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Frage zu einer Kreuzung

Themenstarteram 23. Oktober 2016 um 9:19

Hey, ich bin ein Fahranfänger und habe eine Frage zu einer bestimmten Kreuzung.

Es gibt 2 Spuren ohne Angabe einer Fahrtrichtung, welche Spur ist nun für was ? In der Praxis wird die rechte Spur normalerweise für rechts Abbieger und geradeaus Fahrer benutzt, die Linke Spur zum abbiegen. Ist das auch in der StVo so geregelt ? Eigentlich kann man doch auch von der linken Spur geradeaus fahren / rechts abbiegen, man muss dann halt nur wenn man von der linken Spur abbiegt auch links landen, oder irre ich mich da ? Muss man sich immer beim rechts abbiegen möglichst weit rechts einordnen ? Und dürfte man nicht auch von der linken geradeaus fahren ?

 

Hier ein älteres Bild von der Kreuzung: https://www.google.de/.../...uPqlnT-zvsb52YPuy6lXqg!2e0!7i13312!8i6656

Ich bedanke mich schon mal im voraus und wünsche einen angenehmen Sonntag!

 

 

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27 Antworten

schau mal genau hin , da sind noch Pfeile auf der Straße.

zwar nicht mehr deutlich zu erkennen aber noch vorhanden.

Themenstarteram 23. Oktober 2016 um 9:34

Zitat:

@Langhals_1 schrieb am 23. Oktober 2016 um 11:24:16 Uhr:

schau mal genau hin , da sind noch Pfeile auf der Straße.

zwar nicht mehr deutlich zu erkennen aber noch vorhanden.

Ich habe mir das Bild jetzt nicht so genau angeschaut weil es halt schon 8 Jahre alt ist, aber du hast Recht.. die waren da schon gut schwer zu erkennen, mittlerweile sieht man definitiv keine mehr, und man kann ja auch nicht davon ausgehen das man die in der Praxis (bei Dunkelheit erst recht nicht) sieht. Meine Frage bleibt somit weiter offen :p

Zitat:

@Tiizy schrieb am 23. Oktober 2016 um 11:34:29 Uhr:

Zitat:

@Langhals_1 schrieb am 23. Oktober 2016 um 11:24:16 Uhr:

schau mal genau hin , da sind noch Pfeile auf der Straße.

zwar nicht mehr deutlich zu erkennen aber noch vorhanden.

Ich habe mir das Bild jetzt nicht so genau angeschaut weil es halt schon 8 Jahre alt ist, aber du hast Recht.. die waren da schon gut schwer zu erkennen, mittlerweile sieht man definitiv keine mehr, und man kann ja auch nicht davon ausgehen das man die in der Praxis (bei Dunkelheit erst recht nicht) sieht. Meine Frage bleibt somit weiter offen :p

Hallo Tiizy.

Ja das ist doch herrlich, dann ist ja alles klar. Auf beiden Spuren darf "alles" gemacht werden. Links abbiegen, rechts abbiegen und gerade aus fahren. Jedoch darfst du beim Links abbiegen von der rechten Spur den links stehenden gerade aus fahrenden nicht gefährden. Beim Rechts abbiegen gilt dasselbe nur umgekehrt.

Der verantwortungsbewußte Fahrer wird sich beim links abbiegen links einordnen und der Rechtabbieger eben rechts.

Gruß

Zitat:

@wpp07 schrieb am 23. Oktober 2016 um 12:17:47 Uhr:

 

Der verantwortungsbewußte Fahrer wird sich beim links abbiegen links einordnen und der Rechtabbieger eben rechts.

Gruß

...und genau so schreibt es die STVO auch vor.

Macht ja auch Sinn.

Auf der anderen Seite der Kreuzung ist nur 1 Spur ausgeführt. Ich interpretiere die Strassenführung so, das die rechte Spur für Rechtsabbieger und geradeaus, die linke Spur für Linksabbieger und geradeaus ist. Auf der anderen Seite müssen sich die VT dann von ggf. 2 auf 1 Spur einigen. Solche Verkehrsführungen gibt es in jeder Großstadt mehrfach zu beachten.

Zitat:

@Tiizy schrieb am 23. Oktober 2016 um 11:34:29 Uhr:

Zitat:

@Langhals_1 schrieb am 23. Oktober 2016 um 11:24:16 Uhr:

schau mal genau hin , da sind noch Pfeile auf der Straße.

zwar nicht mehr deutlich zu erkennen aber noch vorhanden.

Ich habe mir das Bild jetzt nicht so genau angeschaut weil es halt schon 8 Jahre alt ist, aber du hast Recht.. die waren da schon gut schwer zu erkennen, mittlerweile sieht man definitiv keine mehr, und man kann ja auch nicht davon ausgehen das man die in der Praxis (bei Dunkelheit erst recht nicht) sieht. Meine Frage bleibt somit weiter offen :p

Und hiermit schließen wir sie ab.

Zitat:

(1) ......Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links, einzuordnen, ......

Themenstarteram 23. Oktober 2016 um 10:40

Ich bin mir ziemlich sicher das mein Fahrlehrer meinte das wenn keine Pfeile auf der Bahn sind mehrspuriges abbiegen erlaubt ist, vielleicht irre ich mich aber auch. Danke euch!

Zitat:

@Tiizy schrieb am 23. Oktober 2016 um 12:40:19 Uhr:

Ich bin mir ziemlich sicher das mein Fahrlehrer meinte das wenn keine Pfeile auf der Bahn sind mehrspuriges abbiegen erlaubt ist, vielleicht irre ich mich aber auch. Danke euch!

... ist ja auch erlaubt, ist halt besondere Vorsicht geboten, wenn du von der linken Spur aus rechts abbiegst und umgekehrt wie bereits weiter oben erwähnt.

N.T.

am 23. Oktober 2016 um 12:06

Zitat:

@Enterich2003 schrieb am 23. Oktober 2016 um 12:50:19 Uhr:

... ist ja auch erlaubt, ist halt besondere Vorsicht geboten, wenn du von der linken Spur aus rechts abbiegst und umgekehrt wie bereits weiter oben erwähnt.

Na ja, die linke Spur als "möglichst weit Rechts" auszulegen....da werden dir 99% aller Richter im Falle eines Unfalls die Fähigkeit die stvo zu verstehen absprechen.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 23. Oktober 2016 um 14:06:02 Uhr:

Na ja, die linke Spur als "möglichst weit Rechts" auszulegen....da werden dir 99% aller Richter im Falle eines Unfalls die Fähigkeit die stvo zu verstehen absprechen.

....es geht in der Fragestellung darum, ob es erlaubt ist von der zweiten Spur aus auch nach rechts oder links abzubiegen. Das ist es, auf die erhöhte Sorgfaltspflicht wurde ja entsprechend hingewiesen!

Zitat:

Zitat:

Auch wenn sich kein Richtungspfeil in einem Fahrstreifen befindet, ist die Fahrtrichtung freigegeben. Dies ermöglicht das gleichzeitige Abbiegen nach links oder rechts in nebeneinanderliegenden Fahrstreifen ("Abbiegen aus zweiter Spur").

Ein solches paarweises Nebeneinander-Abbiegen ist im großstädtischen Verkehr zur Erleichterung des Verkehrsflusses sogar ausdrücklich erwünscht, muss allerdings mit besonderer Vorsicht und unter ständiger Beobachtung des Fahrverhaltens des eng Abbiegenden durchgeführt werden.

N.T.

Zitat:

@Enterich2003 schrieb am 23. Oktober 2016 um 15:05:31 Uhr:

Zitat:

@zille1976 schrieb am 23. Oktober 2016 um 14:06:02 Uhr:

Na ja, die linke Spur als "möglichst weit Rechts" auszulegen....da werden dir 99% aller Richter im Falle eines Unfalls die Fähigkeit die stvo zu verstehen absprechen.

....es geht in der Fragestellung darum, ob es erlaubt ist von der zweiten Spur aus auch nach rechts oder links abzubiegen. Das ist es, auf die erhöhte Sorgfaltspflicht wurde ja entsprechend hingewiesen!

Zitat:

Zitat:

@Enterich2003 schrieb am 23. Oktober 2016 um 15:05:31 Uhr:

Zitat:

Auch wenn sich kein Richtungspfeil in einem Fahrstreifen befindet, ist die Fahrtrichtung freigegeben. Dies ermöglicht das gleichzeitige Abbiegen nach links oder rechts in nebeneinanderliegenden Fahrstreifen ("Abbiegen aus zweiter Spur").

Ein solches paarweises Nebeneinander-Abbiegen ist im großstädtischen Verkehr zur Erleichterung des Verkehrsflusses sogar ausdrücklich erwünscht, muss allerdings mit besonderer Vorsicht und unter ständiger Beobachtung des Fahrverhaltens des eng Abbiegenden durchgeführt werden.

N.T.

Abbiegen ist in der Regel ein Verlustgeschäft was den Verkehrsfluss angeht, man kann also unter Umständen den Geradeausverkehr massiv einbremsen wenn man aus den "falschen" Spuren abbiegt.

Das nächste Problem wird sein, das man dumm auf der Kreuzung rumsteht und gar nicht abbiegen kann, weil die andere Spur geradeaus will.

Also ich finde diese Variante des Abbiegen ist mehr eine Behinderung als Erleichterung des Verkehrsflusses.

am 23. Oktober 2016 um 14:26

Zitat:

@Enterich2003 schrieb am 23. Oktober 2016 um 15:05:31 Uhr:

Zitat:

Auch wenn sich kein Richtungspfeil in einem Fahrstreifen befindet, ist die Fahrtrichtung freigegeben. Dies ermöglicht das gleichzeitige Abbiegen nach links oder rechts in nebeneinanderliegenden Fahrstreifen ("Abbiegen aus zweiter Spur").

Ein solches paarweises Nebeneinander-Abbiegen ist im großstädtischen Verkehr zur Erleichterung des Verkehrsflusses sogar ausdrücklich erwünscht, muss allerdings mit besonderer Vorsicht und unter ständiger Beobachtung des Fahrverhaltens des eng Abbiegenden durchgeführt werden.

N.T.

Dann haben wir jetzt ein Zitat "StVO" gegen ein Zitat "Irgendwoher" :D

Verbindlich wäre für mich bis jetzt noch die STVO, die sagt "äußerst Rechts". Somit ist Rechts abbiegen von der linken Spur verboten.

Themenstarteram 23. Oktober 2016 um 15:16

Naja, zur Zeit ist es so das die Spur geradeaus gesperrt ist, es kommt öfters vor das alle nur nach rechts abbiegen wollen und die linke Spur frei bleibt. Dann kann man ja die linke Spur auch mal zum rechts abbiegen benutzen, natürlich mit erhöhter Sorgfalt weil viele damit nicht rechnen.

am 23. Oktober 2016 um 15:40

Kannst du gerne versuchen.

Für 2 Minuten Zeitgewinn sich ljahrelang den SFR der Haftpflicht zu versauen ist bestimmt ein guter Tausch.

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