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Frage zu Sozialabgaben angestellter Fahrer
Hallo,
ich habe nie ganz durchgeblickt, wie die Sachen aus Unternehmersicht aussehen. Ich bitte um Rat:
In meiner Stadt ist es so: Nebenjobber bekommen 40 % vom Tagesumsatz, fest angestellte Fahrer ca. 33%.
Grund dafür sind die Sozialabgaben (z.B. Rentenversicherung, Krankenversicherung usw), die gezahlt werden müssen.
Aber wer genau zahlt diese Sozialabgaben? Der Fahrer, der Unternehmer, beide?
Es muss doch immer eine bestimmte Summe an Sozialabgaben bezahlt werden. Dazu muss man auch einen entsprechenden Lohn umsetzen.
Ich weiß nun, dass manche festangestellte Fahrer nur selten Taxifahren und ihre einnahmen gering sind. Von den Einnahmen können sie also nicht die Sozialabgaben bezahlen.
Wenn der Unternehmer die Sozialabgaben bezahlt, dann erwartet der natürlich einen entsprechenden Umsatz vom Fahrer. Sonst würde der Unternehmer ja aus eigener Tasche die Abgaben bezahlen, wenn der Fahrer nicht genug verdient.
Das kann ich mir alles nicht vorstellen.
Es gibt ja sogar Leute, die nur aufgrund einer Krankenversicherung als feste Taxifahrer angestellt sind, aber gar nicht (oder nur selten) Taxifahren.
Wie funktioniert dieses System denn nun wirklich?
Beste Antwort im Thema
Genau da liegt unser Problem, da ist jemand arbeitslos, will aber nur ein paar Stunden fahren. Würde er einen Fulltime Job annehmen, müßte er sich keine Gedanken über KV machen. Ich arbeite nur mit fest angestelletn Fahrern und beide Teile sind zufrieden.
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9 Antworten
Zunächst musst Du unterscheiden zwischen 450 EUR Jobs und dem Arbeiten auf Lohnsteuerkarte.
Bei den 450 EUR Jobs zahlt der Arbeitgeber pauschal Sozialversicherungsbeiträge. Der Angestellte darf sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Falls nicht zahlt er einen Anteil an der Rentenversicherung mit, bekommt dann netto anstatt der 450 EUR ca. 432 EUR ausbezahlt.
Bei den Beschäftigungsverhältnissen die vom Gehalt her darüber liegen gibt es noch die sog. "Gleitzone", sie geht bis ich glaube 800 EUR und der Arbeitgeber bezahlt den größeren Teil der Sozialabgaben. (Kann auch sein, daß es diese Regelung nicht mehr gibt, ich hatte das selber noch nicht darum bin ich da jetzt nicht zu 100% auf dem Laufenden). Sobald der Lohn über die Gleitzone hinausgeht teilen sich AN und AG die Sozialabgaben ca. zur Hälfte, so wie es halt bei jedem Beschäftigungsverhältnis gemacht wird.
http://de.wikipedia.org/wiki/Lohnnebenkosten
Die Lohnnebenkosten hängen von der Höhe des Lohnes ab. Es kann also nicht sein, daß jemand mehr Sozialabgaben zahlt als er verdient.
daimler
danke für deine Erklärung. Aber ich verstehe es dennoch nicht so ganz.
Bei einem normalen Job mit Festgehalt mag ich mir das vorstellen können.
Bei einem Job als Taxifahrer mit unregelmäßigen Einkommen (Umsatzbeteiligung) auf Lohnsteuerkarte allerdings verstehe ich das nicht so richtig. (Habe selbst nur als Aushilfe als Taxler gearbeitet).
Da kann es doch sein, dass ein Fahrer in einem Monat z.B. 1000 Euro verdient, im nächsten nur 400, im nächsten nur 20, dann wieder mehr verdient, abhängig davon, wie oft er fährt.
Passen sich also somit die Sozialabgaben ständig und flexibel dem Gehalt an? (Sowohl AG und AN Anteile)
Ich frage daher:
ich bin seit kurzem wieder arbeitslos, mir stehen keine Sozialleistungen (ALG2 usw) und ich bin auch nicht krankenversichert.
Ich würde gerne wieder als Taxler arbeiten, aber nur ab und zu, wie eine Aushilfe. (1 bis 2 mal die Woche)
Dafür aber auf Lohnsteuerkarte mit Krankenversicherung usw.
Haben Unternehmer dadurch irgendwelche Verluste durch ihren Anteil an Sozialabgaben? Funktioniert sowas ?
Ja, die Sozialabgaben passen sich ständig Deinem jeweiligen Monatsgehalt an. Wenn Du allerdings nur 2x die Woche fährst wirst Du wohl über die 450 EUR Regelung nicht hinauskommen.
Normalerweise entscheidet man sich vorher, ob man unter 450 oder über 450 EUR arbeiten will / kann. Ob man zwischen diesen beiden "Modellen" jeden Monat wechseln kann weiß ich nicht, das hatte ich bisher noch nie bei meinen Angestellten. Da war es immer die Frage Entweder / oder.
MFG Sven
Dies ist schon Alles richtig,mich verwundert aber,das du bei Leistungsbezug nach SGB 2 nicht krankenversichert bist.Wenn du verheiratest bist und deine Frau über 450 Euro Brutto verdienst bist du auf Antrag kostenfrei Familienversichert,wenn nicht muss die Arge die KV Kosten übernehmen.Die gilt auch bei einer Privatversicherung.
In keinem genannten Fall wirst du an den Kosten der KV beteiligt.
Zitat:
das du bei Leistungsbezug nach SGB 2 nicht krankenversichert bist.
Ich bekomme aber keine Leistungen.
Ich bin zwar arbeitslos (weil ich derzeit keine Arbeit habe), bin aber nicht beim Amt gemeldet. Der Grund:
Meine Lebenspartnerin (nicht verheiratet) verdient gerade so viel, dass mir keine Sozialleistungen zustehen. Weder ALG2, noch sonstige Sozialhilfen)
Meine Anträge wurden somit abgelehnt.
Somit zahlt auch niemand meine Krankenversicherung und sonstiges. Selbst ein Zuschuss zur Krankenversicherung steht mir nicht zu.
Ich habe mich über dieses Thema bereits vor 2 Jahren schlau gemacht, alle möglichen Beratungsstellen aufgesucht, da ich vor meinem letzten Job die gleiche Situation hatte.
So ergehts übrigens vielen Menschen in Deutschland, was in der Öffentlichkeit natürlich niemand sehen will.
Häufiges Wechseln zwischen den 2 Modellen-unter 450 oder darüber-wird wohl kein Arbeitgeber mitmachen.Anmeldung Knappschaft,Abmeldung Knappsachaft,Anmeldung KK,Abneldung KK usw.
Such Dir einen Job,wo Du auf jeden Fall über 450€ kommst.Dann bist Du immer krankenversichert.
Genau da liegt unser Problem, da ist jemand arbeitslos, will aber nur ein paar Stunden fahren. Würde er einen Fulltime Job annehmen, müßte er sich keine Gedanken über KV machen. Ich arbeite nur mit fest angestelletn Fahrern und beide Teile sind zufrieden.
Zitat:
Original geschrieben von rainer48
Genau da liegt unser Problem, da ist jemand arbeitslos, will aber nur ein paar Stunden fahren.
Ist ja durchaus machbar. Es muß nur darauf geachtet werden, daß es gerade so viel ist, daß er über die 450-Euro-Grenze kommt.
Nach deinem Angaben musst du also mind. 1.400 €/Monat Umsatz einfahren um Krankenversichert zu sein (33% davon ca 460 €). Sicher kannst du bei deinem zukünftigen Arbeitgeber ein Umsatzguthaben einfahren um in schwächeren Monaten trotzdem die 450 € zu schaffen.