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Frage zum Führerschein Klasse B, BE und B96

Themenstarteram 17. Februar 2018 um 12:41

Hallo,

Ich befasse mich momentan mit dem Fahren von Anhängern da dies in naher zukunft so sein wird das ich das erste mal so ein ding an mein Fahrzeug anhängen werde.

Ich habe seit 2004 einen Führerschein der Klasse B.

laut meinen Infos darf ich einen Anhänger bis 750kg anhängen. Wenn der Anhänger mehr hat darf ich aber nicht über die 3,5t kommen. Ist das so Richtig? Hat das Gewicht des Zugfahrzeuges Auch noch etwas damit zu tun? So wie etwa das es Schwerer sein muss als der Anhänger?

mit der Führerschein Klasse BE

Darf ich über 750kg anhänger nutzen egal welches Zugfahrzeug. Komplettes Gespann aber nicht mehr wie 3,5t. Ist das Richtig?

 

Führerschein klasse B mit Schlüsselnummer B96 ist bis 4,25t. Wird dann die Führerschein klasse BE nicht überflüssig.

Ich habe das in der Fahrschule schon nie richtig verstanden. Das ganze mit der B96 verwirrt mich total. Die gab es damals ja noch nicht.

Über eine Ausführliche Erklärung würde ich mich freuen mein Fahrlehrer damals hat das sehr kompliziert erkärt hat auch keiner verstanden.

Beste Antwort im Thema

Nachdem ich nochmal bei meiner Zulassungsstelle geschaut habe, habe ich festgestellt dass diese nur eine Erste Hilfe Bescheinigung und keine Bescheinigung über lebensrettende Sofortmaßnahme mehr akzeptieren.

Möglicherweise lässt sich das Ganze durchboxen, aber ich habe mich kurzerhand entschieden den Erste Hilfe Kurs zu wiederholen und bin nun auf der sicheren Seite.

Mein letzter Kurs war ~11 Jahre her und es war erschreckend wie wenig ich noch von der stabilen Seitenlage wusste.

Kann jedem empfehlen auch darüber nach zu denken, den zu wiederholen.

Meiner hat 30 € gekostet und wenn ich nur einer Person damit jemals helfe, hat sich das doch schon tausendfach bezahlt gemacht.

Dauert zwar 7,5 h, aber man geht mit einem besseren Gefühl raus.

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Bit Klasse BE darf das Gespann unbegrenzt viel wiegen, aber das Zugfahrzeug darf nicht schwerer als 3,5t sein.

Mit B96 in der Tat 4,25 Tonnen Gesamtgewicht, aber eben nicht unbegrenzt, daher ist BE nicht überflüssig, da man damit einen 3 Tonnen Anhänger mit einem 3 Tonnen Auto ziehen darf, also 6 Tonnen Gesamtgewicht nur als Beispiel.

Moin. Der Einfachheit halber schreibe ich mal rot+fett in dein Zitat.

Zitat:

@shadowgolf schrieb am 17. Februar 2018 um 13:41:45 Uhr:

Ich habe seit 2004 einen Führerschein der Klasse B.

laut meinen Infos darf ich einen Anhänger bis 750kg anhängen. Wenn der Anhänger mehr hat darf ich aber nicht über die 3,5t kommen. Ist das so Richtig? Hat das Gewicht des Zugfahrzeuges Auch noch etwas damit zu tun? So wie etwa das es Schwerer sein muss als der Anhänger?

Genau. ENTWEDER fährst du ein Auto od. LKW mit bis zu 3,5to zGG und darfst IMMER einen bis 750kg zGG Anhänger anhängen. ODER der Anhänger wiegt mehr als 750kg (es geht IMMER um das ZULÄSSIGE Gesamtgewicht!) - DANN darf das Gespann aus Anhänger UND Zugfahrzeug nicht mehr als 3500kg zGG (!) haben.
Das Gewicht des Autos ist relativ egal. Ausser halt das zGG. Das was du meinst.. da gabs früher 'ne komplizierte Regel... die gibts zum Glück nicht mehr.

mit der Führerschein Klasse BE

Darf ich über 750kg anhänger nutzen egal welches Zugfahrzeug. Komplettes Gespann aber nicht mehr wie 3,5t. Ist das Richtig?

NEIN. Mit BE darfst du ein Fahrzeug mit bis zu 3,5to zGG (!) fahren UND hinten dran - wenns das Fahrzeug erlaubt - noch einen Anhänger mit bis zu 3,5to zGG (aktuelle FEV, auf ältere Fälle geh' ich mal nicht ein, sind auch verdammt selten)
Also 7to zGG gesamt.

Führerschein klasse B mit Schlüsselnummer B96 ist bis 4,25t. Wird dann die Führerschein klasse BE nicht überflüssig.

Nein. Siehe oben. Hiermit wird halt ggü. FS-Kl. "B" einzig die 3,5to-Grenze auf 4,25to raufgesetzt. Ist weder Fisch noch Fleisch.

Denke/hoffe, ich habe alles richtig geschrieben. Sonst möge man mich berichtigen.

Gruß Jonas

Zitat:

@Sitzheitzung schrieb am 17. Februar 2018 um 13:48:35 Uhr:

Bit Klasse BE darf das Gespann unbegrenzt viel wiegen, aber das Zugfahrzeug darf nicht schwerer als 3,5t sein.

Stimmt "leider" nicht mehr - seit 2013 wurde das max. Anhängergewicht auf 3,5to beim BE begrenzt.

Themenstarteram 17. Februar 2018 um 13:05

Vielen Dank an euch. :) jetzt hab ich es endlich richtig kapiert

am 17. Februar 2018 um 15:49

https://www.dekra.de/de-de/fahrerlaubnisklassen/ - das schließt alle möglichen Zweifel aus.

Und es ist vor allem richtig und du musst überholte und damit falsche Infos nicht raussortieren (aber hier wird ja aufgepasst).

uiuiui... :eek::rolleyes:

und was darf ich mit meinem alten Führerschein Klasse 3 aus den 80er Jahren fahren :cool::confused:

am 17. Februar 2018 um 17:10

Kennst du Google?

http://www.schaffenwir.de/.../118-alter-fuehrerschein-klasse-3

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 17. Februar 2018 um 18:02:35 Uhr:

uiuiui... :eek::rolleyes:

und was darf ich mit meinem alten Führerschein Klasse 3 aus den 80er Jahren fahren :cool::confused:

Bobby-Car, sogar mit Anhänger.

Zitat:

@situ schrieb am 17. Februar 2018 um 18:10:21 Uhr:

Kennst du Google?

http://www.schaffenwir.de/.../118-alter-fuehrerschein-klasse-3

1x Dankeschön!

Zitat:

@PeterBH schrieb am 17. Februar 2018 um 18:43:32 Uhr:

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 17. Februar 2018 um 18:02:35 Uhr:

uiuiui... :eek::rolleyes:

und was darf ich mit meinem alten Führerschein Klasse 3 aus den 80er Jahren fahren :cool::confused:

Bobby-Car, sogar mit Anhänger.

..und dein V8 Touareg.... auch mit Anhänger :D

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 17. Februar 2018 um 18:02:35 Uhr:

uiuiui... :eek::rolleyes:

und was darf ich mit meinem alten Führerschein Klasse 3 aus den 80er Jahren fahren :cool::confused:

Mein FS Kl.3 aus den 70ern des letzten Jahrtausends = 7,5to + Hänger

Ich hab noch einen "alten" BE. Damit darf man einen so genannten Minisattel fahren. Vorn z.B. 3,5t Sprinter mit Stattelplatte + durchgehende (Druckluft)Bremsanlage + Sattelanhänger. Meist ein zGG von knapp 9 Tonnen.

Zitat:

@v8.lover schrieb am 17. Februar 2018 um 13:52:38 Uhr:

Moin. Der Einfachheit halber schreibe ich mal rot+fett in dein Zitat.

Genau. ENTWEDER fährst du ein Auto od. LKW mit bis zu 3,5to zGG und darfst IMMER einen bis 750kg zGG Anhänger anhängen. ODER der Anhänger wiegt mehr als 750kg (es geht IMMER um das ZULÄSSIGE Gesamtgewicht!) - DANN darf das Gespann aus Anhänger UND Zugfahrzeug nicht mehr als 3500kg zGG (!) haben.
Das Gewicht des Autos ist relativ egal. Ausser halt das zGG. Das was du meinst.. da gabs früher 'ne komplizierte Regel... die gibts zum Glück nicht mehr.

Soweit ich weiß ist noch ganz wichtig, dass das Leergewicht vom Zugfahrzeug größergleich dem zul. Gesamtgew. vom Hänger ist.

Zitat:

@KNUT-VIII. schrieb am 20. Februar 2018 um 11:45:15 Uhr:

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 17. Februar 2018 um 18:02:35 Uhr:

uiuiui... :eek::rolleyes:

und was darf ich mit meinem alten Führerschein Klasse 3 aus den 80er Jahren fahren :cool::confused:

Mein FS Kl.3 aus den 70ern des letzten Jahrtausends = 7,5to + Hänger

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 17. Februar 2018 um 19:08:21 Uhr:

Zitat:

@situ schrieb am 17. Februar 2018 um 18:10:21 Uhr:

Kennst du Google?

http://www.schaffenwir.de/.../118-alter-fuehrerschein-klasse-3

1x Dankeschön!

Der Link ist wirklich gut!

Ich habe gleich mal meinen neuen Führerschein ausgekramt und nachgeschaut ob auch alle Sonder-Ergänzungen eingetragen wurden..... .

Besonders auch im Hinblick auf neuere Fahrzeuge wie TRIKES, Quads, etc. ganz interessant...

.

Da ich damals beim 3er auch gleich den 1er mitgemacht hatte und 2 Jahre davor logischerweise den 4er , für mich nicht ganz so spannend... .

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