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Frage um bestehenden Führerschein

Kawasaki
Themenstarteram 6. August 2014 um 12:25

Hallo Leute,

habe letztes Jahr, am 6.6.13 meinen Motorradführerschein gemacht...

Dürfte ja der neue A2 sein, sodass ich nächstes Jahr eine Prüfung für A (unbeschränkt) machen muss oder?

Finde dazu allerdings keinen Vermerk oder so auf meinem Führerschein. Wo steht z.B das ich momentan nur A2 habe und nicht A?

Danke im vorraus. (Habs hierhin geschreiben weil ich ne Ninja fahre, zurzeit halt gedrosselt)

Hier ein Bild des Führerscheins:

http://abload.de/thumb/20140806_140012y4qrx.jpg

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25 Antworten

Du hast A2 seit dem 6.6.2013

Die 79.03 und 79.04 in der "A-Zeile" beschränken diese auf Trikes mit/ohne Anhänger (kam mit der PKW-Prüfung), der A-Eintrag gilt also nicht für Motorräder.

am 6. August 2014 um 17:24

Hi Klaus Peter,

mein Vorgänger hat Recht. Die A-Klasse beinhaltet für Dich nur die Genehmigung Trikes mit und ohne Anhänger zu fahren. Ich gehe davon aus dass Du nicht ohne Prüfung den A1 oder A2 bekommst!

 

Wenn Sie Dich mit einem Motorrad egal wie groß oder dick erwischen, ist der Lappen weg. Also Fahrschule anrufen!

am 6. August 2014 um 18:01

Er besitzt doch A1 und A2, also bei 48PS ist schluss mit Motorrad.

Den richhtigen A kriegst du erst in ein paar Jahren, 2 vielleicht? mittlerweile mit neuer Praktischer Prüfung. Früher hat mann es automatisch nach 2 Jahren A beschränkt bekommen...

Hallo

 

ich glaube das die Behörde irgend ein Fehler gemacht hat..Im Feld A1 u. A2 müsste doch das Datum stehen wann er die Prüfung gemacht hat.Bei mir steht jedenfalls ein Datum.

Gruss dettilein123

am 6. August 2014 um 18:22

Nö, die Sterne mit Klammer sind schon richtig...

Datum steht dort nur wenn vorher schon ein Führerschein wie "B" zb. gemacht wurde

Zitat:

Original geschrieben von 4998

Nö, die Sterne mit Klammer sind schon richtig...

Datum steht dort nur wenn vorher schon ein Führerschein wie "B" zb. gemacht wurde

Schaue dir den Schein nochmal genau an. Entweder will uns der TE einen aufschwatzen oder du hast dich da einwenig verguckt: B hat er am 16.12.2010 gemacht. Also vor fast 4 Jahren. Nun hat er letztes Jahr den A2 gemacht. Nach deiner Aussage müsste nun dort das Datum stehen.

Aber es ist anders:

Hier mal ein Link zur Information:

http://www.verkehrsportal.de/fev/anl_08.php

Die Sternchen verweisen auf das Handschriftliche Datum links unter Punkt 14. den 6.6.2013. Er darf also A1 und A2 fahren. A nur eingeschränkt auf das, was hier ja schon von "unknown user" geschrieben worde.

Also @TE das Sternchen zeigt an, dass du nur A1 und A2 hast. A hast du hingegen durch die Zusatzbedingungen nicht, bzw. nur eingeschränkt.

Grüße

Forster

am 7. August 2014 um 9:38

Also noch mal. Kein Behördenfehler!

Wenn Klauspeter den Autoführereschein (B am: 16.12.2010) gemacht hat, erwirbt er auch die Genehmigung für Trikes mit (79.03) und ohne (79.04) Hänger (Also Klasse A), sowie Mofa (AM) und landwirtschaftliche Fahrzeuge (Klasse L)

Das hat aber gar nichts mit Motorrad (A1 oder A2) zu tun.

Auch wenn ein Trikes ähnlich aussieht - kann man es nur mit (A) und mit dem Auto-Führerschein (B) fahren.

Die im Führerschein gezeigte Klasse A ist also auf Trikes beschränkt. Erwischt man Klauspeter mit einem Motorrad, ist der Lappen weg!

Zitat:

Original geschrieben von Meilenmacher

Also noch mal. Kein Behördenfehler!

Wenn Klauspeter den Autoführereschein (B am: 16.12.2010) gemacht hat, erwirbt er auch die Genehmigung für Trikes mit (79.03) und ohne (79.04) Hänger (Also Klasse A), sowie Mofa (AM) und landwirtschaftliche Fahrzeuge (Klasse L)

Das hat aber gar nichts mit Motorrad (A1 oder A2) zu tun.

Auch wenn ein Trikes ähnlich aussieht - kann man es nur mit (A) und mit dem Auto-Führerschein (B) fahren.

Die im Führerschein gezeigte Klasse A ist also auf Trikes beschränkt. Erwischt man Klauspeter mit einem Motorrad, ist der Lappen weg!

Falsch. Lese dir dazu bitte mein geposteten Link durch. Und wenn du es schon getan hast, dann tue es bitte noch einmal und dass bitte konzentrierter. Und schaue dir dann die *) Auf den Führerschein an. Denn das ist auch in dem Link erklärt, wofür die da sind.

Dann wirst du auch herausfinden, dass der Lappen für A1 und A2 ist und der Klauspeter also sein Motorrad in gedrosselter Variante, fahren darf.

Sollte das doch nicht der Fall sein und meine Quelle ist falsch, dann schicke bitte einen Link, wo es anders erklärt wird. Forums zählen nicht!

Grüße

Forster

am 7. August 2014 um 10:03

Zitat:

Original geschrieben von Meilenmacher

Erwischt man Klauspeter mit einem Motorrad, ist der Lappen weg!

In seinem Fall nicht, er besitzt ja A2. Erst wenn er mit einem größeren Motorrad mit mehr als 48PS erwischt wird...

So Leute jetzt klärt der Neuling *grins* euch mal auf^^

Also die Sterne beziehen sich wie oben genannt auf das Schriftliche Datum an der Linken Seite also 6.6.13 .

Bei A steht nur 16.12.10 da man vor 2013 mit dem B Führerschein Trikes fahren durfte und enthält somit den Zusatz "Genehmigung für Trikes mit (79.03) und ohne (79.04) Hänger".

Klarer weiße darf er auch eine gedrosselte 600er Fahren wenn das Gewicht zu Leistung im Verhältniss 0,2 ist.

Das heist max. 48PS/35KW

Ich weis es da ich selbst letzten Mittwoch A2 gemacht habe =)

Scheiß EU-Führerschein... nur kompliziert, sonst gar nix.

Zitat:

Original geschrieben von Deathrocket

Ich weis es da ich selbst letzten Mittwoch A2 gemacht habe =)

Da du den Führerschein ja nagelneu hast, kannst du sicherlich auch die letzte ungeklärte Frage beantworten:

"Dürfte ja der neue A2 sein, sodass ich nächstes Jahr eine Prüfung für A (unbeschränkt) machen muss oder?"

Also was muss man machen, um auch "richtige" Motorräder fahren zu dürfen?

Ich musste einfach 2 Jahre warten, wie ist das jetzt?

@Benni_LDK: Das hat sich doch seit 2013 geändert. Man steigt nicht mehr von ganz alleine auf. Man muss eine Prüfung machen.

Grüße

Forster

Genau, Forster007.

Also seit 2013 ist es so das man wenn man den A2 gemacht "nur" eine Praktische Prüfung machen muss (nicht wie früher automatisch hoch gestuft). Dafür muss man aber entweder 24Jahre alt sein oder 2Jahre den Führerschein haben.

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