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Förderung E-Auto als Einzelunternehmer
Hallo zusammen,
zum 01.09. fällt ja die Förderung von 4500€ für Gewerbetreibende weg.
Für privat sind die Fahrzeuge noch bis Ende des Jahres förderfähig.
Ich bin Einzelunternehmer.
Heißt Rechnung läuft auf meinen Namen.
Wie sieht es in dem Falle aus mit der Förderung?
Hat hier jemand den Durchblick?
Danke
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16 Antworten
Du kannst ja als Einzelunternehmer trotzdem als Privatperson agieren.
Für die 0,5% Versteuerung zumindest ist total egal wer im Kaufvertrag steht, du musst nur der Halter sein. Das sollte bei der Förderung ähnlich sein.
Ist aber auch ohne Gewähr, Steuerberater und Anwalt sollten da mögliche Ansprechpartner sein.
Zitat:
@Domyyy schrieb am 28. August 2023 um 16:38:22 Uhr:
Du kannst ja als Einzelunternehmer trotzdem als Privatperson agieren.
Für die 0,5% Versteuerung zumindest ist total egal wer im Kaufvertrag steht, du musst nur der Halter sein. Das sollte bei der Förderung ähnlich sein.
Ist aber auch ohne Gewähr, Steuerberater und Anwalt sollten da mögliche Ansprechpartner sein.
Ich frage mich ob die Bafa überhaupt feststellen kann, wie ich das Fahrzeug nutzen will.
Aber wenn ich am Ende die 4500€ nicht bekomme, weil die von gewerblicher Nutzung ausgehen ist auch blöd
Ich würde es für vorstellbar halten, dass ein Verweis stattfindet vom zuständigen FA, wenn das Fahrzeug geschäftlich genutzt (= abgesetzt) wird. Spätestens eine Betriebsprüfung würde das ans Licht bringen. Ich weiss nicht wie andere FA das handhaben, bei uns erfolgt die regelmäßig.
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 28. August 2023 um 17:32:00 Uhr:
Ich würde es für vorstellbar halten, dass ein Verweis stattfindet vom zuständigen FA, wenn das Fahrzeug geschäftlich genutzt (= abgesetzt) wird. Spätestens eine Betriebsprüfung würde das ans Licht bringen. Ich weiss nicht wie andere FA das handhaben, bei uns erfolgt die regelmäßig.
Aber arbeitet die Bafa mit dem Finanzamt zusammen?
Laut BaFa:
"Nein, ausschließlich derjenige darf einen Antrag stellen, auf den das Fahrzeug zugelassen wird."
BaFa braucht auf jeden Fall Zulassungbescheinigung I und II. Also würde das im Fall meiner GbR nicht funktionieren. Aber als Einzelunternehmer? Da wäre zumindest der Halter identisch.
Zitat:
@Domyyy schrieb am 28. August 2023 um 19:17:05 Uhr:
Laut BaFa:
"Nein, ausschließlich derjenige darf einen Antrag stellen, auf den das Fahrzeug zugelassen wird."
BaFa braucht auf jeden Fall Zulassungbescheinigung I und II. Also würde das im Fall meiner GbR nicht funktionieren. Aber als Einzelunternehmer? Da wäre zumindest der Halter identisch.
Ja, Gbr/GmbH sollte nicht möglich sein.
Ich denke die haben nicht bis zum Ende gedacht. Also sollte das mit der Förderung möglich sein.
Zumindest würde ich das versuchen
Vielleicht geht das Bafa davon aus, dass der private Antragsteller keinen Subventionsbetrug begehen wird. Das wäre es nämlich, wenn trotz Antragstellung als Privatperson das Fahrzeug dann steuerlich dem Betrieb zugeschrieben wird.
So wie PeterBH schreibt sieht es aus.
Wir sind davon auch betroffen...wenn das Fahrzeug mit der Förderung privat angeschafft wird ist ein 0,25 Regelung nicht legal anwendbar. Unser FA und unser Steuerberater gaben dazu ähnliche Aussagen.
Haben uns aus diesem Grunde und einigen weiteren nach dem PHEV gegen einen BEV entschieden.
Zitat:
@Wuehler1606 schrieb am 28. August 2023 um 16:22:42 Uhr:
zum 01.09. fällt ja die Förderung von 4500€ für Gewerbetreibende weg.
Für privat sind die Fahrzeuge noch bis Ende des Jahres förderfähig.
Die Kaufprämie für Privat endet mit Antragstellung zum 31.12.2024.
Zitat:
@Wuehler1606 schrieb am 28. August 2023 um 19:25:01 Uhr:
Ja, Gbr/GmbH sollte nicht möglich sein.
Ich denke die haben nicht bis zum Ende gedacht. Also sollte das mit der Förderung möglich sein.
Zumindest würde ich das versuchen
Wenn der gewerbliche Halter die Förderung 'schwarz' in die eigene Tasche steckt, ist das Steuerhinterziehung vom Feinsten.
Förderungen und Zuschüsse für betrieblich genutzte Gegenstände (gibt es ja nicht nur für Autos) sind als Betriebseinnahme zu erklären und zu versteuern bzw. von den Anschaffungskosten abzuziehen. Das reduziert die Abschreibung.
Im Zeitalter der digitalen Steuererklärung gibt es für alles Felder, und wahrscheinlich genau dafür auch eines.
Es wird sicherlich auffallen, denn einen Datenabgleich mit den Corona-Hilfen des Bundes mit dem Finanzamt gab es ja auch.
Die Verjährungsfristen sind lang, da kann die Bafa noch Jahre später die Förderung zurück verlangen !
Plus Zinsen
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 29. August 2023 um 13:49:39 Uhr:
Plus Zinsen
Und der Roten Lampe beim zuständigen Finanzamt..... deshalb klares nein danke. Wir haben uns dann letztendlich für einen im Leasing extrem günstigen Verbrenner entschieden und der grünen Gretel den Finger gezeigt.
Nee, im Ernst....es lohnte sich einfach nicht als Hauptfahrzeug ohne Förderung und hohen Leasingraten einen BEV zu nehmen.....in 2,5Jahren werden die Karten neu gemischt.
Zitat:
@Deloman schrieb am 29. August 2023 um 12:51:06 Uhr:
Zitat:
@Wuehler1606 schrieb am 28. August 2023 um 19:25:01 Uhr:
Ja, Gbr/GmbH sollte nicht möglich sein.
Ich denke die haben nicht bis zum Ende gedacht. Also sollte das mit der Förderung möglich sein.
Zumindest würde ich das versuchen
Wenn der gewerbliche Halter die Förderung 'schwarz' in die eigene Tasche steckt, ist das Steuerhinterziehung vom Feinsten.
Förderungen und Zuschüsse für betrieblich genutzte Gegenstände (gibt es ja nicht nur für Autos) sind als Betriebseinnahme zu erklären und zu versteuern bzw. von den Anschaffungskosten abzuziehen. Das reduziert die Abschreibung.
Im Zeitalter der digitalen Steuererklärung gibt es für alles Felder, und wahrscheinlich genau dafür auch eines.
Es wird sicherlich auffallen, denn einen Datenabgleich mit den Corona-Hilfen des Bundes mit dem Finanzamt gab es ja auch.
Die Verjährungsfristen sind lang, da kann die Bafa noch Jahre später die Förderung zurück verlangen !
Puh… wer hat hier etwas von Steuerhinterziehung geschrieben?
Was einem vorgeworfen wird…
Natürlich wird die Förderung in den Büchern stehen.
Aber ich bezweifle stark, dass sich jemand um die 4500€ Prämie schert. Vor allem weiß das kein Mensch mehr, dass es damals die Förderung nur bis September gab.
Und selbst wenn, dann zahlt man das zurück.
Zitat:
@Wuehler1606 schrieb am 29. August 2023 um 19:09:42 Uhr:
Puh… wer hat hier etwas von Steuerhinterziehung geschrieben?
Was einem vorgeworfen wird…
Niemand. Aber wem der Schuh passt, der zieht ihn sich an. Nehmt doch nicht immer alles persönlich, ich habe ja nur von der Möglichkeit gesprochen.
Wenn man beim Antrag angibt, die Prämie privat zu erhalten ?
Ich habe täglich mit dem Finanzamt zu tun. Nichts ist unmöglich. Da braucht nur jemand eine Prüfroutine in die Software zu schreiben, dann kommt der Datenabgleich ganz automatisch.