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Frage an Versicherungsexperten. 1. und 2. Fahrzeug Versicherung wechseln nach Neukauf
Hallo Forumsgemeinde,
folgende Konstellation ist aktuell
1. Fahrzeug Mercedes SLK SF29 HUK
2. Fahrzeug Mercedes E Klasse SF4 Admiral Direkt
Nun will ich eine relativ neue C Klasse kaufen und eigentlich diese als 1. Fahrzeug anmelden um die SF 29 nutzen zu können
(Die C Klasse als 1. Fahrzeug mit SF29 und das Cabrio als 2. Fahrzeug mit SF 4 wäre einiges günstiger, als andersrum)
C Klasse soll dann auch zu HUK und das Nummernschilder des abgemeldeten Cabrios übernehmen
Cabrio, bisheriges 1. Fahrzeug will ich deshalb vorübergehend abmelden, damit Versicherung inkl SF29 und Nummernschild übernommen werden kann und dann in 4 Wochen wieder anmelden als 2. Fahrzeug
E Klasse wird dann abgemeldet und verkauft, damit ich die SF4 und das Nummernschild der alten E Asse für das Cabrio nutzen kann
Funktioniert das so verischerungstechnisch überhaupt ?
Wenn das Cabrio wieder auf mich zugelassen wird, aber mit anderem Nummernschild, wird dann ein zusätzlicher Halter eingetragen?
Gibt es einfachere Lösungen?
Danke und Gruß
Wiz
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12 Antworten
Durch eine vorübergehende Stilllegung erlischt der Versicherungsvertrag nicht, der ruht nur.
Den Kennzeichentausch solltest du mit deiner Zulassungsstelle klären.
Hi....
sowas habe ich gelesen, aber es geht ja nicht um den reinen Kennzeichentausch, sondern darum das neue Auto als 1. Fahrzeug mit den hohen SF Klassen anzumelden und das bisherige 1. Fahrzeug dann als 2. Wagen anzumelden (nachdem der aktuelle 2. Wagen abgemeldet und verkauft wurde)
Geht das dann so überhaupt nicht?
Wäre es machbar, das neue Fahrzeug zuerst als 2. Wagen mit den SF Klassen des bisherigen 2. Wagens bei der gleichen Versicherung bei der auch der 1. Wagen angemeldet ist anzumelden und dann versicherungsintern die Verträge zu wechseln....?
Wenn ich z. B. eine neues Auto auf die Versicherung des bisherigen Autos anmelde weil ich das alte Auto verkaufen will und mich dann 4 Wochen danach entscheide, das alte Auto nicht zu verkaufen sondern wieder selbst als 2. Fahrzeug anzumelden, dann muss es doch auch irgendwie möglich sein
Gruß wiz
Normalerweise kannst du einen SF-Tausch innerhalb einer Gesellschaft durchführen.
Du kannst also für die neue C Klasse den laufenden SF29 darauf nehmen und im Gegenzug den SLK auf die bei der HUK aktuell gültige Zweitwagenregelung einstufen lassen.
Der Kennzeichentausch ist im Prinzip egal, das muss halt nur mit Brief und Co. getauscht werden.
Wenn du dann die SF4 von der Admiral nach dem Verkauf der E-Klasse „frei“ hast, kannst du die in deinem Vertrag welcher die Zweitwagenregelung hat reinübertragen lassen.
Hier kannst du mit der HUK mal prüfen ob das überhaupt sinn macht oder ob die Zweitwagenregelung ggf. sogar besser ist.
Dann kannst du Dir den Schritt sparen und hast den SF 4 noch in der Rückhand.
Die Sache mit der Stillegung geht nicht!
Es ist nicht notwendig das Cabrio abzumelden. Du kannst die C-klasse mit einem Rabatttausch bei der HUK mit SF29 versichern.
Für das Cabrio nutzt du bei der HUk die ZWR SF4. Die SF4 bei Admiral kannst dir aufheben,wenn dies überhaupt eine echte SF ist
Wenn das Kennzeichen des Cabrio unbedingt auf die C-klasse soll, kannst du eine Umkennzeichnung machen und ein neues Kennzeichen für das Cabrio holen
Danke für die Rückmeldung....
Der Kennzeichentausch ist nicht nötig..... Ich dachte ich muss das Cabrio bei der Huk abmelden um an die SF Klassen zu kommen, dann die C Klasse bei der Huk anmelden und hätte dann natürlich die Kennzeichen des Cabrios genutzt.
Dann hätte ich im 2. Schritt ca. 3 bis 4 Wochen später die E Klasse bei der Admiral abgemeldet und das Cabrio wieder angemeldet und hätte da dann die SF der Admiral und das Kennzeichen der E Klasse genutzt
Wenn es einfacher ist, die C Klasse bei der Huk anzumelden ohne das Cabrio abzumelden und einen SF Tausch zu machen, das Cabrio dann dort als 2. Wagen in SF4 laufen zu lassen, dann soll mir das natürlich recht sein und die Kennzeichen bleiben so wie sie sind
Herzlichen Dank
Eine Frage noch, wenn ich das wie vorgeschlagen mache, dann beide Fahrzeuge bei der HUK sind und ich den Rabatt getauscht habe, könnte ich dann trotzdem ganz normal nach Ablauf eines Versicherungsjahres die Versicherung wechseln wie sonst auch, oder?
Zum Ablauf, ja.
Ggf. kannst du die Hauptfälligkeit beim 01.01. belassen anstatt der unterjährigen Fälligkeiten.
Die HUK hat bei PKW immer Ablauf 01.01.
Die SF 4 aus der ZWR bei der HUK, kannst du bei einem Wechsel nicht mitnehmen, sondern nur den tatsächlichen Schadensverlauf. Aber du hast ja dann noch die SF von der Admiral, wenn das ein echter SF4 ist
Zitat:
@celica1992 schrieb am 28. Mai 2021 um 08:03:17 Uhr:
Die HUK hat bei PKW immer Ablauf 01.01.
Die SF 4 aus der ZWR bei der HUK, kannst du bei einem Wechsel nicht mitnehmen, sondern nur den tatsächlichen Schadensverlauf. Aber du hast ja dann noch die SF von der Admiral, wenn das ein echter SF4 ist
Ob das bei Admiral ein echter SF4 ist, weiß ich ehrlich gesagt nicht..... den 2. Wagen habe ich seit gut 2 Jahren
1. Jahr bei R+v, danach zu Admiral weil R+V den Beitrag deutlich erhöht hatte
Dann ist das kein echter SF4, wahrscheinlich nur SF1 oder SF2
Zitat:
@celica1992 schrieb am 28. Mai 2021 um 15:54:48 Uhr:
Dann ist das kein echter SF4, wahrscheinlich nur SF1 oder SF2
Ja, das denke ich auch....
Wenn du der alleinige Fahrer beider Fahrzeuge bist, kannst du auch SF29 bei der HUK verdoppeln lassen, also für beide Autos SF29
Zitat:
@celica1992 schrieb am 28. Mai 2021 um 19:10:45 Uhr:
Wenn du der alleinige Fahrer beider Fahrzeuge bist, kannst du auch SF29 bei der HUK verdoppeln lassen, also für beide Autos SF29
Nein, meine Lebensgefahr..... ähhhhh Lebensgefährtin fährt auch damit ;-)