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Frage bzgl. Felgen
Guten Abend liebe Freunde,
ich habe mal eine Frage:
ich hätte gerne ein paar neue Felgen für meinen Focus bj. 2011, 150 PS, Schrägheck. Momentan sind 205/55 R16 drauf. Ich würde nächsten Sommer gerne auf 18 Zoll wechseln. Habe mir schon welche rausgesucht. Und zwar die Borbet LS 18 Zoll in Silber.
Ich weiß, dass ich auf den Lochkreis 5x108 achten muss. Allerdings weiß ich nicht, welche ET ich benötige, da es mehrere bei dieser Felge zur Auswahl gibt. In der ABE dieser Felge steht, dass man die 225/40 R18 ohne „besondere“ Einschränkungen fahren darf. Bei den 235ern braucht man ja laut Ford einen Lenkeinschlagbegrenzer. Laut der ABE muss man die Radkästen bei den 235ern anpassen. Auf sowas möchte ich aber verzichten, weshalb ich die 225er fahren wollen würde.
Nun würde ich gerne wissen, ob man beim Wechsel der Räder den Tacho einstellen lassen muss? Hatte mal was gelesen, dass das eventuell bei manchen Kombinationen nötig wird? Außerdem hatte ich mal gelesen, dass nicht jeder Wechsel erlaubt ist? (Sorry für das ganze Halbwissen)
Nun die „Hauptfrage“: der Focus ist in der ABE ja aufgeführt, allerdings steht im Brief soweit ich weiß für 18 Zoll nur die 235/40 R18, halt mit dem Lenkeinschlagbegrenzer.
Darf ich also überhaupt 225/50 R18 fahren? Bzw wenn ja, muss ich das abnehmen und eintragen lassen? Oder kann ich die einfach so drauf machen, weil das Auto ja in der ABE aufgeführt ist?
Ich bedanke mich schon mal für die Antworten!
Beste Antwort im Thema
Nix, wenn nichts in der ABE steht. Die Einpresstiefe bei den 18" wird bei den Original Fordfelgen knapp, da wird auch der Lenkeinschlagbegrenzer benötigt. Die Angaben in der COC beziehen sich nur auf die Original-Fordfelgen und deren Freigabe und können daher nur als Anhaltswerte für Fremdfabrikate dienen, ansonsten gelten die Angaben in der jeweiligen ABE/Gutachten.
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28 Antworten
Du darfst diese Felgen/Reifenkombi fahren, wenn es eine ABE gibt.
Der Prüfer wird zur nächsten HU eine "Änderungsabnahme nach §19 Abs. 3 StVZO" berechnen. Kostet (Stand 2014) 53 EUR.
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Wieso muss ich denn nicht direkt eine Änderungsabnahme machen lassen?
Kannst natürlich auch direkt hinfahren.
Okay, Dankesehr!
Aber ich muss an den Radkästen nichts ändern? Und am Tacho nichts einstellen lassen?
Du bekommst einfach ein (teures) Papier vom Prüfer, wo er bestätigt, daß die Teile ordnungsgemäß montiert wurden. Das mußt du dann immer mitführen. Die Papiere des Autos werden nicht geändert.
Okay super, danke für die Antwort!
Zitat:
@TimoWgt schrieb am 8. Oktober 2019 um 20:50:45 Uhr:
.....
Nun die „Hauptfrage“: der Focus ist in der ABE ja aufgeführt, allerdings steht im Brief soweit ich weiß für 18 Zoll nur die 235/40 R18, halt mit dem Lenkeinschlagbegrenzer.
Darf ich also überhaupt 225/50 R18 fahren? Bzw wenn ja, muss ich das abnehmen und eintragen lassen? Oder kann ich die einfach so drauf machen, weil das Auto ja in der ABE aufgeführt ist?
Ich bedanke mich schon mal für die Antworten!
Du wirfst hier ziemlich viele Rad-/Reifenkombinationen durcheinander, von u.a. 225/40 und 225/50 Schau genau nach was in der ABE steht. Wenn du dich genau daran hälst, brauchst du auch nichts eintragen lassen.
Eine Tachoangleichung wird wahrscheinlich schon Sinn machen, da die bisherigen 205/55-16 eh eine Nr kleiner im Umfang sind. Wenn er denn überhaupt, auf die 205er abgestimmt war. meist zeigt er bei den 205er sowieso zuviel an, sprich er wird nach dem Wechsel genauer. Er darf nur nicht nach gehen.
Danke auch für deine Antwort!
Das eine mal als ich 225/50 schrieb war ein Fehler. Korrigiere ich jetzt. Ich möchte 225/40 R18 fahren! Und diese stehen auch in der ABE
Also jetzt habe ich zwei antworten auf die Frage, welche stimmt denn jetzt? ??
Und wie ist das mit der ET der Felgen?
Die ABE stimmt, nichts sonst. Wenn keine ABE, dann Einzelabnahme oder geht nicht, ganz einfach.
Okay. Also ist es egal, dass die Rad/Reifenkombination nicht im Brief steht, da sie in der ABE für das Auto zulässig ist?
Nochmal, was ist bei der ET zu beachten?
Nix, wenn nichts in der ABE steht. Die Einpresstiefe bei den 18" wird bei den Original Fordfelgen knapp, da wird auch der Lenkeinschlagbegrenzer benötigt. Die Angaben in der COC beziehen sich nur auf die Original-Fordfelgen und deren Freigabe und können daher nur als Anhaltswerte für Fremdfabrikate dienen, ansonsten gelten die Angaben in der jeweiligen ABE/Gutachten.
Okay danke dir!
Also wenn in der ABE zu den 225/40 R18 nichts bzgl des Lenkeinschlagbegrenzers steht, brauche ich keinen?
Der wäre dann ja nie bei 235ern fällig...
Ich hab gestern meine 18" Felgen vom Mondeo mit 225/40/18 per Einzelabnahne eintragen lassen. Von einem Lenkeinschlagsbegrenzer war nie die Rede.
Ja du hast einen Mondeo, ich einen Focus