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Frage zu Rad/Reifen Kombination

BMW 5er E61, BMW 5er E60
Themenstarteram 30. März 2013 um 10:42

Hallo,

ich bin gerade am überlegen mir neue Sommerreifen mit Alu's zu kaufen. Ich habe nun was gefunden in der Größe 18" 8.0J -ET 15 mit der Reifengröße 235/40 18.

Nun meine frage. Passen die ohne was an den Radläufen zu bearbeiten ( Bördeln/Ziehen)? Vielleicht hat ja jemand die gleiche Größe auf seinem Auto und kann dazu was sagen.

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25 Antworten
am 30. März 2013 um 10:55

Zitat:

Original geschrieben von CSSX3

Hallo,

ich bin gerade am überlegen mir neue Sommerreifen mit Alu's zu kaufen. Ich habe nun was gefunden in der Größe 18" 8.0J -ET 15 mit der Reifengröße 235/40 18.

Nun meine frage. Passen die ohne was an den Radläufen zu bearbeiten ( Bördeln/Ziehen)? Vielleicht hat ja jemand die gleiche Größe auf seinem Auto und kann dazu was sagen.

Die passen ohne weiteres. Allerdings muss die Rad-/Reifenkombination eingetragen werden, da diese werkseitig nicht vorgesehen ist und nicht in der COC aufgeführt ist.

Ich hatte auf meinem E61 die M184 in 8 x 18 ET 14 mit 245/40 R 18 drauf, die passten perfekt.

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 30. März 2013 um 11:59

Danke für deine Antwort. Wenn ich auf den Felgen 245/40 aufziehe muß ich diese Eintragen?

am 30. März 2013 um 12:05

Zitat:

Original geschrieben von CSSX3

Danke für deine Antwort. Wenn ich auf den Felgen 245/40 aufziehe muß ich diese Eintragen?

Bezüglich der Reifen nicht. Was jedoch die Felgen angeht, kommt es darauf an, ob diese eine ABE haben und was in der ABE drinsteht.

Wenn es keine ABE für die Felgen gibt (die sich auch auf den E60/61 bezieht), müssen diese auf jeden Fall eingetragen werden.

Gruß

Der Chaosmanager

Am besten originale BMW Felgen mit 245/40R18 kaufen ;) ...schöne 184er oder 135er

Themenstarteram 31. März 2013 um 14:06

Mir gefallen sehr gut die MAM 10T und denke die werden es auch

Zitat:

Original geschrieben von CSSX3

Mir gefallen sehr gut die MAM 10T und denke die werden es auch

...hehe, die könnte man ja schon fast als M184-Nachbauten durchgehen lassen :D

Themenstarteram 31. März 2013 um 14:21

Ja ne Ähnlichkeit ist da;-)

Was haltet ihr eigentlich von den AEZ Antigua in 8x18 ET14 in Silber.

 

Will die mir eventuell kaufen für den Sommer.

18Zoll reicht für mich.

 

http://www.onlineraeder.de/Fenster.asp?...

am 1. April 2013 um 6:48

Die AEZ-Felgen gefallen mir nicht so wirklich, aber das ist Geschmackssache und muss jeder für sich selbst entscheiden... :D

Hab vergangene Woche meine neuen MAM 10T black Front polish in 18 Zoll ET 15 mit rundum 245/40-R18 montiert. Bei der Größe muss weder was gebördelt oder geändert werden...

Was die Eintragung angeht, so ist hier aber viel Fehlinformation im Umlauf, wie man sieht. Was in den COC Papieren oder im Fahrzeugschein steht, ist erstmal völlig unerheblich und bezieht sich lediglich auf die zugelassenen Reifengrößen. Letztlich kommt es aber auf die zu montierenden Felgen selbst an.

Haben die neu angedachten Felgen eine ABE für dein Fahrzeug mit der entsprechenden Reifengröße, so ist weder eine Eintragung, noch eine Tüv-Vorführung notwendig. Du musst nur eine Kopie der ABE im Auto belassen und bei Bedarf vorzeigen können.

Gibt zu den Felgen lediglich ein Gutachten für dein Fahrzeug mit der angedachten Reifengröße, so ist laut diesem in der Regel eine Vorführung bei einer anerkannten Prüfstelle notwendig. In die Fahrzeugpapiere eingetragen werden muss aber auch das nicht zwingend, weil die Prüfstelle eine Bescheinigung ausstellt, die dann im Fahrzeug mitgeführt werden muss. Kann man eintragen, muss man nicht... Gelegentlich wird aber eine Nachtragung in den fahrzeugpapieren explizit gefordert. Kommt also ganz darauf an, was im Gutachten unter Auflagen steht.

Beispiel am 520i-E60:

MAM 10T 18 Zoll ET 15 = Gutachten

MAM 10T 19 Zoll ET 15 = Gutachten

MAM RS2 18 Zoll ET 20 = ABE

MAM RS2 18 Zoll ET 20 = ABE

Beim 3'er hat mich die Vorführung beim Tüv nochmal um die 40 Euro gekostet. ist also auch nicht sooo wild... :D

Themenstarteram 1. April 2013 um 7:09

@NeoNeo,

danke für deine ausführliche Beschreibung. Dort wo ich die Felgen bestellen möchte kann man zu den Felgen die Papiere ausdrucken. Ich hab jetzt geschaut und dort steht " Teilegutachten"

Muß ich also die Räder eintragen lassen?

am 1. April 2013 um 7:23

Die müssten dann wohl auf jeden Fall bei einer anerkannten Prüfstelle (Tüv, Dekra, KÜS usw.) vorgeführt und geprüft werden. Eine Nichtabnahme ist nur bei vorliegender ABE vorgesehen.

Am besten mal das Gutachten downloaden und explizit in den Auflagen nachlesen. Prinzipiell musst Dir aber keine Gedanken machen, wenn in dem Gutachten speziell dein Fahrzeug mit der angedachten Reifengröße aufgeführt ist, gibt es auch keine Probleme damit. Kostet halt nur nochmal ein paar Euro extra für die Abnahme, ein bissl Zeit und ist etwas lästig... :D

am 1. April 2013 um 7:35

Zitat:

Original geschrieben von NeoNeo28

 

Hab vergangene Woche meine neuen MAM 10T black Front polish in 18 Zoll ET 15 mit rundum 245/40-R18 montiert. Bei der Größe muss weder was gebördelt oder geändert werden...

Das ist auch nicht erstaunlich, da die Abweichung zur Serien-ET nur 5 mm beträgt. Die Frage nach Bearbeitung der Radläufe taucht meist in Verbindung mit Spurplatten auf. Und danach hattest Du explizit in einem anderen Thread gefragt.

Zitat:

Was die Eintragung angeht, so ist hier aber viel Fehlinformation im Umlauf, wie man sieht. Was in den COC Papieren oder im Fahrzeugschein steht, ist erstmal völlig unerheblich und bezieht sich lediglich auf die zugelassenen Reifengrößen. Letztlich kommt es aber auf die zu montierenden Felgen selbst an.

Hier gehst Du das Thema etwas leichtfertig an. Der TE frage nach der Reifengröße 235/40 R 18. Da diese eben nicht in der COC steht, MUSS diese Reifengröße eingetragen werden. Da gibt es keinen Ermessensspielraum. Selbst in den ABE von Felgen steht i. d. R., dass eine Eintragung erfolgen MUSS, sofern eine Reifengröße verwendet wird, die vom Hersteller nicht freigegeben ist.

Zitat:

Haben die neu angedachten Felgen eine ABE für dein Fahrzeug mit der entsprechenden Reifengröße, so ist weder eine Eintragung, noch eine Tüv-Vorführung notwendig. Du musst nur eine Kopie der ABE im Auto belassen und bei Bedarf vorzeigen können.

Gibt zu den Felgen lediglich ein Gutachten für dein Fahrzeug mit der angedachten Reifengröße, so ist laut diesem in der Regel eine Vorführung bei einer anerkannten Prüfstelle notwendig. In die Fahrzeugpapiere eingetragen werden muss aber auch das nicht zwingend, weil die Prüfstelle eine Bescheinigung ausstellt, die dann im Fahrzeug mitgeführt werden muss. Kann man eintragen, muss man nicht... Gelegentlich wird aber eine Nachtragung in den fahrzeugpapieren explizit gefordert. Kommt also ganz darauf an, was im Gutachten unter Auflagen steht.

Diese Ausführungen sind richtig, allerdings impliziert der von Dir verwendete Terminus "Vorführung" einen einfachen Verwaltungsakt. Ich würde hier eher so formulieren, wie es in den meisten ABE's heißt: "Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen/Prüfer .... bescheinigen zu lassen."

Bei extremen Rad-/Reifenkombinationen kann dies schon etwas aufwendig sein (z. B. 10 x 20 Felgen mit unpassender ET).

Gruß

Der Chaosmanager

am 1. April 2013 um 8:02

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

Das ist auch nicht erstaunlich, da die Abweichung zur Serien-ET nur 5 mm beträgt. Die Frage nach Bearbeitung der Radläufe taucht meist in Verbindung mit Spurplatten auf. Und danach hattest Du explizit in einem anderen Thread gefragt.

Stimmt, diese Anfrage meinerseits gab es. Nur betraf dies die Frage, wie es mit der Mindest-ET ausschaut. Also bei Felgen mit ET15 und Spurverbreiterungen von 20mm pro Seite ergibt sich eine ET von -5. Die Frage war, ob das überhaupt geht mit einer negativen ET. Konnte selbst bei H&R nicht in die Gutachten schauen, weil mein PdF-Programm nicht funktionierte.

Allerdings ist die Original ET ja abhängig von den verwendeten Felgen und die unterscheidet sich ja auch bei den Original-BMW-Felgen von Typ zu Typ. Ob nun ET20, ET30 oder ET35, da gibt es ja vielerlei Variationen bei BMW.

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

Hier gehst Du das Thema etwas leichtfertig an. Der TE frage nach der Reifengröße 235/40 R 18. Da diese eben nicht in der COC steht, MUSS diese Reifengröße eingetragen werden. Da gibt es keinen Ermessensspielraum. Selbst in den ABE von Felgen steht i. d. R., dass eine Eintragung erfolgen MUSS, sofern eine Reifengröße verwendet wird, die vom Hersteller nicht freigegeben ist.

Sorry, aber das ist in diesem Zusammenhang meines Erachtens nur teilweise richtig. Oder sagen wir mal unglücklich ausgedrückt - von beiden Seiten... :)

Entscheidend sind allein die Auflagen in der ABE. Wenn dort explizit gefordert wird, dass die Reifengröße einzutragen ist, dann hast Du natürlich recht. Diese Forderung gibt es aber nicht immer - unabhängig davon, was die COC Papiere sagen.

Die COC Papiere allein sagen nicht viel aus. Selbst wenn dort eine bestimmte Reifengröße zugelassen ist, so heißt das nicht, dass diese auch auf der entsprechenden Felge XYZ auf Fahrzeug XYZ gefahren werden darf. So war das von mir gemeint.

Es kommt also erstmal allein auf die zu montierende Felge selbst an und was in der ABE oder im Gutachten steht. Dahingehend sind die COC-Papiere also erstmal uninteressant. Ich glaube aber erwähnt zu haben, dass es prinzipiell auf die Auflagen ankommt. Da gibt es aber so viele unterschiedliche Kombinationen, dass man das hier gar nicht verallgemeinern kann. In manchen ABE's ist eine Eintragung der Reifengröße gefordert, in anderen nicht.

Aber Du hast durchaus recht, wenn Du sagst, dass es trotz ABE notwendig sein könnte, die gewünschte und dort aufgeführte Reifengröße einzutragen. Wie gesagt, kommt halt auf eventuelle Auflagen an...

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

Diese Ausführungen sind richtig, allerdings impliziert der von Dir verwendete Terminus "Vorführung" einen einfachen Verwaltungsakt. Ich würde hier eher so formulieren, wie es in den meisten ABE's heißt: "Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen/Prüfer .... bescheinigen zu lassen."

Bei extremen Rad-/Reifenkombinationen kann dies schon etwas aufwendig sein (z. B. 10 x 20 Felgen mit unpassender ET).

Da hast Du zweifelsfrei recht... :D Ich gehe halt davon aus, dass die Leute hier schon wissen, was mit Vorführen und Prüfen gemeint ist.

am 1. April 2013 um 8:19

Zitat:

Original geschrieben von NeoNeo28

 

Allerdings ist die Original ET ja abhängig von den verwendeten Felgen und die unterscheidet sich ja auch bei den Original-BMW-Felgen von Typ zu Typ. Ob nun ET20, ET30 oder ET35, da gibt es ja vielerlei Variationen bei BMW.

Die ET unterscheidet sich nicht von Typ zu Typ, sondern von Breite zu Breite. Eine 8 x 18 Felge für den E60 hat bei BMW stets die ET 20 - unabhängig vom Styling. Wenn die gleiche Felge (wie z. B. die M184) zusätzlich mit einer anderen ET lieferbar ist, dann deshalb, weil sie auch für einen anderen Fahrzeugtyp (hier M5) vorgesehen ist.

Bei einer breiteren Felge muss die ET logischerweise höher sein, damit die Spurverbreiterung nicht zu groß ausfällt. Hätte bspw. eine 9,5 x 19 die gleiche ET wie die 8 x 18, würde die Spurverbreiterung rechnerisch 19 mm je Seite betragen. Da dies BMW offenbar nicht beabsichtigt, beträgt die ET bei dieser Felge eben 32 mm anstatt 20 mm.

Zitat:

 

Die COC Papiere allein sagen nicht viel aus. Selbst wenn dort eine bestimmte Reifengröße zugelassen ist, so heißt das nicht, dass diese auch auf der entsprechenden Felge XYZ auf Fahrzeug XYZ gefahren werden darf. So war das von mir gemeint.

Das ist richtig, die COC führt lediglich die Reifengrößen auf, die der Fahrzeughersteller freigegeben hat. Ich habe dies eben verdeutlicht, da der TE ausdrücklich nach einer Reifengröße gefragt hat, die nicht freigegeben ist und deshalb eingetragen werden muss.

Bei der Felge ist ausschlaggebend, ob es sich um eine Original-Felge des Herstellers ist, die für den Fahrzeugtyp freigegeben ist, oder eben, ob sie eine ABE oder ein Teilegutachten hat. Das Teilegutachten enthält alle Angaben, die der Sachverständige benötigt, um die Freigabe erteilen zu können.

Ich denke, Du und ich wissen genau, was gemeint ist. Im Sinne einer besseren Verständlichkeit für Leser, die sich im Thema nicht so gut auskennen, wollte ich dies lediglich verdeutlichen.

Gruß

Der Chaosmanager

 

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