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Frage zu Zusatzschild "1 Fahrzeug bei grün"

Hallo Zusammen,

bei uns gibt es eine neue Ampel, die den Zufluss an einer Auffahrt auf eine Bundesstraße regelt. Diese Ampel schaltet im Bedarfsfall recht kurz auf grün und wieder zurück nach rot, damit der Zufluss auf die Bundesstraße begrenzt wird. Diese Ampel ist mit dem Verkehrszeichen 1012-38 "1 Fahrzeug bei grün" beschildert. https://www.verkehrszeichen.de/1-Fahrzeug-bei-Gruen

Jetzt die Frage: Wenn der Vordermann flink ist, schaffen es auch zwei Autos drüber. Was aber wäre die Strafe, wenn man erwischt wird? Ein Rotlichverstoß kann es ja nicht sein, da die Ampel ja noch grün war, beziehungsweise gerade wieder nach gelb umspringt.

 

Danke und Grüße,

Dieter

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66 Antworten

Ich würde hoffen das es wie ein Rotlichtverstoss geahndet wird.

 

Theoretisch schaffe ich es auch bei einer Schranke im Parkhaus bei meinem Vordermann mit durchzufahren. Kann ich ja nix für das die Schranke das zulässt….

Zitat:

@diezge schrieb am 10. September 2021 um 07:08:43 Uhr:

Hallo Zusammen,

bei uns gibt es eine neue Ampel, die den Zufluss an einer Auffahrt auf eine Bundesstraße regelt. Diese Ampel schaltet im Bedarfsfall recht kurz auf grün und wieder zurück nach rot, damit der Zufluss auf die Bundesstraße begrenzt wird. Diese Ampel ist mit dem Verkehrszeichen 1012-38 "1 Fahrzeug bei grün" beschildert. https://www.verkehrszeichen.de/1-Fahrzeug-bei-Gruen

Jetzt die Frage: Wenn der Vordermann flink ist, schaffen es auch zwei Autos drüber. Was aber wäre die Strafe, wenn man erwischt wird? Ein Rotlichverstoß kann es ja nicht sein, da die Ampel ja noch grün war, beziehungsweise gerade wieder nach gelb umspringt.

 

Danke und Grüße,

Dieter

Hmmm...

Ich kenne diese Ampeln aus Wuppertal.

Irgendwie bräuchte man zumindest dort zwei synchronisierte "Ridiculous Mode" Tesla, um zwei Fahrzeuge bei Grün durchzukriegen.

Das wäre dann trotzdem ein ziemlicher Abstandsverstoß.

Mit anderen Autos wäre der Versuch aller Wahrscheinlichkeit nach ein Rotlichtverstoß.

Normal kommt man als Einzelfahrzeug nur bei "orange" rüber, alles Andere würde die Kupplung (oder was auch immer an jener Stelle im Auto ist) auf Dauer zerlegen...

Mein Tipp also:

1. Abstandsverstoß

2. Rotlichtverstoß

In Filderstadt gibt es diese Zufahrtskontrolle ebenfalls.

 

Bei uns ist dieses Zusatzschild jedoch per LED Zahl variabel.

 

Je nach Verkehrsaufkommen steht dort 1, 2 oder 3 Fahrzeuge bei grün.

 

Die Ampeln sind so flink, dass man schon mit Gewalt da durchrasen muss um es noch zusätzlich „unerlaubt“ zu schaffen.

Wenn man sich dazu verabredet, sollte es zu zweit nebeneinander machbar sein (z.B. man fährt in zwei Autos, weil ein Auto in die Werkstatt muss).

Ob das dann ein bisher beschriebenes Vergehen im Sinne des StVO wäre, sei mal dahingestellt...

Und zu zweit nebeneinander sind dann wieviele Fahrzeuge??? ;)

Das beschriebene Verhalten (in seiner Reinform, also wenn nichts anderes hinzukommt) ist nicht bußgeldbewehrt und kann deshalb nicht bestraft werden.

Eventuell könnten Abstandsgebote verletzt sein. Aber dabei ist die Nachweisführung durch die Ordnungsbehörde praktisch nicht möglich. Augenmaß und Zeugenaussage wären nicht gerichtsfest, behaupte ich.

mit Abschleppseil, dann meint die Technik du wärst der Anhänger :)

Ein Kumpel meines Sohn ist in dieser Situation durch die praktische Führerscheinprüfung gefallen,

Dieser meinte, er hätte so ein Schild vorher nie gesehen und die Bedeutung nicht verstanden.

@hippofant deinem Beispiel aus dem rechten Leben liegt ja auch einen andere Frage zugrunde. Der TE wollte wissen, was die Strafe bei Verstoß gegen das Verkehrsschild wäre. Antwort (m.E.): keine.

In deinem Fall musste der Prüfer entscheiden, ob der Kumpel des Sohnes nach § 11 FeV geeignet ist, eine Fahrerlaubnis zu erhalten. Er hat aus dem kleinen Fehlverhalten geschlossen, dass die Bedingungen nicht erfüllt sind.

Bei einer grünen Ampel kostet die Missachtung des Zusatzschildes "X Fahrzeuge bei grün" 10 Euro.

Bei einer roten Ampel wird nur der Rotlichtverstoß berechnet.

Was einige nicht wissen. Diese Teile werden wie ganz normale Ampeln gewertet... Man kann sogar einen qualifizierten Rotlichtverstoß hinbekommen, wenn man seine Grünphase verpennt, und dann über rot fährt.

Zitat:

@hippofant schrieb am 10. September 2021 um 15:34:31 Uhr:

Ein Kumpel meines Sohn ist in dieser Situation durch die praktische Führerscheinprüfung gefallen,

Dieser meinte, er hätte so ein Schild vorher nie gesehen und die Bedeutung nicht verstanden.

Zum Glück ist der Durchgefallen, wer sowas nicht lesen und verstehen kann gehört nicht in den Straßenverkehr

Zitat:

@MvM schrieb am 10. September 2021 um 16:47:22 Uhr:

Bei einer grünen Ampel kostet die Missachtung des Zusatzschildes "X Fahrzeuge bei grün" 10 Euro.

Hast du zu dieser Behauptung auch eine Nummer aus dem BKat? Ich habe keine gefunden.

Bei dem Schild handelt es sich wie zum Beispiel "Radfahrer bitte absteigen" um kein amtliches. Es muss also von sich heraus auch nicht beachtet werden und entsprechend kann ein Verstoß nicht bestraft werden.

In der Regel weisen solche nichtamtlichen Schilder aber auf eine gesetzliche Regelung hin, deren Nichtbeachtung bestraft werden kann. Die immer wieder zu hörende Schlußfolgerung "Wenn ich bei solchen Schildern die dort angegebenen Hinweise nicht beachte mache ich nichts falsch" stimmt deshalb meistens nicht.

Bei "Radfahrer bitte absteigen" endet häufig ein Radweg. Man darf dann entweder auf der Fahrbahn weiter fahren oder auf dem Gehweg sein Fahrrad schieben. Manchmal weist das Schild auch nur auf eine kniffelig zu befahrende Situation hin, zum Beispiel auf ein Drängelgitter. Wer dort durchfahren kann muss nicht absteigen.

Gleiches gilt bei "1 Fahrzeug bei grün". In der Regel ist dann die Grünphase so kurz, dass nur ein Fahrzeug die Ampel gesetzeskonform passieren kann. Darauf wird man hingewiesen und damit entfällt die Ausrede, man habe mit einer längeren Grünphase gerechnet.

Dabei ist zu beachten, dass die Ampel nur bei grün passiert werden darf, nicht jedoch bei gelb, wenn man noch halten kann. Und das kann (und muss man damit) wenn man mit dem geforderten Sicherheitsabstand unter Beachtung der Lärmvorschriften losfährt.

Warum man gemeinsam eine Grünphase nutzen muss wenn man gemeinsam zu einer Werkstatt fahren will erschließt sich mir nicht. Dabei kann man auch durch jede andere Ampel auseinandergerissen werden.

1-Fahrzeug-Ampeln sind in der Regel auch so gestaltet, dass zumindest zwei PKW nicht legal nebeneinander fahren können. Aber auf Motorräder dürfen nur bei einer vorhandenen zweiten Fahrspur neben einen PKW oder LKW fahren. Zwei Fahrspuren werden dort deshalb nicht ausgewiesen, weder durch eine entsprechende Breite noch durch Leitlinien, um genau so einen Unsinn zu vermeiden.

Abgesehen davon, dass man bei den extrem kurzen Grünphasen leicht in den Bußgeld bewährten Bereich fährt (bei Gelb bzw. Rot über die Ampel):

Die Ampeln erfüllen den tieferen Sinn, eben genau zu vermeiden, dass Autos im Pulk auf eine Landstraße oder Autobahn auffahren und dort dann "erfolgreich" das Reisverschlusssystem beim Einfädeln stören.

Für den Fall, dass man in verschiedenen KFZ unterwegs ist und sich nicht verlieren möchte: die zu fahrende Strecke sollte eigentlich schon vorher bekannt sein und die meisten haben ein Handy (als FahrerIn natürlich mit Freisprecheinrichtung). Das könnte man mal für Kommunikation mittels Sprache nutzen, statt nur seinen Status auf Facebook zu ändern ("lost on autobahn").

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