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Firmenwagen oder Privatwagen

Themenstarteram 21. Juli 2014 um 6:54

Hallo,

ich habe eine konkrete Frage zum leidigen Thema und schnalle es auch irgendwie nicht so recht. Gleichzeitig hoffe ich hier im richtigen Unterforum zu sein (der Rest schien mir noch unpassender). Vl. kann ja jemand von euch helfen.

Ich bin im Nebengewerbe Selbstständig und habe nun vor ein gebrauchtes Fahrzeug anzuschaffen und überlege aktuell, ob ich dies nun Privat anschaffe oder über die Firma.

Das Nutzungsverhalten sieht so aus, dass ich aktuell ca. 15.000-20.000km pro Jahr fahre, davon sind 30% der Fahrten privat und 70% Fahrten für die Firma im Nebengewerbe (Der Hauptberuf verursacht keine Fahrtkosten, da ich hier mit dem Fahrrad hin und herfahre).

Es wird sich um ein Gebrauchtwagen handeln, der laut Liste bei ca. 90.000€ liegt und aktuell noch ca. 25.000€ kostet (Diskussionen hierüber sind ausdrücklich nicht erwünscht ;) )

Die Frage die sich mir nun stellt ist die genaue Berechnung des Geldwertenvorteils. Die 1% Regelung kommt für mich nicht in Frage, das sollte klar sein, aber ist die Methode über ein Fahrtenbuch am Ende günstiger, als die Firmennutzung über eine Reisekostenabrechnung zu gestalten?

Wenn ich bisher alles richtig verstanden habe, dann wird mir der Geldwerte Vorteil, der aus Abschreibung, Werkstattrechnungen, Autopflege und Dieselkosten entsteht zu 30% angerechnet und auf diesen wieder die Umsatzsteuer erhoben. Im Gegenzug kann ich alle anderen entstehenden Kosten steuerlich absetzen.

Im einzelnen als grobes Rechenbeispiel hieße das:

Anschaffungskosten von 25.000€

Km-Leistung von 20.000km/1 Jahr

Werkstattkosten 1.000€/1 Jahr

Diesel (12,0l/100km) 3.120€/1 Jahr

Sonstige Kosten 200€/1 Jahr

Anschreibung ca. 4.000€/1 Jahr (korrekt, wenn man Kaufpreis durch 6 teilt?)

damit entstehen also Kosten pro Jahr von 8.320€ von denen ich 30% und darauf die Steuer zu tragen habe, damit bin ich also bei ca. 3000€/1 Jahr.

Ist diese Rechnung korrekt oder nicht? Wie gesagt habe meine Infos bisher nur aus dem, was ich so in den Suchmaschinen gefunden habe zusammengesucht und möchte das gern mal abchecken lassen. Bisher scheint mit die Methode ganz sinnvoll, dadurch, dass ich ja allein durch Werkstatt, Diesel und sonstige Kosten schon ca. 3500€ der MwSt. wieder bekomme, aber ich würde gern wissen ob meine Rechnung so überhaupt stimmt. Anderenfalls wird das Auto privat gekauft, auf den Vorsteuerabzug des Kaufpreises und sämtlicher Kosten verzichtet und per Fahrtenbuch und Werkstattrechnungen die tatsächlichen Kosten der Firmennutzung nachgewiesen.

Ich hoffe ich habe Infos drin, die gebraucht werden und jemand kann mir entweder den Sachverhalt mal richtig erläutern, falls ich mit meinen Gedanken meilenweit daneben liege oder mir bestätigen, dass meine Rechnung stimmt.

MfG Chris

Beste Antwort im Thema

Deine grundsätzliche Betrachtungsweise ist schon richtig.

Allerdings gehst Du an die Berechnung der jährlichen Kosten mit sehr viel Optimismus ran.

Zum Einen gehst Du davon aus, dass der Dieselpreis bei 1,30 € liegt und die nächsten Jahre bleibt, zum Anderen erscheinen mir 1.000 € Werkstattkosten pro Jahr für ein Auto dieser Liga (NP 90.000) mit einem entsprechenden Alter und Laufleistung als deutlich zu niedrig gegriffen.

Denn auch, wenn der Wagen gebraucht sehr günstig ist, orientieren sich Ersatzteil- und Reparaturpreise häufig am Neuwagenpreis. Bremsscheiben und Beläge vorne und hinten fressen da schnell mal Dein Werkstattbudget für zwei Jahre auf. Und Bremsen sind normaler Verschleiß. Ölmenge ist bei so einem Auto auch nicht zu verachten. Und wenn da dann noch laufleistungsbedingte Altersersprobleme dazukommen, kann es sehr schnell sehr teuer werden.

Selbiges bei den sonstigen Kosten. Da der Faktor Reifen nicht extra aufgeführt ist, denke ich mal, der soll da drin sein. Sorry, aber mit 200 € im Jahr für Reifen und sonstige Kosten kommst Du bei 20.000 km Fahrleistung bei so einem Schiff nicht hin.

Um ein Fahrtenbuch wirst Du nicht rum kommen. Das ginge nur bei der 1% Regelung, die hier absoluter Nonsens wäre. Wenn Du den Wagen betrieblich kaufst, brauchst Du das Fahrenbuch um den Privatanteil zu ermitteln. Wenn Du den Wagen privat kaufst, brauchst Du wohl ein Fahrtenbuch um die betrieblichen Fahrten zu erfassen.

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Deine grundsätzliche Betrachtungsweise ist schon richtig.

Allerdings gehst Du an die Berechnung der jährlichen Kosten mit sehr viel Optimismus ran.

Zum Einen gehst Du davon aus, dass der Dieselpreis bei 1,30 € liegt und die nächsten Jahre bleibt, zum Anderen erscheinen mir 1.000 € Werkstattkosten pro Jahr für ein Auto dieser Liga (NP 90.000) mit einem entsprechenden Alter und Laufleistung als deutlich zu niedrig gegriffen.

Denn auch, wenn der Wagen gebraucht sehr günstig ist, orientieren sich Ersatzteil- und Reparaturpreise häufig am Neuwagenpreis. Bremsscheiben und Beläge vorne und hinten fressen da schnell mal Dein Werkstattbudget für zwei Jahre auf. Und Bremsen sind normaler Verschleiß. Ölmenge ist bei so einem Auto auch nicht zu verachten. Und wenn da dann noch laufleistungsbedingte Altersersprobleme dazukommen, kann es sehr schnell sehr teuer werden.

Selbiges bei den sonstigen Kosten. Da der Faktor Reifen nicht extra aufgeführt ist, denke ich mal, der soll da drin sein. Sorry, aber mit 200 € im Jahr für Reifen und sonstige Kosten kommst Du bei 20.000 km Fahrleistung bei so einem Schiff nicht hin.

Um ein Fahrtenbuch wirst Du nicht rum kommen. Das ginge nur bei der 1% Regelung, die hier absoluter Nonsens wäre. Wenn Du den Wagen betrieblich kaufst, brauchst Du das Fahrenbuch um den Privatanteil zu ermitteln. Wenn Du den Wagen privat kaufst, brauchst Du wohl ein Fahrtenbuch um die betrieblichen Fahrten zu erfassen.

Themenstarteram 21. Juli 2014 um 13:21

Die Reifen habe ich ehrlich gesagt völlig außer Acht gelassen, besten Dank für den Hinweis!! Versicherung fiel mir dann übrigens auch noch auf :)

Hm nun gut da hast du viele interessante und sicher auch richtige Punkte angesprochen, manches ist wohl wirklich etwas optimistisch gewesen.

Sei es drum, kann man anhand der Richtigstellungen schon ungefähr sagen was sinnvoller wird, also Privatkauf und Reisekosten oder doch die Option über die Firma?

Ich tue mich irgendwie mit dem Abschreibungsthema sehr schwer, den Rest glaube ich verstanden zu haben, aber zur Sicherheit wäre es gut, wenn mir jemand vorrechnen kann, wie sich die Zahlen verhalten, wenn das Auto im jahr Kosten von 8000€ generiert, dazu einen Abschreibungswert von 4000€ hat und die Private Nutzung bei 30% liegt. Was genau hat die Firma an Kosten zu tragen, an Verlusten entgegen zu setzen, was sind die Kosten, die ich Privat noch habe?

aktuell scheint es mir irgendwie völlig egal, was die Kosten angeht, so rum, wie so rum komme ich nachher auf die Gleiche Summe, und tendiere eher aus Sicherheitsgründen zum Privatwagen..

... das wären dann Gesamtkosten (incl. Abschreibung) von 12.000 €/ Jahr. Davon 30% Privatnutzung wären 3.600,-- € im Jahr oder 300 € im Monat.

Diese "Privatentnahme" müßtest Du einkommenversteuern. Was Dich das an Steuern kostet hängt wiederum von Deinem individuellen Steuersatz bzw. Deiner Progression ab.

Meines Erachtens wäre es günstiger, das über die Fa. zu machen, sofern das Finanzamt keine Einwände hat und das Fahrzeug durch die nebenberufliche Gewerbetätigkeit gerechtfertigt ist.

Aber Du müßtest eben anhand eines Fahrtenbuches belegen können, wie hoch der Anteil der Privatfahrten an der Gesamtfahrleistung ist, damit die Kosten entsprechend aufgeteilt werden.

Ich würde da auf jeden Fall mal mit dem Steuerberater drüber sprechen ...

Und bitte daran denken, das das FA bei der steuerlichen Bewertung immer den Fahrzeug Neupreis (Listenpreis bei EZ) heranzieht.

... nur bei der pauschalen Besteuerung der Privatnutzung, sogenannte 1%-Regelung.

Daher stehe diese Option ja gar nicht zur Diskussion, weil der Threadersteller dann für die Privatnutzung monatlich 900 € versteuern müßte, auch wenn der Wagen als Gebrauchter dann nur noch 25.000 € kostet.

Bei Fahrtenbuch werden alle Kosten des Fahrzeugs gemäß der Nutzung (privat/geschäftlich) laut Fahrtenbuch entsprechend aufgeteilt.

Zitat:

Original geschrieben von wastl50

Und bitte daran denken, das das FA bei der steuerlichen Bewertung immer den Fahrzeug Neupreis (Listenpreis bei EZ) heranzieht.

Das wäre dann der Fall, wenn der TE von der 1%-Regel Gebrauch machen will.

Wenn er das Fahrzeug gebraucht kauft und mit ins Betriebsvermögen übernimmt, werden zunächst die tatsächlichen Kosten (AfA, laufende Unterhaltskosten) zugrunde gelegt. War bei mir am Anfang auch so.....alten Benz in die Firma eingelegt, Wert 3000 Euro, auf drei Jahre abgeschrieben. Nachweis der betrieblichen Nutzung (also Nachweis des Nutzungsanteils betrieblich/privat) per Fahrtenbuch.

Jetzt kommt am Ende beim TE vielleicht wirklich eine 70%ige betriebliche Nutzung heraus --> dann sind 70% der auf das Fahrzeug bezogenen Kosten inklusive Abschreibung gewinnmindernd anzusetzen und 30% mindern den Gewinn und damit die Steuerlast eben nicht. Dadurch wäre die Besteuerung des geldwerten Vorteils abgegolten [übrigens können dann auch nur 70% der Vorsteuer erstattet werden].

Wird kein Fahrtenbuch geführt, kann das Fahrzeug zwar trotzdem abgeschrieben werden. Privat wird man dann aber dennoch monatlich auf 1% des Brutto-Listenneupreises Steuern zahlen müssen --> die Lösung scheidet im Grunde bei einem Fahrzeug dieses Alters aus Vernunftgründen aus.

Grüße

SpyderRyder

Themenstarteram 22. Juli 2014 um 6:38

Vielen Dank für die ganzen Antworten.

Erstmal korrekt, die 1%-Regel ist hier nicht wirtschaftlich, fand daher auch bei keiner Überlegung irgendeine Berücksichtigung.

Dass der Kaufpreis auch nur zu 70% wiedergeholt werden kann war mir so auch nicht bewusst, wie wird sowas berechnet? Ich mache bspw eine monatliche Abrechnung beim FA, Kaufe das Auto in einem Monat, in dem ich fast nur geschäftlich unterwegs bin und komme auf eine 90/10 Verteilung, wird dann auch 90/10 bei der Vorsteuer berechnet? Da muss doch eine Gegenprüfung passieren, da die 70/30 sich ja erst über das Jahr ergeben. Oder wird soetwas zuerst zu 100% abgezogen und beim Jahresabschluss ausgeglichen, weil man dann ein repräsentatives Mittel errechnen kann?

Ansonsten kam ich bei den laufenden Kosten auch auf ca. deinen Wert, genau zieh ich doch aber die 8000€ Kosten netto heran, also nur noch 6700€ und dazu 4000€ Abschreibung, von diesen 10.700€ dann wieder 30% und diese dann noch mit 19% versteuert, so komm ich dann auf 3800€. Dh. tatsächliche Ausgaben für die Firma betragen ca. 6700€, der Rest verrechnet sich ja steuerlich und privat liegen wir also bei 3800€. (ich weiß kann man so nicht ganz betrachten, da die Gewinnminderung durch die Abschreibung wahrscheinlich etas mehr ins Gewicht fällt, aber mich interessieren erstmal die Kosten, die entstehen).

Beim Privatwagen (ich gehe mal von den 0,30€ pro km aus, auch wenn ich ein Fahrtenbuch führen würde um die tatsächliche und wahrscheinlich höhere Zahl zu bekommen) hätte ich privat Kosten von 3800€ zu tragen und die Firma hätte durch die Fahrtkosten eine Last 4200€ (70% der 20.000km*0,3). Ich weiß ich verliere hier den Vorteil der Abschreibung, aber auf der anderen Seite stehen hier Gesamtausgaben von 8000€ im Raum, wohingegen beim Firmenwagen 10.500€ (3800 privat und der Nettowert der Kosten von 6700€) entstehen oder hab ich hier einen Denkfehler?

Mir ist klar, dass man in einer Firma Gewinnminderungen brauch, aber wenn ich mir die reinen Zahlen angucke und so erscheint mir die Privatwagenoption vorerst irgendwie sinnvoller, der Vorteil des Vorsteuerabzugs vom Kaufpreis verrechnet sich ja auch recht schnell und schlägt nicht mehr wahnsinnig hoch zu Buche. Dazu kommt die Risikominderung, für den Fall, dass das Fahrtenbuch nicht anerkannt wird.

Ein Gedanke der mir eben kam: ist die Reisekostenpauschale nicht auch eine Gewinnminderung, so kann ich also doch noch etwas gegensetzen, beim Privatwagen 4200€ und beim Firmenwagen nur die Abschreibung von 4000€. Was ich mir logischweise nicht wiederholen kann sind die 2300€ Vorsteuerabzug bei den Rechnungen, die sind quasi "verloren".

Wenn mir hier nun kein Fehler unterlaufen ist, dann werde ich das Fahrzeug wohl Privat kaufen.

am 22. Juli 2014 um 16:39

Nur mal so als Tip: die Abschreibung berechnet sich vom Nettokaufpreis (also ohne MwSt) des PKW und bei gebrauchten PKW sind es nicht mehr 6 Jahre sondern die Restlaufzeit wobei dies auch vom Zustand, km etc abhängen kann, i.d.R. wird aber z.B. bei einem PKW der schon 2 Jahre alt ist, dann noch 4 Jahre abgeschrieben.

Und... im ersten Jahr natürlich nur zeitanteilig je nach Kaufmonat 1/12. Als wenn man z.B. im Dezember kauft, bleibt für die Abschreibung in dem Jahr nicht viel.

 

Auch wichtig ist die Zuordnung des PKW zum Privatvermögen oder Betriebsvermögen, da kann man schnell mal im Internet suchen, aber wenn die betriebliche Nutzung über 50% liegt, bin ich der Meinung, hat man keine Wahl und der PKW gehört ins Betriebsvermögen. Hier sollte man sich ggf. vom Steuerberater Rat holen.

Fakt ist, wenn der PKW ist Betriebsvermögen gehört, holt man sich die VSt vom Kauf vom Finanzamt zurück und auch die VSt aller anderen Kosten. Fahrtenbuch ist erforderlich, um den privaten Anteil der km im Jahr zu ermitteln. Anhand dieses Anteils werden dann alle PKW-Kosten im Jahr zum Jahresende ermittelt und der Privatanteil (Eigenverbrauch) wird bei Kosten ohne MwSt netto und bei Kosten wo vorher die VSt abgezogen wurde plus MwSt als Privatentnahme gebucht, auch die Abschreibung wird anteilig als Eigenverbrauch gebucht, glaub auch plus MwSt. Alternative ist die 1%-Geschichte,was bei teuren Fahrzeugen ja nicht lohnt. Es ist also nicht soo einfach, daher ggf. Steuerberater fragen.

Themenstarteram 23. Juli 2014 um 6:18

vielen Dank, das bringt doch etwas mehr Licht ins Dunkel und macht auch irgendwo Sinn. Problem was ich sehe: d.h. aber auch, dass ich bei einem 4 Jahre alten Auto, den Nettokaufpreis von 20.000€ über 2 Jahre abzuschreiben habe, damit geht der geltwerte Vorteil ja wahnsinnig schnell nach oben, für die 2 Jahre um dann wieder extrem zu fallen.

Ich werde mich wohl wirklich mal an höherer Stelle informieren müssen.

Vielen Dank aber an alle, die mir hier weitergeholfen haben, ich werde mal berichten, wie ich es nun letztlich gelöst habe.

am 23. Juli 2014 um 6:31

Wenn du mit "höhere Stelle" den Steuerberater deines Vertrauens meinst, bist du da richtig. Und er wird sich freuen, dass du ihn als "höhere Stelle" ansiehst :)

Die siehst die Abschreibung über einen kurzen Zeitraum als Nachteil, das ist es aber nicht.

Nehmen wir mal Dein Beispiel von 20.000 € netto und eine Abschreibungsdauer von 2 Jahren (da wird das FA vermutlich nicht mitspielen).

Somit würde die Abschreibung pro Jahr 10.000 € betragen. Diese 10.000 € machst Du im Rahmen der AfA steuermindernd geltend. Im Rahmen der Privatnutzung müßtest Du 30% davon als Privatentnahme wieder versteuern. Somit bleiben 7.000 € AfA, die Dein zu versteuerndes Einkommen mindern.

Letztendlich ist es egal, ob die Abschreibung auf 2, 3 oder 4 Jahre verteilt wird. Da die betriebliche Abschreibung höher ist als die private Steuerbelastung machst Du dadurch plus (vorausgesetzt die Gewinne sind entsprechend). Die Summe des Plus ergibt sich durch den Kaufpreis des Fahrzeugs, der ja irgendwann bis 1 € Buchwert abgeschrieben wird. Durch die Abschreibungsdauer wird nur der Zeitraum, in dem Du dieses Plus machst, geändert.

Ich würde dennoch eine längere Abschreibungsdauer bevorzugen, denn wenn Du den Wagen irgendwann wieder verkaufst, mußt Du die Differenz zwischen Buchwert (1€ wenn voll abgeschrieben) und Verkaufspreis wieder einkommenversteuern. Das bringt betrieblich wieder Steuerlast, privat aber keinen Vorteil.

Üblicherweise wird ein Gebrauchtfahrzeug über die "geplante" Nutzungsdauer abgeschrieben. Wenn Du vorhast den Wagen 3 Jahre zu behalten, wären das drei Jahre.

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