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Frage zum Versicherungswechsel ... Wichtig!
hallo zusammen,
seit anfang juni 05 habe ich nun mein auto, jahreswagen golf v. bin derzeit bei huk versichert, für dieses halbe jahr bin ich bei 140%. ab 2006 ist mein schadensfreiheitsrabatt bei 100%. was muss ich beachten, wenn ich die versicherung kündigen möchte, falls andere gute versicherungen billiger sind. wie gehe ich genau vor, schritt für schritt? werde ich in der anderen versicherung automatisch bei 100% eingestellt? gibt es bedingungen? habe derzeit keine idee. welche versicherungen sind gut und billig, bzw. besser und billiger als die huk?
dank für eure hilfe im voraus.
dh
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20 Antworten
Die Kfz-Versicherung muss grundsätzlich zum 30. November gekündigt werden, wenn du zum Jahreswechsel die Versicherung wechseln willst.
Also kannst du dir bis Ende Oktober oder Anfang November Zeit lassen mit dem Vergleichen der Versicherungsgesellschaften und -tarife.
Zitat:
Original geschrieben von ytna
Die Kfz-Versicherung muss grundsätzlich zum 30. November gekündigt werden, wenn du zum Jahreswechsel die Versicherung wechseln willst.
Also kannst du dir bis Ende Oktober oder Anfang November Zeit lassen mit dem Vergleichen der Versicherungsgesellschaften und -tarife.
das ist die einzige sache, die ich selbst bereits wusste.
danke dennoch. und zu den anderen fragen? idee?
dh
Einstufung: Analog bisheriger Einstufung mit SF-Klassen-Hochstufung zum Jahreswechsel
Bedingungen: Rechtzeitige Kündigung
Preise: Es gibt immer irgendwo ne günstigere Versicherung - wie das 2006 in deinem Fall aussieht, kann dir aktuell noch niemand sagen
Grüße
Schreddi
Zitat:
Original geschrieben von Schreddi
Einstufung: Analog bisheriger Einstufung mit SF-Klassen-Hochstufung zum Jahreswechsel
Bedingungen: Rechtzeitige Kündigung
Preise: Es gibt immer irgendwo ne günstigere Versicherung - wie das 2006 in deinem Fall aussieht, kann dir aktuell noch niemand sagen
Grüße
Schreddi
schreddi, danke.
was meinst du mit einstufung? habe es nicht verstanden. wie hochstufung?
was preise angeht: wieso kündigen, wenn man die preise vorher nicht weiß? da würde man doch vorher immer ein risiko eingehen, zu wechseln. nachher ärgert man sich, weil die preise höher geworden sind als bei der aktuellen versicherung. oder habe ich einen gedankenfehler?
dh
Wenn du einen KFZ-Versicherungsvertrag abschließt, wirst du in eine bestimmte SF-Klasse eingestuft. Das ist die Einstufung.
Mit den Jahren steigst du in den SF-Klassen, je höher desto besser. Das ist die Hochstufung. SF-Klassen werden ausgedrückt in %-Zahlen, die sinken, wenn du in den Stufen steigst. Die SF-Klassen sind bei allen Gesellschaften gleich, die % lege jede Gesellschaft individuell fest. Du solltest beim Vergleichen also in SF-Klassen denken, nicht in %.
Klar sollst du vorher vergleichen. Allerdings stehen die neuen Typ- und Regionalklassen für 2006 noch gar nicht fest und erst wenn das geschehen ist, werden die Versicherungen ihre Tarife für nächstes Jahr festsetzen. Das wird frühestens im September geschehen, eher im Oktober. Deshalb macht Vergleichen erst Ende Oktober oder Anfang November Sinn. Und wie gesagt kannst du immer noch bis zum 30.11. kündigen - reicht doch dicke. Kein Grund, jetzt Anfang August schon zu denken, das wäre dringend.
Du kannst auch jetzt schon vergleichen. Viele Gesellschaften bieten für "Wechsler" eine Tarifgarantie an. D.h. der Basistarif bleibt zum 01.01.06 derselbe. Weitergegeben werden lediglich Typ- oder Regionalklassenänderungen, aber die hättest Du ja auch bei Deiner alten Versicherung. Die Tarifgarantie musst Du Dir aber sicherheitshalber garantieren lassen.
Gruß
Andy
Es macht doch keinen Sinn, jetzt bereits zu vergleichen.
Selbst wenn er jetzt die Garantie erhält, so kann er wohl kaum drauf bauen, dass er bei einem noch besseren zum Jahresende aus dem vorzeitig geschlossenen Vertrag rauskommt.
Abwarten, Tee trinken - erst im Oktober/November kommen die Karten richtig aufn Tisch.
Grüße
Schreddi
Richtig. Klar gibt es Versicherungen, die diese Tarifgarantie anbieten, ganz egal wie die Typ- und Regionalklassen ausfallen werden. Aber das sind keine Schnäppchen-Tarife und wirklich vergleichen kann man damit auch nicht. Man müsste schon wirkliches Glück haben, dass zugleich Typ- und Regionalklasse beide stark ansteigen, um unter dem Schnitt ein gutes Geschäft zu machen.
Also: Vergleichen macht jetzt noch keinen Sinn.
Vergleichen heisst ja nicht unterschreiben! Wenn ich vergleiche, vergleiche ich die Prämie bei meiner alten Gesellschaft mit der der neuen. Und wenn die neue Prämie dort günstiger ist, dann kann ich immer noch entscheiden ob ich noch warte oder nicht.
Eine Tarifgarantie hat auch mit Schnäppchen nix zu tun, sondern bedeutet lediglich, dass mir der zum Zeitpunkt des Vergleichs errechnete Basistarif garantiert wird.
Da die Typ- und Regioklassen bei den Gesellschaften fast zu 100% identisch sind, spielen die bei einem Vergleich eben keine große Rolle, da sie bei beiden Gesellschaften steigen oder fallen.
Wie bekannt sein sollte, legen die Großen jeden Spätherbst neue Tarife auf - also warum in Aktionismus verfallen ohne dies zu wissen?
In diesem Sinne - es macht wirklich keinen Sinn, sich so zeitig an einen Vertragspartner zu binden.
Grüße
Schreddi
Zitat:
Original geschrieben von Schreddi
Wie bekannt sein sollte, legen die Großen jeden Spätherbst neue Tarife auf - also warum in Aktionismus verfallen ohne dies zu wissen?
Ein neu kalkulierter Tarif muss ja nicht unbedingt günstiger als der alte sein. Da gab es in der Vergangenheit genug Beispiel für.
Grüße
Andy
Das mit den neuen Tarifen ist ohnehin ein Scherz.
Die sind irgendwie schön gerechnet, haben eins bis vier jahre meist ordentliche Bestandserhöhungen ehe Sie dann nach und nach unschlagbar werden (weil die ganzen Schadensfahrer zu Beginn rausfliegen und neue Tarife kaufen müssen).
Die HUK schickt sehr früh die Rechnung für das neue Jahr, da hat man normalerweise noch genügend Zeit zum kündigen. Anders sieht es da bei anderen Versicherungen aus, z.B. Allianz, die kommt erst nachdem die Kündigungsfrist abgelaufen ist. (beruht nur auf eigene Erfahrung !)
Mag sein. Dann hast du bei einer Tariferhöhung - und die Tarife werden eigentlich immer erhöht - ein außerordentliches Kündigungsrecht von 4 (?) Wochen.
Man kann also guten Gewissens erstmal für die Kalkulation die Rechnung des alten Jahres nehmen und einfach die Prozente gemäß der SF-Klassen umrechnen. Und wenn dann doch noch eine Erhöhung kommt, kann man wie gesagt immer noch außerordentlich problemlos kündigen.