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Firmenwagen - Steuerliche Fragen / Vorteil für AN und AG?

Themenstarteram 7. Juli 2014 um 17:31

Hallo zusammen,

ich befinden mich derzeit in aussichtsreichen Vertragsverhandlungen mit einem neuen AG.

Da meine neue Arbeitstelle ca. 90 km (einfache Fahrt) von meinem Wohnort entfernt ist, ist eine meiner Bedingungen der Stellung eines Firmenwagens.

Ich habe mich in die Thematil nun soweit auch schonmal eingelesen. Jedoch ist mir noch nicht alles klar.

Ich möchte folgendes Beispiel vewenden.

a) Meine Wunschbruttolohn beträgt 4.500 p/M

b) Listenpreis des Firmenwagen 20.000 EUR

c) Entfernung zur Arbeit (einfache Fahrt) 90 km

Zur Errechnung des "netto" Lohnes gibt es zwei Möglichkeiten:

a) Der "Geldwerte Vorteil der Fahrtkosten zur Arbeit" wird NICHT vom AG versteuert.

Rechnung:

Listenpreis x 0,03 % x km = 20.000 x 0,03 % x 90 km = 540 EUR

plus

der Geldwerte Vortel des Firmenwagen = 20.000 * 1 % = 200 EUR

=> Der zu versteuernde Bruttolohn beträgt dann 5.240 EUR ( 4.500 + 540 + 200)

=> Netto kommt dann 2.270,86 EUR heraus

b) Der "Geldwerte Vorteil der Fahrtkosten zur Arbeit" wird vom AG versteuert.

Rechnung:

Listenpreis x 0,03 % x km = 20.000 x 0,03 % x 90 km = 540 EUR

Minus

Paschaulisierungshöchstgrenze (=das was der AN im Rahmen seiner Steuerklärung über die Werbungskosten absetzen kann) = 0,3 €/km * 90 km * 15 Tage = 405

= 135 EUR müssen "Nur" noch vom AN versteuert werden

plus

der Geldwerte Vortel des Firmenwagen = 20.000 * 1 % = 200 EUR

=> Der zu versteuernde Bruttolohn beträgt dann 4.835 EUR ( 4.500 + 135 + 200)

=> Netto kommt dann 2.482,77 EUR heraus

 

Fazit:

Man erkennt deutlich das Variante b) für den AN als deutlich besser ist als Variante a). Was mir jedoch nocht nicht ganz einleuchtet ist, warum Variante b) auch für den AG besser sein soll ? Dieser muss doch die Fahrkosten für den Arbeitsweg in Höhe von 405 EUR plus die Steuer auf die 405 EUR (sprich 405 * 15% = 60,75 EUR) bezahlen. In Summe ca 465 EUR. In Variante a) zahlt dies doch alles der AN ?

Ich hoffe Ihr könnte nachvollziehen wo mein Problem hängt. Laut Literatur ist Variante b) sowohl für den AG als auch den AN besser als variante A)

 

Im voraus vielen Dank für eure Hilfe :)

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11 Antworten
am 8. Juli 2014 um 10:59

Deine Rechnungen muten etwas seltsam an, vor allem a). Weshalb Du bei Variante a) die Pendlerpauschale nicht ansetzt, kann ich nicht nachvollziehen. Aus meiner Sicht ist nur die Variante b) die korrekte.

Zitat:

Was mir jedoch nocht nicht ganz einleuchtet ist, warum Variante b) auch für den AG besser sein soll ? Dieser muss doch die Fahrkosten für den Arbeitsweg in Höhe von 405 EUR plus die Steuer auf die 405 EUR (sprich 405 * 15% = 60,75 EUR) bezahlen. In Summe ca 465 EUR. In Variante a) zahlt dies doch alles der AN ?

Weshalb sollte der AG die 405 € versteuern müssen, die Du bei Deiner Steuererklärung geltend machst?

 

Und weshalb zahlt in Variante a) alles der AN? Du hast doch selbst nur die Versteuerung des GWV berechnet ...

Wie auch immer: Üblicherweise versteuerst Du als GWV 1% des LP plus 0,03% des LP je Entfernungs-km zum Arbeitsplatz; diese Steuer wird vom AG einbehalten und an das FA abgeführt. In Deiner Steuererklärung machst Du die Pendlerpauschale geltend und kannst hierfür einen Freibetrag eintragen lassen.

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 8. Juli 2014 um 16:45

Hallo und vielen Dank für deine Antwort.

Auch in Variante a) habe ich die Pendlerpauschale berücksichtigt.Dies sind nämlich genau die 540 EUR (0,03%* LP * Entfernungskilometer = 0,03% * 20.000 EUR * 90 KM)

Dies 540 EUR könnte ich im Rahme der Steuererklärung als Pendlerpauschale absetzen. Dies ist die gängige Vorgehensweise.

Es gibt jedoch auch die Möglichkeit - wie in Variante b) geschildert - das der AG die Fahrtkosten direkt "pauschal versteuert". Rechnung siehe in meinem ersten Post. Wenn der AG die Fahrtkosten direkt pauschal versteuert kann ich diesen Betrag natürlich am Ende des Jahres nicht nochmal in der Steuererklärung absetzen. Dafür habe ich jedoch jeden einzelenen Monat mehr netto(nämlich 211,91 EUR). Auch wenn man das ganze Jahr betratet ist das nettojahresgehalt deutlich höher wenn man die Variante b) im Vergleich zur Variante a) betrachtet.

Ich habe folgenden Vergleichrechner benutzt:

http://www.parmentier.de/steuer/steuer.htm?dienstwagen.htm

=> um Variante b) zu errechnen muss man im Feld "Fahrtkosten vom AG pauschal versteuern" einen Hacken setzen.

mit folgenden Daten "befüllt":

Kirchensteuer: keine

kinderlos:ja

geboren: nach 1949

Steuerklasse: 1

Bruttolohn: 4500

Neupreis Dienstwagen: 20.000

Entfernung zum Arbeitsplatz: 90 km

für durchschnittlich: 15 Tage/Monat

KV-Beitragssatz: 14,6 %

KV Zusatzbeitrag: 0,9 %

Die 405 € in b) zahlt der AG ja nicht an das FA, sondern lediglich die 15% davon.

am 9. Juli 2014 um 7:04

Zitat:

Original geschrieben von Snaker_83

 

Auch in Variante a) habe ich die Pendlerpauschale berücksichtigt.Dies sind nämlich genau die 540 EUR (0,03%* LP * Entfernungskilometer = 0,03% * 20.000 EUR * 90 KM)

Dies 540 EUR könnte ich im Rahme der Steuererklärung als Pendlerpauschale absetzen. Dies ist die gängige Vorgehensweise.

Sorry, aber das ist nicht die Pendlerpauschale, sondern der GWV, der für die Fahrten zum Arbeitsplatz versteuert werden muss. Und diese 540 € kannst Du keinesfalls von der Steuer wieder absetzen.

Absetzen kannst Du die Pendlerpauschale, die Du ja im Beispiel b) auch erwähnt hast --> 0,30 € * 90 km * 15 Tg. = 405 €. Diese Pendlerpauschale kannst Du im Rahmen Deiner Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen.

Weshalb Du (Beispiel b) diesen Betrag vom AG pauschal versteuern lassen möchtest anstatt ihn direkt abzusetzen, erschließt sich mir nicht.

Für den AG wäre dies ein Nachteil, wenn er die pauschale Lohnsteuer übernehmen soll und für Dich, wenn Du diese bezahlen müsstest. Die Variante b) würde Dir (bei Wohnort in Westdeutschland) höchstens ca. 45 € monatlich an SV ersparen (falls der AG die pauschale Lohnsteuer übernimmt); den selben Betrag würde auch der AG sparen (was aber keinen Sinn macht: Weshalb sollte er 15 % einsetzen um 11 % zu sparen?).

Zitat:

Dafür habe ich jedoch jeden einzelenen Monat mehr netto(nämlich 211,91 EUR).

Diese Schlussfolgerung ist aus den dargelegten Gründen falsch. Steuerlich ist es für Dich kein Unterschied, ob Du die Pendlerpauschale selbst absetzt oder der AG diese pauschal versteuert.

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 9. Juli 2014 um 16:33

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

 

Für den AG wäre dies ein Nachteil, wenn er die pauschale Lohnsteuer übernehmen soll und für Dich, wenn Du diese bezahlen müsstest. Die Variante b) würde Dir (bei Wohnort in Westdeutschland) höchstens ca. 45 € monatlich an SV ersparen (falls der AG die pauschale Lohnsteuer übernimmt); den selben Betrag würde auch der AG sparen (was aber keinen Sinn macht: Weshalb sollte er 15 % einsetzen um 11 % zu sparen?).

Ja das ist auch ein Punkt denn ich noch nicht ganz verstehe. Laut diesem Link hier: http://www.spesen-ratgeber.de/fahrtkostenzuschuss-arbeitgeber/ ist es sowohl für den AN als auch den AG von Vorteil, wenn der AG die Fahrtkosten direkt pauschal erstatte, sprich ich nicht am Jahresend diese Fahrtkosten mir über die Pendlerpauschale wieder "hole".

PS: Ich wohne in Süddeutschland

 

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

Zitat:

Dafür habe ich jedoch jeden einzelenen Monat mehr netto(nämlich 211,91 EUR).

Diese Schlussfolgerung ist aus den dargelegten Gründen falsch. Steuerlich ist es für Dich kein Unterschied, ob Du die Pendlerpauschale selbst absetzt oder der AG diese pauschal versteuert.

Gruß

Der Chaosmanager

Man kann ja gut erkennen, dass man mehr "netto" hat wenn man den Hacken bei "Fahrtkosten durch AG pauschal versteuert" setzt.

Auch in der Beispielrechnung vom "spesen-ratgeber" ist das ERgbnis eindeutig, dass man bei der pauschalen Erstattung der Fahrtkosten durch den AG netto besser da steht als wenn der AG nicht pauschal versteuert.

Kannst du mir folgen ? Wo liegt mein Denkfehler ?

Themenstarteram 9. Juli 2014 um 16:34

Zitat:

Original geschrieben von Snaker_83

 

 

Für den AG wäre dies ein Nachteil, wenn er die pauschale Lohnsteuer übernehmen soll und für Dich, wenn Du diese bezahlen müsstest. Die Variante b) würde Dir (bei Wohnort in Westdeutschland) höchstens ca. 45 € monatlich an SV ersparen (falls der AG die pauschale Lohnsteuer übernimmt); den selben Betrag würde auch der AG sparen (was aber keinen Sinn macht: Weshalb sollte er 15 % einsetzen um 11 % zu sparen?).

Zitat:

Ja das ist auch ein Punkt denn ich noch nicht ganz verstehe. Laut diesem Link hier: http://www.spesen-ratgeber.de/fahrtkostenzuschuss-arbeitgeber/ ist es sowohl für den AN als auch den AG von Vorteil, wenn der AG die Fahrtkosten direkt pauschal erstatte, sprich ich nicht am Jahresend diese Fahrtkosten mir über die Pendlerpauschale wieder "hole".

PS: Ich wohne in Süddeutschland

 

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

Zitat:

Dafür habe ich jedoch jeden einzelenen Monat mehr netto(nämlich 211,91 EUR).[/quote

Diese Schlussfolgerung ist aus den dargelegten Gründen falsch. Steuerlich ist es für Dich kein Unterschied, ob Du die Pendlerpauschale selbst absetzt oder der AG diese pauschal versteuert.

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

 

Man kann ja gut erkennen, dass man mehr "netto" hat wenn man den Hacken bei "Fahrtkosten durch AG pauschal versteuert" setzt.

Auch in der Beispielrechnung vom "spesen-ratgeber" ist das ERgbnis eindeutig, dass man bei der pauschalen Erstattung der Fahrtkosten durch den AG netto besser da steht als wenn der AG nicht pauschal versteuert.

Kannst du mir folgen ? Wo liegt mein Denkfehler ?

 

Hm....

die steuerfreie und abgabenfreie Fahrtkostenpauschale des AG hat doch null komma nix

mit der Stellung bzw der Nutzung eines FW zu tun...

Die Fahrtkostenpauschale sollte nur nicht höher sein, als die anzusetzenden Werbungskosten

in der Steuererklärung.

Bei mir sieht die Rechnung mit den Fahrtkosten in etwa so aus:

78km x 220 Tage x 0,30 = 5148,- Werbungskosten, davon sagen wir mal 25% Steuersatz = 1287,- Erstattung

oder

5148,- Werbungskosten ./. (minus) 300,- Fahrtkostenerstattung / Monat, von AG pauschal versteuert =

5148 - (300x12) = 1548,- Werbungskosten für die Steuererklärung, davon 25% = 387,- + 3600 = 3987,00

3987 zu 1287... ok, die geringere Rente habe ich vernachlässigt

am 9. Juli 2014 um 20:10

Zitat:

Original geschrieben von Snaker_83

 

Kannst du mir folgen ? Wo liegt mein Denkfehler ?

Ich kann Dir folgen, weiß aber nicht, ob Du mir folgen kannst.

Ich verlasse mich nicht auf ein Häkchen, das man irgendwo setzt und man nicht weiß, welche Berechnung im Hintergrund abläuft. Ich habe eben gelernt, selbst zu rechnen.

Zitat:

Auch in der Beispielrechnung vom "spesen-ratgeber" ist das ERgbnis eindeutig, dass man bei der pauschalen Erstattung der Fahrtkosten durch den AG netto besser da steht

Ich weiß nicht, was die Erstattung der Fahrtkosten durch den AG mit der Gestellung eines Firmenwagens zu tun hat. Du kannst doch nicht ernsthaft erwarten, dass der AG einen Firmenwagen stellt und darüber hinaus zusätzlich Fahrtkosten erstattet.

Gruß

Der Chaosmanager

Die pauschale Versteuerung der Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte durch den Arbeitgeber hat gegenüber dem Ansatz in der ESt.-Erklärung des Arbeitnehmers folgende Vorteile:

Der pauschalierte Betrag unterliegt nicht der Sozialversicherung. Gut im obigen Fall liegt das Monatsbrutto mit 4.500 € bereits über der Bemesungsgrenze zur Krankenversicherung, aber die Rentenbeiträge und die Arbeitslosenversicherung sparen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch im obigen Fall. Weiterhin bleibt der Werbungskostenpauchbetrag von 1.000 € für das bezogene Gehalt bei der ESt.-Eklärung des AN in voller Höhe abzugsfähig. Beim Ansatz der Fahrtkosten in der Erklärung würden die ersten 1.000 € ja mit dem Werbungskostenpauschbetrag verrechnet werden.

Und für die Erbsenzähler: die gesparten Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenvericherung kann man ja auf die Seite legen und hat später mit Sicherheit mehr davon, als wenn diese Beiträge in die Sozialkassen fließen.

Gruß Jerry

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

Ich weiß nicht, was die Erstattung der Fahrtkosten durch den AG mit der Gestellung eines Firmenwagens zu tun hat. Du kannst doch nicht ernsthaft erwarten, dass der AG einen Firmenwagen stellt und darüber hinaus zusätzlich Fahrtkosten erstattet.

Gruß

Der Chaosmanager

Hm.... meiner Meinung nach passen auch die 4500pM nicht mit dem Wagen für BLP 20tsd zusammen....

Einerseits Gutverdiener... andererseits Sparversion beim Wagen?

Wäre mir neu, dass ich als AN nur die Pendlerpauschale gegenüber dem Finanzamt als Werbungskosten geltend machen kann. Natürlich kann ich die nachgewiesenen tatsächlichen Kosten absetzen. Ohne Übernahme der Pendlerpauschale durch den AG (Variante A) kann der AN 540 Euro pro Monat gegenüber dem FA als Werbungskosten geltend machen.

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