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Frage zu Tagfahrlicht !?

Themenstarteram 8. März 2006 um 17:11

Hallöchen,

muss Tagfahrlicht extra eingetragen werden?

Weil ich sag mal wenn ich Tagfahrlicht habe ist das ja gestattet!?! Und wen ich mit Neblern fahren würde muss ich Strafe zahlen wenn ich angehalten werde (warum auch immer). Was wenn ich die NSW so anschliesse, dass die mein Tagfahrlicht sind???

MfG quattro8163

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14 Antworten
am 8. März 2006 um 17:49

Hallo!

Nsw sind keine Tagfahrlampen,sondern für was anderes da.

Tagfahrlampen werden nicht eingetragen,soviel ich weiss.

Ausserdem sind sie so zu schalten,dass sie ausgehen,wenn

das normal Ablendlicht eingeschaltet wird.

Ciao Salle

am 8. März 2006 um 20:15

Hi, was sind denn Tagfahrlampen?

am 8. März 2006 um 21:12

kleine zusatzlichter, wie Nebelscheinwerfer, nur werfen die keinen Lichtkegel, sondern leuchten nur. Das Auto soll dadurch besser gesehn werden. Die Straße ausleuchten bringt am Tag nichts.....

am 8. März 2006 um 22:42

Danke für die Aufklärung. Normalerwiese müßte quattro 8163 als moppedfahrer so was net fragen sondern auch am tag sein abblendlichter einschalten. Ich wäre froh wenn endlich (wie in der tsche) die licht pflicht kommen würde und nicht um das auto besser wirken zu lassen!

Themenstarteram 9. März 2006 um 12:44

@biker roli

da hast du recht, ich will ja auch besser gesehen werden. Weil irgendwie übersieht man gern weiße Auto's. Nur hat Tagfahrlicht den Sinn (soweit ich weiß) das nur das Frontlicht leuchtet, also keine Rückleuchten + Kennzeichenbeleuchtung und keine Tacho- und Instrumentenbeleuchtung, weil die braucht man ja nicht am Tag. Dadurch ziehst de weniger Strom und verbrauchst weniger Sprit (obwohl das nicht so viel sein dürfte) !!!

am 9. März 2006 um 19:17

Hey Quattro8163,

der Stromverbrauch ist nicht der rede wert. da Zieht die Hechscheibenheizung schon etwas viel mehr. Ich hab noch keinen Unterschied beim Spritverbrauch gemerkt.

am 10. März 2006 um 11:39

Hallo!

Bei uns in Österr. gibt's nun endlich ne Licht-Pflicht und deswegen wurde oft und viel über's Tagfahrlichter berichtet.

Fazit: Die Umbaukosten (für ne Zusatzlampe) liegen deutlich über dem was man durch den minimal sinkenden Treibstoffverbrauch einspart.

Bei neueren Modellen kann man die Autoelektronik aber so umprogrammieren lasen, dass die normalen Abblendlichter (und nach Wunsch auch die Rücklichter) angehen sobald man die Zündung startet. Ist meiner Meinung nach recht praktisch, weil man sich durch ein exra Tagfahrlicht vorne abgewöhnt, das Licht einzuschalten und dann bei Tunnel-Fahrte, etc. erst recht nicht dran denkt das normale Licht (abblendlicht + Rückleuchten) einzuschalten. Also bei uns hat sich - trotz Licht-Pflicht - das Tagfahrlicht nicht wirklich durchgesetzt.

Zurzeit ist ja noch die Schonfrist bis 15. April. Ab dann gibts dann Strafen für die die ohne Licht fahren.

Ich schalt mein Licht eigentlich fast immer ein. Bei Kurzstrecken spare ich mir das Licht. Aber da ich meist auf der AB unterwegs bin, ists schon ein Reflex das Licht einzuschalten sobald der Motor läuft. Ausserdem lernt man es in der Fahrschule auch.

Zitat:

Ausserdem lernt man es in der Fahrschule auch.

ich habe in der fahrschule gelernt das man das licht in der dämmerung, in der nacht, bein schnellen fahrten auf der autobahn und bei regen schnee usw einschalten soll, aber nicht dauerhaft damit fahren soll.

is ja auch der totale schwachsinn.

seid ihr mal nem auto auf der anderen seite der kreuzung gegenübergestanden und die lichter habn euch genau ins gesicht gescheint? weil er entweder leicht schräg stand oda die scheinwerfer falsch eingestellt habt? sicherlichnicht, weil dann erkennt man keinen blinker mehr.

ihr müsst mal aufpassen, bei allen autos die die blinker direkt neben dem abblendlicht haben erkennt man den tagsüber nur sehr schlecht.

ich bin für tagfahrlicht, aber nicht für abblendlicht als tagfahrlicht.

und nebelscheinwerfer darf man IMMER angeschalten haben, solange auch das abblendlicht an ist, weil sie nicht zu blendung führen.

und außerdem, wenn jetz alle autos mit abblendlicht rumfahren, was is denn dann mit den mophedfahrern?

die erkennt man dann auch schon wieder schlechter ...

Zitat:

Zurzeit ist ja noch die Schonfrist bis 15. April. Ab dann gibts dann Strafen für die die ohne Licht fahren.

wenn manmit abblendlicht fährt wird manbestraft??? :D :D :D

ernsthaft jetz? :-|

gruß hannes

Themenstarteram 10. März 2006 um 15:21

Zitat:

und außerdem, wenn jetz alle autos mit abblendlicht rumfahren, was is denn dann mit den mophedfahrern?

die erkennt man dann auch schon wieder schlechter

...das seh ich ganz genau so!!!

am 10. März 2006 um 16:40

Zitat:

Original geschrieben von hansali

wenn manmit abblendlicht fährt wird manbestraft??? :D :D :D

ernsthaft jetz? :-|

Hach nein ;)

Nur wer ab 15. April in Österr. OHNE Licht (also in der Stadt entweder Tagfahrlicht oder Abblendlicht) unterwegs ist. Egal wie gut die Sicht, Straßenverhätnisse, etc. sind! - Also Licht immer an ;)

am 10. März 2006 um 16:45

Zitat:

Original geschrieben von hansali

und nebelscheinwerfer darf man IMMER angeschalten haben, solange auch das abblendlicht an ist, weil sie nicht zu blendung führen.

So nen Schwachsinn hab ich lange nicht mehr gehört. Laut Busgeldkatalog darf man die Nebler vorne aktivieren, wenn die Sicht weniger als 50 Meter beträgt.....

Themenstarteram 10. März 2006 um 16:55

Zitat:

Zitat:

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Original geschrieben von hansali

 

und nebelscheinwerfer darf man IMMER angeschalten haben, solange auch das abblendlicht an ist, weil sie nicht zu blendung führen.

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So nen Schwachsinn hab ich lange nicht mehr gehört. Laut Busgeldkatalog darf man die Nebler vorne aktivieren, wenn die Sicht weniger als 50 Meter beträgt.....

...das stimmt, wenn man bei guten Sichtverhältnissen mit Neblern (egal ob mit oder ohne Ablendlicht)angehalten wird, muss man löhnen!

Selbst schon mehrmals getestet, seit dem lass ich's!

Zitat:

Zitat:

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Original geschrieben von hansali

wenn manmit abblendlicht fährt wird manbestraft???

ernsthaft jetz? :-|

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Hach nein

Nur wer ab 15. April in Österr. OHNE Licht (also in der Stadt entweder Tagfahrlicht oder Abblendlicht) unterwegs ist. Egal wie gut die Sicht, Straßenverhätnisse, etc. sind! - Also Licht immer an

Also was gilt jetz in deutschland? muss man jetz ab 15.4 mit abblendlicht fahren oda nich?

 

Zitat:

Zitat:

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Zitat:

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Original geschrieben von hansali

 

und nebelscheinwerfer darf man IMMER angeschalten haben, solange auch das abblendlicht an ist, weil sie nicht zu blendung führen.

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So nen Schwachsinn hab ich lange nicht mehr gehört. Laut Busgeldkatalog darf man die Nebler vorne aktivieren, wenn die Sicht weniger als 50 Meter beträgt.....

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...das stimmt, wenn man bei guten Sichtverhältnissen mit Neblern (egal ob mit oder ohne Ablendlicht)angehalten wird, muss man löhnen!

Selbst schon mehrmals getestet, seit dem lass ich's!

...wow, sry dann dachte echt man darf bei uns in deutschland immer damit fahren :-|

also bei der nebelschlussleuchte weiß ichs das man nur unter 50 m sicht damit fahren darf, aber bei den nebelscheinwerfern is es mir neu ;)

danke

gruß hannes

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