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Frage zur Abrechnung eines Hagelschadens

Themenstarteram 21. Oktober 2021 um 21:28

Hallo miteinander,

da ich mich mit dem Thema leider nicht wirklich auskenne muss ich mich an euch wenden. Das Fahrzeug meiner Partnerin hatte (wie so viele) diese Sommer einen Hagelschaden erlitten. Das ganze wurde nun begutachtet, das wichtige des Gutachtens habe ich mal angehängt. Jetzt stellen sich folgende Fragen:

Sie möchte natürlich in Anbetracht des Alters des Autos das Ganze auszahlen lassen und nicht instandsetzen. Da die Reparaturkosten unter dem Wiederbeschaffungswert liegen sollte ja kein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegen? Der Gutachter sagte ihr, sie würde mindestens 1800€ bekommen, das Gutachten weist fast 2600€ ohne MwSt. aus, und die Versicherung hat angekündigt ihr 830€ (??) zu überweisen.

Weder sie noch ich blicken da durch, vielleicht kann ja jemand Licht ins Dunkle bringen?

Wenn noch Angaben notwendig sind fragt gerne!

Beste Grüße,

Axel

Gutachten
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42 Antworten

Sowas lässt man grundsätzlich reparieren. Diese Gutachten sind fast immer falsch. Das Reparaturrisiko (dass es teurer wird) hat die Versicherung. Wenn man irgendwann verkaufen will, gibt einem wohl niemand für ein derartig verbeultes Auto mehr als 300,- € bis 500,- €. Also nicht mit der Versicherung diskutieren, sondern ab in die Werkstatt der Versicherung und machen lassen.

Themenstarteram 21. Oktober 2021 um 21:46

Das sehe ich bei den meisten Autos genau so, allerdings handelt es sich bei dem "Auto" um einen bald zehn Jahre alten Suzuki Alto der eh bis Exitus gefahren wird, also ist eine Auszahlung einfach das ökonomischste.

Dann wäre ein Verkauf des unreparierten Autos zum angegebenen Restwert von ca. 2.800,- € an den angeblichen Höchstbieter aus dem Gutachten der einfachste Weg, um an die angegebenen 3.800,- zu kommen.

Wie begründet die Versicherung das lächerliche Angebot?

Vielleicht ist eine Erstberatung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht sinnvoll angelegtes Geld.

Ist deine Partnerin ADAC-Mitglied oder hat sie eine Rechtsschutzversicherung?

@Oetteken warum ...für Verkehrsrecht...?

Zitat:

@BayernAxel86 schrieb am 21. Oktober 2021 um 23:28:26 Uhr:

 

Der Gutachter sagte ihr, sie würde mindestens 1800€ bekommen, das Gutachten weist fast 2600€ ohne MwSt. aus, und die Versicherung hat angekündigt ihr 830€ (??) zu überweisen.

Weder sie noch ich blicken da durch, vielleicht kann ja jemand Licht ins Dunkle bringen?

Beste Grüße,

Axel

Wenn das Fahrzeug nicht repariert wird, überweist die Versicherung Wiederbeschaffungswert (3710€) minus Restwert (2880€), also 830€.

In dem Fall ist es zu überlegen, die 830€ zu nehmen und entweder das Fahrzeug mit den Dellen weiter zu fahren oder zum Restwert zu verkaufen, oder eben das Fahrzeug doch noch reparieren zu lassen.

Zitat:

@schwarzeBandit schrieb am 22. Oktober 2021 um 07:03:50 Uhr:

@Oetteken warum ...für Verkehrsrecht...?

Wird doch hier im Forum immer gleich empfohlen :D

Wirtschaftlicher Totalschaden und eben auf dieser Basis wird dann abgerechnet (wie @Catwiezle es schrieb)...

Das offensichtliche Problem ist doch, dass hier der Restwert des Autos vom Sachverständigen der Versicherung extrem hoch angesetzt worden ist...; ein Schelm, wer hier was Böses erkennt....;-)

Themenstarteram 22. Oktober 2021 um 7:09

Zitat:

@Catwiezle

Wenn das Fahrzeug nicht repariert wird, überweist die Versicherung Wiederbeschaffungswert (3710€) minus Restwert (2880€), also 830€.

In dem Fall ist es zu überlegen, die 830€ zu nehmen und entweder das Fahrzeug mit den Dellen weiter zu fahren oder zum Restwert zu verkaufen, oder eben das Fahrzeug doch noch reparieren zu lassen.

Das gibt rechnerisch tatsächlich Sinn, aber warum? Es sollte doch möglich sein eine fiktive Abrechnung zu beantragen?

[quote]

@BayernAxel86 schrieb am 22. Oktober 2021 um 09:09:30 Uhr:

Zitat:

@Catwiezle

Wenn das Fahrzeug nicht repariert wird, überweist die Versicherung Wiederbeschaffungswert (3710€) minus Restwert (2880€), also 830€.

In dem Fall ist es zu überlegen, die 830€ zu nehmen und entweder das Fahrzeug mit den Dellen weiter zu fahren oder zum Restwert zu verkaufen, oder eben das Fahrzeug doch noch reparieren zu lassen.

Das gibt rechnerisch tatsächlich Sinn, aber warum? Es sollte doch möglich sein eine fiktive Abrechnung zu beantragen?

weil es so in deinem Versicherungsvertrag vereinbart ist, gibt es hier bei fiktiver Abrechnung WBW-RW.

Zitat:

@schwarzeBandit schrieb am 22. Oktober 2021 um 07:03:50 Uhr:

@Oetteken warum ...für Verkehrsrecht...?

Du kannst gerne zu einem Spezialisten für Ehescheidungen gehen ;)

@Oetteken danke für den Tipp. Ich wäre sonst glatt zu einem Fachanwalt für Versicherungsrecht gegangen.

Hauptsache einer, der sich speziell mit solchen Dingen befaßt, und kein Hansdampf in allen Gassen :)

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 22. Oktober 2021 um 08:40:17 Uhr:

Das offensichtliche Problem ist doch, dass hier der Restwert des Autos vom Sachverständigen der Versicherung extrem hoch angesetzt worden ist...; ein Schelm, wer hier was Böses erkennt....;-)

ich will dich ja nicht deiner illusion berauben, aber den restwert wird der gutachter sicherlich nicht gewürfelt haben. da gibt es schon ein reales und verbindliches angebot, welches auch erzielt werden kann.

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