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Frage bzgl. Gebrauchtwagengarantie

Mercedes
Themenstarteram 6. Februar 2011 um 23:32

hallo!

hab mir vor ca. 4 monaten einen 211er gekauft.

da meine gebrauchtwagengarantie bei mercedes bald abläuft, war ich beim öamtc den wagen mal durchchecken lassen.

dabei wurden folgende mängel festegestellt:

1) vorderes lager der hinterachse ausgeschlagen

2) xenon lampe ist ziemlich am ende

kann jetzt der freundliche jetzt zicken machen oder muß er die mängel anstandslos beheben?

eure meinung dazu?

danke!

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 7. Februar 2011 um 0:29

Zitat:

Original geschrieben von Max_Valentiner

Du kannst es versuchen, aber Freunde wirst du dir damit nicht machen.

:-)))) ha, der ist gut! ich fahr nicht zu mercedes um freunde zu finden....

11 weitere Antworten
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11 Antworten

Ich muss Sie enttäuschen,beide Probleme sind Verschleissthemen,die in der

Gebrauchtwagengarantie ausgeschlossen sind!

am 7. Februar 2011 um 0:22

Ach nö,

diese Frage kannst du dir durch einen einfachen Blick in deine Garantieunterlagen selbst beantworten, oder mit deinem klaren Menschenverstand. Welche Garantie schließt denn schon Verschleißteile ein?

Was eine Überlegung wert wäre, ist ein Rückgriff auf die Gewährleistung/ Mängelhaftung. (Diese ist der gesetzliche Anspruch, den du hast. Tritt innerhalb der Haftungsfrist ein Mangel auf, der entweder schon bestand, als die Sache übergeben wurde oder zumindest schon mehr oder weniger unausweichlich in der Sache angelegt war, als sie übergeben wurde, dann hat man gesetzlichen Anspruch auf Beseitigung. Innerhalb des ersten halben Jahres ist der Verkäufer in der Beweispflicht, das zweite halbe Jahr der Käufer)

Ob sich dein Händler aber darauf ein lässt ist mehr als fraglich, schließlich waren diese Teile bei Verkauf noch nicht verschlissen und mussten folglich auch nicht ersetzt werden.

Du kannst es versuchen, aber Freunde wirst du dir damit nicht machen.

Und letztlich kostet es ja nicht die Welt, gerade bei den Xenons würde ich mir gleich ein Paar modernere Brenner einsetzen.

beste Grüße

Themenstarteram 7. Februar 2011 um 0:23

Zitat:

Original geschrieben von roberso

Ich muss Sie enttäuschen,beide Probleme sind Verschleissthemen,die in der

Gebrauchtwagengarantie ausgeschlossen sind!

naja, die garantieansprüche beziehen sich ja immer auf den zeitpunkt des kaufs.

ich würde aber jetzt behaupten, daß beide mängel schon beim zeitpunkt des kaufs bestanden haben....und das gegenteil müßte mir nun mercedes beweisen (beweisumkehr erst nach 6 monaten)

???

Themenstarteram 7. Februar 2011 um 0:26

Zitat:

Original geschrieben von Max_Valentiner

Was eine Überlegung wert wäre, ist ein Rückgriff auf die Gewährleistung/ Mängelhaftung. (Diese ist der gesetzliche Anspruch, den du hast. Tritt innerhalb der Haftungsfrist ein Mangel auf, der entweder schon bestand, als die Sache übergeben wurde oder zumindest schon mehr oder weniger unausweichlich in der Sache angelegt war, als sie übergeben wurde, dann hat man gesetzlichen Anspruch auf Beseitigung. Innerhalb des ersten halben Jahres ist der Verkäufer in der Beweispflicht, das zweite halbe Jahr der Käufer)

genau das ist meine absicht

am 7. Februar 2011 um 0:27

Zitat:

Original geschrieben von heinzno

Zitat:

Original geschrieben von roberso

Ich muss Sie enttäuschen,beide Probleme sind Verschleissthemen,die in der

Gebrauchtwagengarantie ausgeschlossen sind!

naja, die garantieansprüche beziehen sich ja immer auf den zeitpunkt des kaufs.

ich würde aber jetzt behaupten, daß beide mängel schon beim zeitpunkt des kaufs bestanden haben....und das gegenteil müßte mir nun mercedes beweisen (beweisumkehr erst nach 6 monaten)

???

Unterschied Garantie - Gewährleistung/ Mängelhaftung beachten!

beste Grüße

Themenstarteram 7. Februar 2011 um 0:28

Zitat:

Original geschrieben von Max_Valentiner

Ob sich dein Händler aber darauf ein lässt ist mehr als fraglich, schließlich waren diese Teile bei Verkauf noch nicht verschlissen und mussten folglich auch nicht ersetzt werden.

war sie doch! nur hab ichs nicht sofort bemerkt. hab auch kein rüttelblech zuhause.

Themenstarteram 7. Februar 2011 um 0:29

Zitat:

Original geschrieben von Max_Valentiner

Du kannst es versuchen, aber Freunde wirst du dir damit nicht machen.

:-)))) ha, der ist gut! ich fahr nicht zu mercedes um freunde zu finden....

Themenstarteram 7. Februar 2011 um 0:30

Zitat:

Original geschrieben von Max_Valentiner

Und letztlich kostet es ja nicht die Welt, gerade bei den Xenons würde ich mir gleich ein Paar modernere Brenner einsetzen.

interessant! wieviel kosten solche brenner? edit: hab geguckt: kosten ca. € 100,-- das stück (osram d1S)

danke

lg, heinz

Es wird höchstwahrscheinlich für Sie negativ ausgehen,spreche aus

Erfahrung! Fragen beim Händler kostet nichts.

Ich denke, das Achslager würde sich gerichtlich erstreiten lassen. Aber mit einem Xenonbrenner der "ziemlich" am Ende ist, wird man sich rechtlich schwer tun. Solange Licht rauskommt, wird man den Händler nicht in die Haftung nehmen können.

Gruß

Achim

Zitat:

Original geschrieben von heinzno

naja, die garantieansprüche beziehen sich ja immer auf den zeitpunkt des kaufs.

ich würde aber jetzt behaupten, daß beide mängel schon beim zeitpunkt des kaufs bestanden haben....und das gegenteil müßte mir nun mercedes beweisen (beweisumkehr erst nach 6 monaten)

Da muss ich dich leider enttäuschen. Bevor man sich um die Beweislastumkehr Gedanken machen kann, muss erst mal grundsätzlich geklärt werden, ob es sich um einen Sachmangel handelt.

Der Käufer trägt die Beweislast für die Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs im Zeitpunkt der Übergabe.

Zitat:

§ 363 Beweislast bei Annahme als Erfüllung

Hat der Gläubiger eine ihm als Erfüllung angebotene Leistung als Erfüllung angenommen, so trifft ihn die Beweislast, wenn er die Leistung deshalb nicht als Erfüllung gelten lassen will, weil sie eine andere als die geschuldete Leistung oder weil sie unvollständig gewesen sei.

Die Beweislastumkehr nach § 476 BGB kommt erst in Betracht, wenn der Käufer das Vorhandensein eines Sachmangels voll bewiesen hat. Es handelt sich bei § 476 BGB um eine lediglich in zeitlicher Hinsicht wirkende Vermutung.

Zitat:

§ 434 Sachmangel

(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst

2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Und der 2. Satz ist der entscheidende in diesem Fall.

Defekte, welche die Funktionsfähigkeit beeinträchtigen, können Verschleißerscheinungen sein und müssen nicht notwendigerweise einen Mangel der Kaufsache begründen; bei Gebrauchtfahrzeugen ist insoweit maßgeblich, ob die Beeinträchtigungen die bei einem Fahrzeug entsprechenden Alters üblichen Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen übersteigen.

Beim Xenonbrenner sind wir uns glaube ich alle einig, dass dies beim einem 4 Jahre alten Fahrzeug normaler Verschleiß und somit kein Sachmangel ist.

Beim Achslager könnte es u.U. anders ausschauen. Wenn der Wagen eine sehr geringe Laufleistung hat, dann könnte dies ggf. die üblichen Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen übersteigen. Aber bitte beachte den Konjunktiv. Wenn der Verkäufer dies nicht akzeptiert, dass müsste das ein Gutachter feststellen. Selbst wenn dieser einen Sachmangel feststellen würde, gehe ich davon aus, dass dies außergerichtlich nicht abschließend geklärt werden wird.

Wie hoch ist denn die Laufleistung?

cu termi0815

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