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Frage zum Gewindefahrwerk, Alufelgen, Spurplatten & Sportlenkrad

VW Golf 2 (19E)
Themenstarteram 1. Mai 2014 um 10:20

Hallo,

Ich habe von FK ein Fahrwerk,

Vor Feder Vorne Gelb 18.80 Hauptfeder Vorne Gelb 70.180

Vor Feder Hinten Gelb 18.80 Hauptfeder Hinten Gelb 60.180

Gutachten

habe http://www.golf2-jetta2-forum.de/index.p… 9ae6672148eb1c6

Alufelgen

19E mit 195/50R15 ( die Größe ist eingetragen) die Felge hat 7jx15 ET37im Gutachten aber nur ET29

jetzt habe ich durchgerechnet ich Benötige Spurplatten, mindestens 10mm Spurplatten oder vilt auch mehr? oder Benötige ich keine bei dem Fahrwerk? bei meinem anderem Golf habe ich zwischen Fahrwerk und Reifen einen Finger breit Platz, d.h. 10mm

dann sind die Reifen nur noch für diesen Sommer Gut. also so 3mm Profil, reicht das fürs eintragen? das Fahrzeug wird nur Kaum bewegt. also im Sommer Maximal 1000km wenn Über haupt.

Achso wie wird das Fahrwerk eingetragen, wird das runter geschraubt und hochgeschraubt oder wir nur eingetragen das es von55mm - 85mm Tieferlegung erfolgt oder wie wird das eingetragen das Gewinde Fahrwerk

Bevor ich es Vergesse, ich habe ein Raid17 Sport Lenkrad, durchmesser 300mm muss dies auch eingetragen werden?

hier die ABE zu dem Lenkrad file:///C:/Users/Gouverneur/Downloads/871.pdf

so Fragen über Fragen

wäre cool wenn jemand mir Helfen Könnte

MFG

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14 Antworten

Das gewindefahrwerk stellst du auf die höhe die du haben möchtest, aber auch so das alles tüv konform mässig platz hat und das es mit dem gutachten übereinstimmt.

Diese einstellung wird dann abgenommen und so eingetragen, danach darfst du nur wieder etwas verändern wenn du danach wieder zur eintragung fährst.

Nicht originale lenkräder müssen immer eingetragen werden, da brauchst du ein teilegutachten.

Den rest kann ich dir nicht beantworten, aber andere:)

Servus

Als erstes du brauchst immer das Richtige Gutachten! Da verstehe ich das nicht mit deinen Alus, es muss die gleiche KBA Nummer im Gutachten und auf den Felgen stehen.

Mit den Felgen brauchst du mindestens 5mm pro rad also 10 mm die Achse, sonst bekommst probleme mit den platz zwischen felge und Federbein.

Und wegen Platz dein Golf wird verschrenkt und wenn da nichts schleift und ca 5 mm luft sind reicht das zu, so wars bei mir zumindest.

Dann dein Fahrwerk wird so eingetragen wie du da hinkommst anders nicht, was danach passiert muss wieder eingetragen werden.

Mit dein Profil reicht zu da ja 1,6mm vorgeschrieben sind, und wie wiel zu fährst im jahr ist scheiß egal, Gesetz ist ja Gesetz und das kann nicht umgangen werden.

Beim Fahrwerk brauchst du noch ne Achsvermessung sonst kannst das Eintragen knicken!!

Und wegen deine Eintragerei

Du bekommst auf keinen fall mehr eine 19.3 Abnahme sonderen du benötigst eine 21ziger, das ist eine Vollabnahme, etwa gleich zu stellen mit Tüv. da wird alles kontrolliert.

In den neuen Bundesländern darf das nur die Dekra!

evtl wird ne probefahrt nötig sein wegen dem Lenkrad und fahrverhalten

Ansonsten sollte es keine Probleme geben wegen der Abnahme wenn alles im grünen berreich ist

Themenstarteram 1. Mai 2014 um 18:21

Also KBA NR stimmt über ein von Felge und Gutachten einmal bei et 37 und einmal et 29 ich habe felgen mit et 37

Also ich hab noch nie den Wisch einer Achsvermessung vorgelegt nach einem Fahrwerk tausch ( ohne Gewinde ) ob das beim Gewinde anders ist weiß ich nicht. daher Frage ich ja wie das geht..

mit der Verschränkung weiß ich, kommt vorne rechts ein klotz und hinten Links ein klotz und dann einmal reinsetzen und dann wird geschaut was Sache ist. so war es bei uns.

 

also der Prüfer ( KÜS ) sagte er kann das so eintragen nach §19.3 Stvzo

aber wie er es Prüfen thut sagte er mir nicht...

Also Reichen da echt 5mm Pro Seite? ich dachte ich müsste mehr dran Machen an Spur-platten...

brauche ich dann auch andere Radschrauben?`

reichen vorne 5mm und Hinten 5mm Pro Seite?

wäre d

 

Ja 5mm Abstand sollten mind. Sein zwischen felge bzw reifen zum stoßdämpfer.

Achsvermessung brauchte ich bei der eintragung nicht vorlegen, würde es aber vorher erst klären ob der prüfer eine sehen will. Nur ich sehe es so: hat man eine Achsvermessung genacht und anschliessend stellt der prüfer fest das es so nicht geht, muss man wieder verstellen und erneut eine achsvermessung machen lassen.

Ich würde dem prüfer sagen, das du, wenn er es sehen will, die bescheinigung der Achsvermessung nachreichst. Da dürfte er nichts dagegen haben.

Wegen den radschrauben musst du im gutachten schauen ob drin steht, das du serienschrauben oder bestimmte brauchst.

Eine Achsvermessung ist vorgeschrieben steht im Gutachten einfach mal lesen.

Die einzelnen ist richtig 19.3 aber alles zusammen wird zur 21ziger.

Vorne brauchst nichts blos hinten 5mm. Radschrauben brauchst andere die gibt es aber meist im set mit den Spurplatten.

Mit Spurplatten hinten musste evtl Bördeln mehr aber nicht.

Wie verhält sich das eigentlich mit einer neu eintragung von fahrwerk und felgen alles mit teilegutachten, wenn das sportlenkrad schon vorher mal eingetragen wurde?

Muss das lenkrad dann nochmal eingetragen werden in kombi mit fahrwerk und felgen oder nicht?

Hoffe man versteht meine frage:)

am 3. Mai 2014 um 4:36

Zitat:

Original geschrieben von GC1

Wie verhält sich das eigentlich mit einer neu eintragung von fahrwerk und felgen alles mit teilegutachten, wenn das sportlenkrad schon vorher mal eingetragen wurde?

Muss das lenkrad dann nochmal eingetragen werden in kombi mit fahrwerk und felgen oder nicht?

Hoffe man versteht meine frage:)

Du hast deine Frage selbst beantwortet , und genau so wird es gemacht daher auch die 21ziger.

Kann da aus Erfahrung sprechen habe auch eine 19.3 und 2 21ziger durch an einem Golf 2.

Dann muss wieder ein originales lenkrad rein....

oder auch nicht das muss jeder für sich wissen.

Aber wenn schon Abnahme dann gleich richtig.

Meine 21ziger mit Fahrwerk, Felgen und Spurplatten waren ca 140 euro, da war meine Motoreintragung wesentlich kosten intensiver.

Naja eigentlich sollte das lenkrad nur für den tüv draufbleiben.

Wollte das Spucknapflenkrad draufschrauben, es ist zwar ein original vw teil vom golf 1, aber nicht fürs cabrio.

Entweder er lässt es durchgehen oder er merkt es.

Zitat:

Original geschrieben von GC1

Naja eigentlich sollte das lenkrad nur für den tüv draufbleiben.

Wollte das Spucknapflenkrad draufschrauben, es ist zwar ein original vw teil vom golf 1, aber nicht fürs cabrio.

Entweder er lässt es durchgehen oder er merkt es.

Über welches Fahrzeug schreiben wir eigentlich von dir?

Beim Spucknapflenkrad sehe ich keine Probleme weil sehr viele kennen sich so sehr nicht aus und da meinen viele es sei Original.

Hatte im Golf 2 ein Polo Lenkrad und kein schwein hats interesiert:D

Sry, ganz vergessen, bei mir gehts um den golf 1 cabrio.

Es kommt auch immer auf den prüfer an, bei uns ist es nicht so leicht den segen von ihm zu bekommen.

Der hat erst gemeckert das bei mir 195/50 15 keine serienbreifung wären... Er hat ja recht, mein bj hat nur bis 14 zoll, nun muss ich eine vw reifenfreigabe vorlegen um den krempel auch eintragen zu lassen.

Zitat:

Original geschrieben von GC1

Sry, ganz vergessen, bei mir gehts um den golf 1 cabrio.

Es kommt auch immer auf den prüfer an, bei uns ist es nicht so leicht den segen von ihm zu bekommen.

Der hat erst gemeckert das bei mir 195/50 15 keine serienbreifung wären... Er hat ja recht, mein bj hat nur bis 14 zoll, nun muss ich eine vw reifenfreigabe vorlegen um den krempel auch eintragen zu lassen.

Oh je

Aber das Spucknapf ist serie beim Golf 1 ganz gleich ob Cabrio oder nicht da kann er nicht meckern.

Und de Freigabe habe ich dir ja schon verlinkt in einen anderen Thread.

Daher sollte das gegessen sein.

Da kann ich ja froh sein mein Tüver hat ne VW klatsche:D:D:D genau wie wir alle

Ja mit der freigabe wirds gehen, es sind nur ein paar kleinigkeit zu machen, dann sollte einem stempel nichts im wege stehen:)

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