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Firmenwagen Versicherungsnehmer und Halter
Frohes Neues,
ich brauche mal einen Expertenrat.
Wird es vom Finanzamt akzeptiert wenn ich Versicherungsnehmer von dem Firmenwagen meiner Frau bin? Sie wäre Fahrzeughalterin und die Rechnungen würden auch alle über Sie laufen.
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18 Antworten
Wir haben Kunden die das so machen. Ob die schon Steuerprüfung hatten kann ich nicht sagen...
Vielleicht kann ein Steuerberater hier mehr dazu sagen wie ich als Makler.
Die meisten Kunden achten aber sehr genau darauf, dass alles auf die Firma läuft.
SF Übertragung machen und ihr seit auf der sicheren Seite.
Ist zwischen Eheleuten in der Regel meistens ohne weitere Angaben möglich.
Ansonsten: Definiere Firmenwagen.
Über welche Art von Nutzung reden wir hier?
Hat sie nur ein Nebengewerbe und will ein paar KM Geschäftlich abrechnen, oder ist der Firmenwagen wirklich im Betriebsvermögen? Falls ja, wird Fahrtenbuch geführt, oder 1% Regelung?
Hatten eigentlich vor die 1% Regel anzuwenden.
aber wenn meine Frau mit sf1 anfangen muss bezahlen wir ein vermögen.
soviel steuererparnis kann man gar nicht haben !
Ich habe das gleiche mit meinem Vertrag und meinem FW, der auf meine GmbH zugelassen war, gemacht. Die Rechnungen waren an die GmbH adressiert, irgendwo stand ein Satz: VN: Max Mustermann.
War vom Steuerberater abgesegnet und gab absolut keine Probleme. Geschäftsführender Gesellschafter und GmbH wird kritischer betrachtet (verdeckte Gewinnausschüttung) als Mann und Frau als Einzelunternehmerin.
Ich wäre hier trotzdem vorsichtig und würde auf alle Fälle eine SF Übertragung machen, falls das möglich ist.
Gerade bei Ehegatten ist es auffällig, wenn ein Auto im Betriebsvermögen der Frau ist, der VN aber der Ehemann ist.
Da kommt das FA schnell auf den Gedanken, es könnte sich um gewillkürtes Betriebsvermögen handeln. Vor allem wenn dann auch noch nach der1% Regel abgerechnet wird.
Und genau wegen solcher Schlampereien hat man dann eine Steuerprüfung im Haus, die prüfen wollen, ob man nicht auch das Auto vom Ehemann einfach mit von der Steuer absetzen möchte.
Auch wenn man denen dann vielleicht klar machen kann, dass dem nicht so ist, so hat man trotzdem den ganzen Ärger und Aufwand, was so eine Steuerprüfung eben so mit sich bringt.
Zitat:
Original geschrieben von tomold
Geschäftsführender Gesellschafter und GmbH wird kritischer betrachtet (verdeckte Gewinnausschüttung) als Mann und Frau als Einzelunternehmerin.
Glaube ich nicht.
Gerade bei Ehemann/Ehegatte wird das Finanzamt schnell hellhörig.
Hier haben beide immer gleich viel, wenn etwas mehr in der Steuer ist, als es tatsächlich der Fall ist.
Ich möchte nichts illegales tun. Ich möchte lediglich wissen ob das Finanzamt es akzeptiert oder nicht.
weil wenn nicht, dann muss sie ca. 800€ mehr an Versicherung bezahlen und dann weiss ich nicht, ob sich dann der firmanwagen überhaupt lohnt.
Wie ich geschrieben habe.
Es ist nicht illegalles.
Aber du machst damit unnötig auf dich aufmerksam.
Solche Dinge führen schnell mal dazu, dass man mal eine Steuerprüfung im Haus hat.
Was spricht gegen eine SF Übertragung?
Wie oft kann man denn so eine SF Übertragung machen, wenn man das so hin- und herschieben kann - kein Thema, sollte das nicht gehen, würde ich es sein lassen.
Der entscheidende Tipp wurde oben ja schon gegeben (das Finanzamt selber wäre auch noch eine Anlaufstelle):
Zitat:
Vielleicht kann ein Steuerberater hier mehr dazu sagen wie ich als Makler.
(und so schnell sind die mit Steuerprüfungen bei kleineren Betrieben auch nicht...)
Edit - das Finanzamt wird es akzeptieren.
Zitat:
Original geschrieben von tomold
(und so schnell sind die mit Steuerprüfungen bei kleineren Betrieben auch nicht...)
Lass noch 1-2 Auffälligkeiten da sein und die stehen schneller vor deiner Haustüre, als dir lieb ist.
Es gilt auf alle Fälle nach allen Mitteln zu vermeiden, dass man solche Konstelationen hat.
Auto auf die Frau, aber VN der Ehemann und dann auch noch mit 1% Abrechnenen wollen...
Also ich wenn der Finanzbeamte wäre, mir würde sowas negativ auffallen und ich würde genauer hinschauen, welche Autos noch in dem Betrieb vorhanden sind und wie der Betrieb geführt wird.
Genau so sieht es nämlich aus, wenn man das Auto vom Mann auch noch mit von der Steuer absetzen will. Mit sowas macht man sich absolut unnötig selber nur Probleme.
Zitat:
Original geschrieben von Talker55
Glaube ich nicht.
Gerade bei Ehemann/Ehegatte wird das Finanzamt schnell hellhörig.
Hier haben beide immer gleich viel, wenn etwas mehr in der Steuer ist, als es tatsächlich der Fall ist.
Das sind doch Stammtisch-Parolen, beim Ehegattenarbeitsvertrag schauen die eventuell hin.
Hier geht es um Kostenminimierung mit einem bestehenden Versicherungsvertrag, das sollte kein Problem sein, zur Sicherheit den STB fragen.
Du hast mir das mit dem hin- und herübertragen noch nicht beantwortet, geh da doch bitte mal drauf ein. bleib beim Thema, sonst verlierst Du hier wieder.
Ich verlieren?
Was soll ich denn verlieren?
Zu mir kommt die Prüfung nicht und wenn du der Meinung bist, dein Unternehmen buchhaltungstechnisch schlampig führen zu müssen, dann mach dass. Aber gib solche Tipps nicht weiter.
Dass eine solche Konstellation nicht optimal ist, weiß jedes Kind. Und wer schon mal eine Steuerprüfung im Haus hatte, der weiß, dass es die zu vermeiden gibt.
SF Übertragen zwischen Ehegatten kannst du jederzeit machen.
Die Führerscheindauer muss halt passen.
Wenn also die Frau nicht gestern erst den Führerschein gemacht hat, dann sollte es keine Probleme geben.
Die Frage ist, wer ist Vertragspartner?
Wenn die Ehefrau den Wagen im BV hat und der Mann VN ist, könnte es. probleme mit dem Abzug der Prämie als BA geben. Daher eher den Rabatt übertragen. machen wir bei uns auch so, wenn jemand einen Firmenwagen bekommt.
Theretisch ist dies möglich, wenn die Prämie von der Frau gezahlt wird und man die genauen Gründe darlegen kann. Wichtig für eine Zuordnung zum BV ist die 50%ige Betriebliche Nutzung.
xxxbornxxx - schau Dir mal die Postings von Talker55 an (auch die Kommentare danach), Talker55 geistert unter verschiedenen Identitäten durch dieses Board (ich suche die jetzt nicht alle raus). Fakt ist, wann immer er sich wieder absolut ins Abseits gestellt hat, macht er einen neuen account. Im Zweifel hat er auch noch welche, die Ihm dann Recht geben...
Klär das mit Deinem Steuerberater oder mit dem Finanzamt direkt - das was Du da vorhast, funktioniert. Lass Dich von selbsternannten Finanzamtswissenden da nicht irritieren.
In diesem Thread wird es für Dich keine Lösung geben - die Forenunterwelt hat übernommen - ich bin jetzt auch raus.
@ tomold
Du hast wohl zu viel geböllert...
P.S:
Nur zur Info, du Schlauberger.
Meine Frau hat 12 jahre lang im Finanzamt gearbeitet.
Die sagt genau das gleiche.