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Fortbestehen der KFZ-Versicherung nach Umzug ins Ausland (Nicht-EU)

Themenstarteram 21. Januar 2021 um 21:06

Hallo zusammen :)

meine Mutter ist Versicherungsnehmer bei der PKW-Versicherung und ich (20J, 3J Fahrerfahrung) bin als Hauptfahrer eingetragen. Sie ist vor einem Monat nun ins Nicht-EU Ausland gezogen und hat ihren Wohnsitz noch nicht abgemeldet. Ich bin ein paar Monaten vor ihrem Auszug mehrere 100km weggezogen innerhalb Deutschlands und habe auch einen von ihr abweichenden Hauptwohnsitz angemeldet.

1)

Ist es legal und empfehlenswert die Versicherung weiterhin auf meine Mutter laufen zu lassen? Bin ich in einem Schadensfall normal voll und ganz versichert, auch ohne Vertragsstrafen oder Ähnliches? Schließlich liegen die Beträge somit durch Ihre höhere SF-Klasse weit niedriger. Die Beträge werden von meinem Konto abgebucht, ich verfüge auch über eine Vollmacht für die Versicherung und eine für das Auto selbst für mögliche Verkehrskontrollen (+ eine Generalvollmacht für alle anderen Angelegenheiten).

2)

Wenn Sie ihren Wohnsitz in Deutschland abmelden würde, würde dies etwas an der Beantwortung obiger Frage oder Sonstiges ändern?

3)

Falls ein Fortbestehen der Versicherung auf meine Mutter NICHT möglich sein sollte, würde eine Rabattübertragung denn nur klappen, wenn Sie ihren Wohnsitz in Deutschland hat? Ich hatte gelesen, dass man zumindest bei Verwandten 2. Grades oder Großeltern eine häusliche Gemeinschaft nachweisen müsste - wie sieht das in diesem Fall aus?

Vielen Dank im Voraus!

husdn1

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22 Antworten

Wer ist der Halter des Fahrzeugs und welche SF-Klassen sind vorhanden.

Themenstarteram 21. Januar 2021 um 21:29

Zitat:

@Oetteken schrieb am 21. Januar 2021 um 22:26:00 Uhr:

Wer ist der Halter des Fahrzeugs und welche SF-Klassen sind vorhanden.

Tut mir leid, das habe ich vergessen zu erwähnen. Es handelt sich um eine Teilkasko-Versicherung, wobei die Haftpflicht SF-Klasse 7 (2021) hat. Halterin ist meine Mutter. Ich selbst war noch nie Versicherungsnehmer oder Halter eines Fahrzeuges.

Ohne Wohnistz in Deutschland ist es nicht möglich ein Fahrzeug zuzulassen bzw. zugelassen zu halten.

Wenn deine Mutter ihren Wohnsitz in Deutschland aufgibt, muß das Fahrzeug auf jemanden umgemeldet werden, der seinen Hauptwohnsitz in Deutschland hat.

Wenn du Halter und Versicherungsnehmer werden solltest, dann kannst du nur entsprechend der Führerscheinbesitzdauer von der SF profitieren.

Ich würde mal mit der Versicherung sprechen, ob deine Mutter vielleicht doch Versicherungsnehmerin bleiben könnte, glaube ich aber nicht.

Zitat:

@husdn1 schrieb am 21. Januar 2021 um 22:06:45 Uhr:

 

1)

Ist es legal und empfehlenswert die Versicherung weiterhin auf meine Mutter laufen zu lassen?

Solange der Wohnsitz der Mutter weiter besteht und sie auch dort weiterhin gemeldet ist, kann man das machen. Wichtig ist auch, dass Post, die an diesen Wohnsitz geht, auch zugestellt werden kann und Deine Mutter zeitnah erreicht.

Zitat:

2)

Wenn Sie ihren Wohnsitz in Deutschland abmelden würde, würde dies etwas an der Beantwortung obiger Frage oder Sonstiges ändern?

Ohne gemeldeten Wohnsitz in Deutschland kann man auch kein Auto in Deutschland angemeldet lassen.

Zitat:

 

3)

Falls ein Fortbestehen der Versicherung auf meine Mutter NICHT möglich sein sollte, würde eine Rabattübertragung denn nur klappen, wenn Sie ihren Wohnsitz in Deutschland hat? Ich hatte gelesen, dass man zumindest bei Verwandten 2. Grades oder Großeltern eine häusliche Gemeinschaft nachweisen müsste - wie sieht das in diesem Fall aus?

Die Übertragung des Rabattes auf Dich sollte auch klappen, wenn Sie ihren Wohnsitz nicht mehr in Deutschland hat. Entscheidend ist, dass sie vorher in D gemeldet war und Du das Fahrzeug in den 3 Jahren regelmässig gefahren bist. Einfach mal mit der Versicherung sprechen.

Themenstarteram 23. Januar 2021 um 16:43

Vielen Dank für eure Antworten.

Wenn meine Mutter weiterhin ihren deutschen Wohnsitz beibehält, würde es im Schadensfall zu Problemen kommen? Abgesehen davon, dass es nicht wirklich legal ist einen Wohnsitz beizubehalten wenn man im Ausland lebt, würde das sonst keine Probleme für Zulassung oder Versicherung geben?

Würde denn diese Vorgehensweise mit "Empfangsbevollmächtigten" funktionieren (siehe Link unten)? Bei dieser soll es möglich sein ohne Wohnsitz in Deutschland ein KFZ zuzulassen. Ich weiß jedoch nicht, ob diese auch funktioniert, wenn das KFZ bereits zugelassen und versichert ist.

Oben genannte Methode fand ich auf diesen "Blogs", etwas wirklich offizielles fand ich nichts, außer...

https://wirsindeins.org/.../#_Toc523066191

https://goodbyematrix.com/.../

...außer z.B. diesem Formular der Landeshauptstadt Wiesbaden (ich wohne in Hessen)

https://www.wiesbaden.de/.../...echtigten-_bei-Wohnsitz-im-Ausland.pdf

Diese Methode scheint doch relativ aufwändig und nicht von vielen erprobt zu sein. Jedenfalls finde ich zu diesem Thema nur solche Blogs von Privatpersonen.

Wäre eine Anfrage bei meiner lokalen Zulassungsbehörde oder gar bei einem Anwalt sinnvoll? Die Versicherung möchte ich als allerletztes fragen, da ich nicht weiß, wie diese auf solch eine Anfrage reagiert - schließlich ist der Auszug meiner Mutter aus Deutschland bereits geschehen.

Du wirst wohl oder übel mit offenen Karten spielen müssen, wenn du Komplikationen vermeiden möchtest.

Der eher kleine Unterschied zwischen SF3 und SF 7 ist es nicht wert hier komplizierte und möglicherweise nicht legale Konstellationen zu versuchen, die dir hinterher eventuell auf die Füße fallen. Melde das Fahrzeug auf deinen Namen an, lass dir die Rabatte übertragen und gut ist.

Zitat:

@husdn1 schrieb am 21. Januar 2021 um 22:06:45 Uhr:

Hallo zusammen :)

meine Mutter ist Versicherungsnehmer bei der PKW-Versicherung und ich (20J, 3J Fahrerfahrung) bin als Hauptfahrer eingetragen. Sie ist vor einem Monat nun ins Nicht-EU Ausland gezogen und hat ihren Wohnsitz noch nicht abgemeldet. Ich bin ein paar Monaten vor ihrem Auszug mehrere 100km weggezogen innerhalb Deutschlands und habe auch einen von ihr abweichenden Hauptwohnsitz angemeldet.

1)

Ist es legal und empfehlenswert die Versicherung weiterhin auf meine Mutter laufen zu lassen? Bin ich in einem Schadensfall normal voll und ganz versichert, auch ohne Vertragsstrafen oder Ähnliches? Schließlich liegen die Beträge somit durch Ihre höhere SF-Klasse weit niedriger. Die Beträge werden von meinem Konto abgebucht, ich verfüge auch über eine Vollmacht für die Versicherung und eine für das Auto selbst für mögliche Verkehrskontrollen (+ eine Generalvollmacht für alle anderen Angelegenheiten).

2)

Wenn Sie ihren Wohnsitz in Deutschland abmelden würde, würde dies etwas an der Beantwortung obiger Frage oder Sonstiges ändern?

3)

Falls ein Fortbestehen der Versicherung auf meine Mutter NICHT möglich sein sollte, würde eine Rabattübertragung denn nur klappen, wenn Sie ihren Wohnsitz in Deutschland hat? Ich hatte gelesen, dass man zumindest bei Verwandten 2. Grades oder Großeltern eine häusliche Gemeinschaft nachweisen müsste - wie sieht das in diesem Fall aus?

Vielen Dank im Voraus!

husdn1

1) Ja

2) Nein

3) In der Regel Nein. Bei der Rabattübertragung muss aber nachvollziebar sein, wie Du Dir die SF-Jahre erfahren konntest. Vermutlich wird der SF nicht der vollen Höhe nach übertragbar sein. Dafür bräuchte man aber näheres.

Für den Versicherer ist relevant, ob das Fahrzeug noch in Deutschland gemeldet ist. Daran orientiert er sich, weil das hieraus entstehende Haftungsrisiko maßgeblich versichert ist.

Maßgeblich ist die Frage wer hier Halter des Fahrzeuges ist.

Wenn es Deine Mutter ist, muss Sie zeitnah dafür sorgen, dass das Fahrzeug umgemeldet wurde. Dies ist aber eine ordnungsrechtliche Frage und nicht eine versicherungsrechtliche.

Wenn es auf Dich zugelassen ist, ist alles gut.

Zitat:

@husdn1 schrieb am 23. Januar 2021 um 17:43:00 Uhr:

Vielen Dank für eure Antworten.

1)

Wenn meine Mutter weiterhin ihren deutschen Wohnsitz beibehält, würde es im Schadensfall zu Problemen kommen? Abgesehen davon, dass es nicht wirklich legal ist einen Wohnsitz beizubehalten wenn man im Ausland lebt, würde das sonst keine Probleme für Zulassung oder Versicherung geben?

2)

Würde denn diese Vorgehensweise mit "Empfangsbevollmächtigten" funktionieren (siehe Link unten)? Bei dieser soll es möglich sein ohne Wohnsitz in Deutschland ein KFZ zuzulassen. Ich weiß jedoch nicht, ob diese auch funktioniert, wenn das KFZ bereits zugelassen und versichert ist.

Oben genannte Methode fand ich auf diesen "Blogs", etwas wirklich offizielles fand ich nichts, außer...

https://wirsindeins.org/.../#_Toc523066191

https://goodbyematrix.com/.../

...außer z.B. diesem Formular der Landeshauptstadt Wiesbaden (ich wohne in Hessen)

https://www.wiesbaden.de/.../...echtigten-_bei-Wohnsitz-im-Ausland.pdf

Diese Methode scheint doch relativ aufwändig und nicht von vielen erprobt zu sein. Jedenfalls finde ich zu diesem Thema nur solche Blogs von Privatpersonen.

Wäre eine Anfrage bei meiner lokalen Zulassungsbehörde oder gar bei einem Anwalt sinnvoll? Die Versicherung möchte ich als allerletztes fragen, da ich nicht weiß, wie diese auf solch eine Anfrage reagiert - schließlich ist der Auszug meiner Mutter aus Deutschland bereits geschehen.

1) Nein wird es nicht.

2) Diese Methode habe ich bis ein paar mal in der Praxis gesehen, aber nur von der anderen Seite aus. Wie das praktisch im Amt läufer, weißt ich daher nicht.

Kommt häufiger bei Grenzgänger mit Firmen vor. Ist m.E. ein Resultat des EU-Rechts.

Der Versicherer bekommt dann zwei Adressen mitgeteilt. Das solltest Du am besten mit der Zulassungsbehörde besprechen und danach den Versicherer informieren

Vielleicht hast du ja auch schon mit 16 den Mopedführerschein gemacht, dann kriegst SF4 oder 5

Das verstehe ich nicht.

Mit einem Kleinkraftradführerschein, so hieß das früher jedenfalls, durfte man kein Auto fahren.

Zwar konnte man damit eigene SF erfahren, aber hier geht es um überwiegende Nutzung eines Autos.

Das kommt auf die Versicherung an, die HUK fragt nur nach einem Führerscheindatum

Naja, das sehe ich anders, denn dort muss man u. a. folgendes erklären:

"Ich besitze seit _______ einen gültigen Führerschein, der mich berechtigt, das Fahrzeug (auch Vorfahrzeuge) des bisher Anspruchsberechtigten zu führen."

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