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Frage wegen Punkte in Flensburg
Ahoi allerseits
Ich habe eine allgemeine Frage bei der ich nicht weiterkomme...
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
10 Punkte 2008 wegen einer Alkohol und Drogenfahrt,
1 Punkt 2013 wegen Handy am Steuer.
Die 10 Punkte aus 2008 sollten eigendlich nach 10 Jahren verjähren, durch den neuen Punkt damals wurde natürlich die Frist angegriffen, aber inwiefern?
Fangen die 10 jahre dann ab 2013 von vorne an?
Verjährt der neue Punkt entsprechend der alten Belastung auch langsamer?
Wann sollten nach dem alten Prinzip meine Punkte theoretisch alle weg sein?
Vielen Dank für eure Hilfe ??
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17 Antworten
Am besten direkt HIER nachfragen, sollte nix kosten.
Wieso nicht einfach erst die FAQ dazu lesen? https://www.kba.de/.../faq_table.html?nn=3502710
notting
PS: Bei der eigentl. Auskunftsseite kommt bei mir 404.
Die Auskunftsseite behandelt doch nur den aktuellen Katalog, damals griff das alte System
Zitat:
@Sonicx3 schrieb am 11. Juni 2023 um 15:36:33 Uhr:
Die Auskunftsseite behandelt doch nur den aktuellen Katalog, damals griff das alte System
Achso. Dann evtl. im Internet nach "verkehrsregister punkte umrechung alt neu" suchen, sprich erkundigen wie das alte umgerechnet wurde.
notting
Wie die Punkte umgerechnet wurden ist mir klar. Ich frage mich wann die Punkte mit 10 jähriger Verjährung von 2008 getilgt werden wenn 2013 ein neuer Punkt dazu kommt. Und wann der neue Punkt verjährt weil ja schon Punkte vorhanden waren.
Wenn du bei deinem Personalausweis die Onlinefunktion aktiviert hast kannst du mit der Ausweis-App 2 die Punkte online abfragen. Auch der Ablauf steht dann da.
Ich dachte erst, aufgrund dieser Frage, wäre das ein Uralt-Thread, denn die Online-Abfrage geht ja schon seit Jahren. Aber die Frage ist tatsächlich von heute
Ich habe keinen Ausweis mit online Funktion. ich schicke morgen einen Brief raus, wollte nur schonmal eine Tendenz haben weil ich sicherlich lange auf eine Antwort warten muss.
Moin,
das KBA antwortet schriftlich meist innerhalb von 5-6 Werktagen.
Gruß
Andre
Zitat:
@Sonicx3 schrieb am 11. Juni 2023 um 15:47:41 Uhr:
Ich habe keinen Ausweis mit online Funktion.
Seit 01.11.2010 hat jede eID die Online-Funktion, erkennbar am blaugrünen Kreis auf der Rückseite. Seit 2017 ist die Online-Funktion standardmäßig aktiviert.
Da das erstere Datum >10 Jahre vorüber ist, musst du eigentl. eine online-fähige ID haben.
- Online-Funktion war nie aktiviert? -> Frag bei deiner Gemeindeverwaltung die Personalausweis-Stelle.
- Online-Funktion ist aktiv, aber du findest den Brief nicht mehr? -> www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de oder frag bei deiner Gemeindeverwaltung die Personalausweis-Stelle.
Da immer mehr Leute NFC-fähige Smartphones haben (wo vllt. die Postident-App auf dem Smartphone evtl. die eID nicht einlesen kann, aber PC in Kombination mit Smartphone mit AusweisApp2 sollte gehen) und das immer öfter hilfreich ist, sollte man das haben.
Mehr Infos z. B. unter https://www.heise.de/.../...elektronische-Personalausweis-7271632.html
notting
8 antworten und keiner hat was zum Thema geschrieben. Morgen versuche ich weiterzukommen, müsste einen neuen Brief kommen lassen alternativ schicke ich den Antrag direkt los. Würde mich trotzdem mal über etwas konkretere antworten freuen
Dass vorhandene Punkte durch neue Punkte in der Tilgung gehemmt werden, gibt es schon seit Jahren nicht mehr. Außerdem hat die Neuerteilung, wenn Du damals einen Entzug hattest, die Punkte eh gelöscht. Es gibt nur ein Szenario, nach dem Punkte aus 2008 noch nicht gelöscht sein könnten, wenn Du damals einen Entzug hattest und noch keine Neuerteilung beantragt hast. Dann stehen die Punkte aber auf jeden Fall in diesem Jahr zur Tilgung an.
die alten Punkte müssten weg sein - evtl. ist noch etwas in der "Überliegefrist"......
einfach Auskunft vom KBA abwarten - ist etwas komplex.....
Zitat:
@Sonicx3 schrieb am 11. Juni 2023 um 14:53:29 Uhr:
Die 10 Punkte aus 2008 sollten eigendlich nach 10 Jahren verjähren, durch den neuen Punkt damals wurde natürlich die Frist angegriffen, aber inwiefern?
Auch nach dem alten Punktesystem konnten Punkte durch Ordnungswidrigkeiten nicht die Tilgung von Punkten aus Straftaten hemmen. Wenn die Alkohol- und Drogenfahrten damals Straftaten waren (§ 316 oder 315c StGB), dann spielte der später hinzu gekommene Punkt für die Tilgung keine Rolle.
Und auch dieser eine Punkt sollte längst getilgt sein. Wenn danach nichts mehr war, solltest du schon lange punktefrei sein.
Ich erwarte die Tage Post mit dem aktuellen Punktestand ich lass euch auf jedenfall Wissen was bei rumgekommen ist. Erstmal vielen Dank für Eure Hilfe. Ich bin echt gespannt...