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Frage zu SF-Klasse Übernahme aus Zweitwagen von Vater/Schwiegervater
Hallo,
das Auto meiner Frau ist momentan als Zweitwagen über die Versicherung Ihres Vaters mitversichert.
Diese Zweitwagenversicherung besteht schon seit 12 Jahren.
Gibt es die Möglichkeit die SF-Klassen des Zweitwagens auf eine neue Kfz-Versicherung eines neuen Autos meiner Frau zu übertragen?
Wichtig ist, dass sich dadurch keine Nachteile für die Hauptversicherung des Vaters ergeben dürfen.
Wäre es auch möglich die SF-Klassen auf mich umzuschreiben (sprich den Schwiegersohn)?
Ich habe momentan eine Versicherung für ein anderes Fahrzeug mit SF4 . Würde die SF-Klasse des Schwiegervater meine SF-Klasse dann ersetzen oder hinzuaddiert werden, aus SF4 und SF12 wird sozusagen SF16?
LG
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8 Antworten
Zitat:
@Justkidding schrieb am 15. Februar 2025 um 16:46:56 Uhr:
Hallo,
das Auto meiner Frau ist momentan als Zweitwagen über die Versicherung Ihres Vaters mitversichert.
Diese Zweitwagenversicherung besteht schon seit 12 Jahren.
Gibt es die Möglichkeit die SF-Klassen des Zweitwagens auf eine neue Kfz-Versicherung eines neuen Autos meiner Frau zu übertragen?
Wichtig ist, dass sich dadurch keine Nachteile für die Hauptversicherung des Vaters ergeben dürfen.
Deine Frau kann den SFR vom Vater übernehmen, der Vater muss dem Übertrag zustimmen. Allerdings würde ich das neue Fahrzeug bei der bisherigen Versicherung versichern, das könnte weniger Stress bei der Übernahme des SFR bedeuten. Die Versicherung kann man dann zur nächsten Hauptfälligkeit kündigen und zur Versicherung des geringsten Misstrauens wechseln.
Nachteile für den Vater gibt es daruch nicht, außer, dass der SFR dann für ihn weg ist. Für sein eigenes Fahrzeug bringt das keine Nachteile.
Zitat:
Wäre es auch möglich die SF-Klassen auf mich umzuschreiben (sprich den Schwiegersohn)?
Ich habe momentan eine Versicherung für ein anderes Fahrzeug mit SF4 . Würde die SF-Klasse des Schwiegervater meine SF-Klasse dann ersetzen oder hinzuaddiert werden, aus SF4 und SF12 wird sozusagen SF16?
LG
Überschreiben auf dich (den Schwiegersohn) geht i.d.R. nur, wenn ihr im gemeinsamen Haushalt lebt. Es gibt aber auch Versicherungen, bei welchen es auch geht wenn ihr nicht im gemeinsamen Haushalt lebt.
Zwei SFR addieren geht nicht.
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Was passiert mit der SF-Vollkasko wenn diese anfangs 6 Jahre bestand und jetzt aber schon seit 6 Jahren der Vertrag nur auf Teilkasko abgeschlossen wurde?
Verfällt dann die Vollkasko-SF oder wird die einfach eingefroren?
Vollkasko wird jetzt an Haftpflicht angepasst. Das kannst du in den AKB unter "I" nachlesen.
Wichtig bei der Übertragung der SF ist, dass der neue Nutzer auch schon solange den Führerschein hat, dass er das Auto in der Zeit auch tatsächlich fahren konnte.
Grundprinzip: die Tochter ist in der Zeit das Auto regelmäßig gefahren.
Ich bin aufgrund der Fragestellung davon ausgegangen, dass die Tochter seit 12 Jahren die Zweitwagenregelung nutzt. Ansonsten hast du natürlich Recht.
Wie hoch ist der SF? Gibt es da eine Sondereinstufung, dies haben Zweitwagenregelungen i.d.R.?
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 15. Februar 2025 um 18:42:41 Uhr:
Vollkasko wird jetzt an Haftpflicht angepasst. Das kannst du in den AKB unter "I" nachlesen.
Wo finde ich die AKB? Ich habe zwar einen Link gefunden dort steht aber nur A1 und darin habe ich nichts zu SF-Klassen gesehen?
Aber heißt das, dass, wenn der Zweitwagen in der Versicherung meines Schwiegervaters aktuell z.B. SF 14 in der Haftpflicht hat und diese SF nun auf meine Frau für ein anderes Auto mit Vollkasko übertragen wird dieses auch SF14 in der Vollkasko hat?
Was wäre denn die richtige Reihenfolge fürs Vorgehen:
Aktuell ist der Wagen meiner Frau sowohl auf meinem Schwiegervater gemeldet als auch in der Versicherung von ihm als Zweitwagen versichert.
Müsste man jetzt erst meine Frau als Halter anmelden und dann die Versicherung anpassen oder erst die Versicherung ändern und dann meine Frau als Halterin anmelden?
Meine Frau fährt den Wagen übrigens seit 12 Jahren. Die genaue SF-Klasse müssen wir noch nachschauen aber müsste dann ja bei SF12 liegen oder?
Die AKB werden mit Abschluss des Vertrags ausgehändigt oder man kann sie vorher auf der HP des Versicherers runterladen. Nur A1 gibt es nicht, die gehen mindestens bis ,"K" oder noch weiter. Ich kann jetzt nicht nachsehen. Schau mal auf der HP der Versicherung nach.
Deine Frau kann max. den SFR übernehmen, solange wie sie den Führerschein hat, das hat @kievit oben schon geschrieben. Außerdem muss man schauen, mit welcher Sondereinstufung der Vertrag begonnen hat. Am Besten mal alles mit der eigenen Versicherung des Schwiegervaters besprechen. Es gibt auch Versicherungen, die eine Sondereinstufung übernehmen, vielleicht gehört die Eigene dazu.
Das weitere Vorgehen habe ich oben schon beschrieben.