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Ford Focus 1.0 Ecoboost Motorenschaden
Hallo zusammen so nun melde mich nun auch. Der Ecoboost hat ein grosses Problem mit dem Kühlmittelschlauch. Dieser platzt und Ergebnis ist ein Motorenschaden. Es gab einen Rückruf auf dem Jahrgang 2012 und mein Rückruf wurde nicht repariert. Und für alle die es nicht wissen, nein der Ecoboost hat keinen Sensor welcher anzeigt das Wasser gefüllt werden muss. Nie mehr in meinem Leben werde ich diesen Haufen Ford nochmals unterstützen denn die Zahlen gar nichts und ziehen nur die Leute über den Tisch. Ich hatte einen Motorenblock- und Zylinderkopfriss = mech. Totalschaden aber dies interessiert Ford keineswegs, obwohl jetzt festgestellt wurde, das mein Auto einen Rückruf hatte welcher aber nicht ausgeführt wurde. Mit der Rechnung des Mechanikers belegbar.
Beste Antwort im Thema
Dafür kann aber Ford nichts, wenn der Rückruf da war, aber nicht ausgeführt wurde. Das liegt dann am Fahrzeughalter und/oder der betreuenden Werkstatt.
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29 Antworten
Dafür kann aber Ford nichts, wenn der Rückruf da war, aber nicht ausgeführt wurde. Das liegt dann am Fahrzeughalter und/oder der betreuenden Werkstatt.
Da kannst du nur gegen die Werkstatt vorgehen, wenn es an dem Schlauch lag.
Klar vor allem wenn mir unwahre Aussagen gemacht werden und Ford Schweiz mir sagt das sie das nichts angeht...ich müsse zu Ford DE. Von einer Ford Vertretung wurde mir nun der Laborcode erklärt. Ford die tun was, klar die Leute über den Tisch ziehen.
Danke ja es war der Schlauch...Ford Schweiz hatte aber alles vertuscht bis ich Gas gegeben habe znd dann plötzlich...Briefe mit falschem Datum etc. Das ist Ford Schweiz..ein S..haufen
Abend
Wenn das Fahrzeug _immer_ bei Ford _regelmäßig_ gewartet wurde, dann ist die Werkstatt dran. Und hier in DE steht auch immer sinngemäß "Aktuelle Rückrufe geprüft/abgefragt." auf der Rechung. Wenn das auf der Inspektionsrechnung steht, dann darf die Werkstatt das bezahlen, ohne wenn und aber. Als Halter ist man nicht verpflichtet sich ständig über alle Macken eines Fahrzeugs zu informieren. Nicht jeder turnt ausgiebig auf MT oder ähnlichem herum.
Hier ist wohl wirklich mal ein Anwalt angebracht. Die Kosten der Erstberatung sind zum Schaden jedenfalls vertretbar. Ansonsten Beileid zum Motorschaden. Eigentlich ist dieses Problem beim 1.0er erkannt und kein wirkliches Thema mehr. Gruß an die schlampige Werkstatt. _Die_ ist hier das Problem.
Da die Sache nun, wie sich heraus gestellt hat, in der Schweiz abspielt, dürfte dort eine ganz andere Rechtslage herrschen. Die Schweiz ist ja noch nicht einmal Mitglied in der EU, daher gelten sicher auch andere, wenn vielleicht ähnliche Regeln.
Ford Deutschland dürfte als Hersteller sicherlich komplett außen vor sein, denn der Rückruf ist ja anscheinend erfolgt. Garantie-/Kulanzabwicklungen dürften ausschließlich in der Hand der eigenständigen Vertriebsorgansationen von Ford Schweiz und deren Partnern (Händlern) liegen. Diese Probleme tauchen ja immer wieder sogar bei uns auf, wenn Re-Importe aus EU-Ländern einen Garantiefall haben.
Letzendlich wird man wohl der Werkstatt, die weder den Kunden über den Rückruf informiert, noch ihn ordnungsgemäß ausgeführt hat, auf die Füße treten müssen. Die wird natürlich jetzt auch mit allen Mitteln (falscher Briefverkehr?) versuchen, den Schaden auf andere oder ganz abzuwenden. Die Rechtslage in der Schweiz kann aber eine ganz andere sein als bei uns. Daher ......... trotzdem frohe Weihnachten.
Zitat:
@JoergFB schrieb am 22. Dezember 2017 um 08:59:52 Uhr:
Da die Sache nun, wie sich heraus gestellt hat, in der Schweiz abspielt, dürfte dort eine ganz andere Rechtslage herrschen. Die Schweiz ist ja noch nicht einmal Mitglied in der EU, daher gelten sicher auch andere, wenn vielleicht ähnliche Regeln.
Ford Deutschland dürfte als Hersteller sicherlich komplett außen vor sein, denn der Rückruf ist ja anscheinend erfolgt. Garantie-/Kulanzabwicklungen dürften ausschließlich in der Hand der eigenständigen Vertriebsorgansationen von Ford Schweiz und deren Partnern (Händlern) liegen. Diese Probleme tauchen ja immer wieder sogar bei uns auf, wenn Re-Importe aus EU-Ländern einen Garantiefall haben.
Letzendlich wird man wohl der Werkstatt, die weder den Kunden über den Rückruf informiert, noch ihn ordnungsgemäß ausgeführt hat, auf die Füße treten müssen. Die wird natürlich jetzt auch mit allen Mitteln (falscher Briefverkehr?) versuchen, den Schaden auf andere oder ganz abzuwenden. Die Rechtslage in der Schweiz kann aber eine ganz andere sein als bei uns. Daher ......... trotzdem frohe Weihnachten.
Hallo Joerg
also erstens: zum Glück sind wir nicht in der EU und werden auch nicht reingehen :-)
Zur Verständigung:
der Rückruf war am 25.6.2015 und mit dem Laborcode A3, heisst: der Schlauch wurde angeschaut, für ok befunden und nicht repariert.
Im August 2015 habe ich das Auto gekauft und am 30.9.2017 war dann der Motor am Arsch, wegen genau dieser Rückrufaktion. Den Schlauch hats gerissen und dann wurde der Motor zu heiss: Motorenblock- und Zylinderkopfriss. Nun will man mir weiss machen, dass ich die Gewährleistungsgarantie überschritten habe und innert 2 Jahren nach Reparatur hätte Meldung machen müssen, super habe ja nichts davon gewusst und nachdem ich recherchiert habe bei Ford Schweiz wurde mir dieser Rückruf-Reparaturbeleg ausgehändigt. Es geht doch einfach ums Prinzip, mein Auto hat einen Totalschaden erlitten weil der Rückruf nicht ausgeführt wurde und ich soll nun ins leere Portemonnaie schauen? Der Veröffentlichungsbrief ist ja auch erst am 5.11.2015 datiert, also über 4 Monate nach der Reparatur des Rückrufes? DAs kanns ja nicht sein. Irgendwas stinkt hier gewaltig zum Himmel und das hat meiner Meinung nichts mehr mit der Gesetzeslage zu tun oder?
so bitter es für dich ist, es wird dir nichts übrig bleiben, als mit deinen unterlagen eine rechtsmeinung eines juristen einzuholen ... der kann dir dann genau erklären, wie die lage ist und eine empfehlung über die weiteren schritte abgeben ...
außerdem ist wohl ein gutachten notwendig, um zu prüfen, ob der schlauch wirklich dem im rückruf beschriebenen schadensbild entspricht ... es könnte sich ja ebenso um einen normalen anderweitigen verschleiß handeln, der nicht in die rückruf-symptomatik paßt ...
und zum allgemeinen:
aufgrund der konstruktion, ist der hersteller fast nie wirklich greifbar ... dein vertragspartner ist der verkäufer oder die werkstatt, die die (beauftragten) service-arbeiten durchführt ... handelt es sich um eine ford-vertragswerkstatt so sind die durchzuführenden überprüfungen und arbeiten recht klar definiert (inkl. prüfen auf rückrufe), bei einer freien werkstatt sieht das dann schon wieder ganz anders aus, da diese oft gar keinen zugriff auf die hersteller-systeme haben ...
aber egal wie: irgendwann sind gewährleistung bzw. herstellergarantie vorüber und man ist komplett allein zuständig für sein eigentum ...
Gesetzeslage hin oder her, der Schlauch war ja wohl im Juni 2016 noch ok. Warum sollte er dann auch getauscht werden? Er hat ja auch über zwei Jahre seinen Dienst noch einwandfrei verrichtet.
Ist denn genau dieser Schlauch jetzt als Schadenverursacher überhaupt genau entlarvt worden?
Warum im Juni 2016? Ja der Schlauch ist geplatzt und dieser war die Ursache für den Schaden
War der Wagen denn regelmäßig jedes Jahr zum Service bei Ford? Also auch zwischen 2015 und 17?
Hallo Zeiti0019 ja klar regelmässig gewartet, der letzte Service war im April 17 und am 30.9. hats den Knall gegeben.
Zitat:
@Aisha2402 schrieb am 22. Dezember 2017 um 10:53:26 Uhr:
Warum im Juni 2016? Ja der Schlauch ist geplatzt und dieser war die Ursache für den Schaden
Tippfehler: Juni 2015
Beim Service 2016 war er ja anscheinend auch noch ok und im April 2017 auch noch. Dann kann man es wohl kaum auf die Rückrufaktion in 2015 zurückführen. Sag mal, einfach Pech......