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Frage zu Benutzung von rotem 07er Kennzeichen / Kauf W123

Themenstarteram 15. Juli 2009 um 8:04

Hallo zusammen,

ich überlege stark, mir einen W123 240D von 1982 zuzulegen, der bei mir in der Gegend relativ günstig (~2500,-€) und gut gepflegt zu haben wäre. Wollte schon länger einen schönen W123 haben und jetzt könnte die Gelegenheit günstig sein.

Der Wagen hat bereits ein rotes 07er Kennzeichen, welches laut Verkäufer durch den Bestandsschutz auf mich übertragbar wäre, eine H-Zulassung ist ja leider erst ab 2012 drin.

Allerdings möchte ich mein Auto auch ab und an bewegen (soll ja nicht einrosten) und eine normale Zulassung ist mir leider erheblich zu teuer.

Folgendes ist meine Situation, ich bin Student in Münster, in Münster selber benötige ich kein Auto, ein- bis zweimal im Monat fahre ich ca. 150km nach Hause, komplett Autobahn, zuhause habe ich bei Eltern/Geschwistern die Möglichkeit, ein anderes Auto zu nutzen.

Was für Auflagen bringt ein rotes 07-Kennzeichen mit sich, ich meine jetzt nicht "ausschliesslich Fahrten zu Probe- bzw. Überführungszwecken....", sondern praktische Auflagen.

Muss ich ein Fahrtenbuch führen und wenn ja in welcher Art und Weise?

Wären meine Fahrten nach Hause (ca. 15x/Jahr) unter Umständen als Probefahrten zu sehen?

Mich interessiert vor allem, wie das ganze praktisch gehandhabt wird (Kontrollen/Polizei) , da ich bei google und hier eigentlich immer nur die gleichen Theorie-Ansätze finde.

Nochmal, ich möchte das Auto nicht im normalen Alltagsbetrieb fahren, ich möchte es so schnell wie möglich als Oldtimer zulassen und solange das noch nicht geht, es einigermassen vernünftig bewegen können und damit am besten zwei Fliegen mit einer Klppe schlagen (Heimfahrten).

Schonmal danke an alle für Erfahrungen und Tips. :-)

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11 Antworten

Die gesetzlichen Bestimmungen für die Verwendung der 07-Kennzeichen scheinen dir ja bekannt zu sein.

Inwiefern ein Kontrollorgan deine Heimfahrten als Probefahrten akzeptiert, liegt in dessen Ermessen. Aber eine Probefahrt einmal im Monat dürfte (meiner unmassgeblichen Meinung nach) akzeptabel sein...

 

Schwieriger hingegen ist die Frage nach der Übernahme der 07-Zulassung zu beantworten.

Dies wird unterschiedlich gehandhabt. Manche ZulStellen erteilen bei einer Ummeldung auf einen neuen Halter diese 07-Kennzeichen weiterhin, bei anderen ZulStellen kann man sich nicht auf den Bestandschutz berufen!

Da musst du dich genau bei deiner zuständigen Verkehrsbehörde erkundigen!

 

Grüsse,   motorina.

am 15. Juli 2009 um 17:59

die o7 nummer ist gedacht zur erhaltung und bewegung der fahrzeuge. das heisst , fahrten zu olditreffen und inne werkstatt sind erlaubt. auch einstellfahrten und bewegungsfahrten. jedoch NICHT erlaubt sind solche nach hausefahrten wie du sie vorhast!

und gerade auf der autobahn wird sehr viel kontrolliert, das würd ich mir gut überlegen..

klar wenn du den polypen das überzeugendd rüberbringst passiert vielleicht nix. aber es einiges an aufwand nötig um die nummer zu kriegen, und schnell issi wieder weg... die sind da kurz angebunden.

am 15. Juli 2009 um 18:03

Hallo zusammen,

meines wissens gibt es diesen Bestandsschutz schon gar nicht mehr,

das wird vermeintlichen Käufern von young-bzw. oldtimern nur vorgegauckelt um ihre Fahrzeuge los zu werden,

07er kennzeichen werden seit 2007 nur noch für fahrzeuge ausgegeben die mindestens 30 jahre alt oder älter sind,

da die 07er kennzeichen personengebunden sind und du somit selbst diese beantragen müsstest,wirst du mit sicherheit keine bekommen,da besagtes fahrzeug noch keine 30 jahre alt ist.

weiteres bzw. genaueres wird dir mit sicherheit deine zulassungsstelle oder der tüv-süd in augsburg(herr mangliers) erklären,dieser herr mangliers ist spezialliesiert auf old- und youngtimer und kann dir jede frage beantworten,

@11Auto11, für eine Neuzuteilung ist ein Fahrzeugalter von 30 Jahren notwendig, richtig.

Bei Ummeldung handhaben die Zulassungsstellen den Bestandsschutz unterschiedlich!

Habe vor zwei Wochen eine entsprechende, deutschlandweite Aufstellung gelesen, finde sie leider momentan nicht auf die Schnelle.

Deshalb: die zuständige Stelle befragen!

 

Grüsse,   motorina.

am 15. Juli 2009 um 18:18

@motorina

diese aufstellung wäre schon interessant,meine zulassungsstelle meinte das es nicht geht,ich hab nen oldtimer(älter als 30 jahre) der schon vom vorbesitzer auf 07er nummer gefahren wurde und mir wurde die erteilung verweigert,mit der begründung das ich sie neu beantragen müsste und das die selbe prozedur ist wie bei ner H-Zulassung,dazu noch ein pol. führungszeugniss und einen auszug aus der verkehrssünderkartei

Pol. FhrgsZeugnis u KBA-Auszug sind obligatorisch bei erstmaliger Beantragung von derartigen "Sonder"-Kennzeichen (persönl. Zuverlässigkeit!).

Wenn du diese Unterlagen beibringst (bei den meisten ZulStellen zusammen mit der Oldtimer-Untersuchung), dann sind alle Voraussetzungen bei einem 30-jährigen Auto für die Zuteilung eines 07-Kennzeichens erfüllt.

Bei der zusätzlichen Eintragung weiterer Fahrzeuge brauchst du dann nur noch das Oldie-Gutachten vorlegen.

... und der Nachweis, dass andere ZulStellen diese Problematik anders handhaben, ist für deine zuständige Behörde unerheblich - liegt in deren Ermessensspielraum!

Wenn ich die Zusammenstellung demnächst finden sollte, poste ich sie dir.

 

Grüsse,    motorina.

 

am 15. Juli 2009 um 18:36

@motorina

soweit decken sich deine angaben mit meinem wissensstand,trotzdem danke,bestimmt auch interessant für diejenigen die sich da noch nicht so auskennen,

und danke auch, wenn du mir die aufstellung zukommen lässt,super nett von dir !!

gruss 11Auto11

Moin,

Es gibt in der Tat Zulassungsstellen die den Bestandschutz auch für das Fahrzeug interpretieren. Darauf gibt es allerdings keinen AUSDRÜCKLICHEN Rechtsanspruch. Da gibt es also ein wenig Pokern ;)

MFG Kester

Nichts Poker, @Rotherbach, sich vorher genau bei der zuständigen ZulStelle erkundigen .. und man weiss Bescheid über das hiesige Prozedere;) ...

 

Grüsse,   motorina.

Hallo @11Auto11,

die Auflistung nach Ländern wegen der Handhabung des Bestandschutzes steht in "Oldtimer Markt" Ausg. Juli 2009 ...

Diese Länderabfrage hatte DEUVET durchgeführt und eine Zusammenstellung verfasst.

Auch hier der explizite Hinweis, dass man vor Kauf eines solchen "unterjährigen" Yountimers die zuständige ZulStelle kontaktieren sollte.

 

Grüsse,   motorina.

@StefanKrieger

 

Neben den bereits genannten Problemen sehe ich mindestens zwei weitere:

 

Erstens fragen Zulassungsstelle und/oder Versicherung nach einem Erstwagen, der regulär auf dich zugelassen ist. Kannst du keinen vorweisen - und davon gehe ich nach deinem Post mal aus -, gibt es kein 07er.

 

Zweitens, was deine geplanten "Probefahrten" angeht: Du musst mehrfach unterschreiben, dass du das Kennzeichen nur "im Rahmen der 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO" benutzt. Wenn du es zu anderen Zwecken nutzt, kann das sehr ernste Konsequenzen haben. Der Entzug des Kennzeichens ist da noch das kleinste Problem.

 

Zum einen werden solche Fahrten als Ordnungswidrigkeiten und Vergehenstatbestände nach dem KraftStG betrachtet.

 

Noch weitaus schlimmer: Da du auch deiner Versicherung unterschreibst, das Kennzeichen nur zu den angegebenen Fahrten zu nutzen, ist der Versicherer "von der Verpflichtung zur Leistung frei und hat eine Rückgriffsmöglichkeit", wenn das Kennzeichen zu einem anderen Zweck verwendet wird.

 

Was das nach einem Unfall bedeutet, dürfte klar sein.

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