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Frage zu Gutachten
Hallo zusammen, ich bin noch recht unerfahren und wollte mir nun Felgen für meinen Golf7 Variant Facelift 2.0tdi zulegen (2019).
Da sind mir Motec Ultralight Mcr2 ins Auge gestochen. Jetzt habe ich mir das Gutachten dazu angeschaut und ich verstehe gar nichts.
Kann mir jemand sagen ob ich diese Felgen eintragen muss oder damit Probleme bekomme?
Gutachten zu den herausgesuchten Felgen: Seite 6
https://www.motec-wheels.de/.../...-8519-MB-45-5-112-57_1_00282899.pdf
LG Philipp
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12 Antworten
Du musst doch nur die Schlüssel lesen. Für die felge steht doch groß A01 als Auflage und das bedeutet, dass du unmittelbar nach Monate einen Gutachter aufsuchen musst. Außerdem ist das eine 19" Felge. Sobald du reifen aufziehst, die nicht in der CoC aufgeführt sind, musst du sie ohnehin eintragen lassen. Stehen 19" Reifen in der CoC? Also!
Im Gutachten stehen noch weitere Auflagen. Schreib sie dir raus und scroll dann nach unten und les eine nach der anderen. Du musst bei 19" und 8,5" Breite sicher auch irgendwelche Abdeckungen nachrüsten, bzw. darfst nicht gleichzeitig tiefer legen oder so.
Super, danke dir.
Werde ich sofort machen
Hallo Philipp,
Hallo, hier ein ehemaliger TÜV-Prüfer!
In der Allgemeinen Betriebs Erlaubnis: KBA 51400 steht ganz vorn das Sonderrad 8,5Jx19H2.
Dann folgt das dazugehörige Gutachten Nr. 55067317.
Die Fahrzeuge der VW - Gruppe stehen in Anlage 3.
Die Golf stehen ab Seite 6 von 16 und folgende.
Jetzt musst Du links in der Spalte genau Dein Fahrzeug aussuchen:
Dabei muss die E-Nummer und die Motorleistung genau übereinstimmen.
Also zum Beispiel: e1*2007/46*0492*06- und Leistung 63-195 kW.
Dann wählst Du rechts davon Deine gewünschten Reifen.
Dann sind weiter rechts die reifenbezogenen Auflagen und allgemeinen Hinweise zu beachten.
ACHTUNG: K0... bedeutet immer Karosserieearbeiten
und A01 bedeutet immer Anbauabnahmen durch TÜV/DEKRA.
Originalwortlaut im Gutachten (2 Beispiele):
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Alle Auflagen sind zu erfüllen!!!
Zitat:
@groschi2 schrieb am 29. August 2023 um 08:21:42 Uhr:
Sobald du reifen aufziehst, die nicht in der CoC aufgeführt sind, musst du sie ohnehin eintragen lassen.
Von dieser Vorschrift habe ich noch nie gehört. Bei Zubehörfelgen gilt das was in der ABE steht. Oder meinst du die A02 Auflage?
Müssen es denn die Felgen in 8,5J x R19 sein? Das wird auf einem Golf schon knapp, daher auch die Auflagen zur Karosserie. Es gibt die gleiche Felge aber auch in 8J x R19 (https://www.felgenshop.de/gutachten/0633239). Die Felge ist dann 0,5 Zoll (also 12,7mm) schmaler. Dort müssten sich 225/35 R19 Reifen sogar ohne Abnahme montieren lassen. Mich verwundert allerdings diese Auflage:
Flh: Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
Scheinbar wird der Variant damit pauschal ausgeschlossen?
Nachtrag:
Ich habe die Auflage "Car" übersehen (Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kombilimousine). Meiner Meinung nach kannst du die 8J Felge mit 225/35 R19 Reifen ohne Abnahme fahren. Also einfach Felgen bestellen, montieren lassen, ABE ins Auto legen und los gehts.
Zitat:
@groschi2 schrieb am 29. August 2023 um 08:21:42 Uhr:
Sobald du reifen aufziehst, die nicht in der CoC aufgeführt sind, musst du sie ohnehin eintragen lassen.
Diese Vorschrift existiert nicht. Schau mal in Deinem CoC nach, wie viele Reifen genehmigt sind. Aber in der Zulassung stehen auch nicht alle. Nur wenn Du die Serie veränderst, musst Du nachweisen können, dass Deine Rad-Reifen-Kombination zulässig ist. Entweder nur mit der ABE oder mit der notwendigen Anbauabnahme von TÜV / DEKRA!!!
Du hast unter VARIANT gesucht. Und das Flh besagt nur, dass diese Angaben auch für Schrägheckfahrzeuge gilt (also für den stinknormalen Golf!!!).
gelöscht
Mach Dir doch nicht so nen Stress
Schau mal über die bekannten Reifenhändler online im Kompatibilitätsmodus, was zu Deinem Fahrzeug passt.
Und COC lesen.
Die Eintragung und Abnahme über den TÜV ist sonst einfach schweineteuer - lohnt doch alles nicht.
Zitat:
@alimentedd schrieb am 29. August 2023 um 11:28:22 Uhr:
Vielen Dank für den Hinweis.
In den ABEs auch in dieser steht immer:
"Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. "
Ich hätte jetzt erwartet, das in der Reifenzeile, für das betroffene Fahrzeug, ein Hinweis stehen muss, dass der Reifen nicht eingetragen werden muss.
Der ist mir noch nicht aufgefallen, daher ging ich davon aus, dass er eingetragen werden muss.
Wie ist denn der Satz oben dann zu verstehen?
Der Punkt ist doch, dass eine nicht nach COC freigegebene Reifengröße nahezu automatisch zu einer Felge führt, die auch nicht eingetragen ist.
Also genau wie in diesem Fall - der Haken sind definitiv die 19 Zoll.
Vor allem der letzte Satz ist interessant:
"Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält."
Denn am Anfang des Gutachtens (Punkt 10) steht:
"Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich."
So kenne ich es eigentlich auch aus jeder ABE.
Bisher habe ich das aber so verstanden, dass es für die Felge ja eine ABE gibt. Wenn es zu der speziellen Felge für mein Fahrzeug und für meine Reifenkombi keinen Hinweis A01 gibt oder eine andere Ziffer, die eine Vorführung bei einem Gutachter erfordert, dann darf ich sie einfach so fahren, muss allerdings die ABE mitführen.
Wenn jedoch eine Reifengröße auftaucht, die nicht in der CoC aufgeführt ist, dann darf ich das nur dann ohne Eintragung, wenn das ausdrücklich im Gutachten so erwähnt wird. Zumindest deute ich den oberen Satz so.
Hatte den Post drüber eben noch nicht.
Dank an sebi707!
Den Satz: Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
Hatte ich bisher übersehen.
Heißt aber doch, dass wenn A01 nicht drin stünde, könnte man alles einfach so fahren ohne es eintragen zu lassen, allerdings müsste man die notwenigen Abdecken anbringen.
Aber genau wegen dieser Änderungen wird die A01 da stehen.
Ja, der TE soll nach 18" suchen, da gibt es sicher welche ohne A01, die man einfach so fahren kann.
Es gibt hier immer nur 2 Varianten:
Entweder
1. Man kämpft sich durch die Dokumente durch mit allen Risiken und macht es selbst bis zum Ende...
(Wobei zu beachten wäre, dass es viele Probleme geben kann!)
oder
2. Man geht zu einer Fachfirma und lässt machen (z.B. Reifen.com / ATU oder andere)
Bei dieser gewählten Reifengröße 8,5Jx19H2 gibt es mit Sicherheit riesige Probleme!!!
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Auf jeden Fall wünsche Dir ich eine glückliche Hand und viel Erfolg.