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Frage zu LKW-Führerschein und Anhängelast

Themenstarteram 28. März 2007 um 9:10

Hallo,

ich habe 2 Fragen die am besten in dieses Forum passen (wie ich meine)

1. Ich bin am überlegen ob ich den LKW-Führerschein mache. Es gibt ja C1/E und C/E.

MUss man alle 4 Scheine machen oder reicht es wenn ich die C/E scheine mache? Was kostet der Schein so ca.?

2. Dann habe ich noch ne FRage zur Anhängelast am PKW

Momentan habe ich den Führerschein B.

Folgendes Beispiel:

Ich habe ein Auto mit 1500kg Leermasse und 1000kg Zuladung, Anhägelast ist ungebremst 700kg, und gebremst 1200kg.

Darf ich einen anhänger mit 1500kg zlg Gesamtmasse fahren, wenn er nicht ganz vollgeladen ist und 1200kg wiegt?

Ich hoffe ohr könnt mir antworten

Danke

Tobi

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14 Antworten

Also du brauchst nur CE machen,das schließt das andere mit ein.

Kosten sind regional total unterschiedlich,aber ich denke wird sich irgendwo zwischen 2 und 3 Tausend bewegen.Mit FS B darfst du doch ohnehin nicht so einen schweren Hänger ziehen,war da nich was mit max 750 kg.Ansonsten geht es bei Anhängelasten meine ich nach tatsächlichen und nicht nach zulässigen Gewichten...

Themenstarteram 28. März 2007 um 10:32

ich hab was gefunden über die Anhänger:

Anhänger über 750 kg zG1),

wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t

dann hat sich meine Frage geklärt.

tobi

Also ich hab den C und den CE in nem Schnellkurs gemacht und soweit ich weis musst du zerst den C machen bevor du den CE machen kannst. Dein Anhängerproblem ist danach auch erledigt da du mit der Kombination C/CE auch

-C1E

-C1

-T (Traktor)

- BE (Autoanhänger)

geschenkt bekommst.

Preise sind wie bereits gesagt zwischen 2 und 3 TE.

Beim LKW must du 2 Prüfungen machen, einmal C und einmal CE wenn du C nicht bestehst kannst du CE nicht machen. Der Anhängerführerschein (E) ist, egal was für ein Fahrzeug, immer eine extra Prüfung.

Am besten die Prüfungen nicht auf den gleichen Tag legen, die CE Prüfung must du Trotzdem zahlen, auch wenn du nicht fahrn darfst.

Was der Schein Kostet, frag deinen Fahrlehrer aber rechne mal mit mindestens 2000€ ab da aufwärts.

Ich hab damal 2200€ bezahlt inkl. Prüfung und Arztkosten, Theroie und Lehrmaterial gabs umsonst, war mein 4 Führerschein bei dem Fahrlehrer, normalerweise kostete das auch nochmal.

Hallo,

zur Anhängelast bei Klasse B:

Du darfst hinter Fahrzeugen bis 3,5t zul. Gesamtmasse (siehe Fahrzeugpapiere, in deinem Fall also wohl 2.500kg, da 1.500kg leer und 1.000kg Zuladung) immer einen Anhänger bis 750kg zul. Gesamtmasse anhängen.

Desweiteren darf ein Anhänger angehängt werden, dessen zul. Gesamtmasse nicht über der Leermasse des Zugfahrzeuges liegt (in deinem Fall 1.500kg, das tatsächliche Gewicht des Anhängers spielt für die Frage nach der Fahrerlaubnis keine Rolle), die zul. Gesamtmassen des Zugfahrzeuges und des Anhängers zusammen dürfen aber nicht über 3.500kg liegen (in deinem Fall 2.500 + 1.500 = 4.000kg).

Also darfst du dieses Gespann nicht fahren, selbst mit leerem Anhänger.

Zum LKW-Führerschein:

Voraussetzung ist lediglich das vorhandensein des PKW-Führerscheins (B). Dann kannst du Klasse C direkt machen (C1 ist keine Voraussetzung) oder C + CE in einem gemeinsamen Ausbidungsgang, wobei aber erst für Klasse C, danach dann für CE getrennte praktische Prüfungen abgelegt werden müssen. Theorie geht zusammen. Die Klassen C + CE schließen neben dem schon vorhandenen B noch die Klassen BE, C1, C1E sowie T mit ein.

Gruß,

Michael

ANHÄNGELAST

 

Blödsinn,

wenn der Anhänger eine zGM von nicht mehr als 750 kg hat, so darf das Zugfahrzeug eine zGM von 3.500 kg haben!

Also auf deutsch: Mit Klasse B darf das Gespann eine zGM von 4.250 kg haben! (bei obrigen Werten)

Gruß

reibu1

Hallo Reibu1

ja da hast Du Recht.....aber:

Dies gilt nur in dieser "extremen" Kombination, da Du ja immer bis 3500kg KfZ einen Hänger bis 750 kg ziehen darfst.

3500kg Kfz und 750kg Anhänger -> 4250kg.

So wie die Kombination oben beschrieben wird:

Zitat:

Ich habe ein Auto mit 1500kg Leermasse und 1000kg Zuladung, Anhägelast ist ungebremst 700kg, und gebremst 1200kg.

Darf ich einen anhänger mit 1500kg zlg Gesamtmasse fahren, wenn er nicht ganz vollgeladen ist und 1200kg wiegt?

Zitat Ende

2500kg zGm Kfz+1500kg zGm=4000kg ergo:

ganz klar Fahren ohne Fahrerlaubnis, bei 3500kg Gesamtgewicht ist nunmal schluss,

und da gebe ich und auch das Gesetz MichaelWE ganz klar

RECHT!

Gruß Micha

Zitat:

Original geschrieben von 530xdRV

ganz klar Fahren ohne Fahrerlaubnis, bei 3500kg Gesamtgewicht ist nunmal schluss,

und da gebe ich und auch das Gesetz MichaelWE ganz klar

RECHT!

Eben nicht!Fakt ist was auf dem Hönger ist!Hatte mit dem User "Maik380" mich unterhalten über diese Thematik,er ist Fahrlehrer und sieht es auch so!

am 1. April 2007 um 0:36

Hallo S-XT

laut Definition Gesetz Führerschein Klasse B:

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer

ZULÄSSIGEN GESAMTMASSE

bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die ZULÄSSIGEN GESAMTMASSE der Kombination 3,5 t nicht übersteigt).

Ergo:

Es geht um die Zulässige Gesamtmasse und nicht wie Du schreibst um das

TATSÄCHLICHE GEWICHT

Nochmal auf die Situation des TE eingehend:

1. Kfz ->ZULÄSSIGEN GESAMTMASSE 2500kg +

2. AH ->ZULÄSSIGEN GESAMTMASSE 1500kg =

4000kg ZULÄSSIGEN GESAMTMASSE ergibt

Fahren ohne Fahrerlaubnis mit Klasse B:D

Gruß Micha

So siehts aus.

Gruß Micha

am 1. April 2007 um 8:21

so is es ja bei lkws auch.... wenn ich die achslasten zusammenrechne komm ich auf 44t bzw 45t, aber ich darf blos 40t haben... (laut gesetz)

wäre ja scho bisl komisch wenns beim pkw anderst wäre ne...

 

gruß matze

am 1. April 2007 um 10:34

Zitat:

Original geschrieben von 530xdRV

Hallo S-XT

laut Definition Gesetz Führerschein Klasse B:

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer

ZULÄSSIGEN GESAMTMASSE

bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die ZULÄSSIGEN GESAMTMASSE der Kombination 3,5 t nicht übersteigt).

Ergo:

Es geht um die Zulässige Gesamtmasse und nicht wie Du schreibst um das

TATSÄCHLICHE GEWICHT

Nochmal auf die Situation des TE eingehend:

1. Kfz ->ZULÄSSIGEN GESAMTMASSE 2500kg +

2. AH ->ZULÄSSIGEN GESAMTMASSE 1500kg =

4000kg ZULÄSSIGEN GESAMTMASSE ergibt

Fahren ohne Fahrerlaubnis mit Klasse B:D

Gruß Micha

So siehts aus.

Gruß Micha

Vollkommen richtig!

Hallo,

Zitat:

Blödsinn,

wenn der Anhänger eine zGM von nicht mehr als 750 kg hat, so darf das Zugfahrzeug eine zGM von 3.500 kg haben!

Also auf deutsch: Mit Klasse B darf das Gespann eine zGM von 4.250 kg haben! (bei obrigen Werten)

Was ist denn Blödsinn, ich hab das doch so geschrieben. Sonderfall ist ein Anhänger bis 750kg zul. Gesamtmasse. Den darf man immer anhängen. Damit ist die zul. Gesamtmasse des Zuges max. 4250kg.

Hat der Anhänger eine höhere zul. GM als 750kg, so gilt als zul. GM des Zuges max. 3.500kg und die Einschränkung bezüglich des Verhältnisses von zul. GM d. Anh. zu Leermasse des Zugfzg. wie von mir beschrieben.

Zitat:

Eben nicht!Fakt ist was auf dem Hönger ist!Hatte mit dem User "Maik380" mich unterhalten über diese Thematik,er ist Fahrlehrer und sieht es auch so!

Leider kennen sich auch viele Fahrlehrer mit den exakten Definitionen der FeV nicht aus. Da aber nicht die Fahrlehrer sondern die Gesetze und Verodnungen die gültigen Dinge vorgeben, hat der besagte Fahrlehrer leider eine falsche Aussage gemacht. Was auf dem Hänger ist (also das tatsächliche Gewicht) spielt fahrerlaubnisrechtlich überhaupt keine Rolle.

Zitat:

so is es ja bei lkws auch.... wenn ich die achslasten zusammenrechne komm ich auf 44t bzw 45t, aber ich darf blos 40t haben... (laut gesetz)

Nö. Hat überhaupt nix damit zu tun. Die LKW-Führerscheinklasse C bzw. CE (mit Anhänger) kennt nach oben überhaupt keine Begrenzung. Du darfst mit C z.B. auch einen 100t schweren Kran fahren oder mit CE einen Schwertransport mit 250t. Die 40 bzw. in besonderen Fällen 44t als zul. Gesamtmasse bei LKW kommen aus der StVZO und haben mit dem Führerschein rein gar nix zu tun.

Jedes Fahrzeug hat irgendwo auch eine maximal zulässige Anhängelast, die normalerweise in den Fahrzeugpapieren angegeben ist. Diese darf natürlich auch nicht überschritten werden, spielt aber für den nötigen Führerschein keine Rolle.

Mal ein Beispiel:

- PKW mit 1500kg leer, 2000kg zul. Gesamtmasse, tatsächlich 1700kg schwer, zul. Anhängelast gebremst 1500kg.

- Anhänger mit 2000kg zul. Gesamtmasse, tatsächlich mit Ladung 1000kg schwer.

Für die Fahrerlaubnis gilt:

- zul. Gesamtmasse des PKW kleiner als 3500kg, also PKW-Klasse B

- zul. Gesamtmasse des Anhängers größer als 750kg und zul. Gesamtmasse des PKW + zul. Gesamtmasse des Anhängers (2000kg+2000kg) nicht mehr kleiner als 3500kg, außerdem zul. Gesamtmasse des Anhängers größer als die Leermasse des PKW (2000kg gg. 1500kg); also Klasse BE für den Zug erforderlich.

Desweiteren gilt aus der StVZO:

- tatsächliches Gewicht des Anhängers (1000kg) kleiner als die zulässige Anhängelast des PKW (1500kg), also darf der Anhänger so hinter den PKW gehängt werden.

Gruß,

Michael

Warum zum soll er denn den anhänger von 1500kg nicht anhängen dürfen, wenn er ihn bloß bis zu der 1200kg anhängelastgrenze belädt ist doch alles i.O., das der anhänger mehr laden kann ist doch ne vollkommen andere geschichte.

Ich selber fahre zu ausbildungszwecken hinter meinem golf 5 einen pferdeanhänger mit 2000kg z.g.M. obwohl ich glaub ich bloß max 1600kg gebremst anhängen darf, da der anhänger aber leer ist und dann bloß 800kg wiegt darf ich ihn ziehen.

Zum glück kommt ja bald eine gesetztesänderung und dann ist ein für allemal schluß mit der rechnerei, dann heist es für die klasse B anhänger bis max 750kg und mehr micht.

Gruss

Maik

Hallo,

Zitat:

Warum zum soll er denn den anhänger von 1500kg nicht anhängen dürfen, wenn er ihn bloß bis zu der 1200kg anhängelastgrenze belädt ist doch alles i.O., das der anhänger mehr laden kann ist doch ne vollkommen andere geschichte.

Nun, er hat nur Klasse B. Und will folgende Kombination damit fahren:

Zitat:

Ich habe ein Auto mit 1500kg Leermasse und 1000kg Zuladung, Anhägelast ist ungebremst 700kg, und gebremst 1200kg.

Darf ich einen anhänger mit 1500kg zlg Gesamtmasse fahren, wenn er nicht ganz vollgeladen ist und 1200kg wiegt?

Das Fahrzeug hat demzufolge 2.500kg zul. Gesamtmasse (1.500kg leer + 1.000kg Zuladung), der Anhänger hat 1.500kg zul. Gesamtmasse. Damit sind die zul. Gesamtmassen des Fahrzeuges und des Anhängers zusammen über 3.500kg und somit reicht Klasse B nicht mehr aus, es wird BE benötigt, der Zug selbst darf so zusammengestellt werden, da spricht nix dagegen. Die restlichen Werte (zul. Änhängelast, tatsächliche Masse des Anhängers) spielen Fahrerlaubnisrechtlich überhaupt keine Rolle. Sollte ein Fahrlehrer eigentlich wissen...

Zitat:

Ich selber fahre zu ausbildungszwecken hinter meinem golf 5 einen pferdeanhänger mit 2000kg z.g.M. obwohl ich glaub ich bloß max 1600kg gebremst anhängen darf, da der anhänger aber leer ist und dann bloß 800kg wiegt darf ich ihn ziehen.

Ja, hat auch keiner was dagegen und ist auch zulässig. Aber mit Klasse BE, nicht B alleine. Hat aber mit der Frage nach dem Führerschein auch nix zu tun, denn dafür spielen alleine die zul. Gesamtmassen und die Leermasse des Zugfahrzeuges eine Rolle. Die tatsächlichen Massen nicht.

Gruß,

Michael

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