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Folie an den vorderen Seitenscheiben

Themenstarteram 15. Juni 2007 um 17:49

Hallo, weiß nicht mehr ob das hier oder in nem anderen Forum war, ging um das Bekleben der vorderen Seitenscheiben mit Tönungsfolie - sprich Fahrer und Beifahrertüre.

Habe mich bei meinem Lackierfutzie erkundigt, es gibt von der Firma

FOLIA TEC®

Tönungsfolie für diese vorderen beiden Scheiben mit ABE, max. Tönung 30%.

 

Gruß Uli

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13 Antworten
am 15. Juni 2007 um 18:35

Re: Folie an den vorderen Seitenscheiben

 

Zitat:

Original geschrieben von apachix

Hallo, weiß nicht mehr ob das hier oder in nem anderen Forum war, ging um das Bekleben der vorderen Seitenscheiben mit Tönungsfolie - sprich Fahrer und Beifahrertüre.

Habe mich bei meinem Lackierfutzie erkundigt, es gibt von der Firma

FOLIA TEC®

Tönungsfolie für diese vorderen beiden Scheiben mit ABE, max. Tönung 30%.

 

Gruß Uli

keine ahnung wie das in Deutschland ist, aber hier in Österreich darf man weder Front noch vordere Seitenscheiben verdunkeln...

am 16. Juni 2007 um 12:50

Im Verkehrsportal habe ich dazu folgende Antwort gefunden:

"Aufbringen von Folien auf Scheiben von Fahrzeugen:

1. Werden auf Scheiben von Fahrzeugen nachträglich Folien aufgeklebt oder auf andere Weise aufgebracht, so erlischt nach § 19 Abs 2 die Betriebserlaubnis, es sei denn, für die Folie ist eine Bauartgenehmigung nach § 22a Abs 1 Nr 3 StVZO erteilt, die das Aufbringen an der betreffenden Scheibe zulässt und die hinsichtlich ihrer Wirksamkeit nicht von einer Abnahme abhängt.

Dies gilt nicht nur für Windschutzscheiben, sondern auch für Seiten- und Heckscheiben.

Durch das nachträgliche Aufbringen von Folien kann die nach § 40Abs 1 StVZO vorgeschriebene Beschaffenheit bezüglich des Bruchverhaltens und der optischen Eigenschaften beeinträchtigt werden. Auch Seiten- und Heckscheiben sind für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung (§ 40Abs 1 Satz 3 StVZO), so dass auch für diese Scheiben die optischen Eigenschaften gefordert werden müssen."

Falls Du die Diskussion lesen möchtest, hier ist der Link dazu:

Verkehrsportal - Töung Seitenscheibe

Edith meint, dass sie das sein lassen würde...

Dazu mal ne kleine Anekdote: (zwar schon 10 Jahre her - passt aber)

Ein Kunde des AH in dem ich damals arbeitete hatte gerade einen TÜV Termin fällig - aber eben auch ein kleines Problem. Die vorderen Seitenscheiben hat er sich tönen lassen. Nun ja es war Sommer und brütend heiß, also wurde dem AAP der Wagen mit runtergefahrenen Seitenscheiben vorgeführt (auf volles Risiko des Kunden natürlich, da er einfach den Rat des Meisters nicht annehmen wollte).

Der Wagen wurde technisch i.O. befunden, Plakette dran gemacht und fertig. Nun fuhr der AAP das Auto auf den Parkplatz zurück.... und was macht ein guter Bürger? - er schließt das Auto ab....und fährt die Seitenscheiben hoch ... Tja das wars dann mit Plakette!!! Pech gehabt!

Themenstarteram 16. Juni 2007 um 16:29

Na die hier sind ja mit ABE (Amtliche Betriebserlaubnis), auch führt das Anbringen von Folie nicht mehr zum Erlöschen der BE, ist jetzt ein normales Verwarngeld 20,- Euro glaub ich. § 19 StVZO ist eh aufgeweicht da die Betriebserlaubnis jetzt über § 3 der FeV geregelt wird. EU sei Dank :confused:

Gruß Uli

Mit Sicherheit bezieht sich diese ABE nicht auf die vorderen Seitenscheiben.Wenn ich es richtig im Kopf habe müssen sie im getönten Zustand mindestens 82% Lichtdurchlässigkeit gegenüber ungetönten haben.Was ja mit 30% Tönung schon mehr als dezent überschritten wird,ungeachtet der Tatsache das die Scheiben sehr wahrscheinlich schon ab Werk bis zum Grenzwert getönt sind.

Die einzigen Folien die Vorne erlaubt sind sind Splitterschutzfolien und selbst die dürften nicht bei allen Autos verwendet werden da sie obwohl ungetönt doch die Lichtdurchlässigkeit mindern.

@apachix

Was dei herren in Grün trotzdem nicht daran hindern wird dir das Auto notfalls Stillzulegen und irgendein Tatbestand greift und du bekommst deine Punkte trotzdem.

 

Noch was allgemeines,wenn irgendein Produkt nicht so verwendet wird wie es in der ABE vorgeschrieben ist ist diese nicht mehr das Papier wert auf das sie gedruckt wurde.

am 17. Juni 2007 um 14:50

von der Foliatec Seite:

Verwendung an Scheiben, die für die Durchsicht des Fahrers von Bedeutung sind: Zulässig, wenn eine Überprüfung ergibt, dass eine Lichtdurchlässigkeit von mind. 70% (Fahrzeugscheibe incl. Autoglasfolie) nicht unterschritten wird. Eine Einzelüberprüfung für jedes Fahrzeug ist erforderlich - vorausgesetzt, dass die techn. anerkannte Prüfstelle eine ECE-konforme Messung vornehmen kann.

Mit dem „FOLIATEC® TLG 43A“ Messgerät ist es möglich, KFZ-Glasscheiben in „Einbaulage“ gemäß ECE R43 am Fahrzeug zu messen.

ERFORDERLICHER EINTRAG JETZT MÖGLICH!

*Die Montage von Folien an der Windschutzscheibe ist gemäß StVO generell nicht zulässig (ausgenommen Sonnenblendstreifen).

 

PRAKTISCHE ANWENDUNG

1. Messung

Die meisten Seitenscheiben sind bereits vom Hersteller mit einer Tönung versehen. Um eine Unterschreitung der gesetzlich gestatteten Lichttransmission von 70% im Bereich der vorderen Seitenscheiben zu vermeiden und gegebenenfalls vom

Aufbringen einer AutoglasFolie abzuraten, wird vor der Montage einer SECURLUX® SicherheitsFolie die Lichtdurchlässigkeit der vorderen Seitenscheiben mit Hilfe des FOLIATEC® TLG 43A überprüft und festegestellt.

2. Montage

Ergibt die durchgeführte Messung die Eignung Ihrer vorderen Seitenscheiben für das Aufbringen einer SicherheitsFolie, erfolgt entweder die professionelle Montage durch einen autorisierten FOLIATEC® STYLINGTEAM Montagepartner oder die Eigenmontage mit einem Do-It-Yourself Produkt aus unserem SECURLUX® Programm.

3. Prüfung

Anschließend überprüft ein amtlich anerkannter Sachverständiger mit Hilfe des FOLIATEC® TLG 43A die Lichttransmission der vorderen Seitenscheiben einschließlich der SECURLUX® SicherheitsFolie.

4. Eintrag

Die Eintragung in die Fahrzeugpapiere und damit die Genehmigung erfolgt nach Kontrolle des Messprotokolls des TLG 43A durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen (DEKRA, TÜV, etc.) in Übereinstimmung mit der ABG der SECURLUX® SicherheitsFolie.

Themenstarteram 17. Juni 2007 um 16:41

@ Sir Donald

die "Grünen" nehmen ganz bestimmt nicht IRGENDEINEN Tatbestand. Glaub mir! Verdiene mein Geld damit. ;)

 

Danke Klaus G. :D

Willst du wirklich die Scheiben deines schönen Autos mit demselben billigen Schrott bekleben wie man es so oft bei Golf II und Co sieht????

Zitat:

Original geschrieben von apachix

Hallo, weiß nicht mehr ob das hier oder in nem anderen Forum war, ging um das Bekleben der vorderen Seitenscheiben mit Tönungsfolie - sprich Fahrer und Beifahrertüre.

Habe mich bei meinem Lackierfutzie erkundigt, es gibt von der Firma

FOLIA TEC®

Tönungsfolie für diese vorderen beiden Scheiben mit ABE, max. Tönung 30%.

 

Gruß Uli

Ich kenne ne Firma, die das macht auch mit ABE

die sind in Kamen, Firma Ognis info@ognis.net

Hallo zusammen,

hat jemand evtl. die ABE von der Firma Foliatec oder Ognis?

Würde das brauchen habe meine ABE von Foliatec verloren und muss heute abend zu Polizei wegen dem Scheiss :-(

Bitte um Rückmeldung.

Danke!

Gruss BMW-Fan66

Battlemoench ich hatte auf meinen audi auch die folie drin und man hat kein unterschied zum originalen gesehen. man darf sie einfach nicht nur so dunkel machen wie ein golf fahrer deswegen gibt es ja auch verschiedene schwarz töne. und ich wette wenn du die sonnenschutzverglasung und dem dezenten schwarz von folia tech (privacy reflex) sehen würdest, würdest du schlaubi-schlumpf keinen unterschied sehen ;)

Mich würden ganz allgemein mal die Beweggründe interessieren, warum ihr euch die vorderen Seitenscheiben tönen wollt?

Ich verstehe offenbar nicht, was daran so erstrebenswer ist... ??

na gut. sowas interessiert mich nicht. die vorderen sind unwichtig. nur die hinteren.

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