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Frage nach dem Unfall bezüglich des zu zahlenden Betrages

Mercedes E-Klasse S211

Hallo zusammen,

 

Vor paar Monaten wurde mir von hinten aufgefahren. Vom Gutachter ermittelten Kosten ohne MwSt liegen bei 6500€. Die Versicherung findet irgendein Unternehmen, welches das Arbeitslohn und Lackierarbeiten um 1200 drückt. Muss ich damit leben, oder bestehe ich auf das nach MB Rechnung entstandene Aufwendung?

 

Die Sache läuft über RA und heute bekam ich den Check mit 1200€ weniger.

 

Wie sieht es eigentlicher dem Schmerzensgeld aus? Durch den Unfall war ich nach einem kurzen Aufenthalt im KKH für eine Woche Krankgeschrieben. Wie sieht da die Lage aus? Womit kann ich rechnen?

 

Gruß

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31 Antworten

Zitat:

@viky schrieb am 22. Februar 2018 um 22:18:38 Uhr:

Hallo zusammen,

Vor paar Monaten wurde mir von hinten aufgefahren. Vom Gutachter ermittelten Kosten ohne MwSt liegen bei 6500€. Die Versicherung findet irgendein Unternehmen, welches das Arbeitslohn und Lackierarbeiten um 1200 drückt. Muss ich damit leben, oder bestehe ich auf das nach MB Rechnung entstandene Aufwendung?

Die Sache läuft über RA und heute bekam ich den Check mit 1200€ weniger.

Wie sieht es eigentlicher dem Schmerzensgeld aus? Durch den Unfall war ich nach einem kurzen Aufenthalt im KKH für eine Woche Krankgeschrieben. Wie sieht da die Lage aus? Womit kann ich rechnen?

Gruß

frag am besten Deinen Anwalt. Der weiß das in deinem Fall wahrscheinlich genauer als die Foristi, weil er sowas öfter macht.

Der hat mir ja auch den Check überreicht. Unten steht aber, dass wir Mal darüber reden sollen. Ob der Fall damit geschlossen ist, ist noch nicht fest, denke ich Mal.

Klingt sehr verdächtig.

Solch einen Scheck solltest du von der gegnerischen Versicherung bekommen - wer hat den Anwalt ausgewählt?

wenn Du unverschuldet einen Unfall erleidest hast Du Anspruch auf einen (eigenen!) Anwalt. So war es zumindest vor Jahren, sollte sich die Rechtslage geändert haben, dann bitte posten.

Den solltest Du auch unbedingt nehmen denn die gegnerische Versicherung wird natürlich alles unternehmen um den Preis zu drücken und dies mit Sicherheit nicht in Deinem Sinn. Wenn Du Schmerzensgeld möchtest dann musst Du den geltend machen. Allerdings musst Du einen eigenen Schaden wie mind. Schmerzen nachweisen. Die Krankschreibung hat Dich schliesslich nichts gekostet, da kann allenfalls Dein Arbeitgeber Regress einfordern.

All das ist müssig im Forum zu diskutieren, nimm Dir den Anwalt und lass uns wissen was dabei herausgekommen ist.

Hast du ein Anwalt für Verkehrsrechtschutz muss dich erkundigen die kosten für den Anwalt muss die Versicherung übenehmen

Also wenn mann den Wagen nicht in einer Werkstatt reparieren lässt und privat eine sucht zieht die Versicherung dir erstmal die MwSt vom Betrag ab also von 6500,- wenn der wagen repariert wird zb. bei MB bekommst du die MwSt wieder oder MB rechnet komplett über die Versicherung nur wenn du denn wagen nicht mit Rechnung reparieren läßt bekommst du die MwSt nicht wieder den scheiß hatte ich auch habe den wagen verkauft und mir einen neuen gekauft es kommt noch darauf an wieviel dein wagen wert ist

... noch eine Anmerkung: wenn Du diesen Scheck annimmst dann hast Du diesen logischerweise anerkannt und ist der Fall ist geschlossen. Ich würde dies nicht tun, und statt dessen darauf hinweisen dass Du Anspruch auf einen eigenen Anwalt hast und diesen einschalten möchtest. Akzkeptiere keinesfalls einen den die Versicherung vorschlägt, Du hast das Recht auf einen eigenen. Wie gesagt der Stand ist einige Jahre alt - wenn das nicht mehr gilt dann Bitte um Kommentare.

Ich bin sicher dass damit Bewegung in die Angelegenheit kommt. Wenn sie blöd kommen dann lass Dir die Aussagen schriftlich geben. Schade dass ein solches Vorgehen inzwischen notwendig ist, aber ansonsten wirst Du über`s Ohr gehauen.

Mein Vorgang läuft seit dem Beginn über von mir ausgesuchten RA und Sachverständiger. Seitens meines Gutachters würden nach einer Berechnung durch Rechensystem die genannte kosten ermittelt. 6500€ sind netto, wenn ich selber repariere, ansonsten wäre man bei ca. 7700€. Mir ist nur nicht ersichtlich, wieso wird mir irgendeine Lackierbude zugeübelt, die Ihre Arbeit für 1200€ günstiger anbietet. Muss ich annehmen, oder auf die Rechnung von meinem Gutachter bestehen?

Ja das stimmt welsche Versicherung ist das und die können nicht einfach ein Kostenvoranschlag übergehen sag der Versicherung du brings den Scheck zurück und gehst zum Anwalt und frage nach ob der Betrag der abgezogen ist die MwSt ist

Viel Erfolg

@viky

Es ist normal dass Dein Anwalt mit Dir abrechnet. Du hast ihn ja damit beauftragt und die gegnerische Versicherung zahlt an den Anwalt entsprechend seinen Forderungen. Dann kriegst Du eben eine Scheck vom Anwalt, wo z.B. das an ihn gezahlte Honorar nicht mehr enthalten ist.

Lässt Du die Reparatur bei MB durchführen ("bestehe ich auf das nach MB Rechnung entstandene Aufwendung?") dann ist die Rechnung komplett zu zahlen. Willst Du dagegen eine fiktive Abrechnung, dann geht das nach Gutachten, also die 6.500 ohne MWSt. Es kann dabei auch sein, dass Du mit den 5.300 schon zufrieden bist, weil Dich die Reparatur eh nur 2.000 gekostet hat oder Du sie Karre gar nicht reparierst. Bist Du nicht damit einverstanden (weil Du dein gutes Recht oder eben maximal Kohle willst) dann will Dein Anwalt jetzt von Dir den Auftrag die Gegenseite zu verklagen.

Mit der Annahme des Geldes hast Du noch nichts akzeptiert. Deine Forderung steht ja nach wie vor offen und wird erst mit der vollständigen Zahlung erledigt. (Du musst ja auch irgendwie den Ausfall ausgleichen und hast Kosten)

Falls das Gericht zu einer Einigung ermahnt rückt die Versicherung ggf. noch was mehr raus um die Prozesskosten zu sparen. Bist Du damit immer noch nicht einverstanden dann geht es eben vor Gericht.

(Da kann Dir dann aus der Betriebsgefahr wieder ein Abzug entstehen, also einfach nur weil Du da warst...)

Was das Schmerzensgeld angeht gibt es da klare Regelungen je nach Schädigung und betroffenem Körperteil. das rechnet Dir auch Dein Anwalt aus. Die Angabe "KKH und dann eine Woche im Bett" ist da nicht ausreichend.

Dass die Versicherung versucht eine andere Rechnung für die Reparaturkosten aufzumachen ist auch verständlich, spielt aber keine Rolle, denn sicher hast Du einen vereidigten Sachverständigen gewählt (und nicht nur einen KV von MB). Der ist verbindlich, sonst bräuchte man keine vereidigten Sachverständigen mehr. Versuchen kann es die Versicherung ja, für 1.200 Ersparnis würde ich auch mal eine Reparaturklitsche einen KV machen lassen... ;)

Ich weiß, die machen einen ganz irre. Hat bei mir über ein Jahr gedauert bis alles erledigt und gezahlt war.

Zitat:

@Ghost63 schrieb am 22. Februar 2018 um 23:22:05 Uhr:

Ja das stimmt welsche Versicherung ist das und die können nicht einfach ein Kostenvoranschlag übergehen sag der Versicherung du brings den Scheck zurück und gehst zum Anwalt und frage nach ob der Betrag der abgezogen ist die MwSt ist

Viel Erfolg

Gegnerische Versicherung ist Zùricher. Den Check habe ich von meinem RA, weil er von der gesamten Summe, die übermittelt wurde, seine 650€ abgezogen hat, die Ihn zustehen und gesondert aufgelistet wurden. Er hat dann letztendlich den Check ausgehändigt mit Kosten, die nur meinen Fall betreffen. Ich telefoniere morgen mit Ihm nochmal und versuche zu klären. Ich weiß nur, als Mal anderen Unfall hatte, würden die Nettokosten ausgehändigt und das war's. Da war nie die Rede von einer eigenen Recherche nach anderen Werkstätten, damit dann die Kosten gedrückt werden. Das sind immerhin 1200€ netto

Morgen...!

Da gab es doch mal nen Urteil mit folgendem Wortlaut:

https://www.anwalt.de/.../...tur-in-fachwerkstatt-bestehen_075321.html

Kaskoversicherungen müssen die Reparaturkosten einer Markenwerkstatt zugrunde legen, wenn sich ein Fahrzeug nur in einer solchen vollständig und fachgerecht instand setzen lässt. Außerdem ist das regelmäßig bei neuen Fahrzeugen und bislang nur in Markenwerkstätten gewarteten bzw. reparierten Fahrzeugen der Fall.

Sprich, hast du nie bei Mercedes den Service oder eine Reparatur machen lassen, da diese zu teuer war, dann kann die Versicherung die Preise einer freien Werkstatt ansetzen (Gegengutachten)!

Trotzdem würde ich den Anwalt nochmals kontaktieren...

MfG André

Ich frage mich ja gerade warum man so etwas persönliches in einem Forum diskutieren muss.

Aber es scheint immerhin so zu sein dass es denn TE nach dem Crash gut geht. Glückwunsch.

Zitat:

 

Gegnerische Versicherung ist Zùricher. Den Check habe ich von meinem RA, weil er von der gesamten Summe, die übermittelt wurde, seine 650€ abgezogen hat, die Ihn zustehen und gesondert aufgelistet wurden. ...

verstehe ich nicht. Die gegnerische Versicherung zahlt üblicherweise Deinen Anwalt...

Zitat:

@pcAndre schrieb am 23. Februar 2018 um 00:10:58 Uhr:

Morgen...!

Außerdem ist das regelmäßig bei neuen Fahrzeugen und bislang nur in Markenwerkstätten gewarteten bzw. reparierten Fahrzeugen der Fall.

Genau das ist der Punkt bei fiktiver Abrechnung mit der Versicherung.

Hatte auch schon so einen Fall vor ein Paar Jahren und habe das ohne Anwalt durchgezogen. Hat einige Wochen gedauert, bis ich denen letztendlich mit Rechnungskopien von Reparaturen über mehrere tausend EUR und einer Kopie vom Scheckheft klargemacht habe, das mein Fahrzeug auch nach 10 Jahren und fast 200tkm durchgehend in Markengebundenen Werkstätten repariert und gewartet wurde.

Erst dann hat die Versicherung basierend auf dem Gutachten die MB-Lohnkosten und MB-Materialkosten anerkannt und mir einen weiteren Scheck über die bis dahin noch ausstehende Differenz ausgestellt. Die Kommunikation mit der Versicherung war ziemlich Nervenaufreibend.

Als uns kürzlich jemand den B200 (W245) angerempelt hat, hatte ich keine Lust auf dieses Spielchen. Habe einen Gutachter in die nahegelegene MB-Werkstatt bestellt, der Werkstatt den Reparaturauftrag erteilt und brauchte mich um nichts weiter kümmern. Gab einen schicken W246 als Leihwagen.

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