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Frage zu innerorts überholen
Hallo. Ich war heute auf dem Nachhauseweg von der Arbeit. Dabei muß ich, bevor ich nach Offenburg ins Stadtgebiet komme, durch zwei Ortschaften, Griesheim und danach Bühl (Dorf).
Dort gilt 50 km/h. Auf Schildern wird man gebeten, 40 km/h zu fahren.
Als ich in Griesheim war, fuhr vor mir ein Motorrad mit ca. 30-35 km/h lt. meinem Ford-Tacho. Das sind wohl unter 30 km/h real. Ich wollte schon recht bald in der ersten der beiden Ortschaften überholen, da es mir zu langsam ging, aber ich hielt mich noch zurück, ich wollte dann außerorts zwischen den beiden Ortschaften überholen. Das ging aber nicht, da Gegenverkehr kam und das Motorrad fuhr auch relativ weit in der Straßenmitte.
Im nächsten Ort fuhr der Mann dann wieder mit 30 km/h weiter, so daß ich mich gegen Ortsende entschieden habe, den Mann zu überholen, also innerorts, da zu diesem Zeitpunkt nichts entgegenkam. Dort sind auch nur noch auf einer Ortsseite Häuser, mit Fussgängern braucht man nicht zu rechnen. Alles ist übersichtlich.
Am Ortseingang von Offenburg mußte ich dann allerdings an einer Ampel halten, der Mann hielt nach kurzer Zeit ebenfalls hinter mir. Er hat daraufhin, gleich nachdem er hinter mir zum Stehen kam, den Helm aufgeklappt und mit lauter Stimme eine längere Rede gehalten, die wohl an mich gerichtet war. Man sollte mich "aus dem Auto rausholen.......", das war das Einzige, was ich verstanden habe, ich hatte die Fenster zu.
Wie seht ihr das ?
Bzw. wie ist da die Rechtslage wenn da tatsächlich was passiert ? Ich habe mir gebührendem Abstand und komplett auf der Gegenfahrbahn überholt......
Darf ich das überhaupt, also was ist da los, wenn das die Polizei sieht ? Soviel ich herausfinden konnte, ist es zumindest pauschal nicht verboten, höchstens abgesehen von einer leichten Geschwindigkeitsüberschreitung (damit das Überholen schneller geht)
Hättet ihr das auch gemacht ? Oder bin ich zu ungeduldig ? Klar, Zeit habe ich da nicht wirklich gespart, auch deshalb, weil kurz danach leider ROT war, aber das konnte ich ja nicht voraussehen.
MfG
Beste Antwort im Thema
Wenn du ihn beim Überholvorgang nicht gefährdet hast, kann er so viel rumfluchen wie er will. Manche Leute sind total engstirnig.
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80 Antworten
Wenn du ihn beim Überholvorgang nicht gefährdet hast, kann er so viel rumfluchen wie er will. Manche Leute sind total engstirnig.
Wenn du beim Überholen die zulässige V-max nicht überschritten hast, war das Überholen vielleicht überflüssig, aber gleichwohl erlaubt. Verkehrslage war nach deiner Schilderung ja unbedenklich.
Und zu deiner Frage, ob ich das auch so gemacht hätte - ein ganz klares Nein. Ich hätte ihn schon in der ersten Ortschaft überholt - natürlich nur, wenn ich dabei niemanden behindert, gefährdet usw. hätte.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 4. November 2017 um 14:22:25 Uhr:
Und zu deiner Frage, ob ich das auch so gemacht hätte - ein ganz klares Nein. Ich hätte ihn schon in der ersten Ortschaft überholt
Ja, daran gedacht hatte ich zu dem Zeitpunkt bereits, aber ich habe wohl gehofft, er kommt noch in Schwung. Am Ortsende des ersten Dorf ist eine Kurve, da geht das Überholen dann nich bzw. es wird vergleichsweise riskant. Und am Ortseingang des zweiten Ortes konnte ich auch noch nicht überholen, das traue ich mich nicht, da steht ein Radar.
Wie viele Sekunden hast du durch die Aktion gewonnen?
Null, das hat er schon geschrieben.
Zitat:
@augenauf schrieb am 4. November 2017 um 14:52:29 Uhr:
Wie viele Sekunden hast du durch die Aktion gewonnen?
Ist doch sch...egal.
@martinkarch
Ja, du durftest ihn überholen. Wer sich eventuell nicht richtig verhalten hat, ist der Motorradfahrer, denn man darf auch nicht so langsam fahren, dass andere behindert werden.
Ein Überholen im Ort ist aber immer so eine Sache, denn man sollte sich relativ sicher sein, dass nix Unerwartetes passiert. Dies kann z.B. ein herausschießendes Fahrrad aus einer Straße von links sein. Wenn man solche Dinge aber abgecheckt hat, spricht nichts gegen das Überholen im Ort.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Rainer_EHST schrieb am 4. November 2017 um 14:56:06 Uhr:
Zitat:
@augenauf schrieb am 4. November 2017 um 14:52:29 Uhr:
Wie viele Sekunden hast du durch die Aktion gewonnen?
Ist doch sch...egal.
Nö, ist es nicht.
Zitat:
Dies kann z.B. ein herausschießendes Fahrrad aus einer Straße von links sein.
Hallo Uwe !
Das ist an dieser Stelle, an der ich überholt habe, nicht möglich. Da gibt es gegen Ortsende nur noch eine letzte Einmündung nach rechts, von links gibt es keine Abzweigungen, weil da keine Häuser stehen. Alles ist gut einsehbar. Da sind keine Autos am Straßenrand geparkt und es gibt auch keine Hecken usw
P.S : doch, in solchen Situationen kann man durchaus Zeit gewinnen, wenn man überholt, sofern der Langsamfahrer wirklich über eine längere Strecke vor einem fährt. Aber ich hatte ja bereits Feierabend und somit auch die Zeit, aber ich mag solche lethargischen Fahrweisen einfach nicht, das stört irgendwie ganz ungemein. Verzeihen kann ich das höchstens dann, wenn es sich um einen Roller usw. handelt, der nicht schneller KANN
Zitat:
@augenauf schrieb am 4. November 2017 um 14:57:55 Uhr:
Zitat:
@Rainer_EHST schrieb am 4. November 2017 um 14:56:06 Uhr:
Ist doch sch...egal.
Nö, ist es nicht.
Ist es doch.
Und wenn die Frage im Sinne eines Vorwurfes gemeint war, dann erst recht.
Zitat:
@Rainer_EHST schrieb am 4. November 2017 um 15:17:30 Uhr:
Zitat:
@augenauf schrieb am 4. November 2017 um 14:57:55 Uhr:
Nö, ist es nicht.
Ist es doch.
Und wenn die Frage im Sinne eines Vorwurfes gemeint war, dann erst recht.
Naja, letztendlich gehts hier doch nur um Rechthaberei und um den Glauben, irgendetwas gewonnen zu haben, auch wenn das nichts bringt.
Ein Grundübel des deutschen Autofahrers.
Wenn man etwas darf, dann kann man es auch tun. Mit moralinsauren Nachfragen hier im Forum können die meisten Menschen leben.
Letztlich geht es darum, dass ein Verkehrsteilnehmer allen anderen die von ihm für angemessen gehaltene Geschwindigkeit, weit unterhalb der gesetzlichen Vorgaben, aufzwingen will und sich dann noch darüber aufregt, dass er überholt wird.
Zum Träumen hab ich ein Bett, dazu ist die Straße ungeeignet.