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Frage bezüglich Schadensabwicklung!
Unfallhergang: Zwei Fahrzeuge berühren sich im Gegenverkehr (Landstrasse) mit den Aussenspiegeln die auch zu Bruch gehen und bei einem Fahrzeug die Seitenscheibe und den Lack der Tür beschädigen.
Ein Fahrer fährt ohne anzuhalten weiter, der zweite wendet und fährt im nach, holt ihn ein und mit Lichthupe und Hupe bewegt er ihn zum anhalten.
Auf die Frage ob er den Unfall nicht bemerkt hat zuckt er mit den Achseln gibt gas und fährt wieder weiter.
Daraufhin Polizei verständigt (Kennzeichen ist mittlerweile ja bekannt), die den Fahrer innerhalb kurzer Zeit ausforscht zur Adresse hinfährt auch das beschädigte Auto begutachtet - läutet - aber keiner öffnet.
Welche Chancen hat man hier den Schaden vom Fahrerflüchtigen zu bekommen? bzw. will seine Versicherung aufgrund der Fahrerflucht (die auch von der Polizei schriftlich bestätigt wurde) eine schadensübernahme ablehnen.
Zahlt nicht immer die Haftpflicht und fordert ev. im Regress den betrag zurück?
Danke leo
Beste Antwort im Thema
Was die Versicherung will ist unwichtig, Schaden wurde polizeilich aufgenommen, Haftpflichtversichert ist das Fahrzeug, nicht der Fahrer. Daher muss die Versicherung eintreten, kann aber Regress an den Halter stellen, ist aber für dich unwichtig!
Geh zu einem Verkehrsrechtsanwalt, der wird dann alles in die Wege leiten.
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16 Antworten
Da das Nummerschild bekannt ist über die Nummer (0800) 25 026 00 - Ihr Kontakt zum Zentralruf der Autoversicherer die Versicherung erfragen. Hier wird man zu Versicherung durchgestellt und kann als Geschädigter den Unfall melden. Die Versicherung schreibt dann den Unfallverursacher an. Da die Polizei ja das beschädigte Fahrzeug gesehen hat dürfte der aus der Sache nicht rauskommen.
Die Fahrerflucht ist ein Indiz aber eben kein Beweis, dass der Flüchtige auch vollumfänglich den Schaden verursacht hat. Die Gründe für die Flucht könnten auch unabhängig vom Schaden vorliegen.
Versicherung ist bekannt Fahrzeug wurde auch schon begutachtet, allerdings will die haftpflicht aufgrund der Fahrerflucht nicht bezahlen?
Danke Leo
Dann bleibt wohl nur, sich auf dem Zivilrechtsweg an den Fahrzeugführer zu wenden und notfalls die Regulierung des Schadens einklagen.
Was die Versicherung will ist unwichtig, Schaden wurde polizeilich aufgenommen, Haftpflichtversichert ist das Fahrzeug, nicht der Fahrer. Daher muss die Versicherung eintreten, kann aber Regress an den Halter stellen, ist aber für dich unwichtig!
Geh zu einem Verkehrsrechtsanwalt, der wird dann alles in die Wege leiten.
Erfolgchancen für eine Klage?
Bleibt aber noch die Möglichkeit das die Vers sagt Ihr VN nicht Schuld bzw. nur Teilschuld. Kommt drauf an ob du beweisen kannst dass du auf deiner Spur unterwegs warst.
Kann ich nicht - kein Zeuge!
Vor Gericht wird die vermutlich auf Teilschlud rauslaufen. Wobei bei Dir wahrscheinlich der geringste Prozentsatz angesetzt wird. da die Fahrerflucht auch noch bewertet wird (30/70%).
Zitat:
@Klein57 schrieb am 19. März 2016 um 09:21:56 Uhr:
Vor Gericht wird die vermutlich auf Teilschlud rauslaufen. Wobei bei Dir wahrscheinlich der geringste Prozentsatz angesetzt wird. da die Fahrerflucht auch noch bewertet wird (30/70%).
Interessant.
Wie begründet sich denn eine zivilrechtliche Mithaftung wenn unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vorliegt?
Nur mal angenommen:
B steht bei rot an der Ampel und A fährt auf.
B entfernt sich, da alkoholisiert.
auch 70/30?
Genau, Strafrecht und Zivilrecht sind zwei verschiedene Dinge.
Ohne gute Zeugen wird das vor Gericht kaum erfolgreich ausgehen.
Dazu kommt, dass der TE nicht schreibt, ob der Unfall auch durch seine Schuld geschah, was ziemlich wahrscheinlich scheint.
Wenn es sich lohnt, was ich kaum glaube, würde ich das über die Vollkasko abrechnen.
Liebe Grüße
Herbert
Den unfall hatte meine Tochter sie hat natürlich gegenüber der Polizei angegeben das ihr das gegenerische Fahrzeug auf ihrer Spur entgegen kam - nur wie es so ist wird der andere das gegenteil behaupten deshalb hab ich es nicht erwähnt, wer gibt die Schuld schon zu.
Auch der grund warum er fahrerflucht begangen hat war bei dem kurzen Kontakt meiner Tochter sofort klar, nur wie beweisen da er sich einem Alkoholtest entzog?
Warum ich das schreibe? meine Tochter ist Studentin der Segen kommt auf mich zu.
VK ist nicht vorhanden.
Leo
Zitat:
@germania47 schrieb am 19. März 2016 um 10:14:54 Uhr:
Zitat:
@Klein57 schrieb am 19. März 2016 um 09:21:56 Uhr:
Vor Gericht wird die vermutlich auf Teilschlud rauslaufen. Wobei bei Dir wahrscheinlich der geringste Prozentsatz angesetzt wird. da die Fahrerflucht auch noch bewertet wird (30/70%).
Interessant.
Wie begründet sich denn eine zivilrechtliche Mithaftung wenn unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vorliegt?
Nur mal angenommen:
B steht bei rot an der Ampel und A fährt auf.
B entfernt sich, da alkoholisiert.
auch 70/30?
Wie ist deine Meinung germania?
50/50?
Wenn die Beteiligung des anderen Fahrzeuges unstreitig ist, d.h. die Schäden an beiden Fahrzeugen korrespondieren, wäre es im Normalfall 50/50.
Wenn der TE mit Klage drohen sollte und der Schaden an seinem Fahrzeug nicht so hoch ist, hätte ich kein Problem gehabt, im Erledigungsinteresse einen höheren,
als 50 % Betrag anzubieten.