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Frage zu tagfahrlicht

Audi A3 8P
Themenstarteram 19. Dezember 2006 um 16:30

Hallo,

also vorab habe die Suche benutzt und nichts erhalten.

Also ich habe bei meinem Sportback das Tagfahrlicht . Finde es aber blöd dass die Rückleuchten nicht mitangehen. Kann man dies per Vagcom umprogrammieren und wenn ja wie.

Vielen Dank

MFG,

Luc

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25 Antworten

Wenn Du das richtige TFL hast, ist es verboten, dass die Rücklichter leuchten.

§ 49a StVZO:

"(5) Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlußleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein. Dies gilt nicht für

...

5. Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen."

Sorry!

Themenstarteram 19. Dezember 2006 um 17:12

Hi,

ich wohne in Luxemburg. Ich hatte mit einem TÜV-Prüfer gesprochen und der sagte dass es eigentlich egal wäre.

Weiss du denn ob und wie man die Rücklichter umprogrammieren kann

MFG,

Luc

Zitat:

Original geschrieben von sedlst

Wenn Du das richtige TFL hast, ist es verboten, dass die Rücklichter leuchten.

§ 49a StVZO:

"(5) Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlußleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein. Dies gilt nicht für

...

5. Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen."

Sorry!

Hä? Wo steht da, dass es verboten ist?

In dem von dir Zitierten steht lediglich, dass "Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlußleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein."

Der Zusatz indem du das NICHT gekennzeichnet hast bedeutet nur, dass das TFL EINE AUSNAHME darstellt, dass diese Einrichtung auch ohne Rücklichter leuchten bzw. eingeschalten werden DARF.

Da steht keineswegs, dass es verboten ist.

Entweder gibt es noch Zusätze, oder sonst was, aber aus dem zitierten geht KEIN Verbot hervor.

Zitat:

Original geschrieben von Baart

Hä? Wo steht da, dass es verboten ist?

In dem von dir Zitierten steht lediglich, dass "Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlußleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein."

Der Zusatz indem du das NICHT gekennzeichnet hast bedeutet nur, dass das TFL EINE AUSNAHME darstellt, dass diese Einrichtung auch ohne Rücklichter leuchten bzw. eingeschalten werden DARF.

Da steht keineswegs, dass es verboten ist.

Entweder gibt es noch Zusätze, oder sonst was, aber aus dem zitierten geht KEIN Verbot hervor.

so siehts aus :)

Themenstarteram 19. Dezember 2006 um 18:06

Kann mir denn jemand die benötigte Codierung hierfür geben.

Vielen Dank

Luc

Per Zufall hatte ich heute meinen Brummer in der Werkstatt und wollte etwas ähnliches programmieren lassen.

Die netten Menschen von AUDI wiesen mich AUSDRÜCKLICH darauf hin, dass die ABE erlischt, wenn das so wie oben angesprochen ausgeführt wird.

Ob das nun in dieser unseren (Bananen-)Republik Quatsch ist oder nicht, braucht nicht ernsthaft diskutiert werden. :p

Der Code für zusätzlich zum Tagfahrlicht eingeschaltete Nebelschlussleuchten (auf 22% gedimmt) lautet:

STG 09: Byte 10 auf 16 (Hex) = (Dez) 22 %.

UND ES SIEHT GEIL AUS! Hörensagen, reines Hörensagen! *hüstel*;)

Themenstarteram 19. Dezember 2006 um 18:08

AHH,

vielen Dank an dich input ct.

Werde das mal gleich ausprobieren

Hey, kleiner Opel, das ist aber verboten! *schimpf* ;)

Aber Du machst das ja bestimmt nur in der eigenen Garage zum "mal anschauen" und löscht danach sicherlich wieder die Codierung, nicht wahr? :p

 

Gruß

Jörg

Die Fotos, um zu zeigen wie man es nicht machen darf, nicht zu vergessen ;)

Themenstarteram 19. Dezember 2006 um 18:19

Mir ist gerade aufgefallen dass dies doch die Codierung um die Nebelscheinwerfer 22% gedimmt zu dem normalen Fahrtlicht zuzuschalten ist (die habe ich ja schon). Ich brauch aber die zum Tagfahrlicht.

MFG,

Luc

Hi

ich bin der Meinung, daß bei TFL hinten nichts mitleuchten sollte. Ich schließe mich da einigen Fachleuten an, die der Meinung sind, daß dadurch der Aufmerksamkeitswert der Bremsleuchten gemindert wird.

Gruß Helmut

Themenstarteram 19. Dezember 2006 um 18:34

@Kurier44

Hi,

ich weiss nicht, ich bin jedenfalls nicht der Meinung. Wenn ich mit dem normalen Fahrlicht fahre leuchten ja auch die hinteren Leuchten mit. Ich halte dies eher FÜR eine erhöhte Aufmerksamkeit, da wenn man von der Sonne geblendet wird sieht man das vorausfahrende Fahrzeug doch besser, oder.

MFG,

Luc

Zitat:

Original geschrieben von corsa1000

Mir ist gerade aufgefallen dass dies doch die Codierung um die Nebelscheinwerfer 22% gedimmt zu dem normalen Fahrtlicht zuzuschalten ist (die habe ich ja schon). Ich brauch aber die zum Tagfahrlicht.

MFG,

Luc

Wieso Nebelscheinwerfer?

Ich nahm an, es handelt sich hierbei um die Codierung für die NebelSCHLUSSleuchte... also die "hinteren" Dinger, die tüddelige Menschen stets vergessen abzuschalten! ;)

Themenstarteram 19. Dezember 2006 um 18:56

tschuldigung meinte auch die Nebelschlussleuchte.

Aber was ich eigentlich will ist, dass die hinteren Leuchten (Rückleuchten) mit an gehen wenn ich das Tagfahrlicht (TFL)anmache.

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