Frage zu Reifen
Hallo zusammen, in meinem Fahrzeugschein steht als Reifen nur: 205 65 R16 c. Heißt da, dass ich nur c Reifen fahren darf? Ich habe Felgen mit einer ABE wo auch andere Reifen vermerkt sind. Was ist hier korrekt?
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18 Antworten
In der COC stehen noch mehr Reifengrößen, die du fahren darfst.
Wichtig ist dein Gewicht, ich fahre keine unkomfortablen C-Reifen, sondern Pkw-Reifen mit Traglastindex 102 (850kg pro Rad x 4 = 3400kg), reichen würde schon ein Index von 100 (800kg = 3200kg).
C Reifen sind nur für Angestellte mit gesunden Bandscheiben.
225 55 R17 101v sind zb möglich .
Sind halt ein Zoll zu groß!
Kommt dann wohl auf den wagentyp drauf an . Offiziell vom Hersteller
Die Fragestellung vom TE ist dahingehend auch nicht 100%tig. Im Schein…. also Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Oberlehrermodus an) steht …16“. Habe Felgen mit ABE… ja aber welche Größe?
Hallo, meine Zubehör Felgen sind auch 16 Zoll. Eine coc Bescheinigung habe ich gar nicht. Mein Viano ist BJ 2004 gab es da so ein Papier schon? Bekommt man dieses auch nachträglich? Steht bei euch was anderes im Fahrzeugschein?
https://reifen.mercedes-benz.de/pdf/legaltyres/Transporter/BR639.pdf
Obacht! Bis zum vergangenen Jahr war auch ich der Annahme, dass man über die im Kfz-Schein und/oder CoC genannten Reifen bzw. Felgen auch einen Reifen bzw. eine Felge aus der von MB verfügbaren "Liste der zulässigen Rad-/Reifenkombinationen" nehmen kann, ohne dass es einer Abnahme durch einen Prüfer bedarf. Tatsächlich musste ich lernen, dass trotz dieser Hersteller-Freigabe eine dort genannte Kombination dennoch in den Augen eines kritischen Prüfers im Rahmen einer Hauptuntersuchung nicht okay sein könnte, wenn die Kombi nicht explizit in den Fahrzeugpapieren (Kfz-Schein oder CoC) genannt ist, nachzulesen hier https://www.motor-talk.de/.../...gen-falschen-reifen-t7427393.html?... .
Seither verlasse ich mich nur noch auf den Kfz-Schein (dort findet man zumeist nur die Reifengröße, die bei Auslieferung montiert war) und das CoC (dort sind alle für das Fahrzeug zulässigen Kombinationen von Rad- und Reifengrößen zu finden).
Wenn CoC nicht vorhanden, kann man es von MB erwerben, vermutlich aber teuer.
Mangels CoC würde ich eventuell bei einer Prüforganisation vorsprechen, denn diese müssten nach meinem Verständnis die zulässigen Kombinationen in ihren Systemen hinterlegt haben. Ich habe auf meinem W447 beispielsweise eine Kombi montiert, die nicht im Schein wohl aber im CoC genannt ist. Bei einer Hauptuntersuchung führe ich das CoC aber natürlich nicht mit.
Zitat:
@HHH1961 schrieb am 2. April 2024 um 10:18:30 Uhr:
Bei einer Hauptuntersuchung führe ich das CoC aber natürlich nicht mit.
Obwohl du ein gebranntes Kind bist?
Zitat:
@HHH1961 schrieb am 2. April 2024 um 10:18:30 Uhr:
Tatsächlich musste ich lernen, dass trotz dieser Hersteller-Freigabe eine dort genannte Kombination dennoch in den Augen eines kritischen Prüfers im Rahmen einer Hauptuntersuchung nicht okay sein könnte, wenn die Kombi nicht explizit in den Fahrzeugpapieren (Kfz-Schein oder CoC) genannt ist..
"Gelernt" habe ich es aus den Erfahrungen eines Foristen in dem von mir verlinkten Thread. Nicht aber aber aus eigener Erfahrung bei einer Hauptuntersuchung. Und natürlich habe ich das CoC nicht im Fahrzeug, dazu besteht ja keine Pflicht.
Zitat:
@HHH1961 schrieb am 2. April 2024 um 10:52:07 Uhr:
Und natürlich habe ich das CoC nicht im Fahrzeug, dazu besteht ja keine Pflicht.
Wenn man Reifen fährst, die nicht im Schein, sondern nur in der CoC stehen, wäre es aber schon ratsam.
wir kommen vom Thema ab