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Frage zu SIXT Leasing: kein Liefertermin - problematisch bei Lieferverzug?
Hallo zusammen,
auf der Suche nach dem nächsten Leasingeber, bin ich bei SIXT hängen geblieben.
Das Angebot ist sehr gut. Was mich allerdings stört, ist die Formulierung „Liefertermin:
Die Auslieferung Ihres Fahrzeuges erfolgt schnellstmöglich.“
Wir müssen spät. 10/2022 den Leon zurückgeben. Wenn der Neue bis dahin nicht geliefert wurde, wie kann ich ohne genaue Angabe eines Liefertermins vom Leasingvertrag zurücktreten?
Hat da jemand von euch schon mal Erfahrungen mit gemacht?
Gilt dann evtl. eine übliche Lieferfrist von 6 oder 8 Monaten?
Grüße,
Thilo
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51 Antworten
Ich denke mal, dass Du unabhängig vom Anbieter oder Hersteller derzeit keine verbindliche Auskunft über das Lieferdatum erhalten wirst.
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 26. Oktober 2021 um 23:01:56 Uhr:
Ich denke mal, dass Du unabhängig vom Anbieter oder Hersteller derzeit keine verbindliche Auskunft über das Lieferdatum erhalten wirst.
Beim Händler vor Ort schon. Aktuelle Angabe sind 6 Monate, realistisch wohl eher 8 Monate. Das Auto würde dann zu einem fixen Termin bestellt werden. Ab da kann ich den Händler in Verzug setzen und ggfls. vom Vertrag zurücktreten.
Aber der lokale Händler liegt >100€/Monat(!) über dem Angebot von SIXT.
Der lokale Händler lag deutlich unter dem Sixt Angebot und den Internet Anbietern
Zumindest bei uns.
Pauschal ist diese Aussage haltlos, bei konkreten Vergleichen eventuell richtig.
Lieferzeit vom Modell abhängig
3-18monate was man so liest...lagerware kommt schneller ;-)
Um welches Modell geht es denn?
Zitat:
@Thilo T. schrieb am 26. Oktober 2021 um 23:06:28 Uhr:
Ab da kann ich den Händler in Verzug setzen und ggfls. vom Vertrag zurücktreten.
Und das ist dann "gewonnen", wenn du vom Vertrag zurückgetreten bist?
Ich sehe hier noch eine andere Problematik bei der Vereinbarung
„Liefertermin: Die Auslieferung Ihres Fahrzeuges erfolgt schnellstmöglich.“
Wenn man sicherstellen will das aufgrund von Lieferverzögerungen der Wagen rechtzeitig zum gewünschten Termin da ist, dann könnte man ja rechtzeitig vorher den Vertrag abschließen. Gemäß den Angaben in diesem Fall soll der Wagen zum 10/2022 da sein, Bauzeit ca. 6-8 Monate. Dann könnte man ja jetzt (12 Monate vorher) den Vertrag abschließen und hat dann mehr Sicherheit dass es mit 10/2022 auch klappt.
Gemäß der Vereinbarung "schnellstmöglich" könnte Sixt den Wagen aber auch z.B. im Januar 2022 vor die Tür stellen. Das könnte ein Problem werden wenn man aktuell noch einen laufenden Leasingvertrag hat und keine 2 Autos parallel fahren möchte.
Fazit: Der Liefertermin ist nach hinten hin offen (wegen Lieferverzögerungen der Hersteller), aber auch nach vorne nicht fixiert und kann zu früh geliefert werden wenn man zu früh den Vertrag abschließt. Es ist damit gar kein Liefertermin mehr fixierbar. Eine Zusage von Sixt das erst ab einem Datum geliefert werden wird, ist somit nicht machbar.
Gruß,
torval
Im Moment haben fast alle Lieferschwierigkeiten.
Evtl. wäre die beste Lösung ein Lagerfahrzeug, das den Vorstellungen m nächsten kommt zu nehmen. Ansonsten steht man (bei Rückgabetermin eines Leasingfahrzeugs) lange ohne Fahrzeug da.
Zitat:
@Buchener74722 schrieb am 26. Oktober 2021 um 23:50:41 Uhr:
Der lokale Händler lag deutlich unter dem Sixt Angebot und den Internet Anbietern
Zumindest bei uns.
Pauschal ist diese Aussage haltlos, bei konkreten Vergleichen eventuell richtig.
Lieferzeit vom Modell abhängig
3-18monate was man so liest...lagerware kommt schneller ;-)
Um welches Modell geht es denn?
Der lokale Händler ist deutlich teurer. Ich lease nicht zum ersten Mal, von daher glaube mir einfach mal .
Ist aber auch nicht das Thema.
Die Lieferzeit ist natürlich Modell und ausstattungsabhängig. Lagerware mit der von uns gewünschten Ausstattung gibt es nicht.
Es geht um den Cupra Leon St 4drive 2.0TSI.
Zitat:
@Luk2012 schrieb am 27. Oktober 2021 um 11:15:26 Uhr:
Zitat:
@Thilo T. schrieb am 26. Oktober 2021 um 23:06:28 Uhr:
Ab da kann ich den Händler in Verzug setzen und ggfls. vom Vertrag zurücktreten.
Und das ist dann "gewonnen", wenn du vom Vertrag zurückgetreten bist?
Ich vermute Du möchtest wissen, was ich damit gewonnen habe, wenn ich vom Vertrag zurück getreten bin?
Einfach: ich kann woanders ordern (vielleicht auch ein anderes Modell von einem anderen Hersteller). Ja, mit neuer Lieferzeit aber es geht.
Wenn ich nicht zurücktreten kann, muss ich warten, bis das Fahrzeug laut Vertrag geliefert wird. Und wer weiß wie lange das dann tatsächlich ist.
Zitat:
@Thilo T. schrieb am 27. Oktober 2021 um 14:38:17 Uhr:
Ja, mit neuer Lieferzeit aber es geht.
Ja, mit neuer Lieferzeit und neuem unverbindlichen Lieferdatum. Gehen tut das nur was ist daran ein Gewinn?
Wahrscheinlich zu einem Zeitpunkt, wo der Vorgänger-Leaser schon weg ist.
Auch früher waren es normalerweise immer nur unverbindliche Liefertermine. Aber die wurden in der Regel eingehalten. Das ist heute nicht mehr so, aber das Problem hast du bei jedem Händler. Nimmt man das neue Fahrzeug dort, wo man das Alte her hatte, dann hat man noch die Chance heraus zu handeln, dass man das Alte so lange weiter fahren kann (natürlich gegen Bezahlung) bis das Neue auf dem Hof steht. Ist das nicht so, wird der alte Leasinggeber daran aber kein Interesse haben.
Zitat:
@Luk2012 schrieb am 27. Oktober 2021 um 17:01:35 Uhr:
Zitat:
@Thilo T. schrieb am 27. Oktober 2021 um 14:38:17 Uhr:
Ja, mit neuer Lieferzeit aber es geht.
Auch früher waren es normalerweise immer nur unverbindliche Liefertermine. Aber die wurden in der Regel eingehalten. Das ist heute nicht mehr so, aber das Problem hast du bei jedem Händler.
Jetzt mal ehrlich: hast Du meine Frage nicht gelesen oder nicht verstanden?
Ich hätte gerne einen unverbindlichen Liefertermin.
Aber im Angebot steht eben überhaupt kein Termin.
Zitat:
Nimmt man das neue Fahrzeug dort, wo man das Alte her hatte, dann hat man noch die Chance heraus zu handeln, dass man das Alte so lange weiter fahren kann (natürlich gegen Bezahlung) bis das Neue auf dem Hof steht. Ist das nicht so, wird der alte Leasinggeber daran aber kein Interesse haben.
Das ist falsch: es geht ausschließlich um Vertragsinhalte und damit verbundene rechtliche Möglichkeiten.
Ich kann den aktuellen Leasingvertrag stillschweigend um 3 Monate zu denselben Konditionen verlängern.
Danach muss(!) ein neuer Leasingvertrag über das (alte) Fahrzeug abgeschlossen werden. Da ist nix mit handeln.
Und das auch hat nichts mit „good will“ zu tun, sondern ausschließlich mit dem zugrunde liegendem Vertragswerk und das greift auch bei einem weiteren Leasing über den selben Leasinggeber.
Das sind die Infos meines aktuellen Händlers, mit dem ich aktuell noch in Gesprächen bin, wie es nächstes Jahr weitergeht.
Grüße,
Thilo
Zitat:
@Thilo T. schrieb am 27. Oktober 2021 um 23:17:45 Uhr:
Jetzt mal ehrlich: hast Du meine Frage nicht gelesen oder nicht verstanden?
Ich hätte gerne einen unverbindlichen Liefertermin.
Aber im Angebot steht eben überhaupt kein Termin.
Klar steht da ein Termin: "schnellstmöglich".
Das ist genauso belastbar, wie ein unverbindlicher Liefertermin. Ich verstehe deinen Wunsch, etwas Belastbares irgendwo heraus zu quetschen. Ich verstehe auch deine Fragen, um das vermeintlich erreichen zu wollen, aber es bringt nichts, angepisst zu reagieren auf die Antwort hier, dass du das nicht bekommen wirst. Ich und niemand sonst hier kann das nicht ändern.
Zitat:
@Thilo T. schrieb am 27. Oktober 2021 um 23:17:45 Uhr:
Das ist falsch: es geht ausschließlich um Vertragsinhalte und damit verbundene rechtliche Möglichkeiten.
Danach muss(!) ein neuer Leasingvertrag über das (alte) Fahrzeug abgeschlossen werden. Da ist nix mit handeln.
Und das auch hat nichts mit „good will“ zu tun, sondern ausschließlich mit dem zugrunde liegendem Vertragswerk und das greift auch bei einem weiteren Leasing über den selben Leasinggeber.
Doch, das ist 100% richtig. Natürlich müsste das aktuelle Vertragswerk angepasst werden und genau das hat was mit handeln zu tun. Aber handeln ist nun mal immer ein Geben und Nehmen. Wer nichts zu Geben hat (z.B. neuer Vertrag, neues Geld für die andere Seite), dem kommt man sicher nicht entgegen ... warum auch?
Das ist mal wieder der Knackpunkt beim Leasing, wenn man Marke und/oder Händler wechselt.
Mit einem eigenen Auto hat man länger Vorfreude und wartet auf den Neuen. Fährt den Alten halt einfach weiter.
Eigentum hat schon was. Nur mal so zum Nachdenken.
Zitat:
@benprettig schrieb am 28. Oktober 2021 um 09:55:39 Uhr:
Das ist mal wieder der Knackpunkt beim Leasing, wenn man Marke und/oder Händler wechselt.
Mit einem eigenen Auto hat man länger Vorfreude und wartet auf den Neuen. Fährt den Alten halt einfach weiter.
Eigentum hat schon was. Nur mal so zum Nachdenken.
Eigentum hat was, ja.
Leasing aber auch.
Deswegen entscheidet sich jeder zu dem, was besser passt.
Mein Fuhrpark besteht teilweise aus Eigentum und teilweise aus Leasing. Alles hat seine Vor und Nachteile.
Ich finde es ja vollkommen in Ordnung, wenn du strikt gegen Leasing bist und Eigentum bevorzugst.
Das musst du aber nicht überall unerwünscht erwähnen.
Desweiteren ist das Problem, was hier geschildert wird, nicht nur bei Leasingfahrzeuge der Fall.
Auch ein Neuwagenkäufer kämpft mit den langen, unverbindlichen Lieferzeiten. Gründe dafür gibt es genug. Zum Beispiel weil unerwarteter Nachwuchs kommt und ein größeres Auto her muss oder von dem alten bald der Tüv abläuft und der neue Tüv zu unwirtschaftlich ist.
Wenn der TE Leasing bevorzugt, dann wird das seine Gründe haben. Oft werden Leasingfahrzeuge besser subventioniert und ist für günstigere Konditionen zu haben.
So habe ich beispielsweise meinen Caddy 1.4 TSI DSG inklusive Überführungskosten, ohne Anzahlung für 51€ im Monat geleast für 24 Monate und 10 Tkm pro Jahr.
Der Listenpreis betrug 27k.
Da braucht man wahrlich kein Mathegenie zu sein, um sofort glasklar zu erkennen, dass hier Leasing ganz erheblich günstiger war als Kauf mit dem damit verbundenen Wertverlust.
Deswegen sollte bitte jeder die rosarote Brille abnehmen und für alle Optionen offen sein und durchrechnen.
Mal lohnt sich Leasing mehr, mal Barkauf.
Dazu hat man bei Leasing noch die Möglichkeit das Geld gewinnbringend anzulegen und mit dem Erlös die Leasingrate teilweise oder wie in meinem Fall ganz abzudecken.
Günstiger kann man kein Auto fahren.
Oha, ich sehe schon hier wird das nichts .
Zwei klar formulierte Fragen gestellt:
"Hat da jemand von euch schon mal Erfahrungen mit gemacht?
Gilt dann evtl. eine übliche Lieferfrist von 6 oder 8 Monaten?"
Nicht annähernd eine Antwort bekommen; stattdessen immer mehr OT und es wird langsam persönlich (Eigentum hat schon was).
@Luk: Leider nein, Du hast meine 2 Fragen nicht verstanden.
Direkt an Dich gefragt, hätte Deine Antworten lauten müssen: Nein, habe ich keine Erfahrung mit und nein, ob eine übliche Lieferfrist gilt, kann ich Dir leider nicht sagen.
Ich bin nicht angepisst sondern genervt von Unterstellungen, daß ich eine gewisse Antwort erzwingen möchte.
Wenn mir jemand sagen kann: "Nein, eine allgemein übliche Lieferfrist kann nicht geltend gemacht werden." und das evtl. noch mit einem Link belegen kann, wäre das super.
Mir passt jede Antwort, nur fundiert sollte sie sein, da sie zu meiner Entscheidungsfindung beitragen soll.
Ich möchte ja eben zu vernünftigen Konditionen (vertraglich und monetär) den nächsten Leasingvertrag abschließen.