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Frage an die Rechtsexperten wegen falschem Ersatzteil

Mercedes E-Klasse W211
Themenstarteram 9. Juni 2014 um 10:11

Hallo Gemeinde,

auf Empfehlung unseres Ölspülers habe ich eine Fachwerkstatt für Getriebe aufgesucht und den Wandler

wechseln lassen.

Das ganze sollte1500 € netto kosten.

Bei Abholung wollte er dann 2200 € haben und erzählte mir, die Motorlager hätte man auch noch tauschen

müssen.

Zuvor erfolgte keine Information darüber. Wenn ich euch jatzt sage, dass am Wandler und an den Motorlagern nichts war, glaubt ihr es kaum, denn die Ruckelei ging danach genauso weiter da sich herausstellte, dass zwei Injektoren defekt waren.

Jetzt wurde festgestellt, wie auf dem Foto ersichtlich, dass ein falscher Wandler mit einer gefälschten, übergekratzten Nr. eingebaut wurde. Aus einer 15 wurde eine 14 reingekratzt.

Laut schriftl. Bestätigung des Werkes wurde der Motor aber mit dem Wandler A221 250 21 02

ausgeliefert. Auf Grund von Schaltverbesserungen mußte nämlich der 14.02 überarbeitet werden zum 21.02.

Alle Anschreiben an die Werkstatt blieben unbeachtet und es erfolgte keine Reaktion, die hält die Füße still, weil sie befürchtet, dass ich eine Klage starte.

Leider geht das Ganze nicht ohne Gutachten, so dass mein Anwalt und ich Befürchtungen haben, bei Gericht nicht durchzukommen.

Ist das Ganze mit Schadensersatzklage oder nach dem Mängelhaftungsgesetz zu behandeln ?

Wie seht ihr das ?

Vielen Dank für aussagekräftige Rückmeldungen.

glyoxal

Beste Antwort im Thema

Hallo Glyoxal!

Vor Gericht wird kein Recht gesprochen, sondern Urteile. Insbesondere geht es nicht um Recht oder Gerechtigkeit für Opfer. Außerdem ist Täterschutz ein wichtiges Ziel.

Und den Richtern geht es in erster Linie um möglichst leistungsarme Einnahmen (nicht wirklich mit der Sache beschäftigen und das für den Richter harmloseste Urteil sprechen) und möglichst geringe Angreifbarkeit (ihrer Urteile, und damit ihrer Position).

 

Bei Gericht bekommst Du nur Unterstützung für ganz mega-offensichtliche Tatsachen.

Wenn Du Kläger bist, geht es nur um Beweise - alles, was Du nicht haarklein beweisen kannst, ist leider für den Popo.

D.h.: Du zahlst am Ende Anwalts- und Gerichtskosten (und für den Streitwert hat eh keiner richtig Lust, zu arbeiten), weil Deine Beweise wertlos sind bzw. Du keine hast. Damit verlierst Du auch noch. Und der Gegner lacht sich einen.

Und Du hast noch massenweise Lebenszeit geopfert/verloren (denn der Anwalt wird sich bei dem Streitwert auch nur max. 2-3 Stunden incl. Verhandlung einsetzen wollen, also muß alles von Dir kommen).

 

So traurig das ist: Von der Justiz haben Opfer, insbesonders diejenigen, die sich arglos haben reinlegen lassen, also keine Vorsichtsmaßnahmen getroffen haben, keine Hilfen zu erwarten.

Gerichte wollen, wenn überhaupt, dann auch mehr "Rache" durchsertzen, als Gerechtigkeit/Recht.

 

Vielleicht waren die Motorlager wirklich fällig - dann hast Du ja nur geringen Schaden erlitten. (Auch wenn Du Deiner Möglichkeit beraubt wurdest, frei zu entscheiden. [Aber das bist Du doch andererseits täglich gewohnt, wenn Du mit Behörden zu tun hast.])

 

Das mit dem unnötigen Wandlertausch ist natürlich ärgerlich - aber wenn man die Problematik der "Versuchsreparaturen" (Teiletauscher) nicht ganz genau schriftlich vertraglich vereinbart, dann hat man m.E. Pech gehabt.

Nimm es als Lehrgeld (andere haben in anderen Fällen viel mehr verloren).

Werkstätten (insbesondere billige) sind oft einfach sehr teuer.

Billiger geht auch (zumindest was den Geldeinsatz betrifft): Selbermachen!

 

Sorry, daß ich Dir die Illusionen nehmen muß. Ich weiß, daß es schwierig ist, einzusehen, daß man gepimpert wurde. (Laß' es Dir jetzt nicht auch noch von Anwälten und Richtern besorgen.)

 

Harald

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Hast Du gezahlt?

Themenstarteram 9. Juni 2014 um 10:38

Zitat:

Original geschrieben von Nubbenholt

Hast Du gezahlt?

ja leider, direkt bei Abholung

Also zum Rechnungsbetrag:

Eine Erhöhung des Rechnugsbetrages kann nur bis zu maximal 15-20% des genannten Kostenvoranschlages erfolgen. Bei dir hätten es also maximal 300€ Mehrkosten sein dürfen. Alles was du über diesen Betrag hinaus geht, hättest du nicht zahlen müssen, wenn der Instandsetzer dich nicht informiert hat.

Informationsquelle: Mehrkosten Kostenvoranschlag

Das müsste aber eigentlich dein Rechtsanwalt wissen.

Zumal auch Teile gewechselt wurde, die in dem Kostenvoranschlag von 1500€ nicht enthalten waren. Darüber hätte dich der Instandsetzer defintiv informieren müssen.

Zum Thema falsches Ersatzteil:

Sicherlich kann man erstmal unterstellen, dass ein falsches Ersatzteil eingebaut wurden ist mit einer geänderten Teilenummer.

Aber woher willst du wissen, dass die Werkstatt diese Nummer geändert hat? Eventuell hat dieser den Wandler schon so gekauft. Das lässt sich also sehr sehr schwer nachweisen, dass eine Manipulation durch die Werkstatt erfolgt ist.

Und alle 3 von dir genannten Teilenummern passen bei dem Getriebetyp 722.902

Lediglich die passenden Spezifikationen unterscheiden sich. Du müsstest dir von MB bestätigen lassen, dass die ursprüngliche Teilenummer A221 250 15 02 nicht für dein Auto verwendet werden darf.

Wenn dieser Wandler aber für das Getriebe geeignet ist(was er laut Teilenummer ja ist) und auch in deinem Auto eingesetzt werden darf, dann wirst du Schwierigkeiten haben in diesem Punkt durchzukommmen. Denn wenn die eingebaute Sache die Funktion zur Verfügung stellen kann, ist auch kein Mangel vorhanden.

Bei der Rechnung könntest du aber Erfolg haben, denn ohne deine Freigabe hätten die Reparaturkosten 1800€ nicht übersteigen dürfen. Zumal es auch ein schlechtes Licht auf die Firma wirft, wenn keinerlei Reaktion erfolgt. Diese Erfahrung habe ich mal mit einer Versicherung für meine Gebrauchtwagengarantie beim Octavia RS gehabt. Diese haben die Aussitzen-Taktik gewählt....

Wars die Werkstatt aus Bo mit dem Namen A?

Wenn dem so ist,kenne ich einen ähnlichen Fall allerdings über eine A-Klasse mit dessen Anlasser.

Dann haben sie aber ihren Ruf verdammt sehr schnell ruiniert.

1800 plus Mwst. ist

2142 Euro

Sind die o.g. 2200 Euro netto od. brutto?

Eigentlich müssen dem Kunden die Preise mit MwSt. genannt werden. Daher sollte sich der Maximalbetrag bei 1800€ bewegen.

Aber du könntest Recht haben, dass die Firma auch Preise ohne MwSt. genannt hat und somit die 2200€ zustande gekommen sind. Aber das ist dann rechtlich auch wieder nicht korrekt.

Themenstarteram 9. Juni 2014 um 13:08

Zitat:

Original geschrieben von Bastler-TT

Wars die Werkstatt aus Bo mit dem Namen A?

Wenn dem so ist,kenne ich einen ähnlichen Fall allerdings über eine A-Klasse mit dessen Anlasser.

Dann haben sie aber ihren Ruf verdammt sehr schnell ruiniert.

ja genau dort wars,

zur Klarstellung: genannt wurde für den Wandler 1500 Netto hinzu gekommen sind:

Motorlager hinten 33,45 € und zwei Motorlager vorne 164,62 € Montage 151 € = 1849,07

plus MWSt = 2200,39 €

jetzt kommt der Hammer, die Werkstatt will wie nach einem Schreiben mitgeteilt, meinen eigenen

Wandler ausgebaut und repariert haben, das ist natürlich völlig aus der Luft gegriffen.

Das Dumme an der Sache ist, dass ich nur einen mündlichen Preis von 1500 € Netto habe und sonst nichts.

Rechnet man zu den 1500 € Netto die MWSt. die 20 % mögliche Überschreitung hinzu komme ich auf 2142 €

Ich glaube in einem Rechtsstreit wird es darauf ankommen, wie gut die Lügen beim Richter ankommen,

es sei denn ich habe Zeugen, die auch über den Tisch gezogen wurden.

Dass der ursprüngliche Wandler 15.02 nicht für mein Fahrzeug verwendet werden kann, ist ein guter Hinweis. Bei MB hätte man sowieso den 21.02 eingebaut und hätte dort auch dafür 2300 Euro zahlen

müssen.

glyoxal

Hallo Glyoxal!

Vor Gericht wird kein Recht gesprochen, sondern Urteile. Insbesondere geht es nicht um Recht oder Gerechtigkeit für Opfer. Außerdem ist Täterschutz ein wichtiges Ziel.

Und den Richtern geht es in erster Linie um möglichst leistungsarme Einnahmen (nicht wirklich mit der Sache beschäftigen und das für den Richter harmloseste Urteil sprechen) und möglichst geringe Angreifbarkeit (ihrer Urteile, und damit ihrer Position).

 

Bei Gericht bekommst Du nur Unterstützung für ganz mega-offensichtliche Tatsachen.

Wenn Du Kläger bist, geht es nur um Beweise - alles, was Du nicht haarklein beweisen kannst, ist leider für den Popo.

D.h.: Du zahlst am Ende Anwalts- und Gerichtskosten (und für den Streitwert hat eh keiner richtig Lust, zu arbeiten), weil Deine Beweise wertlos sind bzw. Du keine hast. Damit verlierst Du auch noch. Und der Gegner lacht sich einen.

Und Du hast noch massenweise Lebenszeit geopfert/verloren (denn der Anwalt wird sich bei dem Streitwert auch nur max. 2-3 Stunden incl. Verhandlung einsetzen wollen, also muß alles von Dir kommen).

 

So traurig das ist: Von der Justiz haben Opfer, insbesonders diejenigen, die sich arglos haben reinlegen lassen, also keine Vorsichtsmaßnahmen getroffen haben, keine Hilfen zu erwarten.

Gerichte wollen, wenn überhaupt, dann auch mehr "Rache" durchsertzen, als Gerechtigkeit/Recht.

 

Vielleicht waren die Motorlager wirklich fällig - dann hast Du ja nur geringen Schaden erlitten. (Auch wenn Du Deiner Möglichkeit beraubt wurdest, frei zu entscheiden. [Aber das bist Du doch andererseits täglich gewohnt, wenn Du mit Behörden zu tun hast.])

 

Das mit dem unnötigen Wandlertausch ist natürlich ärgerlich - aber wenn man die Problematik der "Versuchsreparaturen" (Teiletauscher) nicht ganz genau schriftlich vertraglich vereinbart, dann hat man m.E. Pech gehabt.

Nimm es als Lehrgeld (andere haben in anderen Fällen viel mehr verloren).

Werkstätten (insbesondere billige) sind oft einfach sehr teuer.

Billiger geht auch (zumindest was den Geldeinsatz betrifft): Selbermachen!

 

Sorry, daß ich Dir die Illusionen nehmen muß. Ich weiß, daß es schwierig ist, einzusehen, daß man gepimpert wurde. (Laß' es Dir jetzt nicht auch noch von Anwälten und Richtern besorgen.)

 

Harald

glyoxal, ich verfolge einige zeit deine probleme......

in D bist du (der ehrliche) immer der dumme. denke garnicht daran vor gericht zu ziehen, du wirst arm. schlucke diese bittere pille und verkauf dein bock und wechsel am besten die marke. irgendwann ist der punkt errricht "point of no return"

Themenstarteram 9. Juni 2014 um 16:11

Ihr habt ja alle so Recht und mir ein wenig helfen können.

Es ist aber eine echt bittere Pille, wenn man derart über den Tisch gezogen wird.

Eigentlich wollte ich nur einen schönen W211, der nicht ruckelt und nicht säuft wie ein Loch.

Jetzt den Wagen loszuwerden zu einem fairen Preis ist schwierig.

Danke euch allen

glyoxal

Ist es jetzt nach der Injektorenreparatur nicht ok?

(Habe Deine anderen Threads nicht komplett im Überblick.)

 

Harald

P.S. Noch ein schöner wahrer Spruch:

"80% der Menschen (in D) vertrauen in den Rechtsstaat, 20% hatten schon mit ihm zu tun."

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