen. Oder eben Fahrtenbuch und die dann noch verbleibenden Privatkilometer (das werden dann nicht mehr als vielleicht 1.000 - 1.500 km/a sein) werden per Fahrtenbuch erfasst und versteuert.

Der Aufwand für das Fahrtenbuch ist jedenfalls nicht unerheblich und je weniger man fährt, desto mehr wird es eine Last, da man ja nur alle paar Wochen eine Privatfahrt hat, aber täglich unterwegs ist und man jede Strecke erfassen muss. Ein Hin und Zurück besteht immer aus zwei Strecken. Hat man Zwischenziele, wird es noch aufwändiger.

Ich hab bei meinem den Stecker von Vimcar drin und führe das Fahrtenbuch über ne App. Geht super schnell, gerade wenn man nicht viel wechselnde Kunden hat. Vimcar merkt sich das über die Adresse, dann ist die Betriebsfahrt mit 2-3 Klicks angelegt. Bin bisher zufrieden :)

Ich nutze Travelcontrol. Ist meines Erachtens noch leichter und flexibler als Vimcar.

UND: Gerade erst wieder eine vollkommen problemlose Prüfung durch das Finanzamt. :D

Vimcar und Travelcontrol ist nicht gerade günstig. Da bleibe ich beim mühsamen Papier-Fahrtenbuch.

200 € im Jahr ist mir das Wert, wenn ich den Zeitaufwand für ein Papierfahrtenbuch mit meinem Stundensatz dagegen rechne, geradezu lächerlich wenig. ;)

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