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Firmenwagen-Regelung: Steuerliche Fragen / Bonusumwandlung

Themenstarteram 11. November 2013 um 9:24

Hallo zusammen,

als Arbeitnehmer erhalte ich jährlich eine Bonuszahlung, die ich rein exemplarisch mal mit 6000€ Brutto beziffere. Der übliche Weg ist es, diese wie gewohnt auszuzahlen und zu versteuern. (-> 50% futsch..)

Da privat eh ein Fahrzeugkauf ansteht, ist mir die Überlegung gekommen, diese Bonuszahlung als Eigenanteil zu einem Firmenwagen zu verwenden. Zur Zeit habe ich noch keinen Firmenwagen.

Idee:

Bruttolistenpreis: 32000€ -> Geldwerter Vorteil nach 1%+0,03%-Regel: ~385€ je Monat.

Nun bietet sich ja die Möglichkeit einer Eigenbeteiligung. Diese würde auch den geldwerten Vorteil mindern. Plan wäre es, hier volle ~385€ monatlich von meiner Einmalzahlung zu verwenden. Somit wäre der geldwerte Vorteil = 0€ -> Keine Abzüge vom "gewohnten" Nettogehalt.

Den Eigenanteil von ~385€ steckt sich mein AG ein, um damit die Leasingrate des Wagen zu finanzieren. (So Pi*Daumem.. :-))

Hat jemand Erfahrungen mit diesem Model, beziehungsweise gibt es hier steuerliche Aspekte, die ich nicht betrachtet habe? Kann ich die Eigenbeteiligung am Firmenwagen überhapt vom Brutto abdrücken, oder geht dies nur vom Netto? Muss ich die Eigenbeteiligung trotzdem Versteuern??

P.S: Das der AG hier Steuern/Versicherung/Sprit zahlen müsste ist klar.

Viele Grüße

Bobblz

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10 Antworten
Themenstarteram 12. November 2013 um 9:47

Keiner??

Wer einen Firmenwagen privat nutzt, muss für diesen geldwerten Vorteil Steuern zahlen: pauschal oder über Einzelabrechnung mit Fahrtenbuch. Welche Variante günstiger ist, ermittelt unser Berechnungsprogramm.

Grundsätzlich besteuert das Finanzamt den Dienstwagen nach der Pauschalmethode.

Dabei geht das Finanzamt vom Listenpreis des Wagens aus. Von diesem Betrag muss der Arbeitnehmer monatlich ein Prozent als geldwerten Vorteil versteuern. Kostet der Wagen insgesamt 50 000 Euro, erhöht sich das Bruttogehalt also monatlich um 500 Euro.

Anstatt die Nutzung des Firmenwagens pauschal zu besteuern, kann man aber auch ein Fahrtenbuch führen und die Kosten für den Wagen gegen den geldwerten Vorteil aufrechnen. Unser Berechnungsprogramm ermittelt, mit welcher Methode Sie weniger Steuern zahlen.

Variante 1: Die Ein-Prozent-Methode

Bei der Ein-Prozent-Methode setzt das Finanzamt pauschal ein Prozent des Listenpreises monatlich als geldwerten Vorteil an, der versteuert werden muss. Der Listenpreis setzt sich aus der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers zum Zeitpunkt der Erstzulassung, den Kosten für die Sonderausstattung und der Umsatzsteuer zusammen. Der Listenpreis gilt auch dann, wenn der Dienstwagen billiger war oder gebraucht gekauft wurde.

Zusätzlich werden noch 0,03 Prozent des Listenpreises pro Kilometer für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte hinzu gerechnet. Die Entfernungskilometer werden auf volle Kilometer aufgerundet.

Voraussetzung für die Ein-Prozent-Methode ist, dass der Firmenwagen zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird. Überwiegt die Privatnutzung, muss die Fahrtenbuch-Methode

angewandt werden.

Variante 2: Das Fahrtenbuch

Wer per Fahrtenbuch nachweist, dass er den Firmenwagen nur in geringem Umfang privat nutzt, braucht auch nur diesen Anteil zu versteuern. Das kann bei einem teuren Wagen einige Hundert Euro Ersparnis im Jahr ausmachen. Karl Heinz Däke, Ex-Präsident des Bundes der Steuerzahler, rät deshalb: „Wir empfehlen prinzipiell, ein Fahrtenbuch zu führen – vor allem dann, wenn es sich um ein sehr teures Fahrzeug handelt und dies kaum privat genutzt wird.“

Artik aus Money-Online Juli 2013

Gruß

Nobby

Themenstarteram 12. November 2013 um 13:09

Danke, aber googlen kann ich auch und meien Fragen beantwortet das nicht.. ;) Bitte mal genau lesen.

Hi,

Deine Denke ist nur halb richtig.

So ist's richtig:

1. Dein AG behält die 6.000 Euro ein. Die braucht er auch, um den Wagen zu bezahlen (netto, Vollkosten). Dein AG spart dazu auch noch ca. 0-600 Euro Sozialabgaben (extrem geschätzt, hängt davon ab, ob du über 1 oder 2 Beitragsbemessungsgrenzen liegst oder gar nicht)

2. Diese 6.000 Euro bekommst du nicht, fallen also 3.000 Euro Netto weg.

3. Du zahlst den geldwerten Vorteil für 4620 Euro. Sind also rund 2300 Euro Netto weniger im Jahr.

Was du meinst, ist keine freaky getrickste Eigenbeteiligung. Das ist ganz normal. Der Dienstwagen ist dann Bestandteil des Gehalts. Und genau dafür wurde die 1% Regelung gemacht.

Pauschalen geldwerten Vorteil kannst du nur mit einem Fahrtenbuch umgehen - und wenn du reichlich geschäftliche Fahrten hast. Kann sich richtig lohnen.

Effekt:

- Du hast 5.300 Euro weniger Netto (die 6.000 Bonus nicht bekommen = 3.000 Netto + Versteuerung geldwerter Vorteil).

- Dafür fährst du ein Fahrzeug, das dich 6900 Euro kosten würde (6.000 + 19% auf ca. 80% davon / wg. Steuer/Versicherung)

-> Du bist 1400 Euro im Plus. Wenn Du privat das gleiche Neufahrzeug fahren würdest wie geschäftlich.

Für deinen Arbeitgeber ist das Ganze kostenneutral.

Sind natürlich viele Annahmen drin: Vollkostenrechnung Auto (6.000 Netto im Jahr bei z.B. 20.000 km kann hinhauen bei 32.000 Euro BLP). Deine Einkommenshöhe und der persönliche Steuersatz sind auch noch Faktoren.

Ganz kompliziert wird's noch, wenn du bisher geschäftliche Fahrten mit dem AG abgerechnet hast, da fällt dann noch ne Einnahmequelle weg, wenn dich dein bisheriges Auto weniger als 30 Cent / km kostet.

Themenstarteram 12. November 2013 um 17:39

Hallo drvr,

sehe ich leider an einigen Punkten anders:

Zitat:

Original geschrieben von drvr

Hi,

Deine Denke ist nur halb richtig.

So ist's richtig:

1. Dein AG behält die 6.000 Euro ein. Die braucht er auch, um den Wagen zu bezahlen (netto, Vollkosten). Dein AG spart dazu auch noch ca. 0-600 Euro Sozialabgaben (extrem geschätzt, hängt davon ab, ob du über 1 oder 2 Beitragsbemessungsgrenzen liegst oder gar nicht)

2. Diese 6.000 Euro bekommst du nicht, fallen also 3.000 Euro Netto weg.

3. Du zahlst den geldwerten Vorteil für 4620 Euro. Sind also rund 2300 Euro Netto weniger im Jahr.

Die 6000€ Zuzahlung gelten steuerlich als Eigenanteil zum Firmenwagen und werden mit dem geldwerten Vorteil verrechnet! 4620€-6000€ = 0€ -> keine Einbußen beim Netto

(Quelle: http://www.haufe.de/.../...n-mindern-geldwerten-vorteil_78_176892.html & http://www.brutto-netto-rechner.info/geldwerter-vorteil.php)

Demnach büße ich nur 3000€ ein, also 250€ Netto im Monat.

Die ungenutzten 1380€ Bonus können sogar im nächsten Jahr berücksichtigt werden.

(Quelle: http://www.rechnungswesen-antwort.de/.../...hlung-beim-dienstwagen.php)

Viele Grüße

Bobblz

Oh, tatsächlich.

Kein blödes Modell.

Wieder was gelernt, danke.

So wird's für den AG kostenneutral (bis auf die Mehrarbeit in der BuHa):

Auto kostet den AG 6.000 Euro im Jahr.

Du beteiligst dich mit 6.000 Euro:

1.380 behält der AG direkt ein, die tauchen nirgends mehr bei dir auf. Lohnkürzung.

Der Bonus ist dann noch 4.620 Euro.

Der wird zur Zuzahlung aus dem Brutto (erstaunlich, dass das nicht aus dem Netto erfolgen muss), der den geldwerten Vorteil auf 0 absinken lässt.

 

 

 

 

 

 

So wie du dir das vorstellst wird das aber (meiner Meinung nach) nicht funktionieren.

Die 6.000 € Bonus würdest du ja nach wie vor bekommen, bloß dass dein AG den Betrag einbehält und deine Eigenanteile davon abgehen.

Die beiden Vorgänge müssen getrennt voneinander gesehen werden!

Deine Idee ist Sozialversicherungs- und Steuerbetrug!

Mich wundert auch, dass die Zuzahlung aus dem Brutto legal sein soll. Aber ich lern gern dazu.

Das steht PDF vom BMF drin:

Zitat: "Zahlt der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber oder auf dessen Weisung an einen Dritten zur Erfüllung einer Verpflichtung des Arbeitgebers (abgekürzter Zahlungsweg) für die außerdienstliche Nutzung [...] eines betrieblichen Kraftfahrzeugs ein Nutzungsentgelt, mindert dies den Nutzungswert."

(Das Gefettete: z.B. Leasinggesellschaft)

Eigentlich kann man als AN ja nur Geld vom Netto ausgeben. Vielleicht ist das hier ein Sonderfall?

Ich kenn's z.B. so, dass Zuzahlungen durch den AN vom AG aus dem Netto einbehalten werden (Beispiel: AG zahlt TG-Stellplatz in der City, für das Privat-Kfz; AN muss aber zuzahlen).

Was tatsächlich noch was bringt: Pendlerpauschale vom AG mit 15% pauschal versteuern lassen.

Noch ein bisschen Lesestoff

Zitat:

Original geschrieben von backbone23

Deine Idee ist Sozialversicherungs- und Steuerbetrug!

So ein Blödsinn. Er hat ja nichts gemacht.

Zuzahlungen kann man nur aus dem netto machen. Aus dem Brutto ist dies nicht möglich.

M.E. ist u.U. eine Entgeltumwandlung möglich. Statt des Bonus gibt es einen Firmenwagen. Also keine TEUR 6 sondern die monatliche Versteuerung.

Nö, kein Blödsinn. Dann ersetze halt das "ist" durch ein "wäre" - zufrieden?

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