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Frage zu gewerblichen Leasing

Themenstarteram 21. September 2020 um 15:05

Folgende Situation :

Ich übernehme zum 1.10 den Betrieb meines Vaters, ein Tabak lotto Post Shop in einem einkaufsmarkt.

Ich habe ein sehr gutes Leasing Angebot für einen gle Coupé Hybrid erhalten und wollte das Auto bestellen da die Lieferzeiten sehr lange sind. Das Gewerbe wird ab dem 1.10 auf meinen Namen laufen, ich übernehme den Laden sozusagen kostenlos mit den bwa‘s. Laut Verkäuferin soll ich den Vertrag Anfang Oktober auf meinen Namen unterschreiben, das Gewerbe läuft aber ab dem 1.10 auf meinen Namen. Gibt es beim gewerblichem Leasing nicht eine Regel die besagt dass das Gewerbe mindestens 6 Monate bestehen muss? Sie meinte dass wir das Auto bestellen und die Bank ggf Unterlagen fordern könnte. Weiß jemand ob der Leasingvertrag durchgehen würde? Die bwa’s sind durchweg positiv, der Laden besteht seit Anfang 2019. Wenn mein Vater diesen Monat unterschreibt wird es später wohl Probleme beim ändern des Vertrags geben. Kennt sich jemand damit aus?

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 22. September 2020 um 5:24

Laut Steuerberater muss ich mir keine Sorgen bzgl einer Prüfung machen, zumal ich ja die 0,5% Regelung anwende. Glaubt mir, viele Ladenbetreiber wissen nichtmal was das ist und wenden es nicht an, deswegen gibt es bei vielen Probleme. Solange man brav seine Steuern zahlt und sich nichts zu schulden kommen lässt (wie zb Corona Gelder bekommen obwohl die Umsätze stabil geblieben sind) ist da nicht viel zu befürchten. Es ist auch kein Kiosk im herkömmlichen Sinne sondern ein tabakfachgeschäft, da wird Vom Finanzamt zum Glück mit anderen Augen draufgeschaut da Geldwäsche sehr schwer ist in so einem Laden(sind zb verpflichtet unsere Umsätze an Kaufland zu meiden).

Zuguterletzt ist das Auto ein Hybrid wagen welches ich kostenlos bei Kaufland laden kann, bei einem amg würde ich verstehen dass das Finanzamt stressen würde.

Der Gewinn vor Steuern ist ca 15 mal so hoch wie die Leasingrate

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Ich kann dir nur sagen, dass bei Mercedes beim Gewerbeleasing extra gefragt wird ob das Gewerbe länger als 6 Monate besteht. Das muss der Verkäufer dann auch mittels „Ja“ oder „Nein“ beim Leasingantrag ankreuzen.

Du musst sowieso deine Gewerbeanmeldung abgeben sowie die Geschäfts-IBAN für eine Bankauskunft. Von daher wäre auch wichtig dass die Bankverbindung bzw. Geschäftskonto entsprechend auf dich dann läuft (wenn Einzelunternehmen). Ich würde dem Verkäufer die Sachlage erklären und vielleicht kannst du mittels Gewerbeanmeldung deines Vaters belegen, dass der Laden seit Anfang 2019 bereits existiert. Dann könnte es klappen (wenn auch Creditreform sowie Crif Bürgel sauber sind).

LG

Themenstarteram 21. September 2020 um 20:16

Danke für die Info. Der Verkäufer weiß Bescheid und eigentlich müsste die Sache auch durchgehen da die Zahlen wirklich gut sind. Meine Schufa ist sauber, das sollte auch kein Problem sein.

Banken können auch manchmal Zicken sein, egal wie gut die Zahlen sind.

 

Und wenn das alles durchgeht, kann immer noch das Finanzamt nerven. Ich kenne mich im Kiosk-Business nicht aus, aber vielleicht empfinden sie einen GLC nicht als angemessen. Also muss man immer ganz gut das Verhältnis von Gewinn und Leasingrate im Auge behalten. Hatte da jetzt im Umfeld tatsächlich zwei Fälle bei der Betriebsprüfung, die zu Diskussionen geführt haben. Eine ging gut aus, bei der anderen wurde das Auto nicht vollständig anerkannt und der Gewinn des Kollegen hat sich um knapp 4.000€ erhöht. Das ruiniert ihn nicht, aber ist ärgerlich.

Kein GLC, sondern der noch teurere GLE als Coupé.

Themenstarteram 22. September 2020 um 5:24

Laut Steuerberater muss ich mir keine Sorgen bzgl einer Prüfung machen, zumal ich ja die 0,5% Regelung anwende. Glaubt mir, viele Ladenbetreiber wissen nichtmal was das ist und wenden es nicht an, deswegen gibt es bei vielen Probleme. Solange man brav seine Steuern zahlt und sich nichts zu schulden kommen lässt (wie zb Corona Gelder bekommen obwohl die Umsätze stabil geblieben sind) ist da nicht viel zu befürchten. Es ist auch kein Kiosk im herkömmlichen Sinne sondern ein tabakfachgeschäft, da wird Vom Finanzamt zum Glück mit anderen Augen draufgeschaut da Geldwäsche sehr schwer ist in so einem Laden(sind zb verpflichtet unsere Umsätze an Kaufland zu meiden).

Zuguterletzt ist das Auto ein Hybrid wagen welches ich kostenlos bei Kaufland laden kann, bei einem amg würde ich verstehen dass das Finanzamt stressen würde.

Der Gewinn vor Steuern ist ca 15 mal so hoch wie die Leasingrate

Oh, ist schon stark. Hätte ich Bauchschmerzen mit der Meldung. Ist das normal, wenn man als Untermieter bei den grossen Märkte auftritt?

Themenstarteram 22. September 2020 um 8:48

Welche Meldung meinst du? Wir machen aus dem Grund Untermieter damit wir die Kautionen nicht neu als Bürgschaft beantragen müssen. Mein Vater wird quasi franchisegeber, ich nehme die franchise(ohne franchise Gebühren zu zahlen).

Zitat:

@Mareisco schrieb am 22. September 2020 um 06:17:13 Uhr:

Banken können auch manchmal Zicken sein, egal wie gut die Zahlen sind.

Und wenn das alles durchgeht, kann immer noch das Finanzamt nerven. Ich kenne mich im Kiosk-Business nicht aus, aber vielleicht empfinden sie einen GLC nicht als angemessen. Also muss man immer ganz gut das Verhältnis von Gewinn und Leasingrate im Auge behalten. Hatte da jetzt im Umfeld tatsächlich zwei Fälle bei der Betriebsprüfung, die zu Diskussionen geführt haben. Eine ging gut aus, bei der anderen wurde das Auto nicht vollständig anerkannt und der Gewinn des Kollegen hat sich um knapp 4.000€ erhöht. Das ruiniert ihn nicht, aber ist ärgerlich.

Ohne deinen Kollegen nahetreten zu wollen aber da konnte dann aber was nicht stimmen oder? Also die Relation von Gewinn und Geschäftswagenwert oder aber auch die betriebliche Nutzung. Denn ich fahre als Einzelunternehmer seit Jahren AMG und bei 2 Betriebsprüfungen stand das Auto nicht einmal zur Diskussion.

Themenstarteram 22. September 2020 um 18:42

Zitat:

@Hendrix89 schrieb am 22. September 2020 um 20:03:04 Uhr:

Zitat:

@Mareisco schrieb am 22. September 2020 um 06:17:13 Uhr:

Banken können auch manchmal Zicken sein, egal wie gut die Zahlen sind.

Und wenn das alles durchgeht, kann immer noch das Finanzamt nerven. Ich kenne mich im Kiosk-Business nicht aus, aber vielleicht empfinden sie einen GLC nicht als angemessen. Also muss man immer ganz gut das Verhältnis von Gewinn und Leasingrate im Auge behalten. Hatte da jetzt im Umfeld tatsächlich zwei Fälle bei der Betriebsprüfung, die zu Diskussionen geführt haben. Eine ging gut aus, bei der anderen wurde das Auto nicht vollständig anerkannt und der Gewinn des Kollegen hat sich um knapp 4.000€ erhöht. Das ruiniert ihn nicht, aber ist ärgerlich.

Ohne deinen Kollegen nahetreten zu wollen aber da konnte dann aber was nicht stimmen oder? Also die Relation von Gewinn und Geschäftswagenwert oder aber auch die betriebliche Nutzung. Denn ich fahre als Einzelunternehmer seit Jahren AMG und bei 2 Betriebsprüfungen stand das Auto nicht einmal zur Diskussion.

Das ist nicht respektlos gemeint aber viele Selbständige haben wirklich keine Ahnung wie sie ein gewerbliches Fahrzeug versteuern müssen. Hatte vorgestern noch eine Diskussion mit einem Bekannten der eine Shisha bar führt. Hab versucht ihm zu erklären wie die 1% Regel funktioniert. Seine Antwort, nachdem ich es ihm erklärt habe: „Bruder also du willst mir sagen du zahlst im Monat 1% des wagenpreises nochmal drauf?!“

Nach dieser Aussage habe ich’s aufgegeben. Die Pointe an der Sache ist dass er einen gle63 fährt und die Raten über sein Geschäft bezahlt, von 1% Regelung hat er nie was gehört. Es gibt sehr viele die wenig Ahnung diesbezüglich haben. Im Grunde möchte der Staat einfach nur dass man die Steuern vernünftig zahlt, tut man dies, hat man auch nichts zu befürchten mmn.

Zitat:

@emr391 schrieb am 22. September 2020 um 20:42:49 Uhr:

Zitat:

@Hendrix89 schrieb am 22. September 2020 um 20:03:04 Uhr:

 

Ohne deinen Kollegen nahetreten zu wollen aber da konnte dann aber was nicht stimmen oder? Also die Relation von Gewinn und Geschäftswagenwert oder aber auch die betriebliche Nutzung. Denn ich fahre als Einzelunternehmer seit Jahren AMG und bei 2 Betriebsprüfungen stand das Auto nicht einmal zur Diskussion.

Das ist nicht respektlos gemeint aber viele Selbständige haben wirklich keine Ahnung wie sie ein gewerbliches Fahrzeug versteuern müssen. Hatte vorgestern noch eine Diskussion mit einem Bekannten der eine Shisha bar führt. Hab versucht ihm zu erklären wie die 1% Regel funktioniert. Seine Antwort, nachdem ich es ihm erklärt habe: „Bruder also du willst mir sagen du zahlst im Monat 1% des wagenpreises nochmal drauf?!“

Nach dieser Aussage habe ich’s aufgegeben. Die Pointe an der Sache ist dass er einen gle63 fährt und die Raten über sein Geschäft bezahlt, von 1% Regelung hat er nie was gehört. Es gibt sehr viele die wenig Ahnung diesbezüglich haben. Im Grunde möchte der Staat einfach nur dass man die Steuern vernünftig zahlt, tut man dies, hat man auch nichts zu befürchten mmn.

Ne ne, ich meinte damit nicht die Besteuerung. Sondern dass man durchaus ein teures Firmenfahrzeug fahren kann. Wichtig ist nur, dass das Verhältnis von Gewinn und Kosten angemessen sein muss. Wenn du im Monat 10000€ oder 12000€ Gewinn machst und dir einen GLE63 least wird sich das Finanzamt nie daran stören. Wenn du aber im Monat 2000€ Gewinn machst und alleine 1000€ für die Rate draufgehen dann dürfte das Finanzamt das eher nicht für angemessen halten.

In Sachen Steuern kann ich als Selbstständiger sowieso nur einen Steuerberater empfehlen. Der kennt sich in steuerlichen Sachen am besten aus, und kann dir immer sagen was steuerlich in welcher Situation am besten ist.

Ich wünsche dir jedenfalls viel Spaß mit dem GLE, ist echt ein Wahnsinns Auto! :D

Zitat:

@Hendrix89 schrieb am 22. September 2020 um 20:03:04 Uhr:

 

Ohne deinen Kollegen nahetreten zu wollen aber da konnte dann aber was nicht stimmen oder? Also die Relation von Gewinn und Geschäftswagenwert oder aber auch die betriebliche Nutzung. Denn ich fahre als Einzelunternehmer seit Jahren AMG und bei 2 Betriebsprüfungen stand das Auto nicht einmal zur Diskussion.

Das eine war ein Wechsel des zuständigen Finanzamtes innerhalb von Düsseldorf. Nord fand das geführte Fahrtenbuch für das Fahrzeug in Ordnung, Süd hat bezweifelt, dass ein Porsche angemessen als Firmenwagen benutzt wird. Süd hat dann das Fahrtenbuch angezweifelt und auf die 1%-Regelung gewechselt. Der Steuerberater hatte mit zu kämpfen und am Ende ging es gut aus.

 

Beim anderen stand zur Diskussion, ob man ein repräsentatives Auto zusätzlich zum praktischen Auto fahren darf und ob man das bezeugen kann, dass das notwendig ist. Steuerberater meinte, das wäre kein Thema, sah das Finanzamt allerdings anders, wurde dann irgendwie so entschieden, dass das repräsentative Auto für die wenigen Vor-Ort-Termine beim Kunden nicht vollständig angerechnet werden darf und, ich weiß es nicht mehr genau, entweder ins Privatvermögen ging oder auch die Besteuerung gewechselt wurde.

 

Man weiß halt nie, auf was für Finanzbeamten man trifft, man kann nicht pauschal sagen, dass hier und dort was falsch gemacht wurde und nicht jede Erklärung wird vom Finanzamt akzeptiert.

Ich frage mich z.B. auch, nachdem ich dieses Jahr meinen X3 30e bekommen habe, wie ich den während der Corona-Zeit mit knapp 80% Umsatzeinbruch rechtfertigen kann. Bestellt wurde die Karre halt mit vollen Auftragsbüchern. Da kann man ja dann auch nur auf Verständnis für die Zeit setzen.

Zitat:

@emr391 schrieb am 22. September 2020 um 07:24:03 Uhr:

Laut Steuerberater muss ich mir keine Sorgen bzgl einer Prüfung machen, zumal ich ja die 0,5% Regelung anwende.

Betreibst Du das Geschäft als Einzelunternehmen? In diesem Fall müßte die beriebliche Nutzung über 50% liegen, damit Du in den Genuß der 1% (bzw. 0,5% bei Hybrid) Regelung kommst.

Ist das gegeben?

XF-Coupe

Na als Kiosk-Betreiber muss man doch wöchentlich nach Tschechien zum Vietnamesenmarkt fahren, um Zigaretten zu besorgen. Da kommen genügend gewerbliche Kilometer zusammen. :D ;)

Themenstarteram 23. September 2020 um 5:48

Zitat:

@XF-Coupe schrieb am 23. September 2020 um 00:45:20 Uhr:

Zitat:

@emr391 schrieb am 22. September 2020 um 07:24:03 Uhr:

Laut Steuerberater muss ich mir keine Sorgen bzgl einer Prüfung machen, zumal ich ja die 0,5% Regelung anwende.

Betreibst Du das Geschäft als Einzelunternehmen? In diesem Fall müßte die beriebliche Nutzung über 50% liegen, damit Du in den Genuß der 1% (bzw. 0,5% bei Hybrid) Regelung kommst.

Ist das gegeben?

XF-Coupe

Momentan einzelunternehmen. Das einhalten der 51% betrieblichen Fahrten war eigentlich das größte Problem bei mir. Beim ersten Leasing wagen hatte ich nicht viele betriebliche Fahrten, weswegen ich auch nur 23.000km gefahren bin bis jetzt(Leasing läuft seit 10/2018). Ab dem 1.10 habe ich Aber einen kleinen Raum als Lager angemietet, außerdem werde ich einmal die Woche im Großhandel einkaufen um auf mehr betriebliche Fahrten zu kommen. 2022 werde ich wsh 1-2 weitere Läden öffnen, dann wird es kein Problem mehr sein da ich den ganzen Tag eigentlich zwischen den Betrieben pendeln werde, diese werden dann als GmbH zusammengeschlossen.

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