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Frage zu Stundenverrechnungssätzen Lack/Karrosserie b. fiktiver Abrechnung

Themenstarteram 21. November 2009 um 10:20

Hallo miteinander.

Hatte einen kleinen Verkehrsunfall und habe einen Gutachter beauftragt.

Ich würde gerne fiktiv abrechnen. In seinem Gutachten hat er eine Stundenverrechnungssatz von 84,- + MWSt zugrunde gelegt.

VW nimmt 106,50 + MWSt, ein freier Lackierer in der Gegend 94,- + MWSt. Wie kommt man dann auf 84,- + MWSt?

Da ich wie oben geschrieben fiktiv abrechnen möchte ist meine Frage, ob die Versicherung auch bei dem rel. "niedrigen" Satz von 84,- noch etwas abziehen könnte, da ich hier schon des öfteren davon gelesen habe.

Beste Antwort im Thema

Wenn ihr meint...

Ansonsten verbiete ich mir den Umgangston und beende hiermit meine Teilnahme an der Diskussion.

P.S.

Hatte keine Ahnung, dass der Umgangston hier so übel ist.

Ich hatte kurzfristig nur gemutmaßt, dass die betreffende Person hier für einen Versicherer tätig (ohne das natürlich zu wissen) und es bedauert, dass offenbar auch in Internetforen "Schadensmanagement" betrieben wird.

Hatte mir das dann aber verkniffen, um hier nicht die Wellen noch höher schlagen zu lassen, da gewisse Leute hier offenbar gerne etwas überreagieren.

Wenn man mir aber jetzt deswegen mit Ausschluss droht, dann muss ich die Fakten wohl doch besser richtigstellen.

Möge doch in Bezug au meine Sperrung jemand der für diese Webseite verantwortlichen Leute dazu Stellung nehmen.

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Wende dich doch an den Gutachter,

der sollte dir eine Lackiererei benennen können (sonst hätte er diesen Wert ja nicht genommen), die es für 84,- € macht. Wenn er das nicht kann würde ich es mit einem Einspruch probieren.

Mfg Zille

Themenstarteram 21. November 2009 um 11:05

[

Da ich wie oben geschrieben fiktiv abrechnen möchte ist meine Frage, ob die Versicherung auch bei dem rel. "niedrigen" Satz von 84,- noch etwas abziehen könnte, da ich hier schon des öfteren davon gelesen habe.

.. ob es sein kann, daß es noch Werkstätten gibt, die es unter 84,- machen ? Kann oder wird die Vers. disen Satz noch kürzen können?

Ich denke mal, die Versicherung kann das nur, wenn sie dir einen Lackierer benennen kann, der es für einen niedrigeren Stundensatz auch real anbietet. Abzüglich der Märchensteuer (wie in deinem Eingangspost schon erwähnt).

Ist zumindest meine Meinung. Ob die Versicherungen noch irgendwelche anderen Finessen kennen, um den Satz zu kürzen, können dir wohl besser die Fachleute hier im Forum beantworten, die sich bestimmt noch zu Wort melden.

Mfg Zille

Was hast du denn dem Sachverständigen bei der Besichtigung erzählt ? 

 

Hat er dich nicht gefragt, ob und wo du reparieren möchtest?

 

Wie alt ist dein Auto ? und was für ein Modell?

 

Hersteller ist (ich unterstelle mal) VW

 

Gruß

 

Delle

Themenstarteram 21. November 2009 um 11:46

Ich möchte auf keinen Fall den Eindruck erwecken, als sei ich "unzufrieden", daß es "nur" 84 Euro sind .... um Gottes willen. Mich interessiert nur ganz Allgemein, wie diese Sätze zustande kommen.

Ich habe dem GA gesagt, daß ich fiktiv abrechnen möchte,

Es handelt sich um einen Golf 3, Bj. 93, allerdings (wenn das von Bedeutung ist) in einem sehr, sehr gepflegten Zustand und mit nahezu Vollausstattung.

Dann wird es nicht so einfach sein, die Stundensätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zu begründen.

 

Bei einem 16 Jahre alten Golf hast du da derzeit eigentlich nur Chancen, wenn du nachweisen kannst, dass dein Fahrzeug regelmäßig in einer Markenwerkstatt gewartet wurde.

 

Gruß

 

Delle

Themenstarteram 21. November 2009 um 11:58

Ah, ok.

Und das heißt konkret, daß die 84 Euro ok sind und wahrscheinlich auch von der Versicherung akzeptiert werden? Oder kann ich auch bei den 84 Euro noch mit Abzügen rechnen (ist ja immerhin nicht der VW-Satz)?

nunja...........

 

das kann ich dir leider nicht versprechen.....

 

Dein SV hat hier sicherlich die Stundensätze der bei euch ansässigen Fachwerkstätten (nicht markengebunden) berücksichtigt. Das finde ich soweit auch in Ordnung, ein Golf 3 kann sicherlich auch in einem freien Karoseriebetrieb fach- und Sachgrecht repariert werden.

 

Bei neueren Fahrzeugen kann man das nicht immer so Voraussetzen.

 

Aber mittlerweile hat heute jede Versicherung so genannte "Partnerwerkstätten" und die reparieren für deutlich verminderte Stundensätze dein Auto.

 

Ich möchte fast Wetten, dass die Versicheurng dir das in deinem Fall auch "anbieten" wird.

 

Aber da sollten wir drüber sprechen, wenn du nähere Informationen hast, alles andere sind im Moment nur Mutmaßungen.

 

Du kannst dich ja wieder melden, wenn du Neuigkeiten hast.

 

Gruß

 

Delle

 

Themenstarteram 21. November 2009 um 12:14

Ja, das werde ich machen. Ich rechne im Laufe der kommenden Woche damit.

Bis dahin, schönes WE !

dito......;)

 

Gruß

 

Delle

Wenn Du den Gutachter beauftragt hast und nicht die Versicherung, würde ich mir das nicht bieten lassen.

Natürlich kann er die Sätze einer Vertragswerkstatt ansetzen und das kriegste auch von der Vers., wenn ein Anwalt den Brief schreibt.

Zitat:

Original geschrieben von gato311

Wenn Du den Gutachter beauftragt hast und nicht die Versicherung, würde ich mir das nicht bieten lassen.

Natürlich kann er die Sätze einer Vertragswerkstatt ansetzen und das kriegste auch von der Vers., wenn ein Anwalt den Brief schreibt.

erzähle hier keine Mumpitz und halte dich mit deinen "Ratschlägen" zurück oder poste meintewegen im Fahrzeugpfelgeforum, da kannst du wenigstens keinen Schaden anrichten.

Zitat:

Original geschrieben von gato311

Wenn Du den Gutachter beauftragt hast und nicht die Versicherung, würde ich mir das nicht bieten lassen.

Nun mal halblang!

Merke dir bitte folgendes: Ganz egal WER den Gutachter beauftragt, das Gutachten muss immer von realistischen Voraussetzungen ausgehen und - ganz wichtig - es muss nötigenfalls vor Gericht Bestand haben können.

Ferner merke dir bitte, dass auch der von dir selbst beauftragte Gutachter ein Gutachten nicht nach deinen Wünschen und Vorstellungen schreiben kann und wird, sondern unter den og. Aspekten.

 

Zitat:

Original geschrieben von gato311

Natürlich kann er die Sätze einer Vertragswerkstatt ansetzen und das kriegste auch von der Vers., wenn ein Anwalt den Brief schreibt.

Natürlich ist dieses Posting wieder halbgar dahingerotzt und bringt leider gar niemanden etwas.

 

Bevor du hier solche Parolen ausgibst (von denen du ganz offensichtlich nicht viel Ahnung hast), solltest du dir einfach mal Dellenzählers Postings durchlesen in diesem Thread - dann weisst du wenigstens, um was es hier geht.

 

Die Drohung mit dem Anwalt: *Gähn* - die wird weder einen Hund hinter dem Ofen hervorlocken, noch bei der Versicherung irgendjemanden interessieren.

@ gato311

 

weist du was mir (und nicht nur mir) tierisch auf die Nüsse geht ?

 

Wenn User mit überhaupt keiner Ahnung hier im Versicherungsforum so einen Unfug posten wie du.

 

Und weist du wann einem das noch viel mehr auf die Nüsse geht ?

 

Dann, wenn Leute, die Ahnung haben, schon ausführlich dazu Stellung genommen haben.

 

 

ich habe das mal etwas größer geschrieben, falls du evtl. unter einer Sehschwäche leidest.

 

Diese Farbe oben ist Rot

 

Und im ürbrigen, wass ein Sachverständiger in seinem Gutachten berücksichten kann oder muss, das weist du ganz bestimmt nicht.

 

Nicht du..........

 

nochmal, wegen evlt. Lese- oder Sehschwäche

 

Diese Farbe oben ist Grün

 

Gute Nacht du Spezialist

 

Delle

 

 

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