frage zu amg felgengutachten
hallo,
habe für meinen w202 amg styling III felgen. vorne haben sie die größe 7,5x17 et37. laut dem amg-gutachten von w202-freunde.de müssen da ja vorne noch weiter die kanten umgelegt werden wenn ich 225/45 reifen drauf fahren möchte. laut camlot aber nicht, mal abgesehen davon, dass bei meinem w202 bj 2/95 vorne auch die kanten schon etwas umgelegt sind. was stimmt nun ??? das gutachten oder die aussage von camlot ???
gruß
johannes
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21 Antworten
Hi, wenn du zum Tüv fährst und die Felgen eintragen lassen willst,,,dann zählt nur das Gutachten....ich spreche aus Erfahrung....Sei nicht traurig,,,hab für nächsten Dienstag auch schon nen Termin für die Radkästenbearbeitung!!!!Da musst du durch!!!
ich habe vorhin nochmal nachgemessen, die kanten sind eigentlich schon passend umgelegt.... das mit dem gutachten ist so ne sache, ich kennen eine tüv station vom tüv-nord, da bekommt man sehr viel eingetragen. der hat mir eine einzelabnahme von den felgen an meinem alten wagen gemacht ohne einmal den wagen zu fahren, der hat nur kurz geschaut, die räder hätten definitiv an einer stelle geschliffen, da ich die kanten erst später bearbeitet habe.
Ich würde auf CAMLOT hören....
Bei deiner Rad/Reifen-Kombination braucht definitiv NICHTS an der Karrosserie gemacht werden.
Es handelt sich ja sozusagen um ein Serienbestückung, die ab Werk lieferbar war und zumindest bei den 6-Zylinder-Modellen meistens schon vorbeugend im KFZ-Schein mit eingetragen ist. Sogar bis ET 35 ( bei StylingII-AMGs).
So what?
Servus,
CAMLOT
Wenn im Gutachten unter Auflagen steht, dass die Kanten bearbeitet werden müssen, dann MUSS das sein!!!!!!Es sei denn du kennst jemanden beim Tüv!!!!
Das Gutachten zählt mehr als irgendwelche Meinungen im Forum!!!! Versuch dein Glück!!! Spreche aus Erfahrung!!!
Zitat:
Original geschrieben von Omar 84
Spreche aus Erfahrung!!!
Aus mangelnder?
Wenn die Kanten schon ein Stück umgelegt sind, kannst du ja sagen, dass du das hast machen lassen... ist nen Versuch wert und billiger als eine wirkliche Nachbearbeitung.
@RG tech
Die Klugen sind doch noch nicht ausgestorben...
Genau so macht man das, wenn überhaupt nötig.
danke für die infos.
über das eintragen mache ich mir keine sorgen, hier in kassel ist der tüv sehr streng, aber bei einem in der nähe von göttingen sieht das schon wieder ganz anders aus.
gruß
johannes
> Wenn im Gutachten unter Auflagen steht, dass die Kanten bearbeitet werden
> müssen, dann MUSS das sein!!!!!!
Sowas tut echt weh...
@ Golf_Hannes
Das was Camlot sagt ist vollkommen richtig. Lass dich nicht von anderen verunsichern.
Rechtlich gesehen MUSS es auch sein....Sei mal in nen Unfall verwickelt und die nehmen dein Auto ganz genau unter die Lupe.....Prost Mahlzeit!!!! Es sei denn du bekommst es so eingetragen!!!!
Zitat:
Original geschrieben von Omar 84
Ihr habt echt keinen Plan!!!
Dann können wir ja FROH sein endlich einen Durchblicker im W202 Forum zu haben.
Gruß
capri
Das hab ich net geschrieben......Guck nochmal nach!!!!
Gruß zurück!
Olla, was ist das denn für ein Aufstand hier?
Also, was der TÜV eingetragen hat ist damit auch rechtsgültig und man darf damit rumfahren. Sollte etwas passieren und genau dieses Teil sollte etwas damit zu tun haben, dann müsste sich der TÜV Prüfer dazu äußern, denn sein Name steht bei der Eintragung mit dabei und er ist quasi dafür verantwortlich.
Und wenn du nicht weißt, ob die Kanten weiter umgelegt werden müssen, dann frag einfach deinen TÜV. Das ist ihr Job. Dafür werden die bezahlt. Der stellt das Auto auf den Keil und kann dir auch zeigen was genau wo klemmt. Und wenn rundum nichts schleift... auch nicht bei vollem einfedern und vollem Einschlag. Warum sollte er eine Bearbeitung der Kotflügel verlangen? Wird er nicht...
Falls doch.. und er auf ein "Warum?" nur sagt: "Weils da steht!". Dann kannst du immer noch den nächsten TÜV aufsuchen.
Mein TÜV hat bei der Felgeneintragung bisher gar nicht wirklich ins Gutachten geschaut.
Gruß,
SilenceX
gelöscht - falschen thread erwischt.