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Folgen von Person zu viel im Auto, obwohl alle angeschnallt

Themenstarteram 29. Oktober 2013 um 0:09

Hallo,

Im Bekanntenkreis fährt ein T5 California mit 4 eingetragenen Sitzen.

Hinten wäre aber locker Platz für 3 Personen.

Ein Kfz Hüftgurt für die Mitte wäre ohne Probleme fachmännisch zu installieren.

Das zulässig Gesamtgewicht wird natürlich auch nicht überschritten.

Einzig eine Kopflehne wäre zu wenig, wobei es die in meinem Auto trotz fünf Sitzen auch nur bei vier gibt.

Was wäre also die Folge, bzw überhaupt das Problem, wenn man mit Fünf angeschnallten Personen in einem 4 Sitzer angehalten werden würde. Da konnte meine Bekannter und ich uns nicht so ganz einigen...

Zur Info, es gibt die California auch mit 5 eingetragenen sitzen, allerdings nicht bei 4Motion, wohl wegen dem zusätzlichen Gewicht. Dort wird ein zusätzlicher Sitz in den Kofferraum gestellt.

Besten Dank

Beste Antwort im Thema

... die Antwort könnte auch kurz ausfallen. Etwa so: Lass es einfach sein!

Die Gründe zum WARUM wurden bereits genannt!

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32 Antworten
am 29. Oktober 2013 um 0:56

Also wenn man sich die Mühe macht und nen fünften Gurt einbaut, kann man ja auch den fünften Platz evtl. eintragen lassen. Aber die von VW werden schon ihre Gründe haben, warum die da nur vier Plätze eingetragen haben.

Ansonsten ist das in dem Fall mit fünf Personen ganz einfach verboten. Egal ob Gurt oder nicht. Dürfte aber nur ein kleines Verwarngeld geben, wenn denn ein Gurt nachgerüstet wurde (und wenn der Polizist das überhaupt bemerkt!!).

Hallo TE,

ich gehe mal davon aus, dass nur mit einer Owig zu rechnen ist.

Aber was eigentlich viel schwerwiegender ist, ist die Tatsache, dass wenn Du einen Unfall hast es mit Sicherheit zu Problemen mit Deiner Versicherung kommt.

Auch wenn Du vielleicht keine Schuld hast wird Dir womöglich die gegnerische Versicherung einen Strick daraus drehen, wenn sie Dir dadurch eine Teilschuld anlasten können.

Hier geht es m.E. Um Verantwortung und nicht nur die Frage was passiert wenn............. ;)

Themenstarteram 29. Oktober 2013 um 9:37

Danke schon mal für die Antworten.

Arbeit bzw Mühe ist das nicht unbedingt, die beiden Gurtteile könnte man bspw. Einfach schnell mit einem dicken Karabiener befestigen (sollte wohl mehr halten als die sonst verwendeten 12er Schrauben in anderen Autos).

Wüsste jetzt nicht ob das verantwortungsloser ist, als bspw in eine Ford Ka oder im alten Golf mit vollbesetztem Auto. Da hätten wir dann ja keine Knautschzone.

Dennoch muss man das Schicksal nicht unnötig herausfordern, dem ist nicht zu widersprechen, nur halt die Frage ob man das überhaupt tut...

Vw macht da wohl nur kein 5-Sitzer raus wegen dem hohen Gewicht beim 4Motion. Erlaubte Zuladung wären glaube 500kg um die zulässige gesamtmasse von 3T nicht zu überschreit, sollte man mit 5 Leuten voll beladen sein... Der 2WD ist ja als 5-Sitzer zugelassen.

am 29. Oktober 2013 um 9:41

...und auch die "fünfte" Person dürfte sich bei einer Kontrolle riesig freuen über die Information, dass die Weiterfahrt für ihn/sie hiermit beendet ist und doch bitte auf eine andere Beförderungsmöglichkeit umzusteigen sei...

Den die Polizei wird bei einer entsprechenden Kontrolle NIE ein "überladenes" Fahrzeug weiterfahren lassen, denn, sollte es "Murphy" so wollen, genau dann ein Unfall geschieht mit 5 Personen in einem 4 Plätzer, dann viel Spass mit den nachfolgenden Haftungsklagen der Versicherungen/Geschädigten gegen die Polizei ("hättet ihr euren Job richtig gemacht und den nicht weiterfahren lassen.... etc.").

Zitat:

Original geschrieben von petconsoe1

Arbeit bzw Mühe ist das nicht unbedingt, die beiden Gurtteile könnte man bspw. Einfach schnell mit einem dicken Karabiener befestigen (sollte wohl mehr halten als die sonst verwendeten 12er Schrauben in anderen Autos).

Ganz sicher nicht. Nicht umsonst sind Änderungen der Sitzplatzanzahl abnahmepflichtig inkl. aller damit verbundenen Arbeiten wie z.B. Haltepunkte der ehemaligen Gurte zuschweissen bei Ausbau etc.

... die Antwort könnte auch kurz ausfallen. Etwa so: Lass es einfach sein!

Die Gründe zum WARUM wurden bereits genannt!

am 29. Oktober 2013 um 21:14

Zitat:

Original geschrieben von petconsoe1

Danke schon mal für die Antworten.

Arbeit bzw Mühe ist das nicht unbedingt, die beiden Gurtteile könnte man bspw. Einfach schnell mit einem dicken Karabiener befestigen (sollte wohl mehr halten als die sonst verwendeten 12er Schrauben in anderen Autos).

Du hast aber schon etwas ahnung von dem was du ier von dir gibst???

In meiner Schlosserlehre hab ich mal ein Video gesehen wo eine 8er Schraube mit lediglich einer vollen Umdrehung eingedreht einen Wartburg (Leergewicht ca. 1t) getragen hat.

Von einem Karabiner hab ich dies noch nicht verlangt und noch nicht gesehen (hier dürften die Federn u.U. nachgeben oder sich die Gabel des Haken aufdehnen).

Hinzu kommt noch, dass die Gewindebolzen / Schrauben für den Einsatzzweck geprüft sind die Karabiner zwar auch, aber eben nciht für den von dir gewollten Zweck.

=

Finger weg von solchen Spielerein!

Themenstarteram 29. Oktober 2013 um 23:27

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

 

Du hast aber schon etwas ahnung von dem was du ier von dir gibst???

 

In meiner Schlosserlehre hab ich mal ein Video gesehen wo eine 8er Schraube mit lediglich einer vollen Umdrehung eingedreht einen Wartburg (Leergewicht ca. 1t) getragen hat.

Von einem Karabiner hab ich dies noch nicht verlangt und noch nicht gesehen (hier dürften die Federn u.U. nachgeben oder sich die Gabel des Haken aufdehnen).

 

Hinzu kommt noch, dass die Gewindebolzen / Schrauben für den Einsatzzweck geprüft sind die Karabiner zwar auch, aber eben nciht für den von dir gewollten Zweck.

 

=

 

Finger weg von solchen Spielerein!

Im Prinzip magst du Recht haben, der Karabiner war nur als Beispiel genannt.

Aber ob nun ein Karabiner, der den evtl. Sturz beim Alpinen Bergsteigen abfangen muss, schlechter ist als eine Schraube, mag man bezweifeln. Die Kräfte und Energie die bei beiden "Fällen" auftreten, stelle ich mir ähnlich vor. Beim Bergsteigen mit entsprechend langem Seil und schwererer Ausrüstung evtl. noch etwas höher!?!?

 

Aber zurück zum eigentlichen Thema... wie sollte man dann § 21 StVO verstehen

 

Zitat:

(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. (...)

Fünf Sitzplätze sind es im Bus und den einen fehlenden Gurt rüstet man dann ja so nach wie er bspw im T3 serienmäßig ist (nicht mit dem Karabiner ;) , sondern mit einer Schraube)

 

Dass die 5. Person dann bei einer Kontrolle ggf. aussteigen muss ist dann scheinbar schon alles...

Evtl. nach Bußgeldkatalog Tatbestandsnummer 97 noch 5 Euro Verwarnungsgeld, bzw. wäre bei beiden Fällen ja erst noch zu klären, ob denn nun wirklich gegen etwas verstoßen wurde...

 

Wie schon geschrieben sind wohl nur wegen dem Gewicht nicht 4 Sitzplätze eingetragen.

Sollte es wirklich wegen gesundheitlichen Gründen sein, würde ich gar nicht erst über den fünften Sitzplatz nachdenken.

Habe es auch nicht vor, möchte nur mal wissen, wie denn nun das Gesetz genau zu verstehen ist.

 

Zum Thema Versicherung und Teilschuld, was hier schon angesprochen wurde, habe ich noch folgendes gefunden... Ist ein bisschen längerer Text...

 

 

Zitat:

Ich frage mich immer, wo solch merkwürdige Dinge einer Haftung (Schadensersatz) für den Fahrer her kommt, das ist komplett falsch.

 

Es gilt wie überall das "Täterprinzip" bzw. "Verursacherprinzip", danach wird Schuld (Strafe) und Haftung (Schadensersatz) geregelt.

 

Bei einem nicht schuldhaft verursachten Unfall trägt die Haftung "der Andere", der Verursacher des Unfalls. Auch für die Schäden und Verletzungen von einem nicht angeschnallten Mitfahrer im "unschuldigen" Fahrzeug. Hätte er, "der Andere" den Unfall nicht verursacht, dann wäre es auch zu keiner Verletzung gekommen - so einfach ist die Ausgangsposition.

 

Es geht hier zusätzlich jedoch um schwerere Verletzungen und dadurch höheren Schadensersatz, wenn jemand nicht angeschnallt war. Für diese zusätzlichen, "unnötigen" Kosten haftet dann derjenige, der "Verursacher" dieser Kosten ist.

 

Da ein Erwachsener für sich selbst verantwortlich ist, ob er sich nun angurtet oder nicht, haftet er auch selbst für Schäden, die als Folge davon verursacht wurden.

 

Bei seinen eigenen Schäden (Verletzungen) kommt es gegenüber dem Verursacher zu einer Schadensteilung (Haftungsteilung). Üblicherweise zu 2/3 der eigentliche Unfallverursacher und zu 1/3 man selbst.

 

Hier kann es auch zu anderen Verteilungen kommen, je nach individueller Situation. Aber nie mehr als 50% für den Nicht-Angeschnallten, weil immer erst der Unfall und damit "der Andere" den Auslöser geliefert hat.

 

Bei Schäden oder Verletzungen, die die nicht angeschnallte Person verursacht hat, weil sie nicht angeschnallt war, kommt es ebenso zu gleicher Schadensteilung.

 

Hauptsächlich, zu 2/3 haftet "der Andere", weil der den Unfall verursacht hat und ohne diesen Unfall nichts passiert wäre, aber zu 1/3 die nicht angeschnallte Person.

 

Also zB. klassisch den Vordermann das Rückgrat gebrochen, weil man vom Rücksitz losgeflogen ist, zahlt vorrangig die Versicherung von Unfallverursacher, aber eben auch anteilig der nicht angeschnallte Mitfahrer.

 

Der Fahrer des "unschuldigen" Fahrzeugs zahlt nur dann diese Mithaftungsanteil, wenn er als Fahrer für das nicht angeschnallt sein auch verantwortlich ist, also bei Kindern.

 

Aber auch hier zahlt der Fahrer keinen Cent selbst, also aus eigener Tasche, sondern die Haftpflichtversicherung (des Fahrzeugs). Dafür ist sie da, das ist deren Pflicht aus dem Pflichtversicherungsgesetz.

 

Auch ohne Regressmöglichkeit, weil der Fahrer keine Straftat begangen hat und auch keine anteilige Forderung, weil dem Fahrer keine grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Er hat den auslösenden Unfall nicht mal fahrlässig verursacht, er hat ihn überhaupt nicht verursacht.

 

----

 

Ist so ein Unfall selbst verursacht, dann sieht das auch (noch) nicht viel anders aus.

 

Für sämtliche Schäden, die nicht vorsätzlich verursacht sind, haftet die ("eigene") Haftpflichtversicherung - das ist deren gesetzlich vorgegebene Aufgabe.

 

Und das auch für Schäden (Verletzungen), die sich nicht angeschnallte Mitfahrern zugezogen haben. Den "1/3-Eigenanteil", der durch das Nichtanschnallen entstanden ist, zahlt ein erwachsener Mitfahrer selbst. Das Anschnallen liegt ausschließlich in seiner Verantwortung, durch Missachtung verursachte Schäden hat er damit auch zu tragen.

 

Bleibt dann nur der "Eigenanteil" bei dem Personenkreis, für dessen Anschnallen der Fahrer selbst verantwortlich ist, er die sogenannte "Garantenstellung" hat, also die mitfahrende Kinder (auch Behinderte).

 

Aber auch hier gilt erst mal die gesetzliche Verpflichtung der Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs - jedoch mit einer Einschränkung: bei grober Fahrlässigkeit.

 

Steht der Unfall oder das Nichtanschnallen in Zusammenhang mit einer groben Fahrlässigkeit durch den Fahrer, dann ist er mit in der Haftung von diesem "Eigenanteil"

 

Aber auch erst bei "grober Fahrlässigkeit", nicht schon bei "einfacher Fahrlässigkeit". Das Nichtanschnallen eines mitfahrenden Kindes ist üblicherweise eine einfache Fahrlässigkeit, das klassische Missachten von Rechts-vor-Links ebenso.

 

Es müssen weitere, schwerwiegende Fehler des Fahrers vorhanden sein, dass eine "grobe Fahrlässigkeit" auch vorhanden ist. Bei der Unfallursache zB. die Missachtung einer roten Ampel bei mehr als eine Sekunde Rotphase, oder bei der Anschnallpflicht, wenn man zB. das Kind nicht angeschnallt hat, oder zwar bemerkt hat, dass das Kind den Gurt geöffnet hat und man nicht bei nächster Möglichkeit angehalten und das Kind wieder korrekt angeschnallt hat.

Hallo TE,

vielleicht hift Dir das etwas zur Gurtpflicht ?

http://de.wikipedia.org/wiki/Sicherheitsgurt

Themenstarteram 30. Oktober 2013 um 1:54

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

Hallo TE,

vielleicht hift Dir das etwas zur Gurtpflicht ?

http://de.wikipedia.org/wiki/Sicherheitsgurt

Steht leider nichts neues drin und auch wird nichts von den Beifahrern erwähnt.

Aber interessant, dass die Gurtpflicht aus Kostengründen eingeführt wurde... :rolleyes:

am 31. Oktober 2013 um 9:14

Hast Du auch mal einen vernünftigen Gedanken an deine Insassen getätigt. Schon, dass Du TE an die technischen Dinge denkst und an die §§....was Du aber im Falle eines Unfalls dem Insassen antust....na ja! ;)

 

am 31. Oktober 2013 um 10:20

Was tut denn der TE den Insassen an, wenn ein Gurt fachgerecht nachrüstet wird?

Zitat:

Original geschrieben von improdinc

Was tut denn der TE den Insassen an, wenn ein Gurt fachgerecht nachrüstet wird?

Ich glaube kaum, dass irgendwelche Karabiner aus dem Kletterzubehör eine fachgerechte Nachrüstung sind.

am 31. Oktober 2013 um 10:40

Was ist eigentlich so schwer daran, die Beiträge des TE zu lesen?

Zitat:

Original geschrieben von petconsoe1

Fünf Sitzplätze sind es im Bus und den einen fehlenden Gurt rüstet man dann ja so nach wie er bspw im T3 serienmäßig ist (nicht mit dem Karabiner ;) , sondern mit einer Schraube)

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