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Frage zum Anhörungsbogen

Themenstarteram 10. Mai 2008 um 7:43

Hallo,

ich habe gestern einen Brief vom Landkreis erhalten:

"Feststellung einer Ordnungswidrigkeit (§24 StVG)/Anhörung

....

....

Wegen der bezeichneten Ordnungswidrigkeit wird gegen Sie ein Verwarnungsgeld (§§ 56, 57 OWiG) festgesetzt in Höhe von 10,00 EUR."

(Grund war eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften um 9km/h)

Die 10,00 EUR habe ich schon überwiesen.

Jetzt meine Frage:

Dem Schreiben ist ein Anhörungsbogen beigefügt.

Muss ich den zurückschicken, auch wenn ich die 10,00 EUR schon überwiesen habe ?

Aus dem Schreiben geht das nicht eindeutig hervor.

Im Anschreiben selbst heißt es:

"Der ausgefüllte Anhörungsbogen ist innerhalb einer Woche ab Zugang des Schreibens zurückzusenden."

Auf dem Anhörungsbogen steht ganz oben:

"Angaben nur erforderlich, wenn Sie mit der Verwarnung nicht einverstanden sind..."

Wer kennt sich aus ?

Beste Antwort im Thema
am 10. Mai 2008 um 7:58

du hast bezahlt, damit ist die sache beendet!

da musst du nix mehr ausfüllen....

das müsstest du nur, wenn du nicht der fahrer warst, und du den richtigen angeben wolltest etc.....

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am 10. Mai 2008 um 7:58

du hast bezahlt, damit ist die sache beendet!

da musst du nix mehr ausfüllen....

das müsstest du nur, wenn du nicht der fahrer warst, und du den richtigen angeben wolltest etc.....

Zitat:

Original geschrieben von Hyrogen

"Angaben nur erforderlich, wenn Sie mit der Verwarnung nicht einverstanden sind..."

Was ist denn da noch unklar ?? :confused: ;)

~

am 10. Mai 2008 um 18:27

Da wir in einem Rechtsstaat leben, erhälst Du mit diesem Fragebogen Gelegenheit Dich zu der Sache die Dir vorgeworfen wird Stellung zu nehmen. Oder kurz gesagt: Es wird Dir rechtliches Gehör gewährt.

Es liegt nun an Dir, ob Du von der Möglichkeit Gebrauch machen willst, Dich zur Sache zu äußern oder nicht.

Eine Verpflichtung, daß Du zur Sache aussagen mußt besteht nicht. Im Gegenteil. Du brauchst zur Sache keine Angaben machen, wenn Du entweder Dich selbst oder Deine Angehörigen belasten würdest. Nur dann steht Dir ein sog. Zeugnisverweigerungsrecht zu.

Wozu Du allerdings verpflichtet bist, ist, Angaben zu Deinem Namen und Adresse zu machen. Wenn diese also in dem Anhörungsbogen falsch geschrieben sein sollten, mußt Du die richtige Schreibweise Deines Namens bzw. die richtige Adresse mitteilen.

Oder aber Du zahlst einfach den angeforderten Betrag und zeigst damit, daß Du den Vorwurf anerkennst.

Bei einem Verwarnungsgeld i. H. v. 10,- € sicherlich die richtige Entscheidung.

Themenstarteram 10. Mai 2008 um 20:26

o.k., dann muss ich den Anhörungsbogen also nicht zurückschicken.

@Neckarwelle: unklar ist mir das insofern, da auf dem Anhörungsbogen noch ein Feld zum ankreuzen ist:

"Wird der Verstoß zugegeben? Ja/Nein

Ort, Datum, Unterschrift"

Warum gibt es auf dem Anhörungsbogen denn das Feld "Wird der Verstoss zugegeben - Ja", wenn ich ihn nicht zurückschicken muss ?

am 11. Mai 2008 um 3:25

Zitat:

Original geschrieben von Hyrogen

 

Warum gibt es auf dem Anhörungsbogen denn das Feld "Wird der Verstoss zugegeben - Ja", wenn ich ihn nicht zurückschicken muss ?

Du mußt unterscheiden zwischen einer "echten" Anhörung und einer "allgemeinen" Anhörung.

Außerdem mußt Du bedenken, daß der Anhörungsbogen an alle Sünder geht und nicht speziell für Dich ausgedruckt wird.

Du bewegst Dich im Bereich einer Verwarnung. D. h. es wird kein Punkt in Flensburg eingetragen, wenn Du den Betrag zahlst.

Das erkennst Du daran, daß das Verwarnungsgeld bereits festgesetzt und mit einer Zahlungsaufforderung verknüpft wurde.

Hier reicht schlüssiges Verhalten aus um den Tatvorwurf zuzugeben (Zahlung des Betrages).

Anders sieht es bei einem Bußgeldverfahren aus.

Hier erhälst Du den gleichen Brief nur mit einer entscheidenden Änderung.

Hier wird Dir vorgeworfen eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben und Dir Gelegenheit gegeben Dich zu Sache zu äußern aber es fehlt die Zahlungsaufforderung.

D. h., daß aus diesem Anhörungsbogen heraus keine Zahlungsverpflichtung besteht. Somit kann auch keine Zwangsvollstreckung erfolgen.

Erst aus dem Bußgeldbescheid heraus besteht eine Zahlungsverpflichtung (wenn nicht erfolgreich Einspruch eingelegt wurde).

Und hier macht dann auch das Kästchen Sinn, ob der Vorwurf zugegeben wird.

Würdest Du hier ja ankreuzen und den Anhörungsbogen sofort zurückschicken, dann erhälst Du den Bußgeldbescheid sofort.

Das macht z. B. dann Sinn, wenn Du eine längere Reise antreten und den Betrag vor der Reise zahlen oder aber Einspruch einlegen willst.

Desweiteren könnte, nicht muß, sich ein Geständnis positiv bei der Strafzumessung auswirken (dürfte aber eher eine Rolle beim Fahrverbot spielen).

Themenstarteram 11. Mai 2008 um 7:09

@F213: o.k., Danke für die ausführliche Erklärung. Dann ist mir das jetzt auch klar geworden.

Selbst wenn du einen Zeugenbefragungsbogen bekommen würdest (weil die Behörde gemerkt hat, dass der Fahrer nicht der Halter ist) reicht ein einfaches Zahlen aus.

Bei nicht punktebeschwerten Vergehen isses denen egal, wer gefahren ist, solange die Strafe bezahlt wird.

am 14. Mai 2008 um 22:23

Habe vor paar Tagen auch sowas bekommen, wegen Flaschparken, also nutze ich hier gleich die Möglichkeit was zu fragen.

Normalerweise wäre es kein Thema, 15€ zahlen und fertig, aber es gibt so paar komische Sachen dabei.

Das steht ich hätte im Parkverbot gestanden, aber es war eine Haltebucht, also so richtig für Autos deklarierte Haltestelle, dort stehen immer Leute, keine Ahnung was sie von mir wollen.

Bin jetzt heute vorbeigefahren und finde kein Halteverbotszeichen. Dann steht da was von 9-9:20. Ok ich stand da von 8:15 bis 10, aber ok.

Dann fällt mir auf dass man innerhalb einer Woche zahlen soll, das wird aber knapp denn die Bank braucht ja wieder 3 Tage,

Ist das schon normal, es waren immer 2 Wochen gewesen?

Dann kommt das ganze aus Kassel, wieso nicht von der Stadt selbst? Früher kam es von der Stadt.

Hmm, soll ich ein Foto von der Stelle machen und einschicken, oder lieber zahlen weil sie am längeren Hebel sitzen und gleich 38,72 € verlangen?

Hat es Konsequenzen wenn ich bei der Überweisung "unter Vorbehalt" schreibe? Ich will die Frist wahren, aber ich will auch nicht dass die Zahlung als Einverständnis gilt, später kann ich ja die Leute die ich da besucht habe fragen ob da ein vorübergehendes Verbotsschild 100 Meter weiter stand und der Pfeil in die Richtung um die Ecke ging ;)

 

am 15. Mai 2008 um 5:30

Ah hat sich erledigt, habe bezahlt.

Zwar steht da immer noch kein Halteverbotsschild, aber nachdem ich gelesen habe dass Zahlung unter Vorbehalt automatisch bedeutet dass sie was zurückschicken und die Sache automatisch mehr kostet, beuge ich mich.

Muss man sich halt über die Steuererklärung wieder holen.

am 15. Mai 2008 um 9:04

Zitat:

Original geschrieben von Opelowski

 

Das steht ich hätte im Parkverbot gestanden, aber es war eine Haltebucht, also so richtig für Autos deklarierte Haltestelle, dort stehen immer Leute, keine Ahnung was sie von mir wollen.

Nun, eine Sache wird ja nicht automatisch richtig, wenn es alle falsch machen oder ?

Zitat:

Bin jetzt heute vorbeigefahren und finde kein Halteverbotszeichen. Dann steht da was von 9-9:20. Ok ich stand da von 8:15 bis 10, aber ok.

So richtig schlau wird man aus Deinen Schilderungen irgendwie nicht. Einerseits besteht kein Halteverbot, andererseits steht da irgendetwas von 9-9:20.

Zitat:

Dann fällt mir auf dass man innerhalb einer Woche zahlen soll, das wird aber knapp denn die Bank braucht ja wieder 3 Tage,

Ist das schon normal, es waren immer 2 Wochen gewesen?

Das ist eigentlich kein Problem. Einerseits kannst Du an Hand des Kontoauszuges nachweisen, wann die Zahlung erfolgte, andererseits ist der Tag der Wertstellung maßgebend.

Zitat:

Dann kommt das ganze aus Kassel, wieso nicht von der Stadt selbst? Früher kam es von der Stadt.

Da behaupte ich mal, daß Du von Deinen Freund und Helfern der Polizei aufgeschrieben worden bist und nicht vom Gemeindesheriff.

am 15. Mai 2008 um 9:12

Zitat:

Original geschrieben von Opelowski

 

Muss man sich halt über die Steuererklärung wieder holen.

Dann sei bitte nicht so schlau und gib bei Deinen Werbungskosten als Grund Strafzettel o. ä. an. Das führt beim Bearbeiter nur zu einem müden Lächeln und beansprucht den Kugelschreiber nur unnötig beim Streichen.

Strafzettel sind nämlich nicht absetzbar.

Ist ja eigentlich auch logisch.

Auf der einen Seite sanktioniert Papa Staat eine Ordnungswidrigkeit um sie auf der anderen Seite wieder, auch wenn nur zu einem kleinen Teil, zu erstatten ?

Paßt irgendwie nicht.

Davon abgesehen. 15,- € werden keine große steuerliche Auswirkung haben. Wenn überhaupt.

am 15. Mai 2008 um 9:23

9-9:20 soll ich da im Halteverbot gestanden haben lautet der Vorwurf. Aber wie gesagt, heute das 2te mal genau die Strasse angeguckt und 0 Halteverbote oder äquivalente Zeichen :rolleyes:

Es stehen auch Autos so wie ich stand, k.a. ob die nicht plötzlich auch zahlen müssen.

Wahrscheinlich war so ein Aufstellschild für Umzug oder sowas im Spiel, wüsste nicht was sonst.

Dann haben sie es vermutlich aufgestellt als ich schon stand (hatte sowas schon mehrfach beobachtet bzw. die Nichteinhaltung der 24h Frist, allerdings nie als Opfer), oder 200 Meter weiter auf der Strasse die ein Knick macht und wo der Pfeil im Schild hinzeigt, da gilt es ja bis zur Kreuzung ;) Also merke man sich: immer die Strasse zw. beiden Kreuzungen zur Sicherheit in beide Richtungen abfahren und jedes mal wenn man irgendwo steht vorher Foto machen.

Übrigens aufgeschrieben wurde ich von "OPB´IN" ;) Gut dass ich so höfflich bin und nicht mir Abkürzung meiner Fachrichtung um mich werfe wenn ich Ämter anschreibe.

Dann ein herzliches LMAA an OPB´IN.

am 15. Mai 2008 um 9:27

Zitat:

Original geschrieben von F213

 

Dann sei bitte nicht so schlau und gib bei Deinen Werbungskosten als Grund Strafzettel o. ä. an.

Das hatte ich auch SO nicht vor. :)

 

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