- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Ford "Van" Modelle als LKW zulassen ?
Ford "Van" Modelle als LKW zulassen ?
Kann ich den hier Fiesta Van, oder seinen großen Bruder, den Focus Van auch als Privatmann als LKW zulassen ?
Welche Einschränkungen gibt es ?
Wieviel Steuer wird fällig ?
Hat vieleicht jemand Erfahrung ?
Gruß SRAM
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Mindless75
Heißt das er darf Sonntags nicht fahren?
Der Wagen schon, dafür ist der leicht genug, nur nicht der Anhänger hinten dran. Der würde unter das allgemeine Sonntags- und spezielle Ferienfahrverbot fallen.
Zitat:
Ich wäre ja dafür die ganzen SUVs als LKW zu deklarieren
und was soll das verändern?
Die bekannten LKW-Verbote haben nichts mit LKW-Zulassung zu tun, sondern auch mit dem Gewicht und da kommen übliche SUV nicht hin.
Zitat:
und ein Linksspurverbot für diese sichtblockierenden Linksschleicher einzuführen.
Wie wäre es denn mit einem Linksspurverbot für Nicht-SUV, würde meine Fahrten deutlich beschleunigen?
Ähnliche Themen
13 Antworten
Vor einigen Jahren noch konnte man die hinteren Sicherheitsgurte entfernen, Haltepunkte zu schweißen, ebenes Ladebrett bis zu den Vordersitzen zuschneiden etc.
So viel ich weiß ist das aber heut zu Tage nicht mehr möglich, einen Pkw als Lkw zu zulassen.
Erkundige dich sicherheitshalber auf deiner örtlichen Zulassungstelle.
Der hat werksmäßig eine LKW-Zulassung, findet sich extra vermerkt auf der Preisliste.
Aber aufpassen, Zulassung hat nichts mit KFZ-Steuer zu tun, und beim Finanzamt wird es nichts mit LKW-Einstufung.
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Der hat werksmäßig eine LKW-Zulassung, findet sich extra vermerkt auf der Preisliste.
Heißt das er darf Sonntags nicht fahren?
Ich wäre ja dafür die ganzen SUVs als LKW zu deklarieren und ein Linksspurverbot für diese sichtblockierenden Linksschleicher einzuführen.
Zitat:
Original geschrieben von Mindless75
Heißt das er darf Sonntags nicht fahren?
Der Wagen schon, dafür ist der leicht genug, nur nicht der Anhänger hinten dran. Der würde unter das allgemeine Sonntags- und spezielle Ferienfahrverbot fallen.
Zitat:
Ich wäre ja dafür die ganzen SUVs als LKW zu deklarieren
und was soll das verändern?
Die bekannten LKW-Verbote haben nichts mit LKW-Zulassung zu tun, sondern auch mit dem Gewicht und da kommen übliche SUV nicht hin.
Zitat:
und ein Linksspurverbot für diese sichtblockierenden Linksschleicher einzuführen.
Wie wäre es denn mit einem Linksspurverbot für Nicht-SUV, würde meine Fahrten deutlich beschleunigen?
Zur Info:
Habe die Antwort inzwischen aus anderer Quelle erhalten:
- Zulassung als LKW kein Problem, ist nicht vom Status des Halters abhängig
- Besteuerung als LKW nur bei Nachweis einer gewerblichen Nutzung
- dann allerdings auch Versicherung als gewerblich genutztes Fahrzeug mit entsprechend höheren Tarifen (bei guten Verbindungen zur Versicherung geht das eventuell auch anders )
Unter den Umständen wird es dann wohl ein Logan Pickup als Bauhure.
Gruß SRAM
Die Frage, ob man den Fiesta Van als LKW zulassen kann, kann man mit "Ja" beantworten.
Aber wie es Roadwin schon geschrieben hat, gilt diese Einstufung nicht für das Finanzamt.
Nachzulesen u. a. in folgenden Urteilen des Bundesfinanzhofs:
BFH v. 26.11.91, VII R 88/90, BFH/NV 1992 S.414, BFH v. 16.07.93, III R 59/92, BStBl. 1994 II S. 304, BFH v. 16.07.93, III R 61/92, BFH/NV 1994 S. 412
Der Fiesta ist aus folgenden Gründen steuerrechtlich als PKW zu behandeln:
1.
§ 2 Abs. 2a Nr. 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftstG).
(2a) Als Personenkraftwagen gelten auch:
1.
Geländefahrzeuge und andere Fahrzeuge mit drei bis acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, die der Klasse N(tief)1, Aufbauarten BA oder BB, nach Anhang II Abschnitt C Nr. 3 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG Nr. L 42 S. 1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2005/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 (ABl. EU Nr. L 309 S. 37), entsprechen;
Die genannten Fahrzeuge gelten dann als Personenkraftwagen, wenn diese vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind. Das ist insbesondere der Fall, wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs.
Pkt. 2:
Zusätzlich gehört zu den Anforderungen an einen LKW mit geschlossenem Aufbau eine durchgehende feste Trennwand zur geschlossenen Fahrerkabine.
Pkt. 3:
Ob ein PKW oder ein LKW vorliegt, ist nach inzwischen einhelliger Finanzgerichtrechtsprechung nicht nach Art der Verwendung, sondern unter Berücksichtigung der objektiven Beschaffenheit (Bauart und Einrichtung) und des äußeren Erscheinungsbildes eines Fahrzeugs zu beurteilen.
Nun folgt die Zerpflückung
Zu Pkt. 1:
Der Fiesta hat eine Gesamtlänge von 3,95 m und eine Breite von 1,97 m.
Die Ladefläche hat eine Länge von 1,29 m und eine Breite von 1,00 m (die Radkästen sind nicht bei der berechnung einzubeziehen).
Das bedeutet, daß die Ladefläche 1,29 qm beträgt.
Die Fläche, die zur Personenförderung dient, beträgt ca. 3 bis 3,5 qm (Gesamtlänge von 3,95 m - Länge der Ladefläche 1,29 m = 2,66 m - geschätzte Länge Motorraum von 0,86 m = Länge Fahrgastraum von 1,80 m).
Dies ergibt eine Fläche für die Personenförderung von 3,54 qm.
Selbst wenn ich mich verrechnet oder verschätzt haben sollte.
Die Nutzfläche beträgt definitiv 1,29 qm. Um den Fiesta steuerrechtlich als LKW zulassen zu können dürfte die Bodenfläche für die Personenbeförderung max. 0,65 qm betragen (Umkehrschluß aus Pkt 1.).
Und das dürfte dann soch ein wenig zu eng sein.
Die Maße habe ich übrigens von dieser Seite:
http://www.autogenau.de/.../...an-besonders-leichtes-nutzfahrzeug.html
Zu Pkt. 2:
Für die steuerrechtliche Anerkennung eines PKW als LKW wird desweiteren verlangt, daß die Fahrgastkabine durch eine feste durchgehende Trennwand getrennt wird.
Und die hat der Fiesta nicht, da im oberen Teil lt. Beschreibung ein Trennetz verbaut wurde.
Zu Pkt. 3:
Und wenn man Pkt. 1 und Pkt. 2 übersehen würde, dann kommt der absolute Totschläger:
Objektiven Beschaffenheit (Bauart und Einrichtung) und des äußeren Erscheinungsbildes eines Fahrzeugs.
Und nun ja. Wie ein LKW sieht der Fiesta nun wirklich nicht aus.
Zum Abschluß eine Einspruchsentscheidung wann ein PKW als LKW zu behandeln ist.
Kann man ganz gut lesen.
http://www.anwalt-salewski.de/.../01-00430.htm?...
Zitat:
Original geschrieben von SRAM
- Besteuerung als LKW nur bei Nachweis einer gewerblichen Nutzung
Kann man praktisch "überall" finden (nur nicht beim Finanzamt), ist falsch und war auch schon immer falsch.
Die Art der Versteuerung hat ausschließlich etwas mit der technischen Ausführung des Fahrzeugs zu tun (wie bereits im Detail aufgeführt), aber nicht (und noch nie) mit dessen Nutzung.
Haken ist nur, dass die technischen Anforderungen des Finanzamtes zur steuerrechtlichen Anerkennung als LKW deutlich weitergehender sind, als für die rein verwaltungsrechtliche Zulassung als LKW.
Bei der Versicherung ist es auch wieder anders, die richtet vorrangig nach der verwaltungsrechtlichen Zulassung und erhöht sich meist noch, wenn ein Fahrzeug auch noch zusätzlich gewerblich genutzt wird.
Mit diesem Fiesta-Van (und vielen anderen Fahrzeugen auch) hat man nun die gesammelten "Vorteile", dass man hohe PKW-Steuer bezahlt, weil das Ding zu klein, zu leicht, zu ... für eine LKW-Versteuerung ist und eine hohe LKW-Versicherung bezahlt, weil das Ding als LKW zugelassen ist.
Zitat:
Mit diesem Fiesta-Van (und vielen anderen Fahrzeugen auch) hat man nun die gesammelten "Vorteile", dass man hohe PKW-Steuer bezahlt, weil das Ding zu klein, zu leicht, zu ... für eine LKW-Versteuerung ist und eine hohe LKW-Versicherung bezahlt, weil das Ding als LKW zugelassen ist.
Jo, deshalb der Dacia.....
Gruß SRAM
@F213:
Dazu hätte ich ein paar Fragen,
ist Punkt 1 nicht hinfällig da der Fiesta keine 3-8 Sitzplätze (zusätzlich zum Fahrersitz) hat ?
zu Punkt 2 ist laut Ford eine DIN-konforme Trennwand in voller Höhe vorhanden.
Würde das was ändern ?
Zitat:
Original geschrieben von SRAM
Jo, deshalb der Dacia.....
Auch der lässt sich nicht als LKW versteuern.
Zitat:
BFH, Urteil vom 24. 2. 2010 - II R 6/ 08
Fahrzeuge, die bauartbedingt weitgehend einem PKW entsprechen und sich auch hinsichtlich des zulässigen Gesamtgewichts und der Nutzlast von einem PKW nicht wesentlich unterscheiden, unterliegen der emissionsbezogenen Hubraumbesteuerung nach § 8 Nr. 1 KraftStG. Eine Besteuerung solcher Fahrzeuge als LKW nach dem Fahrzeuggewicht kommt nur in Betracht, wenn die Fahrzeuge ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 2 800 kg und eine Nutzlast von mehr als 800 kg haben.
Zitat:
Original geschrieben von zhnujm
@F213:
Dazu hätte ich ein paar Fragen,
ist Punkt 1 nicht hinfällig da der Fiesta keine 3-8 Sitzplätze (zusätzlich zum Fahrersitz) hat ?
zu Punkt 2 ist laut Ford eine DIN-konforme Trennwand in voller Höhe vorhanden.
Würde das was ändern ?
Nicht immer alles glauben, was die Händler so versprechen.
Die wollen meistens ihre Autos loswerden und verschweigen manche Dinge.
DIN-konforme Trennwand könnte auch bedeuten, daß diese einem gewissen Gewicht standhält.
Klingt zwar gut, DIN-konform. Dies interessiert das Finanzamt jedoch überhaupt nicht. Auch wenn im Brief die Schlüsselnummer für einen LKW aufgeführt ist ist das für das Finanzamt nicht maßgebend.
Ich bin davon ausgegangen, daß der Fiesta 2 Vordersitze hat, da in dem Artikel von Sitzen, also Mehrzahl die Rede ist.
Desweiteren soll der Fiesta, ebenfalls lt. Bericht, nur eine halbhohe Trennwand mit einem Gitter haben.
Stolze 1000 Liter fasst das Gepäck-Abteil, das nun bis hinter die vorderen Sitze reicht und dort an einer halbhohen Metallwand endet. Den Abschluss nach oben übernimmt ein Gitter.
Aber selbst wenn es so wäre, dann kommt der Totschläger lt. Pkt. 3.
Ergänzung zu Roadwin:
Wie man sieht, bessert der Gesetzgeber nach.
Zu Beginn gab es den ein oder anderen, der sein Auto so herrichtete, daß er als LKW durchging (Mino-Loge hat es ja kurz angerissen).
Der Gestzgeber besserte nach.
Dies hatte zur Folge, daß man plötzlich in der Zubehörliste bei bestimmten Modellen eine sog. Auflastung angeboten bekam, mit der man gerade so über die gesetzliche Hürde rüberrutschte.
Tja. Und nun muß ein LKW steuerrechtlich u. a. so beschaffen sein, daß er auch als solcher nach außen hin erkennbar ist bzw. die Normen erfüllt, die roadwin angesprochen hat.
Aha.
Wie ist das denn dann mit den Mini-Mini-Hochdachkombis wie Renault Rapid Compact oder Citroen Nemo ?
Oder den "normalen" Kangoo/Berlingo ohne feste Trennwand sondern mit Gitter ?
Auch keine LKW Zulassung ?
Zitat:
Auch der lässt sich nicht als LKW versteuern.
Schon klar. Ist aber so preisgünstig, daß man den hinterher entsorgen kann.
Gruß SRAM