Folie, Seiten Scheibe, Windschutzscheibe
Hey Leute,
Diese Frage hat zwar nichts speziell mit dem e46 zu tun dachte aber ich frage euch.
Also nun zu meiner Frage, wie folgt habe ich schon etwas länger meine Heckscheibe und hinten Seitenscheiben getönt mit 5% durchsehkraft. ( wie auch immer das Wort heißt).
Vorne wurde mir aber gesagt ist es illegal da es zu gefährlich im Straßenverkehr ist das mir 5% nachts nicht erkennbar ist. Alles gut keine Diskussion.
So jetzt sehe ich aber immer wieder Teilnehmer im Straßenverkehr deren Windschutzscheibe Scheibe Lila aussieht.
Das ist eine Folie die sich purple chameleon nennt. Damit soll man nur wenn es Tag ist und die Sonne scheint von außen nichts mehr sehen aber von innen sieht es aus wie eine normale Scheibe und die Tönung entspricht ca 80% sprich fast garnichts. Bitte korrigieren!
Es ist nun illegal seine Scheiben zu tönen vorne oder ist es generell illegal seine Scheiben groß flächig zu bekleben?
Nur am Rande die Optik gibt es auch als Scheibe zu kaufen sprich ohne Folie wäre das dann illegal?
Das Bild dient nur zur Vorstellung ob es wirklich so aussieht kann ich nicht sagen ich meine ungefähr.
Ich finde das irgendwie voll geil, Ich fande immer schade das man vorne seine Scheiben nicht tönen darf daher wäre das ein Kompromiss.
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32 Antworten
Die Frontscheibe und vorderen Seitenscheiben mit Folie jedweder Art zu bekleben, ist illegal und führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.
Selbst ein breiter Streifen als „Sonnenschutz“ oben quer auf der Frontscheibe ist nicht erlaubt.
Ok aber hier kommt der Punkt. Man kann sich die Scheibe so kaufen wo die Folierer fest integriert ist.
Sprich wie Rückleuchten die komplett schwarz sind.
Das ist eine Klimakomfortscheibe was du da siehst. Die wird metallisch bedampft und hält die uv strahlen nach innen besser ab.
Meine sieht auch so aus, habe den Winkel nicht so erwischt dass es so “brutal” aussieht
Zitat:
@Suedseefan schrieb am 10. Februar 2025 um 17:44:01 Uhr:
Die Frontscheibe und vorderen Seitenscheiben mit Folie jedweder Art zu bekleben, ist illegal und führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.
Selbst ein breiter Streifen als „Sonnenschutz“ oben quer auf der Frontscheibe ist nicht erlaubt.
Nein das stimmt so nicht.Er darf maximal 0,1 Quadratmeter gross sein.Ein Sonnenschutz von ca 10cm breite ist völlig legal und erlaubt.
@don Bogi hast du ein anders Bild von der Scheibe in dem Winkel sieht es noch relativ normal aus.
Also halte ich fest die Scheiben dürfen nicht Foliert werden verstanden.
Also kann ich mir eine neue Windschutzscheibe Scheibe kaufen die quasi schon diesen Effekt hat gilt das selbe denn auch für die Fenster?
Zitat:
@wonni2000 schrieb am 10. Februar 2025 um 19:06:24 Uhr:
Zitat:
@Suedseefan schrieb am 10. Februar 2025 um 17:44:01 Uhr:
Die Frontscheibe und vorderen Seitenscheiben mit Folie jedweder Art zu bekleben, ist illegal und führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.
Selbst ein breiter Streifen als „Sonnenschutz“ oben quer auf der Frontscheibe ist nicht erlaubt.
Nein das stimmt so nicht.Er darf maximal 0,1 Quadratmeter gross sein.Ein Sonnenschutz von ca 10cm breite ist völlig legal und erlaubt.
Das stimmt, deswegen habe ich ja auch „breiter“ Streifen geschrieben. Ob 10cm breit, oder schmal sind, kann jeder für sich selbst entscheiden.
Zitat:
@vDryp schrieb am 10. Februar 2025 um 19:52:34 Uhr:
@don Bogi hast du ein anders Bild von der Scheibe in dem Winkel sieht es noch relativ normal aus.
Also halte ich fest die Scheiben dürfen nicht Foliert werden verstanden.
Also kann ich mir eine neue Windschutzscheibe Scheibe kaufen die quasi schon diesen Effekt hat gilt das selbe denn auch für die Fenster?
Ja, wenn die Scheiben ein Prüfzeichen haben.
Nur noch mal zum klarstellen die Klimafortscheibe von der hier die Rede ist ,ist die selbe die diesen lila touch auf der Scheibe hervorruft richtig.
Mir geht es hier lediglich um die Optik mehr nicht.
Dieser lilafarbene Schimmer unterscheidet die Klimakomfortscheibe optisch von der „normalen“ getönten Frontscheibe. Ich wüsste allerdings nicht, dass es sowas für den E46 gibt.
Zitat:
@Suedseefan schrieb am 10. Februar 2025 um 20:06:03 Uhr:
Zitat:
@wonni2000 schrieb am 10. Februar 2025 um 19:06:24 Uhr:
Nein das stimmt so nicht.Er darf maximal 0,1 Quadratmeter gross sein.Ein Sonnenschutz von ca 10cm breite ist völlig legal und erlaubt.
Das stimmt, deswegen habe ich ja auch „breiter“ Streifen geschrieben. Ob 10cm breit, oder schmal sind, kann jeder für sich selbst entscheiden.
nicht dein Ernst jetzt mit so einer sinnlosen "Ausrede"?!
"Die Frontscheibe und vorderen Seitenscheiben mit Folie jedweder Art zu bekleben, ist illegal und führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis."
Das stimmt ja ebenso nicht.
Das Kind ist doch schon in den Brunnen gefallen,lass es doch einfach so stehen wie es war,ist noch keiner von gestorben wenn man nicht alles auf der Welt weiss.
Auf diese Art und Weise hat es nur was von Baumann und Zahnpasta(die älteren unter uns werden wissen wovon ich spreche... )
@Suedseefan alles klar danke
Entweder willst du mich unbedingt falsch verstehen, oder ich drücke mich so aus, dass du es nicht verstehst.
Ich meine damit, dass die vorderen Scheiben nicht vollflächig mit Folie beklebt werden dürfen.
Die Gesamtoberfläche aller an der Scheibe befestigten Aufkleber und Folien darf 0,1 Quadratmeter nicht überschreiten. Zudem ist es wichtig, dass die Folien nicht mit der Scheibeneinfassung oder der Gummidichtung verklemmt werden und dass die freie Sicht des Fahrers durch die Anbringung nicht beeinträchtigt wird. Ein Blendstreifen darf angebracht werden, solange er diese Kriterien erfüllt und die Sicht nicht einschränkt.
Bist du jetzt zufrieden? Was das ganze mit einer Dopingausrede zu tun haben soll, erschließt sich mir leider überhaupt nicht.
nett gegoogelt.Ist aber das genaue Gegenteil von dem was du zuerst geschrieben hattest.Lass es einfach zu wiederholen was ich bereits geschildert habe.Die Sache ist gegessen.
Wollt ihr das vielleicht per PN klären? Mehrwert für den Thread bringt euer Geplänkel jedenfalls keinen.