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Frage zum Stufenführerschein 2013
Hallo,
ich will 2013 einen Motorradführerschein machen, da ich dann 18 werde, vorher ist das nicht möglich, wegen meiner Eltern, und ich wollte fragen, ob ich, wenn ich einen Rollerführerschein habe (War im B mit drin), ob ich dann über dieses Stufensystem erst A1 machen kann, dann A2 und dann A3, weil dann würde das ja für einen Billiger kommen, da man weniger Stunden brauch und auch keine Theorie mehr. Dann würde ich nämlich einfach auf ner 125er von nem Freund aufm Acker n bisschen üben und auf Privatstraßen auch, und dann würde mich das ja auf jedenfall besser kommen.
Wäre cool, wenn jemand von euch sich genauer mit der neuen Regelung auskennt.
MfG
Xh3ni0n
Beste Antwort im Thema
Psst..
es gibt sogar Länder, da braucht man gar keine Prüfungen für den Führerschein.
Man bekommt einfach einen Wohnwagen an die Karre gehängt und ein paar gelbe Warnschilder.
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56 Antworten
Danke für die schnelle Antwort, aber das hat meine Frage leider nicht beantwortet, da steht nur, dass man von A1 zu A2 wechseln kann, aber nur als Beispiel, aber ich möchte ja wissen, ob ich mit nem M schein auch zum A1 upgraden kann
MfG
Xh3ni0n
... und wieso fragst Du das nicht in der Fahrschule? Oder googelst die neuesten Bestimmungen? Ich hab den Verdacht daß Du es Dir ein wenig einfach machen willst.
Stimmt schon,
nur ich dachte mir, vielleicht weiß es einer von euch, und ich muss nicht die Fahrschule fragen, wie ich möglichst wenig Geld bei denen lasse
Aber ich versuch dann mal n bisschen zu handeln, wenn es so weit ist, hab da schon Autoschein gemacht, und meine Schwester auch, von daher hoff ich mal auf ein wenig Verhandlungsspielraum
trotzdem danke für die Antworten
Xh3ni0n
Hallo junger Mann mit unaussprechlichem nick:
Hier steht alles:
http://www.motorradonline.de/.../387737
Zitat:
Nach dem neuen System ist nur eine theoretische Prüfung in der gesamten Zweiradklasse notwendig. Wer den A1 für Leichtkrafträder ablegt, muss beim A2 und offenen A nur noch eine praktische Prüfung schaffen. Wer den A2 als ersten Schein macht, büffelt für den A ohne Leistungs- und Gewichtsbeschränkung keine Theorie mehr. Bislang galt für alle: theoretische und praktische Prüfung beim A1 und A2, aber danach Aufstieg ohne Hindernisse.
Also würdest du einen Roller zur Zweiradklasse dazu zählen?
Weil dann müsste das ja gehen, und ich muss nur mit nem Kumpel n bisschen Üben, und komm mit 200 Kröten, wenn überhaupt zu dem A1 Schein, und kann dann nach 2 Jahren auf A2 wieder ne Prüfung machen.
Weil das würde ja Geld ohne Ende sparen.
Mein Nichname ist übrigens so verunstaltet, da ich überall den gleichen Nick verwende, und ich bei der Ersten Verwendung des Namens nur Xenion verwenden wollte, dieser aber belegt war, musste ich was dran ändern, und habe ein h mit reingemacht, und Buchstaben durch gleich aussehende Zahlen ersetzt. Dadurch kam der Name zu stande
MfG
Xh3ni0n
Das Zitat stammt aus dem Motorrad-online Artikel, nehme ich an. Ich wollte Dir den nur verlinken, denn die neuen Führerscheinregeln sind für mich nicht so spannend. Mein Führerschein stammt aus dem Jahr 1973.
Ich habe nichts gegen Deinen nick. Es wäre mir nur zu anstrengend, den abzuschreiben.
Und eben wegen dieser Regelungen frage ich, weil wenn man dem Artikel glauben schenken darf, dann kann man das ja so auslegen wie ich das gerne würde, denn sonst finde ich keinerlei Indormationen zu meinem Anliegen, und google und SuFu haben nichts gebracht...
Du darfst dem Artikel Glauben schenken und ich finde die dort stehenden Aussagen eindeutig. Ich sehe Dein problem nicht...
Mach den A beschränkt vor dem 19.1.13 bzw reiche den Antrag rechtzeitig ein. Ab 19.1. darfst Du statt 35 dann 48 PS fahren (mind. 175 Kg ) und nach zwei Jahren mit einer praktischen Prüfung ohne Pflichtfahstunden den A unbeschränkt erwerben.
Zu geil:
"Nach dem 18. Januar 2013 braucht die Generation der Babyboomer, die bis 31. März 1980 den Auto-Lappen erhielt, nur noch eine praktische Prüfung abzulegen, dann kommt sie in den Genuss der A2-Lizenz für Motorräder bis 48 PS."
Wo liegt DA bitte die Logik? Ich musste den Theoriequatsch noch mal machen, aber wer mit seinem Uralt-Lappen alle möglichen neueren Regelungen nie gelernt hat, braucht nur Praxis.
Wenn das nicht zwischen in den Mittfünfzigern befindlichen Politikern, die gern noch mal gasgeben würden, irgendwo in holzgetäfelten Chef-Dienstzimmern entschieden worden ist, will ich Fürchtegott-Waldfried der 2. heißen.
Der gesamte Kram auch mit Sonderfahrten für Klasse3/B-Vorbesitzer, zusammen mit der fehlenden Möglichkeit des privaten Übens mit "L"-Kennzeichnung wie in der Schweiz oder UK, ist einfach nur eine Riesenabzocke.
Psst..
es gibt sogar Länder, da braucht man gar keine Prüfungen für den Führerschein.
Man bekommt einfach einen Wohnwagen an die Karre gehängt und ein paar gelbe Warnschilder.
Deine sinnfreien Beiträge ändern nichts daran, dass wir hier Regelungen speziell zur Unterstützung notleidender Fahrschulen haben.
Also, Du wirst nicht drumrumkommen wenigstens 1 Mal einen A-Führerschein zu machen; und da gehts nicht um die Theorie, sondern um die Pflichtstunden (Überland, Autobahn, Nachtfahrt, Mindeststunden...). Und da hilft Dir dein geschenkter Rollerschein keinen Millimeter weiter. Mit 200 Kröten kommst Du da nicht weit -es sei denn eine Kröte sind bei Dir 10 €.
Ich wiederhole mich nur ungern, aber geh zu einer Fahrschule und laß Dich da beraten. Oder greif zum Internet und frage schriftlich irgendwo an, die wissen ja nicht wo du sitzt und ob Du dann auch Kunde wirst.
Zitat:
Original geschrieben von Sonntagnachtsfahrer
Wo liegt DA bitte die Logik?
Antwort: Er hatte die Klasse schon. Klasse IV ist dem heutigen A1 gleichzusetzen. Wer den Führerschein damals vor dem Stichtag gemacht hat -> der hat ihn eben.
Daher: Erst informieren bevor man meckert. Ich schimpfe ja auch nicht darüber das ich Gespanne bis 18 Tonnen fahren darf.
Grüße, Martin