- Startseite
- Forum
- Wissen
- Finanzierung
- Frage zu einem Autoverkauf
Frage zu einem Autoverkauf
Hallo liebe Mitglieder,
ich habe mich in dieser Autoseite angemeldet, da ich eine ernste Frage habe.
Ich wusste nicht genau unter welche Abteilung ich genau meine Frage posten kann.
Dies schien mir am sinnvollsten, da ich leider nichts anderes gefunden habe bzw. vlt übersehen habe.
Falls ihr einen besseren Ort habt, könnt ihr das ruhig verschieben.
So nun zu meiner Frage :
Ich hab vor ca. 2 Monaten ein Auto privat verkauft, handelt sich schon um ein älteres Auto knapp 15 Jahre alt.
Habe das Auto bis zum Verkauf noch selbst gefahren und nie Probleme gehabt.
Auto hatte noch 2 Monate TÜV vorm Verkauf. Der Käufer hat das Auto inspeziert, Probe gefahren und das Auto für gut empfunden und gekauft. Über vorhandene Schäden wurde der Käufer informiert, wurden auch im Kaufvertrag festgehalten. Beide Parteien waren zufrieden.
Nun wollte der Käufer den Tüv erneuern und bekommt keinen weil irgendwelche Schäden vorhanden sein sollen, die angeblich vom Vorbesitzer schon stammen sollten. Und jetzt möchte der Käufer den Schaden von mir bezahlt haben, obwohl vorm Kauf nichts davon bekannt war.
Schließlich hat der Käufer das Auto überprüft und gekauft... Und jetzt über 2 Monate gefahren !
Kann er mir gegenüber überhaupt etwas geltend machen, weil ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen dass es wirklich so sein sollte, weil er hat das Auto selbst überprüft !
Bin dankbar für jede Antwort !
Gruß
Beste Antwort im Thema
dann kannste dich entspannt zurück lehnen und ihm dein bedauern ausdrücken,
mehr hat er von dir nicht zu erwarten
Ähnliche Themen
14 Antworten
Möchte noch hinzufügen, dass ich von den Schäden, die mir der Käufer nun weiss machen möchte vorher überhaupt nichts gewusst habe.
Und auch mir nicht vorstellen kann, dass diese wirklich dagewesen sein sollten.
Die alles entscheidende Frage ist:
Wurde die Sachmängelhaftung im Kaufvertrag ausgeschlossen ?
O.
Wurde ein schriftlicher Kaufvertrag gemacht ? Und wurde die Sachmangelhaftung im Kaufvertrag ausgeschlossen?
Hi,
danke für ihre Antworten
Also es war einfach ein privater Kaufvertrag, so ein Mustkaufvertrag von Mobile.de
Im Kaufvertrag unter Gewährleistung steht :
Das Fahrzeug wird wie besichtig unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit nicht eine bestimmte Zusicherung erfolgt. usw....
dann kannste dich entspannt zurück lehnen und ihm dein bedauern ausdrücken,
mehr hat er von dir nicht zu erwarten
Zitat:
Original geschrieben von Gunny-Highway
dann kannste dich entspannt zurück lehnen und ihmdein bedauern ausdrücken,
mehr hat er von dir nicht zu erwarten
Richtig. Das ist persönliches Pech des Käufers. Es hätte ja auch Dich treffen können, wenn Du den Wagen bis zur HU gefahren hättest.
und was willst du uns nun damit sagen??
das du wenn du ne 15 jahre alte möhre günstig schießt, nen neuwagen erwartest??
es gibt halt nunmal sachen, da kannste nich reinguggen, und wenn der käufer sich den wagen vorher angegugt hat ........
edith:
was machst du denn wenn du deinen wagen verkaufst und der verkäufer steht 2 monate später mit iwelchen angeblichen schäden auf der matte??
die 1000 mal bei ihm entschuldigen und lustig die angeblichen schäden zahlen??
wohl eher nicht
Was anderes hat meehster doch auch nicht gesagt? Warum sich in letzter Zeit hier alle so anblaffen müssen, meine Güte...
hörte sich für mich eher als ein vorwurf gegen mein post an
quasi ironisch /sarkastisch
edit:
aahhhh ooohhhhhh moment,
oder meinte meehster den te damit??
dann sieht das ganze natürlich völlig anders aus,
kacke, das man beim lesen nich die stimmlage mitbekommt
also wenns so gemeint war, dass halt dann der te das pech gehabt hätte, wenn er den wagen nicht verkauft hätte........
oki sorry for missunderstanding
ich nehm alles zurückund behaupte das gegenteil _
Ein 15 Jahre altes Auto hätte ich als Bastlerfahrzeug verkauft
Zitat:
Original geschrieben von Tappi 64
Ein 15 Jahre altes Auto hätte ich als Bastlerfahrzeug verkauft
Und im Zweifelsfalle hättest du damit vor Gericht eine herbe Niederlage gezogen, nur weil du die Sachmängelhaftung nicht augeschlossen hast.
www.idk-osnabrueck.de/kfz/attachments/062_Bastler.pdf
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Zitat:
Original geschrieben von Tappi 64
Ein 15 Jahre altes Auto hätte ich als Bastlerfahrzeug verkauft
Und im Zweifelsfalle hättest du damit vor Gericht eine herbe Niederlage gezogen, nur weil du die Sachmängelhaftung nicht augeschlossen hast.
www.idk-osnabrueck.de/kfz/attachments/062_Bastler.pdf
Das eine schließt das andere ja nicht aus
Zitat:
Original geschrieben von Tappi 64
Das eine schließt das andere ja nicht aus
???
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Zitat:
Original geschrieben von Tappi 64
Ein 15 Jahre altes Auto hätte ich als Bastlerfahrzeug verkauft
Und im Zweifelsfalle hättest du damit vor Gericht eine herbe Niederlage gezogen, nur weil du die Sachmängelhaftung nicht augeschlossen hast.
www.idk-osnabrueck.de/kfz/attachments/062_Bastler.pdf
Da geht es aber um einen Verkauf zwischen Händler und Privatperson. Ist also anders gestrickt, als von Privat an Privat.
MfG aus Bremen