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Frage zu fiktiver Abrechnung bei Vollkasko (ohne Werkstattbindung)
Hallo Community,
hatte gestern einen Unfall, an dem ich leider der Verursacher war.
Ich fahre in der SF14 und besitze auch eine Vollkasko (ebenfalls SF Klasse 14). Die Vollkasko mit 300€ SB habe ich ‚ohne Werkstattbindung‘. Heißt, ich könnte meine Werkstatt frei wählen, wo ich reparieren lassen möchte. Jetzt möchte ich aber den Kasko Schaden fiktiv abrechnen lassen, ich möchte also zu BMW und mir einen Kostenvoranschlag von denen geben lassen. Kann oder wird die Versicherung Probleme machen, in dem die mich doch zu einer ihrer Partner Werkstätten schickt bzw. kann/darf sie die Stundensätze von BMW streichen bzw. runter korrigieren?
Ps. Mein Bmw war immer beim BMW Service Händler gewartet und repariert mit lückenlose digitalen Scheckhefteinträgen. Und wie ich schon schrieb, ich habe Vollkasko ‚ohne werkstattbindung‘.
Über eine Auskunft von euch freue ich mich.
Eine weitere Frage: Wie würde sich die Rückstufung im nächsten Jahr beitragsmässig bemerkbar machen?
Lt. Vertrag werde ich in der Haftpflicht von SF 14 auf SF 6 zurückgestuft werden und Kasko von SF 14 auf SF 7 zurückgestuft werden. Muss ich mit doppelten Gesamtbetrag pro Jahr ab 2022 rechnen?
Vielen Dank & viele Grüße
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22 Antworten
Ja, bei der Kasko gibt es tatsächlich die Möglichkeit, dass die Kaskoversicherung Obergrenzen bei älteren Fahrzeugen setzt, die weitaus geringer sind, als die Kostensätze (AWs) markengebundener Werkstätten. Hierzu gibt es auch BGH-Rechtsprechung. Diese sieht tatsächlich nur Ausnahmen, wenn das Fahrzeug durchgängig bei BMW gewartet und repariert wurde.
Damit hatte ich mit einer einfachen Windschutzscheibenreparatur (Ersatz) kürzlichst meine eigenen Erfahrungen machen dürfen und musste vorab 3 Kostenvoranschläge von Reparaturwerkstätten auf Geheiß der Versicherung einholen, um meiner Schadensminderungspflicht nachzukommen.
Da du selbst schreibst, dass dein Fahrzeug auch durchgängig bei BMW gewartet und repariert wurde (ggfs. Werkstatthistorie von BMW anfordern), solltest du eigentlich auch grundsätzlich Kosten der BMW Vertragswerkstatt durchsetzen können.
Es kann also insgesamt sein, dass die Versicherung aufgrund des Fahrzeugalters (E9x nehme ich an?!) Probleme macht, aber du hättest eigentlich Anspruch auf eine Reparatur bei BMW. Damit bleibt dir nur der Versuch über einen KV von BMW mit der Kasko fiktiv abzurechnen - oder das Auto bei BMW doch tatsächlich reparieren zu lassen (vorher Reparaturfreigabe/Kostenübernahme der Versicherung einholen!). Wenn das der Versicherung nicht passt, dann kann es schon sein, dass sie dich zu einem eigenen Sachverständigen schickt.
Hier habe ich schon die Erfahrung machen müssen, dass die "eigenen" Sachverständigen aus den Gutachten Teile herauslöschen - hier macht es also Sinn bereits ein "ehrliches" Gutachten/KV in den Händen zu halten.
...wirst vermutlich also ein bisschen kämpfen müssen.
VG
Chris
PS: An den Abzug der USt von 19% denkst du schon, oder?
Guten Morgen Chris,
danke für deine Antwort. Ja, das mit dem Abzug der USt ist mir schon klar. Nur finde ich, dass das eigentlich nicht ok ist, da man ja extra gezielt einen Vertrag ohne Werkstattbindung mit der HUK vereinbart und dementsprechend auch auf dem Beitrag drauf zahlt. Dass der nur zählt, wenn man reparieren lässt und sobald man fiktiv abrechnen lässt nicht mehr zählt, davon erzählt dir vor Vertragsabschluss keiner von denen was.
Aber wie gesagt, ich und mein Vorgänger haben bis jetzt alles beim BMW gemacht (lückenloses Scheckheft in digitaler Form). Ich werde mich gleich mit der Versicherung in Verbindung setzen um das Vorgehen zu klären. Mal schauen, ob die zustimmen oder anfangen Probleme zu machen...
Kann ich mir auch einen privaten Gutachter nehmen? Aber ich glaube besser einen KV von BMW direkt damit ich alles im Auge behalte und denen nicht die Möglichkeit gebe zu kürzen. Ich denke mit dem Gutachten des Gutachters könnten sie eher anfangen Zahlen zu korrigieren bzw. kürzen, oder? An dem KV von BMW ist es eher schwieriger dran zu gehen, oder?
vG
Guten Morgen Maroc,
ich bin ganz bei dir und sehe es auch sehr kritisch was in diesen Fällen abläuft. Man muss natürlich immer beide Seiten betrachten - Geschädigte und Versicherungen - und ganz sicher wird (oder wurde) auch seitens der Geschädigten viel versucht, um sich über den Schadensausgleich einen Vorteil aus einem Schadensfall zu schaffen, aber die Abwicklung im Kaskobereich ist auch seitens der Versicherungen nicht ganz sauber (wir haben da unsere Erfahrungen).
Unsere Kfz´s sind auch bei der HUK versichert und die aufwendigere Abwicklung hat auch tatsächlich mit der HUK zu tun. Aber insgesamt muss ich festhalten, dass die HUK, trotz günstiger Beiträge im Vergleich zu anderen Versicherungen doch sehr organisiert und fair ist. Letztlich wenden die hier auch nur die gängige Rechtsprechung an (naturgemäß lieber zu deren Gunsten - aber sie müssen ja auch auf unsere Beiträge aufpassen).
Unser Wohnwagen ist bei einer anderen Gesellschaft versichert und wir hatten letztes Jahr leider einen großen Hagelschaden mit allen drei Fahrzeugen/Wohnwagen. Hier hat die HUK wirklich (fast) mustergültig abgewickelt.
Dummerweise hatte ich zuvor eine Werkstattbindung für mein Auto vereinbart und weiß daher, dass die Werkstatt in diesem Fall nur einen echt bescheidenen Anteil bekommt. Ich konnte zwar mein Fahrzeug dennoch bei BMW reparieren lassen, aber die Stundenlöhne waren echt mies.
Um es abzukürzen... Wenn du das Geld benötigst, dann muss dir bewusst sein, dass ein Gutachten regelmäßig maximal die Durchschnittslöhne (ca. 130 EUR) abbildet und du später das Fahrzeug sicherlich nicht mehr bei BMW reparieren lassen kannst (als Privatmann). Die USt würde, glaub ich, sogar nacherstattet, würdest du kurz danach doch reparieren lassen.
Hier gehe ich davon aus, dass die HUK ein Gegengutachten machen lässt und ein freies Gutachten mit AW-Werten von 20 EUR nicht anerkennen wird. In diesem Fall empfiehlt es sich das (eigens beauftragte) Gutachten zum Vergleich der Anzahl der AW und der benötigten Teile heranzuziehen, damit dir zumindest daraus kein Nachteil entsteht.
Die zweite Alternative wäre, dass du dich an die HUK wendest und um eine fiktive Abrechnung bittest - sie dich dann zu einem Sachverständigen ihrer Wahl schicken. Damit ist die Abwicklung sicherlich am problemlosesten, jedoch wird das vermutlich nicht zu deinem Gunsten ausfallen.
Dritte Alternative: Du kannst nachweisen, dass du wirklich durchgängig bei BMW dein Fahrzeug hast warten und bis zum Schadenstag reparieren lassen. Damit würde ich eigentlich das Fahrzeug bei einer günstigen Vertragswerkstatt reparieren lassen - das aber der Versicherung mitteilen. Das wäre eigentlich meine Wahl.
VG
Chris
Zitat:
@Maroc79 schrieb am 10. Mai 2021 um 08:48:07 Uhr:
Kann ich mir auch einen privaten Gutachter nehmen? Aber ich glaube besser einen KV von BMW direkt damit ich alles im Auge behalte und denen nicht die Möglichkeit gebe zu kürzen. Ich denke mit dem Gutachten des Gutachters könnten sie eher anfangen Zahlen zu korrigieren bzw. kürzen, oder? An dem KV von BMW ist es eher schwieriger dran zu gehen, oder?
vG
Ich glaube die Kasko hat hier das Wahlrecht, nicht du.
Ein Gutachter müsste eigentlich zum selben Ergebnis kommen und wenn es richtig gemacht wurde, dann stehen AW´s und Teile komplett drauf.
Bei einem KV kann es durchaus sein, dass nur bestimmte Arbeiten aufgeführt werden und beim beauftragten Sachverständigen ist es wohl Usus, dass manche Kostenbestandteile wieder gelöscht werden - da nach meinem Kenntnisstand die Versicherungen davon ausgehen, dass eh nicht alles repariert wird.... (lassen wir mal so stehen).
Das Beste wäre ein eigens beauftragter Sachverständiger, der ein richtiges Gutachten erstellt. Das wirst du nur selbst zahlen müssen und ich bin mir nicht sicher, ob die HUK das dann übernimmt.
Daher die einfachste Möglichkeit vom BMW Vertragshändler/-werkstatt einen ausführlichen KV machen zu lassen und dann die Teile und AW miteinander abgleichen, wenn die HUK auf einen separaten Gutachter pocht.
VG
Chris
Hi Chris,
also ich habe gestern bei meinen bmw Vertragshändler einen Kostenvoranschlag eingeholt und es der HUK per Mail geschickt. So war es vereinbart, denn zuvor hatte ich mit HUK gesprochen und auch gesagt, dass ich zunächst fiktiv abrechnen möchte und ggf.im Juni reparieren lasse und anschließend die Rechnung nach reiche, damit ich meine USt. Erstattet bekomme. Bis dato alles ok, man hat mir erlaubt zu BMW zu gehen, da ich KEINE Werkstattbindung im Vertrag habe.
Nach Erstellung des KV sagte aber BMW zu mir, dass die zu 100% davon ausgehen, dass HUK nun einen eigenen Gutachter rausschickt, der das Ganze nochmal überprüft. Die Versicherungen haben wohl eine Schwelle , z.B. wenn der KV 2500€ überschreitet dann schicken die einen eigenen Gutachter...ich warte jetzt ab was kommt. KV und Fotos haben die per Mail gestern bekommen...
Ps. Ich habe deine folgende Ausführungen nicht verstanden:
‚ Hier gehe ich davon aus, dass die HUK ein Gegengutachten machen lässt und ein freies Gutachten mit AW-Werten von 20 EUR nicht anerkennen wird. In diesem Fall empfiehlt es sich das (eigens beauftragte) Gutachten zum Vergleich der Anzahl der AW und der benötigten Teile heranzuziehen, damit dir zumindest daraus kein Nachteil entsteht.‘
Und
‚ Daher die einfachste Möglichkeit vom BMW Vertragshändler/-werkstatt einen ausführlichen KV machen zu lassen und dann die Teile und AW miteinander abgleichen, wenn die HUK auf einen separaten Gutachter pocht.‘
Danke Dir noch für eine kurze Erklärung.
LG
Im Vollkaskobereich zahlst Du den von Dir bestimmten Gutachter auf alle Fälle selber. Hier hat die Versicherung das Wahlrecht.
Zumindest war da bisher überall so Usus.
Nur bei unverschuldeten Haftpflicht Schäden, steht Dir die freie Wahl eines Gutachters und auch eines Anwalts zu und diese müssen von der Gegnerischen Versicherung bezahlt werden.
Zitat:
@Pauliese schrieb am 12. Mai 2021 um 02:50:21 Uhr:
Im Vollkaskobereich zahlst Du den von Dir bestimmten Gutachter auf alle Fälle selber. Hier hat die Versicherung das Wahlrecht.
Zumindest war da bisher überall so Usus.
Nur bei unverschuldeten Haftpflicht Schäden, steht Dir die freie Wahl eines Gutachters und auch eines Anwalts zu und diese müssen von der Gegnerischen Versicherung bezahlt werden.
Hallo, wie ist es denn eigentlich bei Schäden mit jeweiliger Teilschuld? Hat man da auch die freie Wahl eines Gutachters und Anwalts und die gegnerische Versicherung muss diese bezahlen?
Danke.
Da wird es langsam verzwickt. Auch bei unverschuldeten Schäden darf man nicht immer einen Gutachter bestellen, ohne nicht zumindest teilweise auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Schadensminderungspflicht heißt hier das Zauberwort, die ggfs. bei einem berechtigten Schadensersatzsatzanspruch dazu führt, dass der Geschädigte selbst ersatzpflichtig wird.
Wir können und dürfen hier an der Stelle ohnehin keine Rechtsberatung machen, sondern nur frei über die Möglichkeiten sinnieren. Insgesamt empfiehlt sich bei größeren Schäden oder unklarer Schuldfrage immer einen Anwalt bzw. Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen. Dieser kann dabei sogar für den Geschädigten kostenfrei agieren, wenn der Schädiger zum Ersatz verpflichtet ist.
Alternativ kann man sich auch mit der gegnerischen Versicherung abstimmen, hat hierdurch etwas Planungssicherheit.
VG
Chris
Würde ich so nicht sagen, bei einwandfrei unverschuldetem Schaden macht der seriöse Gutachter einfach ein sog.Kurzgutachten.
(Wenn absehbar scheint daß es nur ein sog.Bagatellschaden ist.)
Ist erheblich günstiger als ein Vollgutachten und irgendeine Berechnungsbasis muß ja her. Auch ein KV ist nicht gratis.
Wegen Teilschuld, da muss ja zunächst irgend jemand feststellen wer mit wieviel Anteil Schuld hat.
Macht am Ende evtl.ein Gericht.
Ich bin nicht so gut Bewandert in der Materie, meine jedoch hier von Experten gelesen zu haben, daß Anwalt und Gutachter auch dann von der Versicherung zu zahlen sind... andererseits: könnte natürlich auch anhand der Quote anteilig sein?
Kann Dir also hier leider keine sichere Antwort anbieten.
Da es schon in der Praxis anfängt in den meisten Fällen die zweifelsfreie Schuld aufgrund der latenten Betriebsgefahr festzustellen, wäre ich mit solchen Aussagen sehr vorsichtig. Auch die Bagatellgrenze überhaupt festzustellen ist für den Bürger schwierig, da er vorausahnen muss, welche Kosten mit dem Schaden unter Beachtung der der Rechtsprechung zugrundeliegenden Grundsätze des Schadensausgleichs beim Gutachten herauskommt. Und die 750 Euro (bzw. 1.500 DM)-Grenze wird zusehends von den Gerichten eher bei 1.000 Euro angenommen.
Dagegen kann es auch sein, dass äußerlich kein großer Schaden erkennbar ist und darunter liegende Teile beschädigt wurden und so zu einem höheren Schadenswert gelangen.
Man ist daher gut beraten sich in solchen Fällen beraten zu lassen, sei es von einem Fachanwalt oder bspw. bei der ADAC Rechtsberatung, wenn man Mitglied ist.
VG
Chris
Könnt ihr die "was wäre hätte wenn" Varianten die nichts mit dem Anliegen des TE zu tun haben bitte anderweitig klären?
Es muss hier nicht jeder Thread sachfremd zerlabert werden. Danke.
@TE
Was spricht gegen eine sach- und fachgerechte Repartur bei BMW? Wenn du einen Vertrag ohne Werkstatbindung hast muss die Versicherung die Kosten hierfür abzgl. SB vollständig übernehmen.
Ein fiktive Abrechnung auf Basis KV einer BMW NL mit deren Sätzen wird nicht funktionieren. Die Abrechnung wird erfolgen auf Grundlage eines Gutachtens der Versicherung abzgl. Mwst. Dass das dann noch einen Gewinn für dich darstellt möchte ich bezweifeln, zumal du bei Verkauf oder einem weiteren Schaden die vollständige Reparatur nicht nachweisen kannst.
@Pfuschwerk Der TE hat sich bereits gestern dazu geäußert.
Zitat:
@Maroc79 schrieb am 11. Mai 2021 um 12:01:41 Uhr:
Hi Chris,
...
Ps. Ich habe deine folgende Ausführungen nicht verstanden:
‚ Hier gehe ich davon aus, dass die HUK ein Gegengutachten machen lässt und ein freies Gutachten mit AW-Werten von 20 EUR nicht anerkennen wird. In diesem Fall empfiehlt es sich das (eigens beauftragte) Gutachten zum Vergleich der Anzahl der AW und der benötigten Teile heranzuziehen, damit dir zumindest daraus kein Nachteil entsteht.‘
‚ Daher die einfachste Möglichkeit vom BMW Vertragshändler/-werkstatt einen ausführlichen KV machen zu lassen und dann die Teile und AW miteinander abgleichen, wenn die HUK auf einen separaten Gutachter pocht.‘
Genau das was BMW dir auch gesagt hat. Die HUK wird vermutlich irgendwas um die 130-140 EUR/Std. problemlos anerkennen.
Hat die Vertragswerkstatt allerdings AW-Werte um die 20 EUR zugrunde gelegt, wie bei vielen BMW Werkstätten mittlerweile Standard, dann kommst du schon auf ca. 240 EUR/Std. Stundenlohn. Diese Stundenpreise wird die Versicherung nicht ohne Weiteres akzeptieren, was auch die BMW Werkstatt weiß und dich deshalb vorgewarnt hat.
Deswegen wird die HUK sicherlich einen eigenen Sachverständigen beauftragen und ein (Gegen-)Gutachten zum KV machen lassen.
Dieses Gutachten solltest du mit dem (ausführlichen) Kostenvoranschlag vergleichen und schauen, ob die Stundenpreise überhaupt realistisch sind und ob alle Teile und Kleinteile sowie Arbeitsschritte im Gutachten enthalten sind.
Zum Vergleich:
Wir hatten letztes Jahr einen größeren Hagelschaden. DIE HUK hat hierbei Stundenverrechnungspreise (je nach Tätigkeit zwischen 132,25 EUR/Std. und 139,00 EUR/Std. in ihrem Gutachten ausgewiesen, die BMW Vertragswerkstatt in Germering, die den 335iX repariert hat, hatte eigentlich einen AW-Preis von 20,41 EUR/AW (244,92 EUR/Std).
Das wissen auch die Vertragswerkstätten, weshalb diese auch bereits zu dir gesagt hat, dass sie schon davon ausgehen, dass die Versicherung einen eigenen Gutachter (HUK = i.d.R. Sachverständige von der DEKRA) herausschickt.
Da du fiktiv abrechnen möchtest, wirst du diese geringeren Stundenverrechnungspreise wohl akzeptieren müssen. Gehst du später zu BMW und die rufen dann einen AW-Preis von 15-20 EUR auf (=190-250 EUR/Std), dann wirst du alleine wegen den zugrunde gelegten Stundenpreisen des Gutachters (welche sich auf Durchschnittswerte auch von freien Werkstätten beziehen) Einbußen hinnehmen müssen - und nicht nur wegen der fehlenden USt [was aber sachgerecht ist, weil man sonst nach Gutachten abrechnen und dann in eine freie Werkstatt könnte, um sich das Mehrgeld einzuverleiben].
Jetzt kommt aber mein gut gemeinter Hinweis: Ich weiß, dass in von Versicherungen in Kaskoschäden beauftragten Gutachten teilweise Leistungen gestrichen werden. Daher würde ich an deiner Stelle den KV von BMW mit dem dann durch den beauftragten Sachverständigen erstellten Gutachten abgleichen - und zwar Teile, wie auch Umfang der Tätigkeiten und dann (ggfs. beim Gutachter) nachhaken, wenn wesentliche Leistungen nicht im Gutachten enthalten waren.
Das hört sich sehr abstrakt an, ist uns letztes Jahr mit einer anderen Versicherung genauso passiert.
Kurzgeschichte: Wir haben mit unseren beiden BMW sowie unserem Wohnwagen einen Hagelschaden erlitten und haben von Anfang an der Versicherung mitgeteilt, dass wir auch den 4,5 Jahre alten Wohnwagen in jedem Fall in einem Fachbetrieb reparieren lassen werden. Die Versicherung hat einen eigens beauftragten Gutachter geschickt, der erst zu einem Schaden von 6.950 EUR gekommen ist und die Versicherung hat uns gleich diese 6.950 EUR (netto) überweisen wollen, um fiktiv abzurechnen.
Um das Gutachten mussten wir dann wirklich kämpfen, um dann herauszufinden, dass wesentliche Leistungen und Teile gefehlt haben, die ich zuvor sogar mit Fotos der Versicherung und dem Gutachter zugesendet habe. Der Gutachter hat dann zähneknirschend das Gutachten nachgebessert und kam auf 12.200 EUR no./14.500 EUR br.. Als wir dann den Wohnwagen zur Reparatur gebracht haben, hat der Fachbetrieb die Arbeit verweigert und darauf verwiesen, dass der Arbeitsumfang (Stunden) offensichtlich um die Hälfte gekürzt worden war und in der durch das Gutachten vorgegebenen Zeit nicht zu schaffen wäre. Nachdem wir das mithilfe der Werksvorgaben und den aufgeführten Schäden nachweisen konnten, hat die Versicherung wiederum zähneknirschend eine vollständige Kostenzusage erteilt. Die Reparatur lag übrigens dann tatsächlich bei über 19.000 EUR, obwohl der Stundenverrechnungssatz durch den Reparaturbetrieb nicht überschritten wurde (95 EUR/Std.)
Ich hoffe dadurch wird ersichtlich, welchen Nachteil man ggfs. aus einer fiktiven Abrechnung erleiden kann, wenn man lieber das Geld nimmt, statt den eingetretenen Schaden reparieren zu lassen.
Die HUK hat hier von der gesamten Abwicklung vorbildhaft agiert und vollständige Gutachten erstellt - und dieses auch direkt ausgehändigt!
Allerdings lagen dennoch die Reparaturkosten bei beiden Fahrzeugen weit höher, als die Gutachten hergegeben haben:
BMW 330d Gutachten knapp 5.200 EUR brutto, tats. Reparaturkosten 10.250 EUR bei BMW
BMW 335iX Gutachten knapp 2.500 EUR brutto (Kasko Select damals), tats. Reparaturkosten 4.100 EUR bei BMW (die einen Vertrag mit der HUK hat)
Dabei hatten beide Fahrzeuge einen fast identischen Schaden. Aber weil ich Tro... Geld sparen wollte und kurz zuvor die Kasko Plus auf Kasko Select heruntergestuft hatte, wäre mir beinahe nichts anderes übrig geblieben, als zu einer Hinterhofwerkstatt zu gehen.
Die höheren Kosten kommen einfach durch die zugrundegelegten Stundenverrechnungssätze zustande:
- Kasko normal 132,95 bis 139 EUR/Std. bei HUK, 95 EUR/Std. bei der anderen Gesellschaft
- Kasko Select 66,25 EUR/Std.
Dir sollte klar sein, dass bei einer fiktiven Abrechnung du zwar etwas Geld bekommst und möglicherweise unter idealen Umständen das Auto noch irgendwo reparieren lassen kannst, aber ich glaube nicht, dass du das Auto dann noch bei BMW ohne finanzielle Einbußen reparieren lassen kannst.
Zitat:
Und
Danke Dir noch für eine kurze Erklärung.
LG
Eine kurze Erläuterung ist es leider nicht geworden, dafür hoffentlich eine nachvollziehbare Erläuterung.
Ich bin ganz der Meinung von @Pfuschwerk , dass es mehr Sinn macht das Fahrzeug sachgerecht reparieren zu lassen, als ein paar Kröten mitzunehmen.
VG
Chris
@Chris,
danke für Deine Mühe....
ich warte jetzt erst mal ab, was von der Versicherung kommt...
LG
Ich drück dir die Daumen! @Maroc79