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Frage zum weiteren Ablauf...

Themenstarteram 28. April 2007 um 13:17

Hi,

habe ne kurze Frage. Hatte ja einen Unfallschaden durch Parkrempler an meinem Fahrzeug ---> http://www.motor-talk.de/t1415871/f13/s/thread.html

Ich habe den Befragungsbogen bekommen und ausgefüllt, ebenso anscheinend die Unfallverursacherin. Die hat aber angeben, den Rempler nicht bemerkt zu haben. Das hat mir jetzt die VS geschrieben. Die haben jetzt die Akte von der Polizei angefordert. In der steht, das der Schaden eindeutig von der Unfallgegnerin verursacht wurde und dies zweifelsfrei nachgewiesen werde konnte anhand der Spuren an ihrer Heckstossstange.

Meine Frage ist nun, wie lange sich das alles noch verzögern kann mit der Regulierung des Schadens und ob die VS sich trotzdem querstellen kann. Gutachten wurde erstellt und es soll auch nach Gutachten ausgezahlt werden (hab ich so angegeben).

Letztendlich bin ich sehr froh darüber, das ich die Polizei gerufen habe, ansonsten wäre ich wohl auf dem Schaden sitzengeblieben und hätte in einen Rechtsstreit gehen müssen.

Schöne Grüße

Score12

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54 Antworten
am 29. April 2007 um 7:58

Wozu ein neuer Thread?

Die Versicherung kann so lange verzögern wie Du Dir es gefallen läßt.

Auch ist noch längst nicht sicher, ob Du tatsächlich die gesamte Schadenshöhe laut Gutachten ausgezahlt bekommst.

Die Versicherung wird möglicherweise versuchen, die Schadenshöhe nach ihren eigenen Vorstellungen zu beziffern.

Das bedeutet Kürzungen bei den Stundenverrechnungssätzen, bei Verbringungskosten, Farbtonangleich, Lackierungskalkulation (abweichend von der Herstellervorgabe) usw.

Die Fantasie ist hier trotz gefestigter Rechtsprechung nahezu grenzenlos, gerade bei fiktiven Abrechnungen, bei denen ja keine Werkstattrechnung vorliegt.

 

Du hast am 11.4. zum erstenmal über diesen Unfall gepostet und warst trotz Schwierigkeiten noch nicht beim Anwalt.

Der hätte Fristen gesetzt und bei deren Überschreitung Verzugszinsen geltend gemacht .

am 29. April 2007 um 15:48

Hallo,

um da runabout absolut zuzustimmen:

Entweder Du setzt selbst ein Schreiben auf und setzt eine Frist von nehmen wir mal an zwei Wochen - erläuterst dabei dezent, dass Du dann anwaltliche Hilfe zu rate ziehen gedenkst.

Oder aber Du überlässt das tatsächlich jetzt schon einem Profi.

Wobei ich im Moment noch nicht sehe, wo hier von einer extrem langen Zeit gesprochen werden kann (3 Wochen) oder gar Verzögerung. Schuldfrage scheint ja offensichtlich geklärt - mit dem Absenden des Bogens sollte dann auch die Frist kundgetan werden.

Ab dann ist die Versicherung im Verzug, wird dies versuchen zu vermeiden.

Wobei man hier sicher verstehen kann, dass von dir Erkundigung eingeholt wird, wenn der eigene VN (die Verursacherin) erstmal betreitet - entschieden wird eben nach Aktenlage.

Und wie gesagt - Gutachtenabrechnung prüfen.

Grüße

Schreddi

Ein Schreiben von Dir, in der jetzigen Phase, kann die Versicherung für alles mögliche verwenden. Das Drohpotential wird sich jedenfalls in engen Grenzen halten.

Der Trick ist folgender:

Es wird abgerechnet nach den Vorstellungen der Versicherung.

Dann sitzt Du da mit einer Restforderung von vermutlich ein paar hundert Euro.

Wenn Du dann erst zum Anwalt gehst, ist der Streitwert, nach dem

der Anwalt sein Honorar berechnen kann, eben diese Restforderung.

Dafür muß er sich in eine teilweise verfahrene Situation einklinken

und hat mindestens den gleichen Aufwand, meistens sogar noch einen größeren, als wenn er die Sache von Anfang an in die Hand nimmt. Die Begeisterung wird sich in Grenzen halten, und das weiß auch die Versicherung.

Zur Ehrenrettung der Anwaltszunft muß gesagt werden, daß es viele gibt, die im Hinblick auf längerfristige Mandantenbindung, solche unwirtschaftlichen Mandate trotzdem annehmen.

Wenn noch keine Teilzahlung seitens der Versicherung erfolgt ist, beträgt der Streitwert die gesamte Schadenshöhe laut Gutachten.

Deshalb ist es geschickter , wenn man die Regulierung von Anfang an in professionelle Hände gibt. Vor allem wenn schon so lange ergebnislos herumgeeiert wird wie in Deinem Fall.

Also laß jetzt nichts mehr anbrennen

Gruß

runabout

Zitat Schreddi:

".um da runabout absolut zuzustimmen:

Entweder Du setzt selbst ein Schreiben auf und setzt eine Frist von nehmen wir mal an zwei Wochen - erläuterst dabei dezent, dass Du dann anwaltliche Hilfe zu rate ziehen gedenkst.."

 

Von einem Schreiben habe ich auch nicht nur andeutungsweise etwas erwähnt. Deshalb gibt es auch nichts zuzustimmen.

Ich ersuche Dich allerhöflichst daß Du Dich bei Deinen Ratschlägen

NICHT auf mich berufst, wenn Du in Sinn und Wortlaut in eine völlig andere Richtung zielst.

Ein Moderator sollte so ewas bleiben lassen.

am 29. April 2007 um 18:43

Hallo,

was soll der Ton?

Das war meinerseits ergänzend hinzugefügt, beim neuerlichen Lesen etwas unglücklich formuliert, das stimmt wohl - Asche auf mein Haupt.

Kein Grund, hier derart Stimmung zu machen... Sowas klärt man per PN - ich bitte Dich, diesen Weg in Zukunft einzuschlagen, wenn es Probleme gibt.

Grüße

Schreddi

Eine öffentliche Falschdarstellung darf auch öffentlich korrigiert werden.

Wenn die Sache jetzt klargestellt ist, ist das in Ordnung.

Im übrigen, was glaubst Du was ich mir im Forum schon alles anhören mußte, wenn ich da empfindlich wäre..

Themenstarteram 29. April 2007 um 20:20

Danke erstmal für eure Tipps. Einen Anwalt kann ich mir derzeit nicht leisten, habe kein RSV...obwohl...kann da die ADAC+ weiterhelfen?

Ich rufe morgen zumindest mal die Gegnerin an und blass der die Füsse auf wegen dem Geeier.

Sollte sich die Versicherung quer stellen, war ich längste Zeit Kunde bei denen. Um das nicht falsch zu verstehen, Gegnerin und ich sind per Zufall bei der gleichen Versicherung.

Kann ich, wenn es hart auf hart kommt, zur Zulassung gehen, das Auto abmelden und dann (mit nem Tag Pause) wieder anmelden mit ner neuen Deckungskarte? Oder es ummelden auf meine Freundin?

Alles kacke irgendwie, mich kotzt das an. Ich bin erschrocken, als ich von derlei Methoden gehört habe von wegen Teilzahlung und son Kram :mad:

Und Jungs, bekommt euch bitte nicht in die Haare, das lohnt doch nicht ;)

am 30. April 2007 um 5:28

Bei einem unverschuldeten Unfall muß die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten übernehmen.

Wenigstens die Schuldfrage dürfte ja nun gekärt sein.

(Polizeibericht)?

am 30. April 2007 um 7:57

ge

Themenstarteram 30. April 2007 um 9:22

Zitat:

Original geschrieben von runabout

Bei einem unverschuldeten Unfall muß die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten übernehmen.

Wenigstens die Schuldfrage dürfte ja nun gekärt sein.

(Polizeibericht)?

Davon gehe ich aus! Zumindest hat die Polizei zweifelsfrei festgestellt, das der Schaden durch die Gegenerin verursacht wurde und dies im Protokol angegeben.

Nun, dann dürfte die Kostenfrage nicht das Problem sein.

Gruß

runabout

Zitat runabout:

Der Trick ist folgender:

Es wird abgerechnet nach den Vorstellungen der Versicherung.

Dann sitzt Du da mit einer Restforderung von vermutlich ein paar hundert Euro.

Wenn Du dann erst zum Anwalt gehst, ist der Streitwert, nach dem

der Anwalt sein Honorar berechnen kann, eben diese Restforderung.

Dafür muß er sich in eine teilweise verfahrene Situation einklinken

und hat mindestens den gleichen Aufwand, meistens sogar noch einen größeren, als wenn er die Sache von Anfang an in die Hand nimmt. Die Begeisterung wird sich in Grenzen halten, und das weiß auch die Versicherung.

Vollkommen richtig und (leider) gängige Praxis!

Und das ist aus Unternehmerrischer Sicht pro Anwalt ja auch verständlich.

Lass dich hier nicht länger hinhalten und Schalte umgehend einen qualifizierten Verkehrsrechtsanwalt ein. Besser ist das hier.

Themenstarteram 30. April 2007 um 12:58

Naja, hingehalten werde ich ja noch nicht...oder doch?

Sollte ich nicht erstmal abwarten, was die VS als nächstes tut nach deren Akteneinsicht und dann ggf. zum Anwalt? Vielleicht sehen die das ja von vorne rein, das die da keine Chance haben, irgendwas weniger zu bezahlen, im gegenteil, wenn ich noch einen Anwalt nehme, das es dann noch teurer wird für die...

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