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Frage zur 1% Regelung

Themenstarteram 25. März 2004 um 0:04

Also wenn ich nen Firmenwagen privat mitbenutze, dann muss ich ja wieder 1% des Neuwagenpreises monatlich an den Staat abführen.

Gilt das auch dann, wenn ich nen eigenen Wagen zuhause stehen habe und mit dem meine privaten Fahrten mache?

Habe da bisher viel Widersprüchliches gehört, dass man da vor einiger Zeit die 1% nicht zahlen musste, wenn man eben nen Privatwagen hatte. Das wurde aber abgeschafft usw.

Kann mir da mal jemand was zur aktuellen Gesetzeslage sagen und ob es da schon geplante Änderungen gibt?

Danke schonmal...

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31 Antworten
am 25. März 2004 um 7:59

Hi,

also wenn dein Arbeitgeber dir einen Firmenwagen zur Verfügung stellt, muss 1% des Bruttolistenneupreises incl. aller Extras - dies gilt ebenso für Gebrauchtwagen und macht u.U. das Fahren eines Oldtimers als Firmenwagen Interessant- angesetzt werden.

Dieses 1% wird als zusätzlicher Arbeitslohn zu deinem Gehalt ausgewiesen und versteuert (Geldwerter Vorteil) geplant war und könnte durchaus in nächster Zeit sein, das dieser Wert auf 1,5% gesetzt wird.

Ob du noch einen privaten Wagen hast oder nicht, spielt keine Rolle. Es steht dir ja frei diesen zu verkaufen. Außerdem ist eine Fahrt von der Wohnung zum Arbeitsplatz eine Privatnutzung. Der Frimenwagen müsste demnach abgemeldet bei dir in der Garage stehen und an Besten noch mit abmontierten Reifen ;-) damit der Fiskus sich hier zufrieden geben würde und würde hier noch Steuer verlangen weil deine Kinder drin spielen.

Allerdings wenn man ehrlich ist mit Recht im hinblick auf diejenigen die keinen PKW vom Arbeitgeber gesponsort bekommen (man darf nicht vergessen, das alle Kosten - auch das Benzin für Urlaubsfahrten - i.d.R. vom Arbeitgeber bezahlt werden)

 

Zusätzlich fällt noch ein Entfernungsabhängiger Betrag von 0,03 % des o.g. Preises pro Entfernungskilometer und Monat der Entfernung zwischen der regelmäßigen Arbeitsstätte und der Wohnung (einfache Entfernung)

Die Summe dieser beiden Beträge ist der zu versteuerernde Geldwerte Vorteil.

Eine Außnahme ist der Dienstwagen ohne Private Nutzungsmöglichkeit. Hier ist eine private Nutzung verboten. Das bedeutet der Arbeitnehmer nimmt das Fahrzeug am Beginn seiner Arbeitszeit in Empfang und stellt es am Ende der Arbeitszeit wieder beim Arbeitgeber ab. Dies schließt in jedem Fall auch eine Fahrt vom Arbeitsplatz zum Wohnort aus.

cu

pp

am 25. März 2004 um 17:11

wenn ich das nun richtig verstehe, ist es bei mir so:

lt. arbeitsvertrag ist mein arbeitsplatz zuhause. also wäre bei mir keine versteuerung zu berappen, oder?

Themenstarteram 25. März 2004 um 17:25

Dch die 1% müsstest du schon zahlen, aber halt nich die Kilometer von deiner Wohnung zur Arbeitsstelle.

@Panter: was hindert einen Firmenchef denn daran, sich nen Firmenwagen zu nehmen und damit zum Einkaufen zu fahren? Das wird ja sicher nicht erlaubt sein oder?

Fuer einen privatgenutzten Firmenwagen gibt es genau zwei Steuermodelle:

1. 1% Regel plus Versteuerung der km zwischen Wohnung und Arbeitsstaette

2. Fahrtenbuch

Es gibt KEINE andere Moeglichkeit. Ob Du ein weiteres, privates Fahrzeug hast ist voellig irrelevant.

am 25. März 2004 um 17:52

@ Elch

nun hier sollte man definieren um welche Art von Firma es sich handelt und evtl. auch welches Fahrzeug es ist. Ist es z.B. ein Inhabergeführtes Unternehmen z.B. ein Handwerksbetrieb so ist dies beim Transporter schon möglich - bei der E Klasse allerdings nicht. -

Bei einer kleinen GmBH wird das Finanzamt auch die Nutzung des Fahrzeuges überprüfen - die sind zwar gierig aber blöde sind sie nicht.

Also wenn sich jemand im Fuhrpark mal privat bedient, wird das niemand auffallen - erlaubt ist es nicht, evtl bei einem Unfall.

Was ich mir evtl. vorstellen könnte -hier sollte man aber unbedingt noch einmal seinen Steuerberater fragen- wenn man weiss, das man den Firmenwagen nur ganz wenig privat nutzt und ja sowieso einen Privatwagen hat. Dann kann man sich evtl. überlegen die Privatnutzung des Firmenfahrzeuges zu bezahlen und es nach der Privatnutzung wieder aufzutanken. Z.B. mit 30 Cent pro gefahrenem Km.- das ist nur so eine Idee, könte mir aber vorstellen, das das FA da mitspielt. Was bei Fahrzeugen im Fuhrpark generell geführt werden muss ist ein Fahrtenbuch.

 

Bei solchen Sachen gilt immer, das es irgendwie schlüssig sein muss - hier gilt allerdings zu beachten, das die Dinge die für dich schlüssig und logisch sind, von der steuerlichen Seite ganz anders sind. es gibt schon viele, die sich mit bestem Gewissen und logischer Erklärung (meist mit eigendeutung der Steuergesetze) um Kopf und Kragen geredet haben.

 

 

cu

pp

Themenstarteram 25. März 2004 um 19:10

Ok dann is jetzt alles klar. Danke dir :)

am 30. April 2004 um 18:55

ah erledigt thx :)

am 1. Mai 2004 um 9:26

Weiß zufällig einer von Euch, wo man ein (halb)-offizielles Dokument bezgl. des Wegfalls bei der 3%Regelung bei Homeofficearbeitsplatz findet?

Bei meiner Firma soll ich die 3%trotz offiziellen Homeofficearbeitsplatz bezahlen.

am 1. Mai 2004 um 15:21

3%?

Was denn für 3%? Wovon und für was?

Aaah, jetzt hab ich nen Verdacht.

Meinst du die 0,03%, die du für die Entfernung zw. Wohnort und Arbeitsplatz versteuern musst?

Es ist natürlich völliger Blödsinn, dich da zur Versteuerung zu verdonnern, wenn dein Arbeitsplatz daheim ist. Probier erstmal, das so durchzusetzen, indem du auf Unterscheidung zwischen Arbeitgeber/Arbeitsplatz und Arbeitsort drängst.

Wenn das nicht funzt, dreh den Spieß um und setze pro Tag und Kilometer 0,30€ Fahrtkosten an, natürlich für Hin- und Rückweg, die du von der Steuer abziehen kannst. Spätestens dann müssen die da oben sich entscheiden, ob du nun zur Arbeit fährst oder nicht.

EDIT: habs mal durchgerechnet.

Wenn du von 3% ausgehst, scheint deine Firma also 100km vom Wohnort entfernt zu sein. Das wären dann also an Fahrtkosten pro Tag 2x100x0,3 = 60 Euro, also 4000km oder 1200 Euro pro Monat. Urlaub mal auf beiden Seiden nicht mitgerechnet.

Der Break-Even Point läge in dem Fall, wenn ich mich nicht vertan habe, bei einem Listenneupreis von 40.000 Euro. Das heißt, wenn dein Firmenwagen weniger als 40K gekostet hat, machst du mit der Kilometerabrechnung sogar noch ein Geschäft. Wobei das wieder drauf ankommt, ob du irgendwelche Autokosten übernehmen musst oder nicht.

am 1. Mai 2004 um 17:56

Sorry ich meinte wirklich die 0,03 %

Aber wie soll ich der Firma die Kilometer in Rechnng stellen, wenn ich ein Auto vor der Tür stehen habe und auch nicht die Fahrten getätigt habe?

Ich wollte nur ein Dokument für mein Backoffice haben, da denen wohl ein wenig die Erfahrungen mit den Sachen fehlt (kleine Firma).

Ich will auch keinen streit anfangen, sehe aber nicht ganz ein das Geld für die Entfernung (35km) zu bezahlen.

0,03% auch wenn ich mit dem Auto nicht zur Arbeit fahre?

 

Hi zusammen, ich hab da mal noch eine haarspalterische Frage bzgl. der 0,03% pro Entfernungskilometer...

ich habe einen Firmenwagen, nutze diesen aber nicht für Fahrten zur Arbeitsstätte (z.B. fahre ich mit dem Bus). Muss ich dann trotzdem die 0,03% versteuern?

Danke für Eure Hilfe ;-)

gf.

Re: 0,03% auch wenn ich mit dem Auto nicht zur Arbeit fahre?

 

Zitat:

Original geschrieben von Glotzfisch

Hi zusammen, ich hab da mal noch eine haarspalterische Frage bzgl. der 0,03% pro Entfernungskilometer...

ich habe einen Firmenwagen, nutze diesen aber nicht für Fahrten zur Arbeitsstätte (z.B. fahre ich mit dem Bus). Muss ich dann trotzdem die 0,03% versteuern?

Danke für Eure Hilfe ;-)

gf.

Dem schließe ich mich ungebremst an: habe 75km einfache Entfernung (Dortmund -> Düsseldorf) und müsste einen Nagel in der Birne haben, das täglich im Berufsverkehr mit dem Auto zu fahren. Bin schon seit 1,5 Jahren Bahnpendler (1:40h pro Strecke, schneller ist das Auto auch nicht). Bleiben morgens und abends 4km zum Bahnhof und zurück mit dem Auto.

Jetzt besteht vielleicht die Möglichkeit, einen Firmenwagen zu kriegen. Wenn es eine entfernungsabhängige Versteuerung gibt, liegt dieser doch die Idee zugrunde, dass der geldwerte Vorteil für die Fahrt zur Arbeit versteuert werden soll. Wenn ich den Firmenwagen nachweisbar (Bahnticket, Laufleistung, gern auch Fahrtenbuch) nicht nutze: gibt es einen Weg, dann die 4km zu versteuern anstelle der 75km?

Danke!

Hallo,

leider geht das "Rosinenpicken" hier nicht. Mit der 1% und 0,03%-Regelung kommt man nicht von den 75 km weg, egal ob man Bahn fährt. es handelt sich nämlich um eine pauschale Vereinfachungsregel (entspricht ca. 37% Privatnutzung), d.h. bein den (privaten!) Fahrten zum Arbeitsplatz wird pauschal die gesamte Strecke gerechnet, egal wieviel tatsächlich mit dem Wagen zurückgelegt wurde. Man will ja gerade nicht überprüfen, wieviel tatsächlich gefahren wurde. Dafür kann man aber auch die Werbungskosten für Fahrten (30 Ct pro gefahrenen km (einfache Fahrt), ab 21. km) absetzen. Ansonsten kann man ein Fahrtenbuch führen (ist eigentlich die Standardregelung). Man muß sich halt vorher ausrechnen, ob es sich lohnt und ob es den Aufwand wert ist. Wichtig ist auch, sich genau über die formalen Voraussetzungen des Fahrtenbuchs zu informieren, da es sonst nicht anerkannt wird. Folge: 1%-Regelung.

Viele Grüße

Celeste

... wegen der 2. Möglichkeit (Fahrtenbuch) habe ich mir ein elektronisches einbauen lassen (finde gerade nur noch diesen Link - hat sich wohl was am Hersteller(Distributor geändert) und bin mit dem Prinzip 100% zufrieden. Einfacher kann ein Fahrtenbuch nicht sein ;-)

Aber: in der Praxis zeigen sich doch leichte Störungen bis schwere Ausfälle. Hat jemand ein eROAD? Oder kennt jemanden, der jemanden kennt, der so eines hat?

Gute Fahrt!

Torsten - der XC-Fan (wird wegen den techn. Problemen des eROADs wohl auf die 1% Reglung hochgestuft ;-)

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