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Frage zum juristischem Problem der Nacherfüllung § 439 BGB bei Werkstattbesuch
Hallo zusammen,
ich habe seit einem Software-Update, dass ich auf Anraten des KBAs machen lassen habe, Probleme mit meinem Fahrzeug, einem BMW mit Dieselmotor.
Das Software-Update war „kostenlos“ und ich erhielt einen 100€-Gutschein.
Jetzt spinnt allerdings die Steuerung der Abgasrückführungskühlung und die der Drosselklappe, das Auto fährt nicht wie es soll. Dagegen würde ich gerne vorgehen, falls die Werkstatt nicht bereit ist, die alte Software kostenfrei wieder aufzuspielen.
Folgendes Formular wurde im ADAC-Forum bei vergleichbaren Problemen bei einem VW empfohlen:
https://www.adac.de/.../...erschreiben-reparatur-nachbesserung.pdf?...
Was halten die juristisch Versierten von euch davon?
Ich habe als Kunde bei Fehlern der Werkstatt das Recht auf Nachbesserung, nur welche Frist ist hier angemessen? Eine Woche?
Grüße
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9 Antworten
Bist Du sicher, dass die Probleme von dem Softwareupdate kommen?
Eine Frist würde ich davon abhängig machen, ob ich noch mit dem Auto fahren kann. Wenn nein, kurze Frist. Wenn ja, lange Frist.
Was machst Du wenn die Frist nicht erfüllt wird?
Typischerweise versotten durch die nach dem update erhöhte AGR-Aktivität die AGR Kanäle sehr viel schneller mit Ölkohle und das bringt dann die Laufprobleme.
Zitat:
@400.000km schrieb am 22. Februar 2019 um 20:08:13 Uhr:
Bist Du sicher, dass die Probleme von dem Softwareupdate kommen?
Eine Frist würde ich davon abhängig machen, ob ich noch mit dem Auto fahren kann. Wenn nein, kurze Frist. Wenn ja, lange Frist.
Was machst Du wenn die Frist nicht erfüllt wird?
Bin mir zu 99% sicher, dass es davon kommt. Habe in verschiedenen Foren so viele Berichte über vergleichbare Probleme gelesen, dass es mich schon sehr wundern würde, wenn die alle zufällig nach einem Software-Update auftreten würden. Gerade VAG ist da ziemlich mies dabei, anscheinend sind andere Hersteller aber auch betroffen. Hinterher ist man immer schlauer. Hätte ich das vorher gewusst... Jedenfalls weiß ich jetzt, dass ich das KBA und BMW in der Pfeife rauchen kann und künftige Schreiben direkt in Heizwärme umgewandelt werden. Danke für deine Hilfe!
Man kann noch fahren, wenn der Motor warm ist läuft das Auto auch, kann also eigentlich kein mechanisches Problem sein. Denke, dass eine einwöchige Frist ok ist. Ich werde es aber erstmal auf die nette Tour versuchen. Notfalls gehe ich in eine andere Werkstatt und zahle da halt was dafür.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 22. Februar 2019 um 20:29:20 Uhr:
Typischerweise versotten durch die nach dem update erhöhte AGR-Aktivität die AGR Kanäle sehr viel schneller mit Ölkohle und das bringt dann die Laufprobleme.
Danke für den Hinweis!
Hast du selbst schon Erfahrungen damit gemacht?
Ich habe zwar keinen Diesel im Fuhrpark, aber von dieser AGR-Problematik sind besonders die relativ modernen Dieselmotoren betroffen. Befreundete Schrauber aus der VAG-Ecke berichten oft davon, dass mit dem naheuzu ständig mitlaufenden AGR diese Versottung recht schnell auftritt. Es betrifft bauartbedingt aber alle Hersteller. Schon beim BMW M57, der auch bei Opel zum Einsatz kam, hat man ganz gern das AGR rausprommiert, damit das AGR dauerhaft zu bleibt und keine Unruhe durch die Versottung der Kanäle zu Störungen der Laufkultur führen. Das machen auch viele mit Benzinmotoren. Je mehr Abgas zum Einlass umgeleitet wird, desto mehr Kondensate setzen sich in den dünnen Kanälen an. Das führt dann zu ungleichmäßiger Zyinderfüllung mit unrundem Lauf, ggf. sogar Fehlercodes und zum allmählichen Zuwachsen der AGR-Kanäle, beginnend an dem Zylinder mit dem längsten AGR-Zuleitungsweg. Benziner sind davon auch betroffen, doch es dauert bei denen meist länger.
Ja es stimmt, dass durch die meisten Softwareupdates dieser Art die AGR stärker belastet wird. Es wird nach dem Softwareupdate mehr Abgas zurückgeführt, um die Verbrennungstemperatur zu senken und dadurch hat man höheren Verschleiss in dem Bereich.
Aber wenn z.B. bei einem Auto mit 120.000 km ein Softwareupdate durchgeführt wird und bei 130.000 km geht was an der AGR kaputt. Wie will man denn nachweisen, dass das Problem vom Softwareupdate kommt. Es gibt auch Autos, da geht das AGR ohne Softwareupdate kaputt. Klar verschleisst das AGR stärker mit Softwareupdate, aber wieviel stärker verschleisst es denn? Wie viel Prozent des Schadens ist denn auf den normalen Betrieb und wie viel auf das Update zurückzuführen. Es gibt auch leider genügend Autos mit Softwareupdate, die keine Probleme haben.
Ich glaube als Richter würde ich mich schwer tun, die Werkstatt bzw. den Autohersteller zu verurteilen. Im Zweifel für den Angeklagten. Da wären pauschale Schadenersatzzahlungen, wie in den USA gut. Das Auto hat z.B. 20% mehr Verschleiß am AGR, 10 % mehr Verschleiß an den Injektoren und dafür gibt es xxxx Euro Ausgleich für die zu erwartenden Reparaturen, auch für die, die bisher noch Glück hatten.
Ich habe dieses Softwareupdate für den kürzlich abgegebenen 320dA E90/ Euro-5 bei einem km-Stand von 108.000 beim Freundlichen machen lassen. Es verlief alles ohne Probleme. Ich musste danach nur ein paar Einstellungen im Bordcomputer wieder auf meinen Stand bringen, das war alles.
Ich bin danach noch einige tausend km gefahren und habe eigentlich keine Veränderungen im Motorverhalten feststellen können. Nur bei kaltem Motor in der Warmlaufphase schien er mit etwas "härter" zu laufen, kann aber auch Einbildung sein.
Über den Serviceauftrag bin ich fast mit dem BMW-Kundendienstmann in Streit geraten, da ich dort unterschreiben sollte, dass BMW letztlich keine Gewährleistung übernimmt, dass das Update keine nachteiligen Auswirkungen hat. Da ich ja als Kunde vom Update (außer den 100 € Prämie als Ausgleich für die verwendete Zeit) erst recht keine Vorteile hatte (sondern nur die imaginäre Umwelt), fand ich diese Risikoverschiebung auf den Kunden nicht o.k. Erst nach längerem Zögern habe ich dann mit viel Bauchweh doch unterschrieben.
Zum Glück ist alles gut gegangen.
...es bewahrheitet sich immer wieder - Never touch a running System.
Zitat:
@gast356 schrieb am 23. Februar 2019 um 12:18:57 Uhr:
...es bewahrheitet sich immer wieder - Never touch a running System.
Da geb ich dir absolut Recht! Werde ich künftig noch stärker beachten als bisher. Das war das erste und letzte Mal, dass ich mir sowas hab aufschwätzen lassen.