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Firmenwagen ohne Arbeitsweg versteuern

Themenstarteram 9. März 2023 um 19:41

Hallo liebe Community,

folgender Sachverhalt:

- Firma bietet als Gehaltsbestandteil ein Firmenwagen Leasing an

- Privatfahrten setze ich normal mit 1% an

- Distanz zwischen Wohnort und erster Tätigkeitsstätte=700km

- Diese Distanz wird nur ca. 1x im Monat mit dem Zug zurückgelegt, ca. 2 Nächte vor Ort übernachtet und dann wieder mit dem Zug zurück

- Firmenwagen wird also nicht für den Arbeitsweg verwendet

Sehe ich es richtig, dass ich somit keinen weiteren geldwerten Vorteil (außer die 1%) ansetzen muss?

Wie regel ich das mit dem Arbeitgeber/Finanzamt?

Gruß!

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20 Antworten

M.E. fällt der die 0,03 % Regel auch an wenn Du nicht mit Deinem Wagen fährst. Es reicht dass Du es könntest.

Hier wäre ein Fartenbuch sinnvoll um die 0,002% Regel anwenden zu können.

 

https://www.haufe.de/.../...esteuerung-privater-fahrten_78_450426.html

Fahrtenbuch führen, einzelne Fahrten werden dann mit 0,002% versteuert. In deinem Fall dann eben keine. Die pauschale Versteuerung mit 0,03% wäre in dem Fall ein finanzielles Fiasko, da es 15 Fahrten entspricht.

Themenstarteram 9. März 2023 um 19:53

Zitat:

@stna1981 schrieb am 9. März 2023 um 20:50:45 Uhr:

Fahrtenbuch führen, einzelne Fahrten werden dann mit 0,002% versteuert. In deinem Fall dann eben keine. Die pauschale Versteuerung mit 0,03% wäre in dem Fall ein finanzielles Fiasko, da es 15 Fahrten entspricht.

Genau das wäre mein Plan, wenn das so auch funktioniert. Fahrtenbuch wäre dann halt entsprechend leer. Hat damit hier jemand Erfahrungswerte?

Einen „richtigen“ Homeoffice-Vertrag bekommst Du nicht?

Dann wäre deine erste Arbeitsstätte daheim und es würden 0 x 0,03% anfallen.

Ausserdem könntest du zum Büro dann jeweils eine Dienstreise über 700 km geltend machen :-)

Ich mache das so mit Fahrtenbuch. 4x im Monat fahre ich 65km. Meines Wissens kann der Arbeitgeber das auch nicht "verweigern", weil das ja Steuerrecht ist. Hast du mal bei deinem Arbeitgeber nachgefragt? Der sollte es doch am besten beantworten können.

Bei 700km Entfernung kann das doch gar nicht die erste Tätigkeitsstätte sein! 1400km am Tag Arbeitsweg fahren + 8 Stunden Arbeitszeit + Pause... Da wird auch jedem Finanzamt klar sein, dass das so nicht stattfindet.

 

Fragt sich nur, warum der AG dennoch auf diese erste Tätigkeitsstätte besteht und nicht einfach "es gibt keine" sagt, was eben absolut plausibel wäre.

Bei meinem AG gibt es ein Formular zur Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte. Es gibt in dem Formular mehrere Optionen. Laut Steuerrecht muss der AG eine erste Tätigkeitsstätte benennen, es sei denn die Tätigkeit erfolgt ausschließlich im Homeoffice. Bei meinem AG wird auch immer erst mit 0,03% versteuert. Aber man kann dann in der Steuererklärung das Fahrtenbuch vorweisen und auf 0,002% Versteuerung gehen. Vor allem bei weiterer Entfernung von Wohnort und erster Tätigkeitsstätte lohnt sich das.

Das wäre aber blöd, weil dir dann ja jeden Monat der GV für die nicht getätigten 15 Fahrten vom Gehalt abgezogen wird, da bleibt ja nichts mehr übrig? Bei nem Brutto-Listenpreis von 50K und 700km wäre das ein monatlich zu versteuernder GV von über 10K Euro!? Das kann zwar pauschal versteuert werden, ist aber immer noch komplett unrealistisch.

Entweder deine erste Arbeitsstätte ist zuhause oder du kannst von vornherein mit 0,002% versteuern. Alles andere halte ich - sofern es da keine Sonderregeln o. ä. gibt (bin kein Steuerberater) - für nicht Sinnhaftigkeit...

Bei 700 km Entfernung zwischen Wohnung und Büro kann das Büro ja nicht erste Tätigkeitsstätte sein, da gar nicht erreichbar innerhalb der Arbeitszeit an einem Arbeitstag.

am 10. März 2023 um 5:56

Eben!

Ich wohne ca. 100 km vom AG/ Firmensitz entfernt, bin ausschließlich im HomeOffice oder selten beim Kunden vor Ort und „lebe“ mit 1%-Regel. Durch HO beträgt der dienstliche km-Anteil ca. 20% an der Gesamtfahrleistung, der kleine Rest ist private Nutzung.

Ist bei mir genauso. Wichtig dabei ist, dass der AG dir jährlich quittiert, dass du innerhalb der Firma keinen ständigen Arbeitsplatz hast.

 

Das reicht meinem FA seit über zehn Jahren aus.

Primär entscheidend ist vor allem, dass der AG nicht pauschal versteuert und vom Lohn abzieht (monatlich)

Themenstarteram 10. März 2023 um 7:37

Zitat:

@DJ Fireburner schrieb am 10. März 2023 um 07:42:05 Uhr:

Ist bei mir genauso. Wichtig dabei ist, dass der AG dir jährlich quittiert, dass du innerhalb der Firma keinen ständigen Arbeitsplatz hast.

Das reicht meinem FA seit über zehn Jahren aus.

Wo ist deine erste Tätigkeitsstätte?

Bei mir ist diesbezüglich wenig Spielraum, da mein Wohnort ja meine Privatsache ist und mein Arbeitgeber nicht offiziell das Home Office nach Arbeitssicherheit abnehmen möchte.

Ich nehme für mich mit, dass ich unbedingt klären muss ob mein Arbeitgeber eine vorab Versteuerung von 0,002% akzeptiert. Dann würde es gut funktionieren. Wenn nicht, ist das Thema finanzieller Selbstmord.

Wo ist denn dann deine Arbeitsstätte? Beim Kunden vor Ort oder doch daheim? Ggf. ist auch Lösung, sich eine Zweitwohnung in AG-Nähe zu suchen und von dort aus die Entfernungs-Kilometer anzusetzen. Das Problem an 0,002% ist, dass das Risiko beim AG liegt, falls es nachträglich doch seitens des Finanzamtes bei einer möglichen Betriebsprüfung abgelehnt wird. Dann muss der AG selber alle Kosten und ggf. auch Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen. Daher sichern sich die meisten Arbeitgeber dahingehend ab, dass lieber konservativ zum Nachteil des Arbeitnehmers versteuert wird als anders herum. Zu allergrössten Not lebt man erstmal mit 0,3% und holt sich dann mit der nächsten Steuererklärung und Fahrtenbuch das Geld zurück, das ist wohl aber in diesem Fall und der Entfernung unmöglich.

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