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Frage zu Lenk und Ruhezeiten

Themenstarteram 1. November 2010 um 22:42

Grüß Gott allerseits,

 

Ich habe mich in diesem Forum angemeldet, da ich ein paar Fragen zu meinem neuen Job habe...

Wäre top wenn ihr mir helfen könntet...

Ich liefere diverse Kleinwaren an Privatkunden aus. Als Fahrzeug bekomme ich von meinem Arbeitgeber einen Mercedes Sprinter bis 3,5 tonnen gestellt. Dieser hat einen analogen Fahrtenschreiber integriert.

Da ich bisher kaum Erfahrungen in der Logistik Branche habe, bin ich mir nicht sicher, wie genau die Regelungen zu den Lenk und Ruhezeiten auf mich anzuwenden sind.

Im Netz habe ich u.a. folgendes gefunden:

Zitat:

Die täglichen Lenkzeiten betragen maximal 9 Stunden. Nur an 2 Tagen darf ein Fahrer diese Lenkzeiten auf 10 Stunden ausdehnen.

Ein Fahrer darf die wöchentlichen Lenkzeiten von 56 Stunden keinesfalls überschreiten. Nach 56 Stunden schreibt die Verordnung eine Wochenruhezeit vor.

sowie:

Zitat:

Tipp: Lenkzeiten sind die Zeiten, in denen der Motor läuft. Ausnahmen sind reine Wartezeiten (zum Beispiel Be- und Entladen oder auch Grenzabfertigung). Sie gelten zwar nicht als Lenkzeiten, aber als Arbeitszeiten.

Quelle: http://www.ekalog.de/fuhrpark/lenkzeiten.html

 

Den ersten Teil habe ich soweit verstanden. Was ich nicht sicher interpretiere, ist die Regelung, wann "Lenkzeit" gilt und wann nicht. Da ich logischerweise morgens erstmal zum Lager fahre, und dort 10 bis 30 Minuten lade, und auch beim Ausliefern je nach Kunde und Ware Stops zwischen 1 und 30 Minuten habe, fällt dort augenscheinlich nicht alles unter Lenkzeit, oder?

Gibt es eine Regelung ab wann die Lenkzeit unterbrochen wird? Denn wenn ich an einer roten Ampel stehe und den Motor ausmache, gilt dies, so nehme ich an, wohl trotzdem als Lenkzeit.

Folglich würde mich interessieren, ob man dies "unendlich ausdehnen" kann. Sprich: Gehen wir davon aus, dass ab einer Pause (Motor aus) von xy Minuten keine Lenkzeit gezählt wird. _Könnte_ ich dann theoretisch 14 Stunden arbeiten, wenn insgesamt nur 10 Stunden auf dem Fahrtenschreiber stehen (da zb 8 mal 30 Minuten Motor aus)? Oder wird eine solche Vorgehensweise nicht toleriert? Bzw steht in Konflikt mit Arbeitsgesetzen?

 

Weiterhin würde mich noch interessieren, wie lange man die beschrifteten Scheiben mitführen muss, bzw. ob diese auch noch für die Polizei bzw BAG relevant sein könnten, wenn diese nach dem Ablauf der Mitführungspflich nicht mehr im Fahrzeug sind - sprich: Kann es vorkommen, dass Behörden die Scheiben zB der letzten 3 Monate vom Arbeitgeber anfordern?

Über eine kurze Aufklärung in dieser Sache wäre ich sehr dankbar. Ich hoffe dies wurde nicht schon dutzende male erläutert - falls doch bitte ich die erneute Fragerei zu entschuldigen...

Grüße

Mark

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Jörg Trucker

so die schichtzeit beträgt 13Std. am Tag dann 11Std ruhezeit 15Std sind nicht erlaubt und kostet Geld .Die neuen Lkw stellen sich bei standzeiten automatisch nach kurzer Zeit selbst auf Pause um.Ansonsten gilt es bei Digi tacho so, nach 2Std Fahrzeit eine 15Minütge Pause und dann nach weiteren 2,5Std Fahrzeit eine weitere Pause von 30Minuten zu machen ,oder 4,5Std am Stück und dann 45Minuten pause. Die wochenende Ruhezeit muss 45Std betragen wenn es weniger sind dann kostet es auch strafgeld

Darf mal frei nach Dieter Nuhr zitieren : " Wenn man überhaupt keine Ahnung hat, einfach mal die Schnauze halten "

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am 2. November 2010 um 4:10

Moin!

Kenne den Thread zwar nicht auswendig aber hier mal ein wenig was zum lesen für dich. ;-)

gruß Alex

§21a Arbeitszeitgesetz

Fahrpersonalverordnung

http://www.hamburg.de/contentblob/116998/data/m30.pdf

http://www.bag.bund.de/.../lenk-ruhezeiten_node.html

http://www.tuev-sued.de/.../1_135.PDF

 

14 Stunden arbeiten und 10 Stunden lenken darfst du schon vond en Pausenregelungen her nicht.

Abgesehen davon, dass Lenkzeit Arbeitszeit ist und du nach Arbeitszeitgesetz nicht mehr als 10 Stunden am Tag arbeiten, also Lenken und Arbeiten zusammen, darfst.

Neben der Lenkzeit musst du sonstige Arbeiten und die vorgeschriebenen Ruhezeiten natürlich nachweisen können.

Du musst die letzten 28 Tage mit dir mit führen an Aufzeichnung. Für Tage an denen du nicht gefahren bist oder andere Tätigkeiten ausgeübt hast brauchst du eine EU-Bescheinigung deines Arbeitgebers.

Ja die BAG kann vom Arbeitgeber auch die Unterlagen von vor 3 Monatne oder gar vor über einem Jahr her anfordern. Nur verwerten von Verstößen gegen den Fahrer geht ansich nicht über 28 Tage.

Pass bei den Scheiben gut drauf auf, dass du die richtig ausfüllst und mit führst. Jeder Tag mit falscher oder fehlender Scheibe kostet dich als Fahrer 250,-€

Pausen muss entweder nach 4,5 Stunden Lenkzeit 45 Minuten am Stück sein oder gesplittet auf 30 + 15 Minuten

Fährst du innerhalb von 6 Stunden keine 4,5 Stunden musst du nach 6 Stunden trotzdem eine mindestens 30 minütige Pause einlegen.

Hallole zusammen

Auf die gefahr die neuen Regelungen nicht zu kennen

mach ich einfach mal das Maul auf.

Nach 4,5 Std maximal hast Du eine Pause von

45 Minuten einzulegen . Bei 44 Minuten gilt das

als nicht durchgeführte Pause also Zahlen.

Du mußt die Tachoscheiben der letzten 7 Arbeitstage

mitführen, die Aufbewahrungspflicht für Tachoscheiben

liegt bei 7 Jahren. Diese mußt entweder Du oder Dein

Arbeitgeber erfüllen.

Ladezeiten an denen Du persönlich beteiligt bist sind

Arbeitszeit, das Gleiche gilt für Zoll usw Abfertigungen.

Versuche doch mal über deinen Arbeitgeber an einen

Lehrgang nach der Neuen Rechtsprechung ranzukommen .

wenn Du den hinter Dir hast wirst Du sehr genau überlegen

was Du auf der Strasse so anstellst.

In dem Job stehst Du mit eineinhalb Beinen im Knast.

an sonste schau in die anderen Beiträge , das ist kein

Kindergeburtstag sondern ein verdammt hartes Brot.

Jol.

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

 

Nach 4,5 Std maximal hast Du eine Pause von

45 Minuten einzulegen . Bei 44 Minuten gilt das

als nicht durchgeführte Pause also Zahlen.

Richtig, 44 Minuten reichen nicht aus und bei Aufteilung müsen es zwingend mind. 30 + mind. 15 Minuten sein. Jedoch bei 4,5 Stunden Lenkzeit - nicht Arbeitszeit, bei der ist die Pflichtpause nach 6 Stunden Arbeit inkl. Lenzeit 30 Minuten.

Zitat:

Du mußt die Tachoscheiben der letzten 7 Arbeitstage

mitführen, die Aufbewahrungspflicht für Tachoscheiben

liegt bei 7 Jahren. Diese mußt entweder Du oder Dein

Arbeitgeber erfüllen.

Falsch, die letzten 28 Tage musst du mit führen, erst danach werden die dem Arbeitgeber ausgehändigt zur Aufbewahrung.

Nimmst du nur 7 Scheiben mit, dann darfst du mal eben mit 5250,-€ Bußgeld alleine dafür rechnen.

Der Aufbewahrungspflicht hat der Arbeitgeber nachzukommen.

Zitat:

Ladezeiten an denen Du persönlich beteiligt bist sind

Arbeitszeit, das Gleiche gilt für Zoll usw Abfertigungen.

Richtig, alles andere / sonstige Arbeiten

Zitat:

Versuche doch mal über deinen Arbeitgeber an einen

Lehrgang nach der Neuen Rechtsprechung ranzukommen .

wenn Du den hinter Dir hast wirst Du sehr genau überlegen

was Du auf der Strasse so anstellst.

Viel Erfolg, ansonsten gehört das zur Berufskraftfahrer-Qualifikation die man in Zukunft eh nachweisen muss.

Zitat:

In dem Job stehst Du mit eineinhalb Beinen im Knast.

an sonste schau in die anderen Beiträge , das ist kein

Kindergeburtstag sondern ein verdammt hartes Brot.

Richtig Entweder im Knast oder im Armenhaus ohne Führerschein.

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

 

Nach 4,5 Std maximal hast Du eine Pause von

45 Minuten einzulegen . Bei 44 Minuten gilt das

als nicht durchgeführte Pause also Zahlen.

Richtig, 44 Minuten reichen nicht aus und bei Aufteilung müsen es zwingend mind. 30 + mind. 15 Minuten sein. Jedoch bei 4,5 Stunden Lenkzeit - nicht Arbeitszeit, bei der ist die Pflichtpause nach 6 Stunden Arbeit inkl. Lenzeit 30 Minuten.

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

Zitat:

Du mußt die Tachoscheiben der letzten 7 Arbeitstage

mitführen, die Aufbewahrungspflicht für Tachoscheiben

liegt bei 7 Jahren. Diese mußt entweder Du oder Dein

Arbeitgeber erfüllen.

Falsch, die letzten 28 Tage musst du mit führen, erst danach werden die dem Arbeitgeber ausgehändigt zur Aufbewahrung.

Nimmst du nur 7 Scheiben mit, dann darfst du mal eben mit 5250,-€ Bußgeld alleine dafür rechnen.

Der Aufbewahrungspflicht hat der Arbeitgeber nachzukommen.

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

Zitat:

Ladezeiten an denen Du persönlich beteiligt bist sind

Arbeitszeit, das Gleiche gilt für Zoll usw Abfertigungen.

Richtig, alles andere / sonstige Arbeiten

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

Zitat:

Versuche doch mal über deinen Arbeitgeber an einen

Lehrgang nach der Neuen Rechtsprechung ranzukommen .

wenn Du den hinter Dir hast wirst Du sehr genau überlegen

was Du auf der Strasse so anstellst.

Viel Erfolg, ansonsten gehört das zur Berufskraftfahrer-Qualifikation die man in Zukunft eh nachweisen muss.

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

Zitat:

In dem Job stehst Du mit eineinhalb Beinen im Knast.

an sonste schau in die anderen Beiträge , das ist kein

Kindergeburtstag sondern ein verdammt hartes Brot.

Richtig Entweder im Knast oder im Armenhaus ohne Führerschein.

Hallole nochmal

Danke für die ausführlichen Infos , offensichtlich hat sich doch

so einiges geändert seit ich nicht mehr auf dem Bock sitze.

Bei uns im Betrieb ist diese Weiterblidung Verpflichtend,

aufgrund der Vielen Mittarbeiter die betroffen sind muß ich

leider noch einige Zeit warten bis ich auch drann bin.

Kollegen haben davon berichtet. Ich bin wirklich froh nur noch

in Ausnahmefällen auf den LKW Steigen zu müßen. Da werde

ich die knappen 12 Jahre bis zur Rente auch noch überstehen.

Ich könnte mir auch durchaus Vorstellen das dieser Lehrgang

von der ARGE mit gefördert werden könnte, Billig ist sowas ja

auch nicht und bei Uns im Großkonzern sieht das schon anderst aus.

Da kommt der Lehrgangsleiter in den Betrieb. Ich glaube es sind

bei uns hier insgesammt um die 500 Mittarbeiter die betroffen sind.

 

Nochmals Danke für die Infos. Jol.

Klar kommt idR die Arge oder das Arbeitsamt für die Kosten von Lehrgängen auf um drohende Arbeitslosigkeit zu verhindern oder aus dieser heraus zu verhelfen.

Stellt man sich nicht zu dumm an oder meint dem Sachbearbeiter was vormachen zu wollen, lässt Termine verstreichen und sonstiges bekommt man Leistungen so lange wie noch Geld da ist. Rechtsanspruch darauf gibts ansich aber nicht, denn es gibt immer auch Gründe die dagegen sprechen.

Die Kurse nach BKrFQG sind garnicht so teuer. Hier zahlt man für alle 5Module 320,-€ und das auf 5 Jahre verteilt.

Also durchaus zu verschmerzen, wenn man dafür auf den neusten Stand gebracht wird und so einiges an Bußgeldern durch korrekte LaSi, Einhaltung der Sozialvorschriften, etc einsparen kann.

Themenstarteram 2. November 2010 um 19:33

Danke für die zahlreichen Antworten bis dato.

Kurze Zwischenfrage:

Zitat:

Abgesehen davon, dass Lenkzeit Arbeitszeit ist und du nach Arbeitszeitgesetz nicht mehr als 10 Stunden am Tag arbeiten, also Lenken und Arbeiten zusammen, darfst.

Was ist mit den hundert tausenden Menschen in Deutschland die zzgl zu einem 8, 9 h Job noch Abends 2 bis 5 h auf 400 € Basis arbeiten? Alles illegal?

Themenstarteram 2. November 2010 um 19:36

Zitat:

Neben der Lenkzeit musst du sonstige Arbeiten und die vorgeschriebenen Ruhezeiten natürlich nachweisen können.

Wie soll ich denn das nachweisen? Genügt es nicht, dass der Fahrtenschreiber den Stillstand aufzeichnet und somit keine Lenkzeit vorliegt?

 

Weiterhin würde mich noch interessieren, ab wieviel Minuten Motor aus keine Lenkzeit mehr gilt. Wie gesagt, das Beispiel mit der roten Ampel: Mache ich den Motor für 1 min aus, wird dies wohl trotzdem als Lenkzeit gewertet...

danke nochmals!

Ja, gemäß Arbeitszeitgesetz ist das alles mehr oder weniger verboten.

Denn Nebenjobs dürfen nur mit Genehmigung des Hauptarbeitgebers ausgeübt werden und nur solange sie den Hauptberuf nicht beeinträchtigen.

Die Beeinträchtigung geht jedoch eben oft schlicht auch aus den Zeiten hervor.

Mehr als 10 Stunden darf man in D nur arbeiten, wenn es Betriebsvereinbahrungen oder tarifliche Sonderregelungen gibt.

Ab wann eine Lenkzeitunterbrechung gilt?

Kommt darauf an, ob es die erste oder zweite ist.

Die 1. muss mindestens 30 Minuten lang sein, die 2. muss mindestens 15 minuten sein. (Edit: muss natürlich anderstherum sein)

Alles was drunter ist, ist keine anerkannte Lenkzeitunterbrechung.

Ampel, Stau, etc. ist aber definitiv Fahrzeit.

Ansich musst du manuell bei sonstigen Arbeiten den Tachographen auch auf entsprechende Einstellung drehen.

Mittlerweile wird das zum Glück auch gerne mal auf Firmenhöfen kontrolliert.

Frage: Warum willst du dir selbst ins Knie schießen? Warum suchst du nach Möglichkeiten noch mehr zu arbeiten?

Selbst wenn es dir einen Vorteil verschafft, wie auch immer, schadest du damit dem Rest der fahrenden Kollegen die versuchen sich an Recht und Ordnung zu halten.

Themenstarteram 2. November 2010 um 20:21

Zitat:

Die 1. muss mindestens 30 Minuten lang sein, die 2. muss mindestens 15 minuten sein.

War es nicht andersrum? Oder täusche ich mich?

 

Zitat:

Alles was drunter ist, ist keine anerkannte Lenkzeitunterbrechung.

Dh wenn ich die 15 und 30 min pause hinter mir habe, und dann 10 oder 20 minuten umlade, gilt das als Fahrtzeit?

gruß

upsi, hab mich tatschlich vertippt

15 dann 30 Minuten als Pausensplitting

Nein das ist dann keine Lenkzeit sondern Arbeitszeit, wird von der BAG aber der "Lenkzeit" als "sonstige Arbeiten" mit zu geordnet, wie es eben auch richtig ist.

Dir steht es jederzeit frei, sowie es Teil deiner Arbeit ist, den Tachographen manuell auf die richtige Einstellung zu stellen und somit weiteren Fragen aus dem Weg zu gehen.

Immer auch dran denken, dass spätestens bei einer Betriebsprüfung die Gesichter aller Beteiligten sehr sehr lang werden. Auch die häufen sich Heutzutage.

Wenn dir der Job deinen Führerschein wert ist, mach ruhig was der Chef sich von dir erhofft.

Denk aber dran, wenn der weg ist, dann ist auch Privat Feierabend mit jeglichem Fahren.

Leider fällst du unter 3,5 Tonnen noch nicht unter das BKrFQG, da würde dir hoffentlich einiges aufgehen.

Ich häng mich mit einer Frage mal hier dran: Arbeitszeiten über 10 Std am Tag sind ja nicht zulässig! Wie werden Verstöße dagegen, also nicht Lenkzeit überzogen, sondern Arbeitszeit insgesamt gewertet bei einer Kontrolle?

Vor allem auch wenn der "Schnitt" von zulässigen 48 Stunden die Woche nicht eingehalten wird?

Zitat:

Original geschrieben von Icho Tollot

Ich häng mich mit einer Frage mal hier dran: Arbeitszeiten über 10 Std am Tag sind ja nicht zulässig! Wie werden Verstöße dagegen, also nicht Lenkzeit überzogen, sondern Arbeitszeit insgesamt gewertet bei einer Kontrolle?

Vor allem auch wenn der "Schnitt" von zulässigen 48 Stunden die Woche nicht eingehalten wird?

Schichtzeit von bis zu 15 Stunden ist durchaus erlaubt (zwar auch gebunden an weitere Regeln mit Ausgleich etc)

Das ist ja der Witz an der Sache in unserem Beruf

Zitat:

Original geschrieben von 18.430

Zitat:

Original geschrieben von Icho Tollot

Ich häng mich mit einer Frage mal hier dran: Arbeitszeiten über 10 Std am Tag sind ja nicht zulässig! Wie werden Verstöße dagegen, also nicht Lenkzeit überzogen, sondern Arbeitszeit insgesamt gewertet bei einer Kontrolle?

 

Vor allem auch wenn der "Schnitt" von zulässigen 48 Stunden die Woche nicht eingehalten wird?

Schichtzeit von bis zu 15 Stunden ist durchaus erlaubt (zwar auch gebunden an weitere Regeln mit Ausgleich etc)

Das ist ja der Witz an der Sache in unserem Beruf

Es gibt keine " Schichtzeit "mehr, natürlich kannst du aber wenn du ständig auf Pause stellst deinen Arbeitstag so lange ausdehnen das du legal auf 15 Std kommst  aber da biste selbst schuld.

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