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Frage: Gewährleistung bei ausgeschlagenen Querlenker/Spurstangen

BMW 3er E36
Themenstarteram 2. Mai 2008 um 16:19

Hi Leute,

ich habe mein Fahrzeug vor genau 3 Monaten bei einem Händler gekauft (kein Vertragshändler) Ich habe wie von ihm bestätigt 1 Jahr Gewährleistung. Mein Auto hat auch direkt 2 Jahre Tüv ohne Mängel bekommen.

Heute wollte ich eine Achsvermessung durchführen lassen und es war leider nicht möglich, da die Querlenker vorne unten und die Spurstangen vorne voll ausgeschlagen waren. Die sollen auch wie es wohl aussah nicht seit gestern so sein. Bin danach zum Händler und er meinte das er nix dafür kann, er hätte mir das Auto tiptop übergeben. Das Auto war von Anfang an etwas unruhig am Lenkrad, aber er meinte damals nur das es an den schlechten Winterreifen lag. Ich sollte doch nun zu dem Tüv-Prüfer gehen und mit ihm das klären da er es ja wohl nicht erkannt hätte, der Tüv Prüfer soll dafür stehen. Mit Gewährleistung wäre da nix zu machen. Das kann doch nicht sein das ich mich mit dem Prüfer in Kontakt setzen soll oder? Soll ich gleich ohne wenn und aber zum Anwalt? Habe echt Schnauze voll von diesen Betrügern!!!:mad:

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12 Antworten
am 2. Mai 2008 um 16:58

Hallo, ich glaube nicht das der Anwalt hilft.Bin leider auch Händler und befasse mich mit dem Thema Gewährleistung schon lange . Wenn die Sachen bei Übergabe schon kaputt waren , hätte das Auto auf gar keinen Fall bei einer ordentliche TÜV abnahme einen Stempel bekommen , da dieses erhebliche Mängel sind. Komisch ist das natürlich schon das nach drei Monaten alles im A ist. Die defekt fallen aber wegen des Alters deines Autos in die Kategorie Verschleißteile.Wenn dein Händler ein seriöser ist, dann wir er sicherlich sich an die Kosten beteidigen(Teile du , arbeit und Einstellung er). Versuchs doch mal!!

Themenstarteram 2. Mai 2008 um 17:12

Ist das denn aber nicht so, dass er mir innerhalb der ersten 6 Monate nachweisen muss, ob es schon beim Kauf kaputt war oder nicht? Ich glaube kaum das es mit dem alter des Fahrzeuges zu tun hat, so oft wie die Teile gewechselt werden. Aber innerhalb von 3 Monaten kann das doch nicht sein! Er hat mich ja so gesehen bei der Probefahrt damit verarscht gehabt, das die Reifen nur so schlecht wären. Wenn er auch noch einen (Bekannten) Tüv-Prüfer hat, der für ihn mal ein oder zwei Augen zu drückt, ist doch sowas mal schnell Mängelfrei. Ausserdem sehe ich es garnicht ein warum ich da zum Prüfer soll und ihn darauf ansprechen soll. Was will der denn großartig machen? Der wird doch eh alles abstreiten. Von Gewährleistung will der Händler erst gar nicht sprechen. Er meint er wäre ja nur Händler und wäre nicht dafür zuständig, dass das Fahrzeug 100% Mängelfrei ist! Was bitte schön soll das denn heißen? Wofür zum Geier ist denn so eine Gewährleistung wenn man es nie in Anspruch nehmen kann? Zum kotzen echt!!!

am 2. Mai 2008 um 17:28

Das Problem ist , ads der Prüfer mit seiner Unterschrift auf dem Prüfbereicht bescheinigt , das dieses Auto keine Mängel hat. Sicherlich hast du Recht damit , das dein Auto eine Sachmangelhaftung hat. Die Sachmangelhaftung beläuft sich aber nicht auf Verschelißteile egal ob altersbedingt oder laufleistungsbedingt. Anders ist es wenn dir das Getriebe oder die Hinterachse um die Ohren fliegen würde. Dann lohnt ev. ein Rechtsstreit. Aber so wie ich das raushöre scheint dein Händler kein guter zu sein, wenn er dich jetzt im Regen stehen lässt.

am 2. Mai 2008 um 17:28

Tritt ein Mangel innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf auf, muss der Verkäufer dir beweisen, dass die Sache beim Kauf frei von Mängeln war - sprich, frei von deinem angezeigten Mangel war. Punkt. Fahre zu ihm, rede freundlich mit ihm und erkläre ihm was du möchtest und vorhast. Er wird sich in Sachen Gewährleistung sicherlich auskennen. Ist er nicht willens etwas zu tun, steht dir der Weg zum Anwalt frei. Er wird am allerbesten wissen was mit dem Auto beim Kauf los war und sich deshalb nicht auf ein gerichtliches Schamützel einlassen. Natürlich immer unter der Voraussetzung, dass dein Mangel wirklich erheblich und in dem Maße vorhanden ist wie du ihn beschreibst. Das der Händler diesen Mangel evtl. übersehen hat, spielt dabei keine Rolle. Er steht dafür gerade.

Themenstarteram 2. Mai 2008 um 17:48

Naja ich weiß ja nicht. Also er war ja beim Kauf sehr freundlich und zuvorkommend. Aber jetzt wo man mal was braucht ist der ein riesen A********. Mal schauen, ich werde mir mal eine zweite Meinung einholen, indem ich das Auto von einem anderen überprüfen lasse. Wenn es dann auch heißt, dass es schlimm ist und seit langem so sein muss, werde ich einfach mal mein Anwalt besuchen. Der regelt das sicher und weiß was das Beste ist. Danke für eure Hilfe!

Hmm, schwierige Sache...:(

Die sog. Sachmängelhaftung bezieht sich aber in der Tat auch auf sog. "Verschleisteile" da diese bei der Übergabe des Fahrzeugs ebenfalls einwandfrei sein müssen...;)

 

(Welcher Händler verkauft denn ein Auto, wo die Bremsen runter sind und er sich mit dem Vorwand rausredet, dass es ja Verschleißteile sind...???)

 

Allerdings dürfte es bei diesem Fall schwierig werden, dass Gegenteil zu beweisen, da der Händler ja nen gültigen Prüfstempel der HU hat und somit alles von einem Prüfer abgenommen wurde.Sprich er hat damit ja bewiesen das dieses Fahrzeug soweit "Mängelfrei" ist und am Straßenverkehr teilnehmen darf...;)

 

Es ist nartürlich für dich als Verbraucher ne ziemlich "doofe" Situation, da du jetzt ein Mangelbehaftetes Fahrzeug hast, dir aber wiederum der Händler beweisen kann, dass der Wagen beim Kauf ne neue HU Plakette bekommen hat und somit ja eigendlich Mängelfrei war...:(

 

Den Prüfer jetzt nach 3 Mon. zu belangen, wird auch schwierig, da sich dieser wohl auch auf das Thema Verschleißteile beruft und sagen kann "Dieser Mangel ist erst in den 3 Mon. aufgetreten"...:(

 

Mein Tip, fahr in ne Werkstatt und lass es reparieren.Selbst wenn du jetzt mit nem Anwalt kommst, stehen die besseren Argumente leider beim Händler/Prüfer...:(

Kannste es ja mal versuchen, wenn du Rechtschutz hast aber viel Hoffung mach dir da mal nicht...:(

 

 

 

am 2. Mai 2008 um 20:24

Also doch ein ganz heißes Thema.

Ich glaube nach wie vor das der Händler aufgrund der neuen HU die besseren Karten hat. Mann könnte ev. durch ein nettes Schreiben vom Anwalt drohen und schauen was dabei rum kommt. Oftmals zeigen die Händler sich gefügig weil sie einen teuren Rechtstreit scheuen. Es ist für KFZ Händler fast unbezahlbar sich gegen Vertragsrecht zu versichern (kein Vertragsrechtschutzversicherung).

wie leicht ist es asu/tüv zu bekommen obwohl der wagen ne grotte ist? ...sehr einfach ;)

Themenstarteram 2. Mai 2008 um 21:16

Zitat:

Original geschrieben von Xecutor

wie leicht ist es asu/tüv zu bekommen obwohl der wagen ne grotte ist? ...sehr einfach ;)

Das ist es doch was ich meine, man kann alles hinbekommen. Sein Beweis das mein Auto im guten Zusatnd ist hat er ja dann mit dem Bericht! Das komische ist, dass er gleich zu Beginn meinte das er uns ja nicht verarschen will und sich nicht rausreden will oder so. Dann meinte er das der Tüv-Prüfer weder ein Verwandter noch ein Bekannter von ihm sei, angeblich ist das ein ganz unbekannter Prüfer. Ich sollte mal den Prüfer anrufen und ihn darauf ansprechen, dass er was übersehen haben muss. Warum zum Teufel sagt man sowas???

am 5. Mai 2008 um 22:52

Wieviel Kilometer hast du denn seit dem Kauf absolviert,weil wenn es nicht so viel sein sollte kannst du das auch nochmal als Argument nehmen!!!

Sicherlich muß der Händler beweisen, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Übergabe in einem Einwadfreien Zustand war, aber das ist doch sehr einfach für Ihn. Ich habe es selber mit einem Anwalt durch, bei mir waren es die hinteren Achslager (namen vergessen). Zum einem gibt es ja das TÜV Protokoll, die werden als Sachverständige 100% anerkannt vor Gericht, ohne Wenn und Aber. Zum anderen Tauchen dann noch Protokolle von Übergabedurchsichten auf, bei den auch alle i.o. War. Die einzigste Chance wäre also ein Zeuge aus dem Autohaus (Mechaniker). Aber woher nehmen....

Grüße, Tom

Themenstarteram 7. Mai 2008 um 9:46

Zitat:

Original geschrieben von styled by d.k

Wieviel Kilometer hast du denn seit dem Kauf absolviert,weil wenn es nicht so viel sein sollte kannst du das auch nochmal als Argument nehmen!!!

Nokkel, du auch hier...

man sind gerade mal 2500km seit dem Kauf. Habe echt die Schnauze voll von diesem Verkäufer, den sollte mal jemand paar auf die Fresse geben damit der mal mal freundlicher und kullanter wird. Der Ufuk hat doch auch alles mit Anwalt bei dem gelöst.

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